Oberverwaltungsgericht NRW
Waffenverbot für AfD-Mitglieder: Urteil nun bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Diese Regelung betrifft auch Mitglieder der AfD, selbst wenn die Partei nur als Verdachtsfall gilt.
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreicht, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen. Dies gelte auch für Mitglieder der AfD, selbst wenn die Partei lediglich als Verdachtsfall eingestuft werde. Dies teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit. Hintergrund der Entscheidung ist die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Diese Einstufung wurde am 13. Mai 2024 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt.
In zwei Eilverfahren betonte das OVG, dass die Mitgliedschaft in der AfD, bereits eine ausreichende Grundlage für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis darstellt. Besonders erschwerend sei zu werten, wenn ein Parteimitglied nicht nur einfaches Mitglied ist, sondern auch als Funktionsträger aktiv die Partei unterstützt.
Der 20. Senat des OVG führte in seinen Eilbeschlüssen aus, dass es zusätzlich erschwerend wirke, dass sich einer der Kläger nicht unmissverständlich und beharrlich von verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD distanziert habe. Das Gericht bezog sich dabei auf hetzerische Äußerungen oder einschüchternde Verhaltensweisen von Parteimitgliedern.
Die beiden Eilverfahren folgten auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni, in denen dieses entschieden hatte, dass die betroffenen AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen (Apollo News berichtete). Die Behörden hatten zuvor die Erlaubnis zum Waffenbesitz der Kläger widerrufen, was diese gerichtlich anzufechten versuchten. In der Hauptsache sind noch vier Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht anhängig. Verhandlungstermine stehen laut der Sprecherin des Gerichts jedoch noch nicht fest.
Das ist ungeheuerlich und verfassungswidrig!
Auch im Verdachtsfall? Wer ist denn alles in der Republik verdächtig?
In den Innenstädten (vor allem Berlin und Ruhrgebiet) haben die Familien-Clans mehr Waffen wie bei den paar AFD Waffenbesitzern zusammenkommen. Sind diese Clan-Mitglieder nicht verdächtig? Vor allem besitzen sie unangemeldete Waffen. Das ist für die Regierung kein Problem. Sie befürchtet einen Rentner-Putsch.
„die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht.“
Die einzigen verfassungsfeindlichen Vereinigungen sind sämtliche Altparteien und insbesondere die Regierungskoalition (Mafia ähnliches Kartell).
Wenn Regierungsmitglieder / Parteien „Deutschland verrecke“ fordern, wie die GRÜNEN, wo bleiben da die Verbote und der so genannte Verfassungsschutz ?
Das ist reine Erpressung… Somit müssten alle Polizisten, Soldaten etc. die irgendwann mal AfD gewählt haben oder AfD Mitglied sind, sofort entlassen werden. Wieder einmal mehr beweisen die weisungsgebundenen Gerichte ihre verfassungsfeindliche und antidemokratische Gesinnung.
Ja klar. Wenn AfD-Mitglieder keine Waffen mehr tragen dürfen, wird es keine Messerangriffe mehr geben. Problem gelöst. 😀
Ich gehe davon aus, daß es einen starken Einfluß der linksgrünen Politik auf die Justiz gibt. Wir brauchen eine strikte Gewaltenteilung.
Mein Dank gilt allen AFD-Politikern, die, trotz der Repressalien der „Demokratieretter“, für ihre Überzeugung eintreten und sich nicht verbiegen lassen.
Ob Richter mit Parteibuch die Verfassung gelesen und Verstanden haben ?
Oder selbst, gemäß ihrer persönlichen Gesinnung, interpretieren?
Dieses Urteil macht, -einmal mehr-, deutlich, daß es grundlegende Probleme gibt, über die unbedingt diskutiert werden muß:
– die fehlende Neutralität des Verfassungsschutzes, bedingt durch seine BMI-Unterordnung;
– der weitreichende Einfluss der Parteienpolitik bis hinein in die Justiz;
– der „inflationäre“ Umgang, -so nennt man Missbrauch heute-, mit dem Nazi-Begriff und der im Zusammenhang stehende Mangel an Nationalbewußtsein und Patriotismus;
Im Grunde genommen hat man es mit einem schwerkranken Land zu tun.
Die Gewaltenteilung ist arg getroffen, die repräsentative Demokratie stellt sich einer echten Demokratie praktisch entgegen und die Besitzverhältnisse machen aus der freien Presse eine seltene Erscheinung.
Was hier mittlerweile unter einer sozialdemokratisch geführten Regierung abläuft, ist für mich, der ich 75 Jahre in einem gefühlt demokratischen Land in dem man seine Meinung frei äußern konnte, gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt habe, nicht mehr zu begreifen. Da werden Regierungsmitglieder mit Affären wie CumEx, Visa, Vetternwirtschaft, RKI files, Maskendeals, Nordstream 2 etc. in Verbindung gebracht, aber der 2. größten Partei wird der Verfassungsschutz, der der jeweiligen Regierung und einer Innenministerin unterstellt ist, wo selbst der stellvertretende Bundestagsvizepräsident eine Gefahr sieht, auf den Hals gehetzt.
Absurd. Einfach absurd. Man macht alles um zu verhindern dass die Menschen im Osten einen Politikwechsel herbeiführen. Neueste Kampagne 40 Unternehmen für Vielfalt. Wo leben die? Noch nie vor der Tür gewesen?
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gilt das Grundgesetz nun noch oder können wir endlich machen was wir wollen?
Dürfen AFDler nun bloss noch Löffel zum Essen benutzen oder dürfen sie ihr Fleisch mit Messern mit bis zu 6 cm Klinge schneiden?
Da wir als brave Bürger sowieso keinerlei Waffen haben dürfen sind wir den Macheten schwingenden „Willkommenden“ jetzt schon schutzlos ausgeliefert.
Als nächstes muß jetzt, logischerweise, ein Urteil kommen, daß dem Staat verbietet, Geld hier Steuern von AfD-Mitgliedern anzunehmen.
Die nächste Instanz wird das klarstellen.
Gewisse Moscheegemeinde haben mehrere Zehntausend Mitglieder bei facebook oder Instagram und fordern offen Abschaffung des Grundgesetzes.
Stört niemand.
Was kann man von solchen Richtern noch halten? Gar nichts.
Demokratie geht anders. Aber in einer Diktatur ist alles möglich.
Das ist einfach nur noch lächerlich und unglaublich!
Ich besitze keine Waffe, bin kein Waffenfan und möchte auch keiner werden. Aber diese Urteil finde ich total abstrus. Wenn die AfD eine verbotene (!) Partei wäre, könnte ich das Urteil wenigstens noch ansatzweise nachvollziehen (wobei Anhänger einer verbotenen Partei nicht zwangsläufig zur Gewalt neigen). Aber die AfD ist (zu Recht) keine verbotene Partei.
Ich bin mal gespannt, was denen bis zum 1. September noch alles einfällt, um potentielle AfD-Wähler in Thüringen und Sachsen zu verunsichern und abzuschrecken. Ich hoffe, dass sich an der Wahlurne oder bei der Briefwahl niemand von solchen „Propaganda-Urteilen“ beeindrucken und beeinflussen lässt.
Wann kommt das Verbot: AfD-Mitglieder dürfen nicht mehr mit Messer und Gabel essen?
Da hätte früher niemand den Kriegsdienst verweigern müssen. Eine AfD Mitgliedschaft hätte genügt. Weiter so Deutschland. Bergab geht es schneller.
Nun, das Urteil führt zu veritablen Eingriffen in das Privat- wie das Berufsleben.
Zum einen läuft es zB. für Berufsjäger, Büchsenmacher, Polizisten, Soldaten, Feuerwerker, Sprengmeister ua. auf ein faktisches Berufsverbot hinaus, wenn sie ihr verfassungsmäßiges Recht auf Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ausüben.
Zum anderen wird es unter gleichen Bedingungen für Jagdberechtigte, Sport- und Gebirgsschützen, Mitglieder von Schützengilden und Traditionsvereinen, aber wohl auch für Fechter zu einem schweren Eingriff in die Privatautonomie führen, weil das Waffenverbot auch für Blank- und Anscheinswaffen gilt.
Ich selbst kenne Sportschützen und Jäger, die von den unteren Jagdbehörden genötigt wurden, aus der AfD auszutreten, weil man ihnen ansonsten mit dem Entzug des Jagd- bzw. Waffenscheins gedroht hat.
Waffen werden nur dort verboten, wenn eine Regierung in ständiger Angst vor seinem Volk lebt. Hat auch etwas mit Vertrauen in seine Bürger zu tun.
Die (digitale) Zukunft wird so aussehen: Freie Wahlen wird es nicht mehr geben und derjenige, welcher die falsche Partei wählt, darf seine Zimmerflak abgeben.
Das ist natürlich als allererstes einfach zum lachen. Dann müssten die Vertreter aller anderen Parteien längst ein Waffenverbot haben. Man denke nur an die Staatsfeinde (die kinderlieben Grün*Innen), die wollen doch Deutschland abschaffen und die Vereinigten Staaten von Europa gründen.
Was ist dann eigentlich mit den Mitgliedern der SED, durften die seit 03.10.1990 keine Waffen haben oder hat das da kein Schwein interessiert, weil BRD = Diktatur (schon immer)?
Am meisten erschüttert dabei, dass man immer noch „Nie wieder“ und „Gegen Nazis“ schreit, während man unverdrossen daran bastelt, die Gesetzgebung sowie das Rechtsverständnis der 1930er und 1940er Jahre wiederzubeleben. Und dann noch die geradezu unbegreifliche Dreistigkeit besitzt, diesen Vorstoss in eine faschistoide Gesinnungsdiktatur als „Verteidigung der Demokratie“ zu bezeichnen.
Ist das Dummheit, Bösartigkeit oder einfach nur übelster Hohn?
Nichts als Taschenspielertricks .
Wenn man nichts mehr politisch auf die Reihe bekommt. versucht man es mit allen Tricks bis hin zu Straftaten,
Das Ampel-Regime ist sich für nichts mehr zu schade.
Sie wissen das sie politisch am Abgrund stehen und verlieren werden und das ist gut so.
„Ein Staat ist immer nur so frei, wie seine Waffengesetze.“ – Gustav Heinemann
Die Begründung ist besonders absurd. Erschwerend käme hinzu, daß der eine ein Funktionsträger sei. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß eine AfD-Mitgliedschaft ohne Funktionsausübung weniger schlimm sein muß. Andererseits reicht dem Gericht die bloße Mitgliedschaft aber schon als Nachweis für die Unzuverlässigkeit aus. Wie kann dann das Ausüben einer Funktion in diesem Zusammenhang erschwerend sein? Das ist unlogisch. Ich halte diese Entscheidungen für rechtswidrig. Zumal weder die Partei verboten ist und die Antragsteller auch vorstrafenfrei sind. Eine Bestrafung darf nur für ein individuelles Fehlverhalten erfolgen. Alles andere ist Sippenhaftung.
An sich ist das logisch. Wie es logisch war, daß §3 Satz (5) des Waffengesetzes vom 18. März 1938 lautet:
„Die Erlaubnis darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller und die für die kaufmännische oder für die technische Leitung seines Betriebes in Aussicht genommenen Personen oder einer von ihnen Jude ist.“
Die staatsfinanzierte Antifa hat z.B. in Hamburg Autos direkt unter den Kinderzimmern der Veranstalterin der Merkel-muß-weg-Demos angezündet. Opfer werden immer vorher entwaffnet damit man selbst (oder die Hilfstruppen) es leichter hat, ihre Pläne umzusetzen.
Die Pläne zur Ausmerzung der AfD (und ihrer Mitglieder, Sympathisanten und Wähler?) werden gerade von den Altparteien diskutiert. Daß da Richter gern servil sind ist in gleichgeschalteten Systemen absolut erwartbar und damit logisch.
Wenn es so weitergeht und die freidlichen Bürger weiter aufgeschlitzt, bedroht, vergewaltigt und beraubt werden, wird die gesetzestreue dieser Gesellschaft sowieso massiv erodieren. Und dann werden sich immer mehr eben eine illegale Waffe holen. Wenn der Staat sich nicht mehr ans eigene Recht hält und auch die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, verliert eben der Staat seine Berechtigung.
Der Volksgerichtshof hat gesprochen.
Wahrscheinlich haben die Altparteien jetzt Hoffnung, dass die Messerstecher gegen die AfD-Politiker „aktiv“ werden. Wehren können/sollen sie sich nicht…
Kein Wunder im stramm linksgrünen NRW.
Aus der Partei austreten. Weiterhin die Partei (finanziell) untertützen. Waffe besitzen dürfen.
Ok, dann muss es aber auch für SPD-, Grüne- und Linke-Mitglieder ein Waffenverbot geben. Immerhin paktieren die mit Linksradikalen Gruppen und die paktieren mit islamistischen Gruppen. Was mich auch gleich dazu bringt, für DITIP-Mitglieder und ganz generell für Islam-Mitglieder ein Waffenverbot zu fordern. Kann ja für die Friedensreligion nicht schwer sein, ein paar „wenige“ Waffen abzugeben. Für was sollten sie die im besten Deutschland … auch brauchen, nicht wahr.
Wo bleibt bitte der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt?
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Grüne laufen mit d. in USA als Terrororganis. gelisteten u. in Deutschland v. Verfassungsschutz beobachteten (mit für Folterungen verurteilten Mitgliedern) Antifa bei Demos herum, fluchen auf Deutschland, finanzieren diese Leute aus deutschem Steuergeld!?
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Mir zeigt es, wie sehr d. Politik VON einem KRANKMACHENDEN ROTEN VIRUS DURCHSEUCHT ist, was dazu führt, dass alles was anderer polit. Auffassung ist, wie zu „guten alten Zeiten“ Ulbrichts / Honeckers niedergemacht / kriminalisiert / gepiesackt wird. Das ist f. Linksextremismus v. Allerfeinsten!
Wer sind denn schädliche Extremisten, diejenigen, die vollkommen demokratiewidrig ihr Volk, dessen Errungenschaften und hart erarbeiteten Wohlstand umherwerfen, wie d. Nik’laus seine Nüsse, dabei alles deutsche verraten o. doch eher jene, d. sich allen widerlichen An- u. Übergriffen zum Trotze bemühen, ihr Volk noch auf den letzten Drücker, in aller Kraftanstrengung zu retten?
Wer von diesem Urteil überrascht sein sollte, ist naiv gewesen. Dieser freieste Staat der deutschen Geschichte ist genauso so.
Müssen jetzt alle Waffenbesitzer ihre letzten Wahlscheine vorlegen?
Gilt das auch für Polizisten?
Die Mistgabel bleibt der unerreichte Klassiker bei der Artikulation der Volksmeinung…
Es entscheidet jetzt also eine von der Regierung kontrollierte Behörden in Berlin darüber, was 10 Millionen Menschen in Deutschland dürfen und was nicht.
Ich sehe schon die Änderung an §3 im Grundgesetz, der die Gleichheit vor dem Gesetz regelt. Da schreibt man dann einfach drunter:
(4) Gilt nicht für Menschen die die AfD wählen.
Wenn ich mir den MPn betrachte, ist das für mich, nicht unverständlich.
Wenn immer eine Unabhängigkeit unserer Gerichte festgestellt wird, bezieht sich diese möglicherweise mittlerweile wohl nur noch auf die in Bezug auf die Rechtsgrundlagen liegende.
Immerhin wird hier gegen eine Bevölkerungsgruppe als Ganzes eine Sanktion verfügt, die einer Kollektivstrafe gleichkommt. Diese Praxis stellt einen Verstoß dar der davon abweicht, eine strafrechtliche Verantwortung nur Einzelpersonen zuschreiben zu dürfen.
Angesichts der ansonsten bestimmten Bevölkerungskreisen gewährten Freizügigkeit von Waffenbesitz fragt man sich unwillkürlich, wie kommen die Richter auf diese diskriminierende Begründung? Kann da womöglich die Abhängigkeit der Richterkarrieren von der Gunst ihrer Dienstherren und deren Besitz der Planstellen eine Rolle spielen?