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Oberverwaltungsgericht NRW

Waffenverbot für AfD-Mitglieder: Urteil nun bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Diese Regelung betrifft auch Mitglieder der AfD, selbst wenn die Partei nur als Verdachtsfall gilt.

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreicht, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen. Dies gelte auch für Mitglieder der AfD, selbst wenn die Partei lediglich als Verdachtsfall eingestuft werde. Dies teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit. Hintergrund der Entscheidung ist die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Diese Einstufung wurde am 13. Mai 2024 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt.

In zwei Eilverfahren betonte das OVG, dass die Mitgliedschaft in der AfD, bereits eine ausreichende Grundlage für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis darstellt. Besonders erschwerend sei zu werten, wenn ein Parteimitglied nicht nur einfaches Mitglied ist, sondern auch als Funktionsträger aktiv die Partei unterstützt.

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Der 20. Senat des OVG führte in seinen Eilbeschlüssen aus, dass es zusätzlich erschwerend wirke, dass sich einer der Kläger nicht unmissverständlich und beharrlich von verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD distanziert habe. Das Gericht bezog sich dabei auf hetzerische Äußerungen oder einschüchternde Verhaltensweisen von Parteimitgliedern.

Die beiden Eilverfahren folgten auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni, in denen dieses entschieden hatte, dass die betroffenen AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen (Apollo News berichtete). Die Behörden hatten zuvor die Erlaubnis zum Waffenbesitz der Kläger widerrufen, was diese gerichtlich anzufechten versuchten. In der Hauptsache sind noch vier Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht anhängig. Verhandlungstermine stehen laut der Sprecherin des Gerichts jedoch noch nicht fest.

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