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Verfassungsschutz

„Vorwurf ist falsch“ – Staatsrechtler Murswiek übt scharfe Kritik an neuer AfD-Einstufung als „rechtsextrem“

Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD nun als „gesichert rechtsextrem“ ein und begründet dies u.a. mit einer „Missachtung der Menschenwürde“ durch ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“. Laut Staatsrechtler Dietrich Murswiek ist dieser Vorwurf „nicht neu, aber falsch“.

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Der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek bezeichnete die Vorwürfe aus der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als „nicht neu, aber falsch“.

Am Freitagvormittag gab der BfV bekannt, die Partei als gesichert rechtsextrem einzustufen. Die Partei verfolge insgesamt Ziele, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen, diese Einschätzung habe sich laut BfV in zentralen Bereichen „zur Gewissheit verdichtet“, so der Verfassungsschutz. In der offiziellen Mitteilung heißt es: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.“

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Grundlage der Einstufung sei das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der AfD, das laut Verfassungsschutz zu einer systematischen Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen führe. Apollo News fragte den renommierten Staatsrechtler Dietrich Murswiek nach einer Einschätzung. Murswiek ist emeritierter Professor für Staats-, sowie Verwaltungsrecht. Er lehrte unter anderem an der Universität Freiburg. Murswiek meint:

„Die Presseerklärung des Bundesamts für Verfassungsschutz stützt sich ausschließlich auf die Behauptung, die AfD sei geprägt durch ihre Missachtung der Menschenwürde, und dies ergebe sich aus ihrem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis. Dieses ziele darauf ab, Migranten einer ‚nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen‘.“

Dieser Vorwurf ist nicht neu, aber er ist falsch. Die Presseerklärung lässt nicht erkennen, dass das Gutachten, das der Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zugrunde liegt, neue Erkenntnisse enthält, die den Vorwurf des Verfassungsschutzes beweisen. Es scheint vielmehr so zu sein, dass in dem Gutachten eine Vielzahl weiterer Äußerungen zusammengetragen worden ist, die ebenso wie fast alle der bisher als Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der AfD verwendeten Äußerungen nicht geeignet sind, den Vorwurf zu belegen, die AfD wolle die Menschenwürdegarantie beseitigen.

Lesen Sie auch:

Die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs oder – wie es jetzt heißt – ein ethnisch-kulturellen Volksverständnis ist per se nicht verfassungsfeindlich und verletzt insbesondere nicht die Menschenwürde. Die Behauptung, dieses Volksverständnis ziele darauf ab, bestimmten Bevölkerungsgruppen einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen, ist eine Unterstellung, die nach meiner Kenntnis bisher nicht durch Äußerungen von AfD-Politikern belegt ist. Das OVG Münster hat dies zwar anders gesehen, aber nur deshalb, weil es selbst mit Unterstellungen argumentiert hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“

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73 Kommentare

  • Dieser Staat ist moralisch am Ende.

    120
  • Und das ganze auch noch ohne einen Nachweis oder Erklärung bringen zu müssen.

    Wie praktisch !

  • Kaum wird jemand unbequem ist er plötzlich rechtsextrem!
    So ist es halt, wenn linksextrem die Lage beurteilen kann.

    133
  • Im Artikel nebenan steht in fetten Lettern, dass das Gutachten nicht veröffentlicht ist.
    Insofern ist eine sachliche/fachliche Einschätzung derzeit überhaut nichtmöglich.

    65
  • Sie wollen nicht nur die AfD fertig machen. Nein sie wollen auch uns Wähler der AfD fertig machen. Sie sind Antidemokraten die unsere Verfassung mit Füßen treten. Keine dieser Parteien wird jemals wieder meine Stimme bekommen.

    125
  • Danke für diesen Artikel!
    Und Folgendes für einige Leser hier: Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht dem Bundesinnenministerium, ist also eine Behörde der Exekutivgewalt (und nicht der Judikative).

  • Ich poste nix mehr online.
    Grund:
    Fehlender Bademantel.

  • Eine Regierung, die ihre Rentner Flaschen sammeln lässt, weil (vermutlich) nicht alle dank Rentenbeitragszahlungen ein Leben lang, den letzten Lebensabschnitt in dem „so reichen“ Deutschland finanzieren können, beachtet die MENSCHENWÜRDE gem. Art1GG inwieweit?

    Aber gut kann auch „nur Zufall“ sein oder wie meint es nius
    https://www.nius.de/gesellschaft/news/pfand-einer-der-groessten-arbeitgeber-deutschlands/87cbece8-f2a6-428c-99de-07586acf40eb

    48
  • Herr Murswiek, bitte sagen Sie dies doch endlich an der richtigen Stelle. Nur Mut. Sie helfen dem Land. Nur Mut.

  • Na dann muss der VS ja jetzt die ganzen V-Leute aus der AFD abziehen. Leute das wird großes Kino und voll indie Hose gehen!

  • Die Einstellung ist nicht nur falsch, sie ist demokratiefeindlich und dient lediglich dem Machterhalt undemokratischer Strukturen.

  • Die alte und neue Regierung ist am Ende, wenn man sich so verhält. Hoffentlich werden alle Täter zur Verantwortung gezogen damit sich sowas nicht wiederholen kann. Den Politikern muss Macht entzogen werden bzw. vom Wähler an der kurzen Leine gehalten werden.

    8
  • Recht hat der Mann. Meinungen und keine Neweise. Soviel zum Thema UNSCHLDSVERMUTUNG.

  • Der Filz aus Politik, Justiz & Medien

    Sie tun es einfach, weil sie
    an den Machthebeln sitzen…

  • Diese Einstufung ist Parteipolitisch gewollt ,da man Angst vor des Wählers Stimme hat .

  • Natürlich hat Herr Murswieck recht, aber was nützt uns das? Denn Herr Murswieck sitzt nicht als Richter in dem Gremium. Und dort sitzen „Wurlitzer“ Musikboxen, wo man oben eine Mark einwarf, und vorne das Wunschlied herauskam.

  • So langsam muss man sich sorgen, wenn man sich gegen illegale Migration wendet, dabei wäre das Wort „illegal“ doch schon Argument genug, dass der Staat sich kümmert. Wie kann es sein, dass man riskiert plötzlich vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, wenn man auf die Einhaltung der bestehende Gesetze hinweist?

    4
  • Warum sind dann bei Fussballspielen, Demos, … plötzlich alle wieder Fans ihrer Vaterländer?

  • Das war mit inhaltlich stellen gemeint?

  • Wer schützt uns vor dem durch das Innenministerium weisungsgebundenen Verfassungsschutz 😠

  • Und was macht der Herr Strafrechtler nun konkret dagegen? Nichts aha.

  • Der BUND schreibt:“Als nationale Minderheiten werden jene Gruppen der Bevölkerung angesehen, die folgenden Kriterien entsprechen:

    1.deutsche Staatsangehörigkeit der Angehörigen
    2. Unterscheidung vom Mehrheitsvolk durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte; eigene Identität
    3Wille zur Bewahrung dieser Identität“ hahaha .die Mehrheit darf aber anscheinend nicht was die Minderheiten müssen um anerkannt zu werden.
    Im übrigen kennt das Gesetz natürlich auch die Staatsanghörigkeit und Volkszugehörigkeit-Millionen von Volkszugehörigen haben die Staatsangehörigkeit bekommen weil sie eben ethnisch Deutsche waren. „§ 6 Volkszugehörigkeit
    (1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie ABSTAMMUNG, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ https://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/BJNR002010953.html

  • Gericht und Münster ? Noch Fragen ? RRG Hochburg !

  • Danke für das Interview. Genau diese Debatte, die Murszwiek, Schachtschneider und ein paar weitere Staatsrechtler seit dem NPD-Urteil von 2017 immer wieder anstoßen, findet zu wenig Resonanz. Selbst die Einstufung der NPD als verfassungswidrig anhand des völkischen Volksbegriffs war kaum schlüssig, aber die Richter kommen mit ihrer schlampig-konformistischen Rechtsfortbildung durch, weil niemand die Finger in die Wunde legt.

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