Verurteilung wegen Faeser-Meme: Wie der Paragraf 188 StGB zur schärfsten Waffe des Staates gegen Kritiker geworden ist
Bis vor wenigen Jahren war der Paragraf 188 des StGB eine Randnotiz. Infolge einer Verschärfung im Jahr 2021 ist die Gesetzesnorm zur schärfsten Waffe des Staates gegen Kritiker der aktuellen Politik geworden.

Am Montag urteilte das Amtsgericht Bamberg: Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kurier“, David Bendels. Er soll gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verstoßen haben, weil er ein Meme von Bundesinnenminister Nancy Faeser veröffentlicht hat, in dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hält.
Damit soll Bendels nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des entscheidenden Richters „erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptungen“ verbreitet haben: Das fällt unter den Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“.
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Dieser einzige Paragraf ist seit kurzer Zeit zum schärfsten Mittel des Staates gegen Meinungsfreiheit geworden. Jährlich werden deswegen Hunderte, möglicherweise Tausende, Verfahren (genaue Zahlen sind aufgrund fehlender Daten bei den Staatsanwaltschaften nicht verfügbar) gegen einfache Bürger geführt – viele werden zu empfindlichen Strafen verurteilt.
Dabei ist die Gesetzesnorm nicht neu: Bereits 1951 wurde der Paragraf 188, damals noch als Paragraf 187a, neu eingeführt. Die Norm geht auf eine Verordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg aus dem Jahr 1931 zurück. Diese Verordnung „zum Schutz des inneren Friedens“ sollte den „Ehrschutz“ in der Weimarer Republik stärken.
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Über Jahrzehnte hinweg war die Gesetzesnorm nur eine Randnotiz. Selbst mit dem Aufkommen des Internets, wodurch Straftaten, die auf Äußerungen zurückgingen, oftmals besser dokumentiert und nachgewiesen wurden, blieb die Zahl der Verfahren und Verurteilungen äußerst gering. Doch das hat sich in den vergangenen Jahren schlagartig geändert. Das hat vor allem zwei Ursachen.
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Zum anderen hat sich seit der Gesetzesverschärfung eine Kultur von Denunziantentum entwickelt: Immer mehr, oftmals staatliche, Meldestellen „gegen Hass“, wie „Respect!“ werden gegründet. Organisationen wie „Hate Aid“ oder „So Done“ von Julis-Chefin Franziska Brandmann sollen „Betroffenen“ von solchen Hassverbrechen im Netz helfen – am Ende läuft es auf eine erbarmungslose rechtliche Verfolgung von Bürgern durch vermeintlich geschädigte Politiker hinaus. Für Politiker ist die Verfolgung von Äußerungen durch die Meldestellen und Anlaufstellen dadurch so einfach geworden wie nie.
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Angesichts dessen ist das Verhalten der Justiz in diesem Fall zwar immer noch kritikwürdig, jedoch ist sie hier nicht der Hauptverantwortliche. Den Richtern sind dabei insbesondere aufgrund der befremdlichen Strafvorschriften beim Strafmaß teilweise sogar die Hände gebunden. So ist die Mindeststrafe für Politiker-Verleumdung (wie im aktuellen Fall von Bendels) nach Paragraf 188 mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe.
Sieht ein Richter also tatsächlich irgendwas an der Aussage verleumderisch, muss er dem Angeklagten mindestens eine Haftstrafe auf Bewährung aufbrummen – eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. So etwas ist im Strafrecht unüblich – selbst für Straftaten mit physischer Schädigung wie Diebstahl ist eine Geldstrafe möglich. Auch im Falle einer „üblen Nachrede“ gegen Politiker ist die Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Trotz dieser eklatanten Mängel des Gesetzes gibt es aktuell noch keine größere Debatte über eine mögliche Reform oder gar Abschaffung des Paragrafen 188 des StGB. Dabei hat eben dieses Gesetz einen unvergleichlichen Schaden an der Meinungsfreiheit in Deutschland angerichtet.
Wenn den Richtern die Hände gebunden wären, dann könnten wir mit Verurteilungen von Komikern etc. rechnen, die z.B. AFD-Politiker beleidigen. Irgendwie scheint die Strafverfolgung nach diesem Paragraphen aber nur in eine Richtung stattzufinden.
Sollte die AFD je regieren, ob man sie dann noch beleidigen darf? Denn die Sichtweise auf Dinge ändert sich. Mall will man an die Macht, mal ist man an der Macht und möchte sich diese auch immer gerne erhalten.
Darum guck ich mir gerne VORHER immer das Gesamtpaket an und achte auf Details, um das Ergebnis zumindest grob abschätzen zu können. Und ich bin der festen Überzeugung, dass die AFD am allerwenigsten Humor von allen hat. Aber wie gesagt, noch sind sie auf der anderen Seite und Opfer.
PS
konnte auch noch nicht erkennen, dass es auf rechtsorientierten Seiten mehr Meinungsfreiheit gibt, als auf linksorientierten Seiten. Schreiben Sie versuchshalber mal andere Kommentare als gewöhnlich. 😉
Politiker, die diesen Paragraphen brauchen, haben meiner Ansicht nach, mit der Demokratie und dem Amtseid gebrochen.
Nicht mehr lange, und wir müssen unsere Politiker mindestens einmal am Tag öffentlich loben und bejubeln. Wer nicht mitmacht oder nicht laut genug jubelt, wird gemeldet.
Erinnert mich irgendwie an W. Tell.
Bald yrägt einer den Hut von Merz, oder einem anderen Toppolitiker herum und wir einfachen Leute müssen auf die Knie follemente und uns tief verbeugen.
Nordkoreamäßig.
Jedes Zimmer der Wohnung muss mit einem Porträtfoto des Staatesratsvor… ähm, des Bundeskanzlers dekoriert werden, außerdem müssen an Kleidungsstücken gut sichtbar Buttons mit den Bildern unserer wichtigsten Staatslenker befestigt werden. Den bald auf allen größeren Plätzen aufgestellten Statuen unserer geliebten Regierungsmitglieder darf man sich nur mit einer tiefen Verbeugung nähern. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von Antifa-Schwadronen kontrolliert und Verstöße unter Verwendung von Hämmern geahndet.
Frage an die Juristen: Ist dieser § 188 StGB überhaupt mit dem Art. 5 GG in Einklang zu bringen? Vor dem Gesetz sollten doch eigentlich alle gleich sein. Oder befinden wir uns auf dem Weg, dass Politiker oder Politikerinnen aus dem Grünen, Roten und Schwarzen Milieu in Zukunft mit Eurer/Ihre Majestät anzureden sind?
Da Politiker für Politiker Gesetze machen und nicht Bürger für Bürger muss das schon richtig sein (Ironie).
Denn das gleiche GG hat den Art. 3 und zugleich Art. 46.
Tja entweder sind alle vor dem Gesetz gleich oder eben nicht und einige haben Möglichkeit der Immunität. Obendrein hebt diese nicht der Bürger oder Strafverfolgungsbehörden auf, sondern Politiker.
Das Gesetz hatte gute Ideen und Ansätze aber bei Umsetzung zeigt es die Schwächen.
Außerdem ist es nicht nur die schärfste Waffe dieser Paragraph, wohl eher die letzte Waffe, denn es zeigt sich der freiheitsliebende Mensch nennt Dinge beim Namen und herrschende Eliten konnten selten gut mit der Wahrheit umgehen (egal wie die geäußert wurde).
Auch ein „Anreden“ jenes Personenkreis ist ja schon dreist, das Volk habe gefälligst das Haupt zu neigen und wenn es was zu sagen gibt, dann lasse man es uns wissen und bekommen dann auch die Erlaubnis dazu (Stichwort social media).
da haben Sie Ihre Antwort:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Um diesen ganzen Demokratie <Mist zu entfernen, wurde doch Merkel installiert!
Sie war die Vorhut, welche den Aufbau einer neuen und wesentlich schlimmeren STASI durch führen sollte. Sie hat mit den alten Seilschaften viele Positionen besetzt und Merz wird ihre Aufgabe erfüllen. Nur leider ist der Michel zu schwach in der Birne ., um diesen Vorgang zu verstehen!
Jetzt wird wohl wieder das Gefängnis in Bautzen aktiviert. Dort saßen die politischen Häftlinge in der DDR ein.
So etwas wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Politische Rechtsprechung ist in Deutschland nichts neues. Zumindest diese Tradition wird gerne noch gepflegt.
Nur hast du hier einen wesentlichen Faktor nicht mit bekommen!
Die damaligen Richter haben absolut keinen Vergewaltiger und Machetenmann laufen lassen. Die Kriminellen wurden hart bestraft. Heute befördert die Justiz noch den zugereisten Kriminellen den Weg. Man schaue sich doch nur noch an , was die heutige Justiz den Drogen Händlern für einen Vorschub leistet, damit unsere Kinder bloß süchtig werden.
1933 stürmten SA-Schergen noch die Wohnung von John Heartfield, weil die Führung seine politischen Fotomontagen nicht mochte.
Heartfields Epigone Klaus Staeck konnte Politiker mit solchen Fotomontagen dann ohne Verfolgungsdruck veräppeln.
Jetzt sind wir eben wieder bei den Hausdurchsuchungen angekommen…
Die wenigsten kennen Heartfield. Legendär, Millionen stehen hinter mir. Könnten sich bei mir Assoziationen auf die heutige NGO Zivilgesellschaft einschleichen.
Dangerous Dining Companions ist auch beängstigend aktuell.
Wieso „geworden ist“?
Sowas wie § 188 ist mit einer freiheitlichen Ordnung unvereinbar. Unabhängig davon, daß Wortdelikte eh nicht in eine Strafrecht gehören, ist der 188er nichts anderes als die Etablierung einer Klassenjustiz.
Das größte Problem der Unfähigen ist die geistige und fachliche Überlegenheit ihres Gegenübers. Deshalb reagieren diese Politiker so pikiert auf Kritik.
Und deshalb begreift diese Frau auch nicht, daß sie mit ihrer Anzeige nur bewiesen hat, daß die Aufschrift korrekt ist.
Die Volkesmeinung stört nur beim Regieren.
Niemand sollte sich von 188 einschüchtern lassen, denn das ist ganau das was sie wollen.
Die Feeeesser ist nunmal einfach für Meinungsfreiheit. Sowas gehört zur Demokratie.
Ich kann Kritik auch äußern, ohne lügen oder beleidigen zu müssen. Tatsächlich musste dieser Paragraph aber vor allem deswegen verschärft werden, weil eine politische Partei in Deutschland in Ermangelung intellektuell stichhaltiger Argumente sehr gerne und ausgiebig ihre „Meinung“ durch „Beleidigungen“ auszudrücken pflegt.
Denjenigen, die es mit dieser Partei halten, sei gesagt, dass die Parteiführung in durchaus bekannter Doppelzüngigkeit den Paragraphen 188 kritisiert, aber auf dessen Basis selbst zahlreiche Strafanzeigen stellt.
Statt das Gesetz abzuschaffen, schlage ich folgendes vor:
Wie wäre es, einfach mal zu sachlichen und faktenbasierenden Äußerungen zurückzukehren?
Gut, oder? Denn was bringt es, Leute als Schwachköpfe zu diffamieren? Allerdings drängt sich mir der Eindruck auf, dass manche Parteien ohne dieser verbale Kraftmeierei bedeutungslos würden, da sie inhaltlich eine sehr substanzarme Politik betreiben, die oftmals schon am ersten Faktencheck scheitert.
Warum haben unsere Politiker soviel Angst vor Kritik, dass sie einen eigenen Paragraphen brauchen? Sollte vielleicht doch nicht alles zum Wohle des Volkes sein, was sie so den ganzen Tag tun?
“ … Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch einer neuen Lungenentzündung mit noch unbekannter Ursache in Wuhan in China bestätigt.[5]
Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesichts … eine internationale Gesundheitsnotlage aus …“ (Wiki)
Am 03. April 2021 wurde die Verschärfung des Paragrafen 188 wirksam – wohl als lange geplanter Bestandteil des mehrere Länder betreffenden, forcierten, purpurroten Indoktrinations- und Umerziehungsprogramms.
Um welches exklusiv Politikern vorbehaltenes Recht es sich handelt, die zudem zur Ausübung ihrer Tätigkeit keinerlei Qualifikation nachweisen müssen, lässt sich schon daran erkennen, dass im Vergleich dazu noch den höchsten Anforderungen genügende Arbeiten völlig straflos ins Verhältnis gesetzt werden dürfen. Während also das noch das kaum mehr sagbare Elend eines schieren Dilettantismus vom Gesetzgeber als äußerst schutzwürdig erachtet wird, sehen dadurch vor allem die klügsten Köpfe flugs ihrer Preisgabe entgegen. Einen Staat, der sich derlei leichtfertigen Luxus leistet, kann dabei selbst beim besten Willen keiner mehr ernst nehmen.
Nach fest kommt ab. Vllt. wirds ja wieder netter im Internet. So ist kein Genuss mehr. Vertane Zeit.
Man muss sich das mal bewusst machen: Paragraph 188 StGB (Strafgesetzbuch!!!) für Kritik, Spott, nicht nett, eher beißend auch mal spöttisch, und ins Lächerliche gezogen. „Wer den Staat verhöht, soll die ganze Härte des Staates zu spüren bekommen“. Den Politikern und ganz besonders an Frau Faeser gerichtet: ihr Politiker seid nicht der Staat! Wir sind der Souverän und nicht die Dienerschaft der Politiker! Hätte mir vor einigen Jahren jemand gesagt, dass 2020 ein sog. Majestätsbeleidigungsparagraph eingeführt wird, der Satire und Spott gegen Politiker zu einem Verbrechen erklärt, das mit Geld und/oder Gefängnis bestraft wird, hätte ich dem einen Vogel gezeigt und erklärt, dass diese Zeiten vorbei sind. …wie man sich da täuschen kann.
Erfahrungen mit Leuten aus dieser politischen Ecke hat, leider oft genug, die Erkenntnis gebracht, dass diese Leute wenig bis keinen Humor besitzen. Deswegen wohl auch ihr tief sitzender Frust gegen alles was schöner ist als ihre kalte graue Welt.
Die AfD sollte den Paragraphen gnadenlos anwenden und mit seiner Abschaffung werben für den Fall ihrer Regierungsbeteiligung!
Es gibt ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 28.11.2011. Meinungen fallen in den Schutzbereich von Artikel 5 Absatz 1 GG. Ohne dass es darauf ankommt, ob es wahr oder unwahr erweisen, ob emotional oder rational, ob wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos. Das 2 Klassen Justizsystem ist weisungsgebunden
Muss man die wohl künftig nur noch rein sachlich kritisieren. Und mal unter uns. Die Beleidigungskultur im vermeintlich annonymen Internet und damit einhergehender Hemmschwellenverlusst ist allgemein bekannt. Man lese nur hier die inhaltlich immer gleichen, regelmäßigen Kommentare einiger Blitzbirnen. Und hier ist verhältnismäßig wenig Lametta. Mich persönlich störts nicht, bin ja anonymisiert unterwegs, aber man stelle sich vor, der Ehemann oder Partner einer Klarnamen-beleidigten Ehefrau liest hier mit. Unterm Strich wurde, erwartungsgemäß, von einigen maßlos überzogen und das hat immer Konsequenzen, die dann am bitteren Ende immer auch unbeteiligte tragen müssen. Danke Leute!
Wenn machtlose die Mächtigen beleidigen, dann sollten die darüberstehen, es ist despotisch, wenn die Mächtigen die Machtlosen für Schmähkritik ins Gefängnis werfen lassen!
Die bauen den Staat mit der Salamitaktik schleichend um, weil das sind die richtigen Demokraten sind.
Im Moment sind die Salamischeiben aber ganz schön dick. Es eilt offenbar.
Wenn den Richtern die Hände gebunden sind frage ich mich aber schon warum das nur in eine Richtung geht. Linke dürfen AfD-Politiker beleidigen wie sie lustig sind, da muss der Politiker schon selbst aktiv werden, denunzieren tut für die keiner, auch weil nicht-Linke anständige Leute sind. Und meistens wirds fallengelassen. Auch habe ich noch von keiner Hausdurchsuchung gehört oder gelesen die von einem AfD-Politiker veranlasst wurde. Die haben halt keine Argumente und wissen dass sie damit durchkommen, passen die Gesetze an um gegen jegliche Kritik immun zu sein. Das sollte aufhorchen lassen
Was für Weltfremde und auch Realitätsfremde Politiker .Sie führen einen Kampf gegen die Meinungsfreiheit und damit auch gegen das eigene Volk .Wie Wiederwertig .