Verurteilung wegen Faeser-Meme: Wie der Paragraf 188 StGB zur schärfsten Waffe des Staates gegen Kritiker geworden ist
Bis vor wenigen Jahren war der Paragraf 188 des StGB eine Randnotiz. Infolge einer Verschärfung im Jahr 2021 ist die Gesetzesnorm zur schärfsten Waffe des Staates gegen Kritiker der aktuellen Politik geworden.

Am Montag urteilte das Amtsgericht Bamberg: Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kurier“, David Bendels. Er soll gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verstoßen haben, weil er ein Meme von Bundesinnenminister Nancy Faeser veröffentlicht hat, in dem sie ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ hält.
Damit soll Bendels nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des entscheidenden Richters „erkennbar bewusst unwahre und verächtlichmachende Tatsachenbehauptungen“ verbreitet haben: Das fällt unter den Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB der „gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung“.
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Dieser einzige Paragraf ist seit kurzer Zeit zum schärfsten Mittel des Staates gegen Meinungsfreiheit geworden. Jährlich werden deswegen Hunderte, möglicherweise Tausende, Verfahren (genaue Zahlen sind aufgrund fehlender Daten bei den Staatsanwaltschaften nicht verfügbar) gegen einfache Bürger geführt – viele werden zu empfindlichen Strafen verurteilt.
Dabei ist die Gesetzesnorm nicht neu: Bereits 1951 wurde der Paragraf 188, damals noch als Paragraf 187a, neu eingeführt. Die Norm geht auf eine Verordnung von Reichspräsident Paul von Hindenburg aus dem Jahr 1931 zurück. Diese Verordnung „zum Schutz des inneren Friedens“ sollte den „Ehrschutz“ in der Weimarer Republik stärken.
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Über Jahrzehnte hinweg war die Gesetzesnorm nur eine Randnotiz. Selbst mit dem Aufkommen des Internets, wodurch Straftaten, die auf Äußerungen zurückgingen, oftmals besser dokumentiert und nachgewiesen wurden, blieb die Zahl der Verfahren und Verurteilungen äußerst gering. Doch das hat sich in den vergangenen Jahren schlagartig geändert. Das hat vor allem zwei Ursachen.
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Zum anderen hat sich seit der Gesetzesverschärfung eine Kultur von Denunziantentum entwickelt: Immer mehr, oftmals staatliche, Meldestellen „gegen Hass“, wie „Respect!“ werden gegründet. Organisationen wie „Hate Aid“ oder „So Done“ von Julis-Chefin Franziska Brandmann sollen „Betroffenen“ von solchen Hassverbrechen im Netz helfen – am Ende läuft es auf eine erbarmungslose rechtliche Verfolgung von Bürgern durch vermeintlich geschädigte Politiker hinaus. Für Politiker ist die Verfolgung von Äußerungen durch die Meldestellen und Anlaufstellen dadurch so einfach geworden wie nie.
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Angesichts dessen ist das Verhalten der Justiz in diesem Fall zwar immer noch kritikwürdig, jedoch ist sie hier nicht der Hauptverantwortliche. Den Richtern sind dabei insbesondere aufgrund der befremdlichen Strafvorschriften beim Strafmaß teilweise sogar die Hände gebunden. So ist die Mindeststrafe für Politiker-Verleumdung (wie im aktuellen Fall von Bendels) nach Paragraf 188 mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe.
Sieht ein Richter also tatsächlich irgendwas an der Aussage verleumderisch, muss er dem Angeklagten mindestens eine Haftstrafe auf Bewährung aufbrummen – eine Geldstrafe ist ausgeschlossen. So etwas ist im Strafrecht unüblich – selbst für Straftaten mit physischer Schädigung wie Diebstahl ist eine Geldstrafe möglich. Auch im Falle einer „üblen Nachrede“ gegen Politiker ist die Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Trotz dieser eklatanten Mängel des Gesetzes gibt es aktuell noch keine größere Debatte über eine mögliche Reform oder gar Abschaffung des Paragrafen 188 des StGB. Dabei hat eben dieses Gesetz einen unvergleichlichen Schaden an der Meinungsfreiheit in Deutschland angerichtet.
Wenn den Richtern die Hände gebunden wären, dann könnten wir mit Verurteilungen von Komikern etc. rechnen, die z.B. AFD-Politiker beleidigen. Irgendwie scheint die Strafverfolgung nach diesem Paragraphen aber nur in eine Richtung stattzufinden.
Politiker, die diesen Paragraphen brauchen, haben meiner Ansicht nach, mit der Demokratie und dem Amtseid gebrochen.
Frage an die Juristen: Ist dieser § 188 StGB überhaupt mit dem Art. 5 GG in Einklang zu bringen? Vor dem Gesetz sollten doch eigentlich alle gleich sein. Oder befinden wir uns auf dem Weg, dass Politiker oder Politikerinnen aus dem Grünen, Roten und Schwarzen Milieu in Zukunft mit Eurer/Ihre Majestät anzureden sind?
Nicht mehr lange, und wir müssen unsere Politiker mindestens einmal am Tag öffentlich loben und bejubeln. Wer nicht mitmacht oder nicht laut genug jubelt, wird gemeldet.
Jetzt wird wohl wieder das Gefängnis in Bautzen aktiviert. Dort saßen die politischen Häftlinge in der DDR ein.
Politische Rechtsprechung ist in Deutschland nichts neues. Zumindest diese Tradition wird gerne noch gepflegt.
1933 stürmten SA-Schergen noch die Wohnung von John Heartfield, weil die Führung seine politischen Fotomontagen nicht mochte.
Heartfields Epigone Klaus Staeck konnte Politiker mit solchen Fotomontagen dann ohne Verfolgungsdruck veräppeln.
Jetzt sind wir eben wieder bei den Hausdurchsuchungen angekommen…
Wieso „geworden ist“?
Sowas wie § 188 ist mit einer freiheitlichen Ordnung unvereinbar. Unabhängig davon, daß Wortdelikte eh nicht in eine Strafrecht gehören, ist der 188er nichts anderes als die Etablierung einer Klassenjustiz.
Die Volkesmeinung stört nur beim Regieren.
Das größte Problem der Unfähigen ist die geistige und fachliche Überlegenheit ihres Gegenübers. Deshalb reagieren diese Politiker so pikiert auf Kritik.
Um welches exklusiv Politikern vorbehaltenes Recht es sich handelt, die zudem zur Ausübung ihrer Tätigkeit keinerlei Qualifikation nachweisen müssen, lässt sich schon daran erkennen, dass im Vergleich dazu noch den höchsten Anforderungen genügende Arbeiten völlig straflos ins Verhältnis gesetzt werden dürfen. Während also das noch das kaum mehr sagbare Elend eines schieren Dilettantismus vom Gesetzgeber als äußerst schutzwürdig erachtet wird, sehen dadurch vor allem die klügsten Köpfe flugs ihrer Preisgabe entgegen. Einen Staat, der sich derlei leichtfertigen Luxus leistet, kann dabei selbst beim besten Willen keiner mehr ernst nehmen.
Man muss sich das mal bewusst machen: Paragraph 188 StGB (Strafgesetzbuch!!!) für Kritik, Spott, nicht nett, eher beißend auch mal spöttisch, und ins Lächerliche gezogen. „Wer den Staat verhöht, soll die ganze Härte des Staates zu spüren bekommen“. Den Politikern und ganz besonders an Frau Faeser gerichtet: ihr Politiker seid nicht der Staat! Wir sind der Souverän und nicht die Dienerschaft der Politiker! Hätte mir vor einigen Jahren jemand gesagt, dass 2020 ein sog. Majestätsbeleidigungsparagraph eingeführt wird, der Satire und Spott gegen Politiker zu einem Verbrechen erklärt, das mit Geld und/oder Gefängnis bestraft wird, hätte ich dem einen Vogel gezeigt und erklärt, dass diese Zeiten vorbei sind. …wie man sich da täuschen kann.
Die AfD sollte den Paragraphen gnadenlos anwenden und mit seiner Abschaffung werben für den Fall ihrer Regierungsbeteiligung!
Erfahrungen mit Leuten aus dieser politischen Ecke hat, leider oft genug, die Erkenntnis gebracht, dass diese Leute wenig bis keinen Humor besitzen. Deswegen wohl auch ihr tief sitzender Frust gegen alles was schöner ist als ihre kalte graue Welt.
Die bauen den Staat mit der Salamitaktik schleichend um, weil das sind die richtigen Demokraten sind.
Die Feeeesser ist nunmal einfach für Meinungsfreiheit. Sowas gehört zur Demokratie.
“ … Am 31. Dezember 2019 wurde der Ausbruch einer neuen Lungenentzündung mit noch unbekannter Ursache in Wuhan in China bestätigt.[5]
Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesichts … eine internationale Gesundheitsnotlage aus …“ (Wiki)
Am 03. April 2021 wurde die Verschärfung des Paragrafen 188 wirksam – wohl als lange geplanter Bestandteil des mehrere Länder betreffenden, forcierten, purpurroten Indoktrinations- und Umerziehungsprogramms.
Niemand sollte sich von 188 einschüchtern lassen, denn das ist ganau das was sie wollen.
Warum haben unsere Politiker soviel Angst vor Kritik, dass sie einen eigenen Paragraphen brauchen? Sollte vielleicht doch nicht alles zum Wohle des Volkes sein, was sie so den ganzen Tag tun?
Ich kann Kritik auch äußern, ohne lügen oder beleidigen zu müssen. Tatsächlich musste dieser Paragraph aber vor allem deswegen verschärft werden, weil eine politische Partei in Deutschland in Ermangelung intellektuell stichhaltiger Argumente sehr gerne und ausgiebig ihre „Meinung“ durch „Beleidigungen“ auszudrücken pflegt.
Denjenigen, die es mit dieser Partei halten, sei gesagt, dass die Parteiführung in durchaus bekannter Doppelzüngigkeit den Paragraphen 188 kritisiert, aber auf dessen Basis selbst zahlreiche Strafanzeigen stellt.
Statt das Gesetz abzuschaffen, schlage ich folgendes vor:
Wie wäre es, einfach mal zu sachlichen und faktenbasierenden Äußerungen zurückzukehren?
Gut, oder? Denn was bringt es, Leute als Schwachköpfe zu diffamieren? Allerdings drängt sich mir der Eindruck auf, dass manche Parteien ohne dieser verbale Kraftmeierei bedeutungslos würden, da sie inhaltlich eine sehr substanzarme Politik betreiben, die oftmals schon am ersten Faktencheck scheitert.
Die Meinungsfreiheit soll ja auch komplett abgeschafft werden. Herr Merzel hat da schon einen weiteren Vorstoß gemacht. Da ist dieser Paragraf doch bestens geeignet dem Pöbel schon mal klar zu machen, wo es jetzt lang geht.
Wenn den Richtern die Hände gebunden sind frage ich mich aber schon warum das nur in eine Richtung geht. Linke dürfen AfD-Politiker beleidigen wie sie lustig sind, da muss der Politiker schon selbst aktiv werden, denunzieren tut für die keiner, auch weil nicht-Linke anständige Leute sind. Und meistens wirds fallengelassen. Auch habe ich noch von keiner Hausdurchsuchung gehört oder gelesen die von einem AfD-Politiker veranlasst wurde. Die haben halt keine Argumente und wissen dass sie damit durchkommen, passen die Gesetze an um gegen jegliche Kritik immun zu sein. Das sollte aufhorchen lassen
Was für Weltfremde und auch Realitätsfremde Politiker .Sie führen einen Kampf gegen die Meinungsfreiheit und damit auch gegen das eigene Volk .Wie Wiederwertig .
Es gibt ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 28.11.2011. Meinungen fallen in den Schutzbereich von Artikel 5 Absatz 1 GG. Ohne dass es darauf ankommt, ob es wahr oder unwahr erweisen, ob emotional oder rational, ob wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos. Das 2 Klassen Justizsystem ist weisungsgebunden
Muss man die wohl künftig nur noch rein sachlich kritisieren. Und mal unter uns. Die Beleidigungskultur im vermeintlich annonymen Internet und damit einhergehender Hemmschwellenverlusst ist allgemein bekannt. Man lese nur hier die inhaltlich immer gleichen, regelmäßigen Kommentare einiger Blitzbirnen. Und hier ist verhältnismäßig wenig Lametta. Mich persönlich störts nicht, bin ja anonymisiert unterwegs, aber man stelle sich vor, der Ehemann oder Partner einer Klarnamen-beleidigten Ehefrau liest hier mit. Unterm Strich wurde, erwartungsgemäß, von einigen maßlos überzogen und das hat immer Konsequenzen, die dann am bitteren Ende immer auch unbeteiligte tragen müssen. Danke Leute!