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Rheinland-Pfalz

Verstoß gegen Neutralitätsgebot: AfD klagt gegen Dreyer

Die AfD Rheinland-Pfalz reicht beim Landesverfassungsgericht Klage gegen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Landesregierung wegen möglicher Verstöße gegen Neutralitätsgebote ein. Die Klage steht im Zusammenhang mit Dreyers Aufruf, sich bundesweiten Demonstrationen gegen die AfD anzuschließen.

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Aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot reicht die AfD in Rheinland-Pfalz, mit Unterstützung der Bundespartei, Klage gegen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Landesregierung am Verfassungsgericht des Landes ein. Hintergrund der Klage ist ein Aufruf Dreyers, sich an den bundesweiten Demonstrationen gegen die AfD zu beteiligen.

Eine der wichtigsten Regeln in einer funktionierenden Demokratie ist das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot. Pauschal gesagt dürfen Politiker, die ein Amt innehaben, ihre Stellung nicht ausnutzen, um in den politischen Meinungskampf einzugreifen. Beispielsweise dürfen Aufrufe zu Demonstrationen gegen den politischen Gegner nicht mithilfe von offiziellen Regierungsaccounts oder -websites geteilt werden.

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Doch genau das tat die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, im Januar, um gegen die AfD zu wettern. In der Klage der AfD geht es um eine der unzähligen Demos gegen Rechts. Am 17. Januar erklärte Malu Dreyer nämlich über die Website der Landesregierung: „Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht. Deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat.“

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Am 18. Januar nahm Dreyer dann mit weiteren Regierungsmitgliedern an der Demonstration teil. Der AfD-Vorsitzende, Jan Bollinger, und sein Stellvertreter Sebastian Münzenmaier warfen Dreyer vor, mit ihren Aktionen den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen zu haben.

Im Anschluss an die Demonstration veröffentlichte die Landesregierung eine weitere Pressemitteilung. In dieser werden Auszüge von Dreyer Rede zitiert. Die AfD wird insgesamt dreimal erwähnt und als rechtsradikal beziehungsweise rechtsextrem bezeichnet. Auch hier dürfte ein Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot für Amtsträger vorliegen. Die Pressemitteilung wurde nachträglich abgeändert.

Hintergrund des Skandals ist eine von Correctiv veröffentlichte Recherche über das „Geheimtreffen“ im Spätherbst 2023 in Potsdam. Das Treffen sorgte bundesweite für Aufsehen, nachdem Correctiv über angebliche Pläne berichtet hatte, Millionen Menschen mit Migrationshintergrund zu deportieren. 

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