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SPD-Ministerpräsidentin

Dreyer ruft über Staatskanzlei zu Anti-AfD-Demo auf und verstößt gegen Neutralitätspflicht

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ruft auf ihrer Regierungswebsite zu einer Demo gegen die AfD auf und attackiert diese beim Namen – ein offener Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot für Amtsträger. Wegen eines ähnlichen Falles unterlag die damalige Bundesbildungsministerin Wanka bereits 2018 vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Seit Tagen gibt es deutschlandweit Demos „gegen rechts“ und die AfD. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, ruft deswegen ebenfalls zu einer „Demo gegen Rechts“ auf und attackiert die AfD. Diesen Aufruf veröffentlichte Dreyer auf der offiziellen Homepage der Landesregierung von Rheinland-Pfalz.

„Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht. Deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat“, wird dort Ministerpräsidentin Dreyer zitiert.

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Damit verstößt Dreyer aller Wahrscheinlichkeit nach gegen die im Grundgesetz verbrieften Chancengleichheit der Parteien. Amtsträger, wie zum Beispiel Ministerpräsidenten, unterliegen in Deutschland dem sogenannten Neutralitätsgebot. Sie dürfen in amtlicher Funktion nicht in den politischen Wettbewerb eingreifen und zum Beispiel zu Demos gegen Parteien aufrufen oder als Ministerpräsident für die eigene Partei werben. Diese Handlungen sind nur erlaubt, wenn sie als Privatperson erfolgen, also kein Hinweis auf das Amt vorliegt und sie keine amtlichen Ressourcen, wie eben Regierungswebseiten nutzen.

Die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka hatte 2015 eine Pressemitteilung herumgegeben, in der sie dazu aufrief, der AfD „die rote Karte“ zu zeigen. Danach siegte die AfD gegen die Pressemitteilung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht bescheinigte Wanka, mit ihrem Aufruf gegen die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien verstoßen zu haben. Weil Wanka den Aufruf auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlichte, war es unstrittig, dass Wanka den Aufruf als Ministerin und nicht als Privatperson veröffentlicht hat.

Im Fall des Aufrufs von Dreyer zu der Demo gegen die AfD ist der Fall ebenfalls eindeutig und gleicht dem Fall Wanka. Dreyer wird zum einen als Ministerpräsidentin zitiert, zum anderen wird der Aufruf auf der offiziellen Homepage des Bundeslands Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

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