Klage-Androhung
Verstoß gegen Neutralitätsgebot: Dreyer muss Anti-AfD-Aufruf löschen
Malu Dreyer attackierte über die offizielle Webseite der Landesregierung, die AfD - ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Am nächsten Tag kündigt die AfD Klage an. Daraufhin ließ Dreyer den betreffenden Artikel korrigieren, nur um am Abend erneut gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen.
Eine der wichtigsten Regeln in einer funktionierenden Demokratie ist das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot. Pauschal gesagt dürfen Politiker, die ein Amt innehaben, ihre Stellung nicht ausnutzen, um in den politischen Meinungskampf einzugreifen. Beispielsweise dürfen Aufrufe zu Demonstrationen gegen den politischen Gegner nicht mithilfe von offiziellen Regierungsaccounts geteilt werden. Doch genau das tat die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, am Mittwoch, um gegen die AfD zu wettern. Nach Berichten von Apollo News und der Klage-Androhung der AfD löschte sie ihren Verstoß – nur um kurze Zeit später den nächsten zu begehen.
Obwohl die Rechtssprechung in Bezug auf das Neutralitätsgebot sehr eindeutig ist, hat Malu Dreyer am Mittwoch über die offizielle Website der Landesregierung zu einer Demo gegen rechts aufgerufen und attackierte die AfD dabei namentlich. Apollo News berichtete über den Vorgang (Lesen Sie hier mehr) und konfrontierte die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz noch am selben Tag über eine Presseanfrage mit der Frage, inwieweit das mit der Neutralitätspflicht eines Amtsträgers vereinbar ist – jedoch ohne Reaktion.
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Am Donnerstag, dem Tag der Demo, kündigte die AfD Rheinland-Pfalz dann an, rechtlich gegen diesen Demoaufruf vorgehen zu wollen. Der Vorsitzende, Jan Bollinger, und sein Stellvertreter Sebastian Münzenmaier warfen Dreyer vor, mit ihrer Aktion den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen zu haben. Die angekündigte Klage hätte gute Erfolgsaussichten, wie Urteile aus der Vergangenheit zeigen, in denen die AfD beispielsweise gegen die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka gewann, die ebenfalls zu einer Demo gegen die AfD aufgerufen hatte.
Im Laufe des Donnerstags gab es dann eine wichtige Änderung im Demoaufruf auf Website der Staatskanzlei. Der Teil, in dem die AfD attackiert wird, wurde gelöscht. Ein indirektes Eingeständnis, das man im ursprünglichen Aufruf gegen das Gesetz verstoßen hat. Geblieben ist lediglich ein Demoaufruf gegen Rassismus und Rechtsextremismus, was nach aktueller Rechtssprechung kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstellt.
Man könnte denken, dass die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz nun Konsequenzen gezogen hat und sich zukünftig an das Neutralitätsgebot hält. Doch weit gefehlt. Am Donnerstagabend wurde auf der Webseite der Staatskanzlei ein Demobericht von der Demo gegen rechts veröffentlicht. In diesem werden Auszüge von Dreyer Rede zitiert. Die AfD wird insgesamt dreimal erwähnt und als rechtsradikal beziehungsweise rechtsextrem bezeichnet. Auch hier liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot für Amtsträger vor. Ob die AfD auch dagegen vorgehen wird, ist noch nicht bekannt.
die grösste Gefahr für unsere Demokratie ist der Linksextremismus. Frau Dreyer hat umgehend zurückzutreten. Sie hat abermals beweisen dass sie ein Feind der Demokratie ist und auf den Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung pfeift. Das schlimme ist, diese Blockflöten fühlen sich in ihrer moralinsauren Besoffenheit sogar noch im Recht und sind intellektuell nicht in der Lage die Doppelmoral zu erkennen.
Sich an Neutralitäts-Regeln zu halten, scheint schwierig für Dreyer zu sein, wenn es „gegen Rechts“ geht.
Auch bei Ihr zählt die Devise Ablenkung vom eigenen Versagen. Ihre Reputation ist seit der Ahrtalkatastrophe dahin.
Wann bekommt diese Frau endlich die rote Karte?
Passt dazu: Heute morgen, ca. 9:00 stand in ARD Text folgende Meldung:
„Rückhalt für Protest gegen rechts
… Verfassungschef Haldenwang betonte, es wäre „wünschenswert, wenn die schweigende Mehrheit unserer Bevölkerung klar gegen Extremismus und Antisemitismus Position beziehen würde“.
Auch Kanzler Scholz, Innenministerin Faeser und Arbeitsminister Heil unterstützten den Protest, der sich auch gegen die AfD richtete. Heil sagte, die Partei schade Deutschland sozial und wirtschaftlich.“
Um 13:00 heisst es jetzt:
„Rückhalt für Protest gegen rechts
… Die CDU-Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, Wüst und Günther, würdigten die Proteste als ein „ermutigendes Zeichen“ für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage. Ähnlich hatten sich Kanzler Scholz und Innenministerin Faeser geäußert.
Verfassungschef Haldenwang betonte, es wäre „wünschenswert“, wenn sich „die schweigende Mehrheit gegen Extremismus und Antisemitismus“ positionieren würde.“
Die AFD wird kommen.
Die Rechtsprechung leitet Neutralitätspflicht der Staatsorgane indirekt aus dem Grundgesetz her. Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz ist es Aufgabe der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Rechtsprechung folgert aus dem Vergleich zu Parteien, dass Staatsorgane im politischen Meinungskampf neutral bleiben müssen. Die Äußerungsbefugnis von Ministern ist auf ihre Ressortzuständigkeit zu beschränken. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung muss sachgerechte, objektive und neutrale Information enthalten. Einseitig parteiergreifende Stellungnahmen zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien muss die Regierung unterlassen. Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre dürfen keine öffentlichen Mittel verwenden, um den in der Regierung vertretenen Mehrheitsparteien Hilfe zukommen zu lassen oder Oppositionsparteien zu bekämpfen.
Wissenschaftlicher Dienst WD D 3 – 3000 – 029/21 (3. Februar 2021)
Nicht nur bei Dreyer, auch bei Scholz wird die Panik immer größer.
https://www.youtube.com/watch?v=R8mapbJzoIw