Klage-Androhung
Verstoß gegen Neutralitätsgebot: Dreyer muss Anti-AfD-Aufruf löschen
Malu Dreyer attackierte über die offizielle Webseite der Landesregierung, die AfD - ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Am nächsten Tag kündigt die AfD Klage an. Daraufhin ließ Dreyer den betreffenden Artikel korrigieren, nur um am Abend erneut gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen.
Eine der wichtigsten Regeln in einer funktionierenden Demokratie ist das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot. Pauschal gesagt dürfen Politiker, die ein Amt innehaben, ihre Stellung nicht ausnutzen, um in den politischen Meinungskampf einzugreifen. Beispielsweise dürfen Aufrufe zu Demonstrationen gegen den politischen Gegner nicht mithilfe von offiziellen Regierungsaccounts geteilt werden. Doch genau das tat die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, am Mittwoch, um gegen die AfD zu wettern. Nach Berichten von Apollo News und der Klage-Androhung der AfD löschte sie ihren Verstoß – nur um kurze Zeit später den nächsten zu begehen.
Obwohl die Rechtssprechung in Bezug auf das Neutralitätsgebot sehr eindeutig ist, hat Malu Dreyer am Mittwoch über die offizielle Website der Landesregierung zu einer Demo gegen rechts aufgerufen und attackierte die AfD dabei namentlich. Apollo News berichtete über den Vorgang (Lesen Sie hier mehr) und konfrontierte die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz noch am selben Tag über eine Presseanfrage mit der Frage, inwieweit das mit der Neutralitätspflicht eines Amtsträgers vereinbar ist – jedoch ohne Reaktion.
Am Donnerstag, dem Tag der Demo, kündigte die AfD Rheinland-Pfalz dann an, rechtlich gegen diesen Demoaufruf vorgehen zu wollen. Der Vorsitzende, Jan Bollinger, und sein Stellvertreter Sebastian Münzenmaier warfen Dreyer vor, mit ihrer Aktion den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen zu haben. Die angekündigte Klage hätte gute Erfolgsaussichten, wie Urteile aus der Vergangenheit zeigen, in denen die AfD beispielsweise gegen die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka gewann, die ebenfalls zu einer Demo gegen die AfD aufgerufen hatte.
Im Laufe des Donnerstags gab es dann eine wichtige Änderung im Demoaufruf auf Website der Staatskanzlei. Der Teil, in dem die AfD attackiert wird, wurde gelöscht. Ein indirektes Eingeständnis, das man im ursprünglichen Aufruf gegen das Gesetz verstoßen hat. Geblieben ist lediglich ein Demoaufruf gegen Rassismus und Rechtsextremismus, was nach aktueller Rechtssprechung kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstellt.
Man könnte denken, dass die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz nun Konsequenzen gezogen hat und sich zukünftig an das Neutralitätsgebot hält. Doch weit gefehlt. Am Donnerstagabend wurde auf der Webseite der Staatskanzlei ein Demobericht von der Demo gegen rechts veröffentlicht. In diesem werden Auszüge von Dreyer Rede zitiert. Die AfD wird insgesamt dreimal erwähnt und als rechtsradikal beziehungsweise rechtsextrem bezeichnet. Auch hier liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot für Amtsträger vor. Ob die AfD auch dagegen vorgehen wird, ist noch nicht bekannt.
die grösste Gefahr für unsere Demokratie ist der Linksextremismus. Frau Dreyer hat umgehend zurückzutreten. Sie hat abermals beweisen dass sie ein Feind der Demokratie ist und auf den Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung pfeift. Das schlimme ist, diese Blockflöten fühlen sich in ihrer moralinsauren Besoffenheit sogar noch im Recht und sind intellektuell nicht in der Lage die Doppelmoral zu erkennen.
Doch diese Typen wissen das genau. Sie wissen aber auch, dass ihnen praktisch nichts passieren kann. Weder Knast noch Schadensersatz. im Gegenteil; werden sie geschasst wartet an der nächsten Ecke schon wieder ein bestens ausgestattetes Pöstchen.
Und sie werden in Talkshows von ARD /ZDF noch als „Experten“ eingeladen.
Ja, WENN Sie gechasst werden, was ja bei Verfassungsverletzungen i. d. R. nicht (mehr) geschieht. Kann man nicht irgendwo eine Veruntreuung oder sowas finden? Müsste dann aber besser laufen als bei Cum-Ex-Scholz. Bei Christian Wulf hat das ja noch funktioniert, allerdings hat da der ÖRR getrieben, weil er in der CDU ist.
Außerdem: 200T + x „Ehrensold“ ist jetzt natürlich auch nicht gerade die harte Strafe. Pälzer, sucht weiter!
„AfD-Befuehrworter“ – mir faellt der Unbegriff schon sehr schwer – sollten dann aber auch nicht in selbige Fussstapfen treten und gleiches z.B. gegen die Gruenen verlangen. Gut, dass es „nur“ von Befuehrwortern – also nicht Politikern – ausgegangen ist. Man stelle sich es nur vor, z.B. Alice Weidel wuerde dies gegen die Gruenen machen …
Bis zur Klärung vor Gericht ist Frau Dreyer von ihrem Amt freizustellen.
Sich an Neutralitäts-Regeln zu halten, scheint schwierig für Dreyer zu sein, wenn es „gegen Rechts“ geht.
Auch bei Ihr zählt die Devise Ablenkung vom eigenen Versagen. Ihre Reputation ist seit der Ahrtalkatastrophe dahin.
Wann bekommt diese Frau endlich die rote Karte?
…abwarten…
Passt dazu: Heute morgen, ca. 9:00 stand in ARD Text folgende Meldung:
„Rückhalt für Protest gegen rechts
… Verfassungschef Haldenwang betonte, es wäre „wünschenswert, wenn die schweigende Mehrheit unserer Bevölkerung klar gegen Extremismus und Antisemitismus Position beziehen würde“.
Auch Kanzler Scholz, Innenministerin Faeser und Arbeitsminister Heil unterstützten den Protest, der sich auch gegen die AfD richtete. Heil sagte, die Partei schade Deutschland sozial und wirtschaftlich.“
Um 13:00 heisst es jetzt:
„Rückhalt für Protest gegen rechts
… Die CDU-Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, Wüst und Günther, würdigten die Proteste als ein „ermutigendes Zeichen“ für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage. Ähnlich hatten sich Kanzler Scholz und Innenministerin Faeser geäußert.
Verfassungschef Haldenwang betonte, es wäre „wünschenswert“, wenn sich „die schweigende Mehrheit gegen Extremismus und Antisemitismus“ positionieren würde.“
Gegen Antisemitismus bin ich sehr wohl und ich halte die Bundesregierung für antisemitisch, speziell SPD, SED und Grüne. Die SED in Bremen ist eng verflochten mit der BDS-Bewegung. Claudia Roth hat ihren Documenta-Skandal. Sigmar Gabriel sah gemeinsame Werte mit der Fatah. Die Jusos hatten sogar ’ne Kooperation mit der Fatah-Jugend. Und überall nur diese Pali-Sch… Vor acht Tagen kollabierte der Verkehr in Bremen am Hauptbahnhof, weil die Palis ihre hasserfüllte Tiraden abließen. Zu demonstrieren, ist aber ein Bürgerrecht und kein Menschenrecht, d.h. wer nicht Bürger dieses Landes hat, hat kein Recht auf Demonstrationen. Warum wird es dennoch genehmigt? Damit der Verkehr kollabiert, bestimmt nicht. Ich muss annehmen, dass da es Sympathien gibt. Interessanterweise wurde im Anschluss kaum darüber berichtet; ich habe nichts über die Demo finden können. Vermutlich war es so martialisch, dass man es wieder nicht zeigen konnte.
Die AFD wird kommen.
Sobald es um Fakten in Sachen AfD geht, kommt bei der „ampel“, incl. „cdu“ – N I C H T S.
Die Rechtsprechung leitet Neutralitätspflicht der Staatsorgane indirekt aus dem Grundgesetz her. Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz ist es Aufgabe der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Rechtsprechung folgert aus dem Vergleich zu Parteien, dass Staatsorgane im politischen Meinungskampf neutral bleiben müssen. Die Äußerungsbefugnis von Ministern ist auf ihre Ressortzuständigkeit zu beschränken. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung muss sachgerechte, objektive und neutrale Information enthalten. Einseitig parteiergreifende Stellungnahmen zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien muss die Regierung unterlassen. Regierungsmitglieder und Parlamentarische Staatssekretäre dürfen keine öffentlichen Mittel verwenden, um den in der Regierung vertretenen Mehrheitsparteien Hilfe zukommen zu lassen oder Oppositionsparteien zu bekämpfen.
Wissenschaftlicher Dienst WD D 3 – 3000 – 029/21 (3. Februar 2021)
Genau deshalb ist es ein bleibendes Ärgernis, daß die Regierung mit öffentlichen Mitteln Organisationen finanziert, die aktiv gegen die Opposition vorgehen. Das Ganze nennt sich im Orwell-Sprech „Demokratieförderung“. Dabei ist es Demokratiezersetzung. Von Fairness keine Spur.
BVerfGE 36, 1 Rn 79 (Carlo Schmid) zu was am 8 Mai 1945 geschehen ist.
„Der Machtapparat der Diktatur wurde zerschlagen. Da dieser Machtapparat der
Diktatur durch die Identität von Partei und Staat mit dem Staatsapparat identisch gewesen ist, ist der deutsche Staat durch die Zerschlagung dieses Herrschafsapparats desorganisiert worden.“
Was passiert hier gerade?
Nicht nur bei Dreyer, auch bei Scholz wird die Panik immer größer.
https://www.youtube.com/watch?v=R8mapbJzoIw
Entweder hat man das Handwerk nicht gelernt oder ist komplett ideologisch gesteuert und deswegen disqualifiziert. Beides ist ein Armutszeugnis erster Güte. Typisch für viele heute.
Was Frau Dreyer sagt oder sonst so von sich gibt ist mir als Rheinland-Pfälzer so was von egal, wie ihr die Verwüstung des Landes durch grüne Windräder und Rolle bezüglich der Sicherheit der Bürger ihres Landes.
Bei den aktuellen Zustimmungswerten zur SPD haben diese Entgleisungen nicht mehr Effekt, wie das Anbellen des Mondes.
Das war von MP Dreyer perfekte AfD-Wahlwerbung.
Fr. Dreyer, die AFD wird kommen, das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Eventuell geht da Jemandem der Arsch auf Grundeis. Anders kann man sich ja so ein wild um sich schlagen nicht erklären.
Dass Dreyer immer noch im Amt ist, ist am Dreistigkeit kaum zu überbieten.