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Klage-Androhung

Verstoß gegen Neutralitätsgebot: Dreyer muss Anti-AfD-Aufruf löschen

Malu Dreyer attackierte über die offizielle Webseite der Landesregierung, die AfD - ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. Am nächsten Tag kündigt die AfD Klage an. Daraufhin ließ Dreyer den betreffenden Artikel korrigieren, nur um am Abend erneut gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen.

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Eine der wichtigsten Regeln in einer funktionierenden Demokratie ist das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot. Pauschal gesagt dürfen Politiker, die ein Amt innehaben, ihre Stellung nicht ausnutzen, um in den politischen Meinungskampf einzugreifen. Beispielsweise dürfen Aufrufe zu Demonstrationen gegen den politischen Gegner nicht mithilfe von offiziellen Regierungsaccounts geteilt werden. Doch genau das tat die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, am Mittwoch, um gegen die AfD zu wettern. Nach Berichten von Apollo News und der Klage-Androhung der AfD löschte sie ihren Verstoß – nur um kurze Zeit später den nächsten zu begehen.

Obwohl die Rechtssprechung in Bezug auf das Neutralitätsgebot sehr eindeutig ist, hat Malu Dreyer am Mittwoch über die offizielle Website der Landesregierung zu einer Demo gegen rechts aufgerufen und attackierte die AfD dabei namentlich. Apollo News berichtete über den Vorgang (Lesen Sie hier mehr) und konfrontierte die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz noch am selben Tag über eine Presseanfrage mit der Frage, inwieweit das mit der Neutralitätspflicht eines Amtsträgers vereinbar ist – jedoch ohne Reaktion.

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Am Donnerstag, dem Tag der Demo, kündigte die AfD Rheinland-Pfalz dann an, rechtlich gegen diesen Demoaufruf vorgehen zu wollen. Der Vorsitzende, Jan Bollinger, und sein Stellvertreter Sebastian Münzenmaier warfen Dreyer vor, mit ihrer Aktion den Boden der Demokratie und des Grundgesetzes verlassen zu haben. Die angekündigte Klage hätte gute Erfolgsaussichten, wie Urteile aus der Vergangenheit zeigen, in denen die AfD beispielsweise gegen die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka gewann, die ebenfalls zu einer Demo gegen die AfD aufgerufen hatte.

Im Laufe des Donnerstags gab es dann eine wichtige Änderung im Demoaufruf auf Website der Staatskanzlei. Der Teil, in dem die AfD attackiert wird, wurde gelöscht. Ein indirektes Eingeständnis, das man im ursprünglichen Aufruf gegen das Gesetz verstoßen hat. Geblieben ist lediglich ein Demoaufruf gegen Rassismus und Rechtsextremismus, was nach aktueller Rechtssprechung kein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht darstellt.

Man könnte denken, dass die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz nun Konsequenzen gezogen hat und sich zukünftig an das Neutralitätsgebot hält. Doch weit gefehlt. Am Donnerstagabend wurde auf der Webseite der Staatskanzlei ein Demobericht von der Demo gegen rechts veröffentlicht. In diesem werden Auszüge von Dreyer Rede zitiert. Die AfD wird insgesamt dreimal erwähnt und als rechtsradikal beziehungsweise rechtsextrem bezeichnet. Auch hier liegt ein offensichtlicher Verstoß gegen das im Grundgesetz verbriefte Neutralitätsgebot für Amtsträger vor. Ob die AfD auch dagegen vorgehen wird, ist noch nicht bekannt.

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