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Schuldenbremse

Verfassungswidrig? Bundesrechnungshof rügt Auskunftsverweigerung der Ampel

Die Bundesregierung verspricht in ihrem neuen Haushaltsentwurf, acht Milliarden Euro einzusparen - nur verrät sie nicht, wie. Das ruft den Bundesrechnungshof auf den Plan: Die Bundesregierung brüskiere das Parlament und laufe Gefahr, wieder gegen die Verfassung zu verstoßen.

Der Bundesrechnungshof, die unabhängige Haushaltsaufsicht, hat die Ampel schon mehrfach wegen ihrer Haushaltsführung kritisiert.

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Vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts hat der Bundesrechnungshof seine Kritik an der Budgetpolitik der Ampel erneuert. Die Haushaltsplanung sei „unvollständig“ und „problematisch“, bemängelt das unabhängige Prüfungsgremium.

Der Bundesrechnungshof (BRH) stört sich vor allem an der sogenannten globalen Minderausgabe. Die Bundesregierung verspricht in ihrem Haushaltsentwurf, mindestens acht Milliarden Euro einzusparen. Allerdings ist nicht ersichtlich, wie genau diese Einsparungen realisiert werden sollen.  Wo genau die globale Minderausgabe also greifen soll, verrät die Regierung nicht.

Die globale Minderausgabe ist ein umstrittenes Haushaltsinstrument. Mit der Erklärung einer solchen Minderausgabe wird versprochen, eine bestimmte Summe an Geld einzusparen. So kann beispielsweise der Bund die Schuldenbremse formal einhalten. Die tatsächliche Einsparung soll dann später organisiert werden.

Die Bundesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf durch die globale Minderausgabe acht Milliarden an Einsparungen garantiert. Nur so kann sie den Haushalt überhaupt verfassungskonform aufstellen.

Rechte des Bundestages beeinträchtigt

Allerdings arbeitet sie damit wieder an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit, denn: Das Budgetrecht liegt beim Bundestag – er ist für den Haushalt zuständig und verantwortlich. Und muss daher von der Bundesregierung umfassend über die Pläne informiert werden. Doch das tut diese nicht, bemängelt der Rechnungshof.

Durch die fehlende Zuordnung der globalen Minderausgabe würde laut dem BRH „das parlamentarische Budgetrecht faktisch beeinträchtig[t]“. Die Regierung müsse das Parlament und die Öffentlichkeit genauer informieren. 

Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Er hatte die Ampel in der Vergangenheit schon mehrfach wegen ihrer Ausgabenpraxis und Haushaltsführung kritisiert.

Schon die verfassungswidrige Verschuldungspolitik über den Klima- und Transformationsfonds, den das Verfassungsgericht Ende letzten Jahres als grundgesetzwidrig verurteilte, hatte der Bundesrechnungshof immer wieder bemängelt. Die unabhängige Haushaltsaufsicht warnte immer wieder eindringlich vor der Art und Weise, wie die Ampel mit zahlreichen Sondervermögen Politik finanzierte. Die Praxis gefährde erheblich „das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel“, erklärte der Bundesrechnungshof 2023.

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