Jetzt Gerichtsurteil
Verfassungsschutz stuft Buch von Professor als verfassungswidrig ein – Job weg, Fördergelder zurückgefordert
Proaktiv überprüfte der Verfassungsschutz ein ihn kritisierendes Buch und stufte das Werk als verfassungswidrig ein. Erst verlor der Autor seinen Job als Lehrbeauftragter beim BND, später sollten seinem Verlag Fördergelder entzogen werden – jetzt schritt ein Gericht ein.
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Der Verfassungsschutz stufte das 2021 erschienene Buch „Kulturkampf um das Volk: Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen“ von Professor Martin Wagener, das auch den Verfassungsschutz kritisierte, als verfassungswidrig ein. Als erste Folge verlor der Professor Ende Oktober 2021 seinen Lehrauftrag beim BND und ist seitdem freigestellt. 2023 wurden von seinem Verlag aufgrund dieser Einstufung bereits ausgezahlte staatliche Fördergelder für das Buch in Höhe von 7.500 Euro zurückgefordert. Der Fall ging vor Gericht, und dieses kassierte jetzt die Einstufung als verfassungsfeindlich ein – die Förderung ist demnach zulässig.
Wagener äußerte sich in seinem eigenen Podcast selbst zu den Vorwürfen des Verfassungsschutzes und stellte klar, dass „wer Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit von demokratischen Prozessen ausschließen möchte, der vertritt eine verfassungsfeindliche Position.“ Er wolle nicht zwischen Staatsbürgern diskriminieren, sehe jedoch auch einen Volksbegriff jenseits des Staatsvolkes. Nach Auffassung des Verfassungsschutzes handelt es sich dabei um einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, der wiederum gegen die Menschenwürdegarantie und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße.
Dem BND, wo Wagener als Professor für Politikwissenschaften arbeitete, schickte der Verfassungsschutz sein zu dem Buch von Wagener angefertigtes Gutachten. Wegen des Gutachtens über das Buch wurde der Hochschullehrer Ende Oktober 2021 freigestellt und darf das Hochschulgelände seitdem gar nicht mehr betreten. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn wurde eingeleitet, ist aber noch nicht abgeschlossen.
Kurz nach Erscheinen wurde das Buch vom Verfassungsschutz auf eigene Initiative hin überprüft. „So klassifiziert Herr Wagener Personen, die über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und daher nach Art. 116 GG Deutsche sind, auf Grundlage von ethnischen Zugehörigkeiten letztlich in solche erster und zweiter Klasse“, zitiert die Welt aus dem Bericht. Mit dieser Begründung stuft der Verfassungsschutz das Buch als verfassungsfeindlich ein.
Eine Recherche des Deutschlandfunk Kultur zeigte 2023, dass das Buch mit Steuergeldern gefördert wurde. Bereits zuvor berichtete der rbb darüber, dass der Verfassungsschutz das Buch von Wagener als verfassungswidrig einstufte und der BND ihn deswegen freistellte. Claudia Roth, damalige Bundesbeauftragte für Medien und Kultur und damit zuständig für die Förderung, teilte im Mai 2023 im Bundestag mit, dass sie erst aufgrund der Presseanfrage des Deutschlandfunk Kultur darauf hingewiesen wurde und vorher keine Kenntnis darüber hatte, ein Buch gefördert zu haben, welches vom Verfassungsschutz als verfassungswidrig eingestuft wurde.
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Geklagt auf die Rückforderung der Gelder hatte dann der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der von der Kulturstaatsministerin Roth damit beauftragt wurde, die Gelder, die im Zuge der Corona-Pandemie freigegeben wurden, um die Kultur zu fördern, zu verteilen. Vor der Auszahlung der Fördergelder mussten die Empfänger per Selbsterklärung bestätigen, dass die Werke keine verfassungsfeindlichen Inhalte beinhalten.
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Ein Gutachten, das der Börsenverein anfertigen ließ, um zu überprüfen, ob eine Rückforderung der Gelder möglich wäre, kam zu dem Ergebnis: Ja. Zwar sei das Buch weiterhin rechtlich zulässig, in den Förderrichtlinien wurden verfassungsfeindliche Werke klar ausgeschlossen. Diese Verfassungsfeindlichkeit konnte das Landgericht Frankfurt nicht sehen.
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„Der Inhalt des Buches ‚Kulturkampf um das Volk‘ von Martin Wagener ist aus Sicht des angerufenen Gerichts zwar als durchaus reaktionär und in großen Teilen auch rechtsnational sowie verfassungskritisch, aber noch nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen“, so das Gericht. Gegenüber der Welt teilte der Börsenverein nach seiner juristischen Niederlage mit, das Urteil prüfen zu wollen und gegebenenfalls in Berufung zu gehen.
Hält sich der VS für die Heilige Inquisition?
Ja das tut er, meiner Meinung nach noch viel schlimmer.
Das Buch muss ich mir noch besorgen.
„Niemand steigt so hoch auf wie der, der nicht weiß, wohin er geht!“ -Oliver Cromwell, Parliament of the Commons 1558
Er ist heilig ihm aber ist nichts heilig.
Der VS untersteht dem Innenministerium. Dieses wurde von N. Faeser geleitet, der Mutter der Inquisition gegen die AfD.
Der VS I S T die neue heilige Inquisition. Das scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben.
ALLE Oppositionellen und Dissidenten werden in einem LINKSSTAAT PLATT GEMACHT, das gehört zur DNA eines jeden LINKSSTAATES.
Nachtrag: Es gehört nicht nur zur DNA eines Linksstaates, es ist geradezu überlebenswichtig für diesen.
Deshalb hat ein Linksstaat auch niemals auch nur in homöopathischen Dosen etwas mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Im Prinzip sagt er also was jeder wahre Deutsche selber weiß:
Man kann Deutscher sein ODER Moslems Auf keinen Fall beides.
Man schaue sich nur die Null Nummer Haldenzwerg an?
So Einen haben wir schon in der ersten Klasse in der Ecke stehen lassen, weil wir wußten das ist ein Mitläufer! Der alles macht und sagt, wenn du ihm androhst ihm einen in die Fresse zu hauen!
https://www.youtube.com/shorts/oyiHSECz_-k
Ab 0:54 min.
Verwaltungsgericht Göttingen spricht 2023 selber von „irakischer Staatsbürgerschaft, arabischer Volkszugehörigkeit“.
In den USA werden die verschiedenen Ethnien überall erfasst und auch getrennt ausgewiesen. Der Fehlschluss des Verfassungsschutzes ist, dass dies eine Wertung beinhaltet. Fakten an sich sind nicht rassistisch, und die Feststellung einer Ethnie ist nicht diskriminierend.
Es ist auch nicht rassistisch zu sagen daß Europa durch Europäer aufgebaut und geprägt wurde.
Und es ist auch nicht rassistisch zu fragen warum Europa nicht europäisch bleiben sollte.
Es ist auch nicht rassistisch festzustellen daß, je nach Statistik, Weisse mit ca. 7 % – 15 % eine Minderheit in der globalen Bevölkerung darstellen.
Es ist auch nicht rassistisch zu fragen, warum jede Kultur ihren Platz haben soll aber unsere nicht.
Es ist auch nicht rassistisch wenn man „Superstars“die das jeweilige Land verlassen wollen,einen schönen Abflug zu wünschen und sie an ihr gesabble ständig zu erinnern,wenn sie sich noch immer in den jeweiligen Staaten herrumtreiben.
Sie sollen endlich verschwinden,wenn es im Gegensatz dazu hilft tausende leistungstragende Auswanderer daran hindert,das Land zu verlassen….
In der Medizin kann es sogar lebensrettend sein zu wissen zu welcher/n Ethnie/n jemand gehört. Völlig gestört gleich abzugehen wie ein Zäpfchen, weil jemand feststellt, dass es Ethnien und Kulturen gibt.
Wohl war. Vor vielen Jahren haben wir eine liebe Taekwondo Mitschülerin an Leukämie verloren. Ihr Leben hätte eine Knochenmarksspende gerettet. Das Problem: ihre Mutter Deutsche und der Vater Koreaner. Die Ärzte sagten, dass es für EURASIER selten passende Spender gibt. Es ist selten, dass sich Europäer und Koreaner zusammentun. Und wenn man jemanden findet, muss es nicht unbedingt passen weil da noch mehr Faktoren reinspielen. Auf der ganzen Welt hat man kein passendes Knochenmark gefunden. Wir Deutschen brauchten gar nicht erst zum Test. Inkompatibel da uns das asiatische Gen fehlt.
Soviel dazu.
Wer war hier rassistisch? Der Arzt? Die Biologie? Die Gene und DNA????
Sehr richtig! Bei Organspenden steigt die Wahrscheinlichkeit, ein Organ zu finden gravierend bei gleicher Ethnie.
Buch ist bestellt. Dank an den VS für den Lektüretipp.
„Hohle Töpfe haben den lautesten Klang.“ William Shakespeare
Es war eine gute Sache, Haldenwang nicht mehr täglich anschauen zu müssen…von seinen verbalen Absonderungen ganz zu schweigen.
Mein Kaufinteresse ist geweckt.
Danke für den Buchtipp. Bestellung ist raus.
Mir fällt dazu etwas sehr passendes aus der US-Popkultur ein, die hierzulande viel zu wenig bekannt ist.
Who watches the Watchmen?
Lest das mal. Ein Comic dass zu den 100 Büchern gehört, die in jede Bibliothek gehören.
Ein Buch, das den Verfassungsschutz kritisiert, wird vom Verfassungsschutz als Verfassungswidrig eingestuft und verboten.
Es ist offensichtlich, dass dieses Deutschland keine freie Demokratie mehr ist und die Kartellparteien mit allen mitteln versuchen sich an die Macht zu klammern.
Ich frage mich ernsthaft, greift hier nicht GG Artikel 20 Absatz 4 ?
„Ein Buch, das den Verfassungsschutz kritisiert, wird vom Verfassungsschutz als Verfassungswidrig eingestuft und verboten.“
Nennt man Sowas nicht logisch?
Für Irgendwas muss der VS doch gut sein?
(Vorsichtshalber: Sarkasmus)
Zustimmung: Wer kritisiert, wird angegriffen. Siehe Aufsatz von Prof. Dr. Martin Wagner vom 19. Aug. 2021 in der NZZ (Meinungen und Gedanken) „Der Verfassungsschutz lässt sich instrumentaliseren“. In dem Aufsatz werden bayerische Politiker als Beweis angeführt. Polit-Bayern angreifen ist gefährlich.
Der Aufsatz findet sich auf der www-Seite von Prof. Wagner.
Dieser Artikel greift schon lange. Nur wie dieses Greifen in der Praxis aussehen soll, das ist bisher leider noch unklar.
Es heißt, dass wir uns mit, zunächst, friedlichen Mitteln zur Wehr setzen können, und längst auch MÜSSEN!
Es wird uns in „UnsererDemokratie™️“ KEIN Gericht bestätigen, dass besagter Artikel greift!
Wir müssen es selbst in die Hand nehmen.
Je länger es dauert, umso heftiger schwingt das Pendel zurück…!
Übersicht mit KI
Teil 1
Art. 20 Abs. 4 GG garantiert jedem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will, sofern keine andere Abhilfe möglich ist. Dieses Widerstandsrecht dient als ultima ratio der wehrhaften Demokratie, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen, wenn sie durch einen Umsturz oder Staatsstreich bedroht ist. Es ist ein Recht für den extremen Notfall und nicht dazu gedacht, sich gegen alle staatlichen Maßnahmen zu wehren.
Was ist das Widerstandsrecht?
Gegen wen?
Der Widerstand richtet sich gegen Akteure, die die Grundlagen der Verfassung, wie die Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit, beseitigen wollen.
Wann?
Das Recht kommt nur zur Anwendung, wenn eine ernsthafte Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegt und alle anderen legalen Mittel zur Abwehr dieser Bedrohung (wie Demonstrationen oder Gerichtsverfahren) versagt haben.
Teil 2
Wer?
Jeder Deutsche hat dieses Recht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was?
Es erlaubt das gewaltsame Verteidigen der Verfassung als letztes Mittel, um die Staatsgewalt wieder auf den Boden der Verfassung zurückzuführen.
Bedeutung und Anwendungsfall
Das Widerstandsrecht ist ein Ausdruck des Prinzips der wehrhaften Demokratie.
Es ist als Notwehr des Volkes gegen Angriffe auf die Verfassung konzipiert und nicht zur Ausübung durch einzelne Bürger nach eigenem Ermessen.
Im Falle eines tatsächlichen Staatsstreichs wird das Widerstandsrecht relevant, da es den Widerstandskämpfern eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung liefert, nachdem die illegale Herrschaft gestürzt wurde.
Art 20 GG – Einzelnorm – Gesetze im Internet
Ähnliche Situation wie mit den lokalen Wahlausschüssen, in denen die Kandidaten selbst sitzen und darüber entscheiden können wer nicht zur Wahl zugelassen wird.
Oder, wie ein Wahlausschuss im Bundestag der darüber entscheiden soll ob die Bundestagswahl nachgezählt werden wird.
Oder wie ein Bundestag der über seine eigenen Gehaltserhöhungen abstimmt.
Oder wie Faktenchecker die schlicht keine Ahnung aber jede Menge Meinung haben.
Oder, oder, oder. Die Liste lässt sich weiterführen. Nichts ist hier demokratisch, nichtmal mehr die Fassade.
Für meine Begriffe greift besagter Artikel des GG bereits seit Corinna…!
Das wird jetzt der Bestseller! Wahrscheinlich sogar der SPIEGEL-Bestseller. Dann lache ich mich wirklich kaputt! So eine Werbung möchte ich auch mal haben.
Der Spiegel wird sicherlich keine Verkaufszahlen ermitteln.
Ich halte das Agieren der Verfassungsschutzbehörden selbst für verfassungswidrig.
VS und Staatssicherheit sollte man nicht vergleichen, kann man aber durchaus einmal machen.
Die StaSi wäre inzwischen neidisch…
Totaler BS. Die Stasi hat jeden Aspekt des DDR-Lebens total durchdrungen und mit perfidesten Methoden Menschen ausspioniert, gegängelt und gequält. Die DDR hat pro Einwohner 5 mal so viele hauptamtliche Geheimpolizei-Mitarbeiter gehabt wie die auch krass unfreie Sowjetunion.
Vergleichen ist NICHT gleichsetzen!
Wieso fällt mir hierzu der SD ein?
Wer sich über die zukünftige Entwicklung in Deutschland mal informieren möchte, der sollte sich die Doku vom WDR Kampf im Klassenzimmer mal anschauen. Einfach auf youtube gehen und danach suchen. Die Doku wurde um 2010 produziert und zeigt anschaulich, die Entwicklung damals im kleinen Rahmen und wie sie sich heute im großen Rahmen fortsetzt.
Der Wächterrat hält sich eben für unfehlbar.
Im CDU-Grundsatzprogramm ist Anfang der 90er Jahre der Begriff des deutschen Volkes das erste Mal nach dem Kriege nicht mehr erwähnt worden.
„Im CDU-Grundsatzprogramm ist Anfang der 90er Jahre der Begriff des deutschen Volkes das erste Mal nach dem Kriege nicht mehr erwähnt worden.“ Und jetzt soll das Volk nun endlich ganz abgeschafft,äh „Umgevolkt “ werden Die schaffen DAS.
wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?
Es ist auch gedanklich einfach herzuleiten. Wenn der VS richtig läge, dann könnte man morgen einfach einer beliebigen Menschengruppe verteilt über den Globus z.B. den Pass Polens ausstellen und sagen, ihr seid jetzt das polnische Volk.
Das ist vollkommen lächerlich. Natürlich gehört ein Mensch mit einem polnischen Pass zum Staatsvolk Polens. Aber dahinter gibt es den im Staatsrecht anerkannten Begriff des Volkes, der ethnische und andere kulturelle Gemeinsamkeiten berücksichtigt. Und natürlich unterstellt jeder vernünftige Mensch, dass Staatsangehörigkeit nicht wie Kamelle zu Karneval rausgeworfen werden, sondern je nach Land ein ernsthafter Prozess dem vorgelagert ist. Letzteres sogar nur in erklärten Einwanderungsländern. In Ländern wie Deutschland war es nur möglich durch Heirat in das Staatsvolk aufgenommen zu werden.
Wenn ein Land zu einem Einwanderungsland werden soll, dann braucht es dazu einen breiten, informierten Konsens.
Das hat erotisches Potential 🙂 Intelligent, mutig und rebellisch… 🙂
Ein Professor mit Verfassungsschutz an den Hacken, das toppt ja fast noch Marla Svenja Liebich 🙂 Warum treff ich nie solche Männer….
„Nach Auffassung des Verfassungsschutzes handelt es sich dabei um einen „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“, der wiederum gegen die Menschenwürdegarantie und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße.“
Eine interessante Aussage de VS.
Das BAMF schreibt auf seiner Website:
„Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Nachkommen von Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die durch ein spezielles Aufnahmeverfahren ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.“
Wird das BAMF jetzt auch durch den VS beobachtet, da sich das Recht der Spätaussiedler auf den „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ stützt?
Das wird so oder so schlimm enden. Deutschland ist kein anderer Stern im Universum. Die übrige Welt beobachtet genau, was in der EU, Deutschland abgeht.
Und? Soll uns der Heiland retten, weil wir selbst es nicht können? Da können wir lange warten.
Lasst uns eine Minute innehalten in Gedenken an den 10. Mai 1933.
Selbst wenn der VS nicht völlig daneben liegen würde, denn er widerspricht hier dem Verfassungsrecht fundamental, haben wir Wissenschaftsfreiheit per GG. Wissenschaft hat keinen Sinn, wenn sie nicht frei ist. Für gelenkte oder wenigstens eingehegte Arbeit ist jeder Cent herausgeworfenes Geld.
Sehr spannende Entwicklung! Chips und Bierchen.
Wer überprüft eigentlich den Verfassungsschutz? Die zunehmenden Sanktionen gegen Professoren i.V. mit Jobverlust, wenn deren eigene Meinungen dem System nicht in den Kram passen, was man eigentlich erwarten darf von freidenkenden Dozenten, sind mehr als besorgniserregend und wecken dunkle Erinnerungen. Zum Glück habe ich das Buch schon und werde es gut aufbewahren für meine Enkel und Ur-Enkel, als abschreckendes Beispiel an eine neue dystopische Zeit, in der Hoffnung, dass es wieder eine tatsächliche Demokratie o.ä. geben wird.
Herrn Professor Wagener, sowie Ulrike Guerot u.v.a. alles Gute und beste Gesundheit.
Wer prüft? Die SPD natürlich.
Ja, es ist dann der Zeit, dass sich die Gerichte mit dem „Verfassungsschutz“ beschäftigen. Diese Behörde ist den politischen Weisungen gebunden und argumentiert weitergehend verfassungsfeindlich weil sie nicht neutral ist.
Die Gerichte, allen voran das BVerfG, haben die Grundlagen für die humanitäre Inquisition selber geschaffen.
Das Bild von Haldenwang erinnert mich immer an Gerd Fröbe ,
Es geschah am hellichten Tag .
Google macht es möglich ..