Minderheitenrechte
Verfassungsänderung gegen AfD im „Geisterparlament“: Wohl gar keine U-Ausschüsse mehr in Rheinland-Pfalz
Die AfD hätte im neuen Landtag erstmals allein Untersuchungsausschüsse einsetzen können. Genau das verhindern CDU, SPD, Grüne und FDP nun mit einer Änderung der Landesverfassung. Die Partei spricht von einem gezielten Ausschalten der Opposition.
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Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP hat der rheinland-pfälzische Landtag die Hürden für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erhöht. AfD und Freie Wähler stimmten gegen die Änderung der Landesverfassung. Künftig reicht nicht mehr ein Fünftel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags aus, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen – es muss mindestens ein Viertel sein.
Die Änderung richtet sich faktisch gegen die AfD. Im neuen Landtag verfügt die Partei über 24 der 105 Sitze. Nach bisheriger Rechtslage hätte sie damit allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Nach der neuen Regelung wären dafür 27 Abgeordnete nötig. Die AfD verliert damit die Möglichkeit, ohne Unterstützung anderer Abgeordneter oder Fraktionen Untersuchungsausschüsse zu erzwingen.
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Beschlossen wurde die Änderung noch vom alten Landtag, der nach der Wahl eigentlich bereits abgewählt war. SPD, CDU und Grüne verfügen dort gemeinsam über die notwendige Zweidrittelmehrheit. Auch im neuen Landtag hätten die drei Parteien diese Mehrheit weiterhin gehabt. Er soll traditionell am 18. Mai erstmals zusammentreten.
Im neuen Landtag werden nur noch AfD und Grüne in der Opposition sitzen. Da die Grünen eine Zusammenarbeit mit der AfD grundsätzlich ausschließen, dürfte die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch die Opposition künftig faktisch unmöglich werden. Die AfD hatte bereits angekündigt, unter anderem einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik der Landesregierung beantragen zu wollen.
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Der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner sprach von einer Entscheidung „zum Schutz der parlamentarischen Demokratie“. Das Quorum werde auf das „im Grundgesetz und in anderen Bundesländern verankerte Niveau“ angehoben. Zugleich gehe es darum, das „schärfste Schwert des Parlaments vor bewusstem Missbrauch zu schützen“ und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments vor „destruktiven Attacken“ zu sichern.
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Auch die CDU verteidigte die Verfassungsänderung mit dem Verweis auf möglichen Missbrauch. Der parlamentarische Geschäftsführer Marcus Klein sagte, Untersuchungsausschüsse seien kein „politisches Alltagswerkzeug“ und dürften nicht dazu dienen, die parlamentarische Arbeit gezielt zu überlasten. Die Gefahr, dass das Parlament in den kommenden Jahren lahmgelegt werden solle, sehe man „nicht abstrakt“. „Sie ist real, denn sie ist angekündigt“, sagte Klein.
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Für die Grünen sprach Carl-Bernhard von Heusinger. Er sagte, Minderheitenrechte seien ein zentraler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Die Verfassungsänderung beschneide aber keine Oppositionsrechte. Von Heusinger verwies darauf, dass Artikel 91 der Landesverfassung nicht auf die Opposition, sondern auf eine bestimmte Zahl von Abgeordneten abstellt. Der Grünen-Abgeordnete räumte ein, die Entscheidung sei seiner Fraktion „keine leichte“ gewesen. Deshalb habe man die Abstimmung in der Grünen-Fraktion freigegeben.
Die AfD warf den Antragstellern dagegen vor, die Regeln gezielt gegen die künftige Oppositionsfraktion zu ändern. Der parlamentarische Geschäftsführer Damian Lohr nannte die Sitzung eine Zusammenkunft in einer „politisch nicht mehr legitimierten Konstellation“. Das Argument, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments müsse geschützt werden, bezeichnete er als vorgeschoben. Die Opposition habe ihre Kontrollrechte in der Vergangenheit „immer sorgsam eingesetzt“ und werde dies auch künftig tun.
Die Erhöhung des Quorums bedeute in der Praxis, dass Untersuchungsausschüsse durch die Opposition faktisch ausgeschlossen würden, sagte Lohr. Die Grünen hätten die AfD zum „Hauptgegner“ erklärt und jede Zusammenarbeit ausgeschlossen. Lohr warf SPD, CDU und Grünen vor, sich „der Kontrolle durch die Opposition“ entziehen zu wollen.
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Lohr kündigte in der Debatte an, die AfD werde eine Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz einreichen. Aus Sicht seiner Fraktion stelle sich die Frage, ob eine solche Verfassungsänderung mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar sei, wenn sie „offen gegen einen ganz bestimmten politischen Wettbewerber“ eingebracht werde. Die faktische Einschränkung der AfD sei nicht bloße Nebenfolge, sondern die „beabsichtigte Hauptwirkung“, sagte Lohr.
Die AfD sieht auch in der Begründung der Änderung einen Ansatzpunkt für ihre Klage. Lohr verwies in der Debatte auf die erste Beratung des Gesetzentwurfs. Bis dahin sei die Verfassungsänderung abstrakt und allgemeingültig kommuniziert worden. Der Grünen-Abgeordnete Carl-Bernhard von Heusinger habe in seiner Einbringung jedoch deutlich gemacht, dass sich die Änderung gegen die AfD richte, sagte Lohr.
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In der Regel schlägt das Pendel zu gegebener Zeit gegen diejenigen aus, die sich mittels undemokratischer Tricks Vorteile verschaffen wollen. So war die FDP beispielsweise Treiber, dass die 5%-Hürde eingeführt wurde. Gute Idee, wie wir jetzt wissen.
Gemeinsam für Demokratie – AfD verhindern.
Bitte nachmachen!
Mecklenburg-Vorpommern ist das nächste Bundesland! Und wenn nötig wird das Grundgesetz AUCH noch abgeschafft! Alle „unsereDemokraten“ betreiben intensiv die Abschaffung der Demokratie! Wenn ein Diktator die Macht übernehmen will, muss er NICHTS mehr tun. Er braucht keinen Hindenburg mehr!
Mit undemokratischen Mitteln. Tolle Vorbilder.
Noch nie etwas von politischer Arbeit gehört? Nur damit hält man die Opposition klein !
Es schwallt halt nur Dreck..
… und wenn gar nichts mehr geht, dann wird die Quote auf 50 % erhöht.
Aber das ist dann auch der Abgesang auf das Abendland.
Der wahre schlaue Det ? Det ist eine „Zeichenfigur“ des ZDF, und gehört zu den Mainzlemännchen und diese dienen lediglich als Pausenclowns .. Wenn sie sich damit vergleichen, OK , dann weiss man was man von ihnen zu halten hat Det ————–*LOL*
Wie groß muss die Verzweiflung sein, wenn man Hand an die Landesverfassung legt, um eine immer stärker werdende Konkurrenzpartei auszuschalten.
Ich befürchte, wir werden in den nächsten Monaten bundesweit noch viele ähnliche Aktivitäten beobachten dürfen, die alle darauf abzielen, der AfD jegliche parlamentarische Handlungsmöglichkeiten zu entziehen.
Gleichzeitig spricht kaum noch jemand von einem Parteienverbot, das wohl durch die Eilentscheidung des OVG bereits vom Tisch gewischt wurde, ohne dass man das eingestehen will.
Das Problem ist: je mehr sich die alten Parteien in ihren Bemühungen gegen die AfD in alle möglichen Kunstgriffe verrennen, um so mehr offenbaren sie ihren eigenen demokratiefernen Charakter.
Die Wähler wissen es zu goutieren, wie wir an den Umfrageergebnissen sehen können.
Es ist ei Armutszeugnis für „unsere demokratischen Parteien „. Zum fremdschämen
„ Unsere Demokratie ™️“, nicht zu verwechseln mit „Der Demokratie“.
Demokratie ist keine Politik, sondern lediglich ein wichtiges Procedere, mit dem Politik durchgesetzt wird. Politik ist Themen- und Taktik bezogen mit dem Ziel Ergebnisse durchzusetzen. Demokratie ist somit lediglich die Garantie Einseitigkeit zu vermeiden. Demokratie kann also in seiner Form vorgeschrieben, oder eigenst formuliert werden. Gegenseitige Anhörung und eine Mehrheit ist festzustellen.
Fehler , Wort fehlt ..“Demokratie kann also in seiner Form NICHT vorgeschrieben“
Ein absurder Treppenwitz der Geschichte, dass in Deutschland bereits abgewählte Parlamentarier noch die Parlamente für ihre Nachfolger quasi verminen können.
Da wird wieder was passend gemacht in „unserer Demokratie“!
Wenn ein Parteienkartell seine Machenschaften nicht von der einzigen verbliebenen Konkurrenz untersuchen lassen möchte, dann nennt man das jetzt „Schutz der parlamentarischen Demokratie“.
Darauf muss man ja auch erst einmal kommen.
All diese Dinge, die da gerade von der selbsternannten „demokratischen Mitte“ veranstaltet werden, wird selbiger — sofern sie überhaupt noch im Parlament vertreten sein wird — eines Tages gehörig um die Ohren fliegen und anschließend auf die Füße fallen!
Das sehe ich auch so.
Aber dann werden sie aufjaulen, dass die Rechte der Opposition in Gefahr sind.
Welch widerliche verlogene Heuchler!
Das kann doch aber nicht rechtens sein, oder?
Real existierende Demokratie, wie sie leibt und lebt.
Ein UA ist das richtige demokratische Mittel, das Unrecht zu Corona-Zeiten rechtstaatlich aufzuarbeiten. Ich wähle nur Parteien, die das aufarbeiten wollen.
Zugleich warne ich davor, die Aufarbeitung weiter zu behindern. Die dramatischen Folgen für die Gesundheit der Menschen und die Wirtschaft werden immer offensichtlicher. Je länger das verhindert wird, desto größer das Risiko, dass es zu unkalkulierbaren Entwicklungen kommt. Menschen sind gesundheitlich geschädigt worden, zu Tode gekommen, in den Selbstmord und außer Landes getrieben worden. Unternehmen wurden vernichtet. Noch ist das nicht allgemein bekannt, weil die deutschen Massenmedien es verschwiegen, aber das gilt nicht international.
Noch hätte die Mehrzahl der Mitläufer nichts zu befürchten und die meisten damals in Verantwortung stehenden Leute könnten sich glaubhaft darauf berufen, es damals nicht besser gewußt zu haben.
Doch mit jedem weiteren schuldhaften verhindern der Aufklärung ändert sich deren Status.
wenn es keine Untersuchungsausschüsse mehr gibt, heißt das dann, das nichts passiert ist, oder das es nichts mehr zu untersuchen gibt?
Dann wäre das Spiel ja durchgespielt und der Endgegner besiegt 🙂 🙂 🙂
Einer macht es vor, kommt damit durch, und dann machen es die anderen nach, im Großen wie im Kleinen. Das muss wohl die „unsere Demokratie“ sein. Oder Parteien aller Couleur vereinigt euch selbstverständlich gegen die AfD.
Die Angst derAltparteien vor Untersuchungsausschüssen muss geradezu gigantisch sein, da sie deren Verhinderung ja ganz offen betreiben und ihr Handeln nicht mal ansatzweise zu verbergen versuchen. Gerade in RhPfl fallen mir da so manche Themen ein, nicht nur Corona, sondern auch das Ahrtal – dort wäre u.a. die Frage interessant, ob der damals betriebene Rückbau von Hochwasserschutzanlagen zu Todesopfern geführt hat. Die Erkenntnisse könnten zu einem politischen Beben führen.
Das demaskieren „unserer“ Demokraten war erfolgreich!
Der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner sprach von einer Entscheidung „zum Schutz der parlamentarischen Demokratie“.
Diese Äußerung ist geradezu die Definition von blankem Zynismus.
Die Amerikaner haben sowas von recht.
Tja, so sind sie eben, die „UnsereDemokratie“-Politiker.
Gezielte Ausschaltung der Demokratie. Welches Recht und welche Pflicht hat das Grundgesetz nun für den Bürger vorgesehen?
Wer das beantwortet, könnte sehr schnell einen frühmorgendlichen Besuch bekommen.
Außer es machen soviele, daß die Einschüchterer nicht mehr hinterherkommen.
Rheinland-Pfalz will sich offenbar aus der Demokratie verabschieden.
Wenn das so weitergeht, wird die Demokratie zur leeren Menge und geistert nur noch als Geisterbegriff durch den Äther.
Ist hier die Zeitform falsch gewählt?
Vermutlich müsste man eher in der Vergangenheitsform sprechen.
Im neuen Parlament lanciert man dann halt eine neue Abstimmung, um dieses Gesetz wieder aufzuheben, und das wars dann…
Wenn die Regierung in RLP so weitermacht, legt sie sich selbst ein Hindernis. Das der Opposition, wo sie hoffentlich bald selbst landet.
Wo wird das noch enden???….
Entweder im parlamentarischen Sieg der AfD und dem <5%-Desaster einiger Systemparteien oder im blutigen gewalttätigen Putsch des linken Lagers.
Ist doch klar, Im Wahlbetrug
Es stimmt, dass in § 44 GG festgelegt ist, dass ein Viertel der Abgeordneten erforderlich ist, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Allerdings bezieht sich der Paragraf ausdrücklich auf den Bundestag. Die Landesparlamente haben eigene Regelungen – in den meisten sind ein Viertel der Abgeordneten notwendig. Die Tatsache, dass die AfD nun just in dem Moment, in dem sie die Möglichkeit erhält, im Landtag Baden-Württemberg eigenständig Untersuchungsausschüsse zu installieren, die Angleichung an andere Bundesländer vorgenommen wird, hinterlässt ein Geschmäckle. Dass das ausgerechnet vom scheidenden Landesparlament beschlossen wird, offenbart erneut die hässliche Fratze von „Unsere Demokratie“.
Keine U-Ausschüsse?
Man scheint einiges zu verbergen zu haben.
Deshalb hat man sich ja auch höchstwahrscheinlich des Wahlbetrugs schuldig gemacht um AfD+BSW>25% im Bund zu verhindern.
„unsere Demokratie“ wieder Mal bei der Arbeit. Hätte gerade in RLP gut funktioniert, jetzt wo Biontech die Pforten schließt und die beiden Gründer abgehauen sind. Wenn nach dieser Aktion nicht langsam mal bei allen Wählern, der Altparteien, die Alarmglocken schrillen, dann kann man denen auch nicht mehr helfen bzw. dann ist es so gewollt.
Wenn die AFD wirklich eine Gefahr für die Demokratie wäre oder werden könnte haben die Altparteien schon den Boden dafür bereitet !.
Wenn es dumm läuft braucht die Partei nur die Gesetze anwenden die ihre Gegner alle selbst eingeführt haben !
Das vorgehen allein schadet den Altparteien zusätzlich und wird die AFD weiter Stärken . In dem Fall auch mal wieder zu zurecht !
Wie viel Dreck muss man am Stecken haben, wenn man Untersuchungsausschüsse so fürchtet?