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Juristischer Kniff: Linke Aktivisten wollen Trump von US-Wahl ausschließen

Trump liegt aktuell bei den Präsidentschaftskandidaten der Republikaner vorne. Mehrere linke Gruppen wollen nun verhindern, dass er auf dem Wahlzettel landet. Sie argumentieren, dass die Verfassung seine Kandidatur verbiete – und wollen das einklagen. Bei manchen Wahlbeamten stoßen sie damit auf offene Ohren.

„Nicht wählbar“: Kampagne der Gruppe „Free Speech for People“ gegen Trump

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Seit Ex-Präsident Donald Trump beim republikanischen Vorwahlfeld für die Präsidentschaftskandidatur in Führung gegangen ist, planen immer mehr linke Gruppen in den USA ihn von den Wahlzetteln in wichtigen Bundesstaaten per Klage entfernen zu lassen. Hintergrund ist ein Verfassungszusatz aus Bürgerkriegszeiten.

Sektion 3 des 14. Verfassungszusatzes besagt, dass niemand ein US-Amt ausüben darf, der einen Eid auf die Verfassung geschworen hat und „sich [später] an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen diese beteiligte oder deren Feinden Unterstützung oder Hilfe gab“. Beschlossen wurde der Artikel nach dem Bürgerkrieg, um Beamte der Südstaaten von der Rückkehr in den Kongress und das Weiße Haus abzuhalten. Nun wollen Linke den Verfassungszusatz nutzen, um Trump vom Weißen Haus fernzuhalten – bevor die Wähler darüber entscheiden können.

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Interpretation des Kapitol-Sturms

Einige Juristen interpretieren diesen Abschnitt im Kontext des Sturms aufs Kapitol nämlich so, dass er auch Trump das Amt als Präsident verwehren würde. Er habe den Kapitols-Krawall angestiftet und sich so an einem „Aufstand“ beteiligt, so die Argumentation. Daher wollen linke Gruppen nun in den entscheidenden Staaten klagen und vor Gericht durchsetzen, dass sein Name vom Wahlzettel entfernt wird.

„Donald Trump ist verfassungsgemäß vom Amt disqualifiziert“, meint die Gruppe „Citizens for Responsibility and Ethics in Washington“

Die Aktivisten-Gruppe „Free Speech for People“ hat dazu eine „14 Punkt 3 Kampagne“ (als Verweis auf den Artikel) gestartet. Dazu hat sie bereits Petitionen an die zuständigen Wahlbeamten gestellt. In den allermeisten Bundesstaaten sind dies vom Volk gewählte Staatssekretäre („Secretary of State“). Auch die linke Organisation „Citizens for Responsibility and Ethics in Washington“ fordert Trumps Entfernung vom Wahlzettel und hat einen entsprechenden Aufruf mit dem Titel „Disqualifiziert!“ gestartet. Sie meint, Trump „verursachte einen gewalttätigen Aufstand, der beinahe eine Wahl zunichte machte und unsere Demokratie zerstörte.“

Auch linke Wahlbeamte denken über Entfernung nach

Aber nicht nur Aktivisten haben solche Überlegungen, auch einige Wahlbeamte selbst sprechen davon. In Arizona sagte Staatssekratär Adrian Fontes, dass ihm die Hände gebunden seien, weil das Oberste Gericht Arizonas entschieden habe, dass nur der Kongress jemanden von der Präsidentschaftswahl in Arizona disqualifizieren könne. Fontes, Mitglied von Joe Bidens Demokraten, hätte das wohl gerne mit Trump getan und bezeichnete das Urteil in einem Interview als „absolut falsch“.

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Die demokratische Staatssekretärin von Michigan, Jocelyn Benson, sprach kürzlich davon, dass „stichhaltige rechtliche Argumente vorgebracht“ werden, um Trump vom Wahlzettel zu entfernen und sie dies mit Staatssekretären anderer wichtiger Bundesstaaten besprechen werde.

Fehlendes Verfahren

Grundsätzlich stimmen die allermeisten Juristen auch zu, dass „Aufständischen“ das Amt verwehrt werden kann. Aber die Frage ist: Wie wird festgestellt, wer sich an einem Aufstand beteiligt hat? Gängige Meinung ist, entweder eine Verurteilung wegen Beteiligung an einem „Aufstand“, die es unter US-Recht gibt, oder es müsste ein vom US-Kongress festgelegtes anderes Verfahren geben, um festzustellen, wer Aufständischer war.

Nun ist es aber so, dass Trump weder wegen der Beteiligung noch der Anstiftung zum Aufstand verurteilt oder gar angeklagt wurde – und dass trotz seiner Anklagen in anderen Strafsachen. Eine Verurteilung kann also kein Grund sein. 

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Am Ende entscheidet der Supreme Court

Und wenn es um den Kongress geht, dann wird es auch schwierig: Erstens gibt es aktuell kein Verfahren zur Feststellung einer solchen Disqualifizierung vom Amt. Und zweitens gibt es das genaue Gegenteil davon: Eine generelle Amnestie für Amtsdisqualifizierungen unter dem 14. Verfassungszusatz. Die konnte der Kongress laut dem Artikel mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen und das geschah dann auch einige Jahrzehnte nach dem Bürgerkrieg. Am Ende konnte also selbst jeder Südstaatler wieder Präsident werden – und Trump soll es jetzt verwehrt werden?

Am Ende wird das Ganze wohl vor Gericht landen – und geht im Extremfall hoch bis zum Obersten Gerichtshof, der von konservativen Juristen dominiert wird. Dort erwarten die Meisten, dass die Richter zumindest irgendeine Form eines vom Kongress vorgeschriebenen Verfahrens oder eben eine Verurteilung erwarten werden – ansonsten ist es sehr wahrscheinlich, dass sie eine Disqualifizierung für ungültig erklären werden. Damit dürfte Trump am Ende antreten.

Die aggressiven Kampagnen zeigen aber, wie weit seine Gegner gehen, um zu verhindern, dass er erneut auf dem Wahlzettel landet.

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