Landgericht Darmstadt
Trotz Vergewaltigung, Körperverletzung und sieben Jahren Haft: Eritreer kann wegen fehlender Dokumente nicht abgeschoben werden
Ein mehrfach vorbestrafter Mann aus Eritrea steht erneut wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Darmstadt. Trotz siebenjähriger Haftstrafe und neuer schwerer Vorwürfe lebt er weiter in Deutschland – eine Abschiebung scheitert seit Jahren an fehlenden Papieren.
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Vor dem Landgericht Darmstadt muss sich seit dem 8. April ein 42-jähriger Mann aus Eritrea verantworten. Ihm wird vorgeworfen, auf der Pfungstädter Kerb, einem Volksfest in der südhessischen Stadt nahe Darmstadt, im September 2024 eine Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Unabhängig vom aktuellen Verfahren steht fest: Der Mann ist einschlägig vorbestraft und saß bereits sieben Jahre in Haft. Abgeschoben wird er seit knapp zwei Jahren trotzdem nicht – weil er keine Reisedokumente besitzt. Zuerst berichtete die Lokalzeitung Echo.
Bereits im Jahr 2017 wurde der Mann vom Landgericht Darmstadt wegen mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Taten ereigneten sich 2015 und 2016 während der Winzerfeste in Groß-Umstadt. Die Identität des Täters konnte damals unter anderem durch DNA-Spuren zweifelsfrei festgestellt werden.
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Zuständig für die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ist das jeweilige Regierungspräsidium. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt teilte mit, dass der Mann am 19. Oktober 2023 offiziell ausgewiesen worden sei. Der Bescheid sei seit dem 24. Oktober 2023 vollziehbar. Dennoch kam es bislang nicht zu einer Abschiebung. Stattdessen wurde der Mann nach seiner Entlassung aus der Haft einer Unterkunft in Pfungstadt zugewiesen und unter Führungsaufsicht gestellt. Diese Aufsicht beinhaltete unter anderem verschärfte Meldeauflagen und ein Alkoholverbot.
Die Gründe für die ausbleibende Abschiebung liegen laut Regierungspräsidium in fehlenden Reisedokumenten. Der Pressesprecher erklärte: „Eine Rückführung hat bislang nicht stattgefunden, da die Voraussetzungen für eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz noch nicht vorliegen.“ Zudem arbeite Eritrea mit den deutschen Behörden bei der Ausstellung von Passersatzpapieren nicht zusammen. Solche Rückführungen seien grundsätzlich von zwischenstaatlichen Abkommen abhängig, etwa in Form von Rückübernahmeabkommen.
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Der 42-Jährige besitzt derzeit kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Laut Regierungspräsidium würde er sich außerhalb des Strafvollzugs im Status der Duldung befinden. Dieser Status bestätigt die Ausreisepflicht, setzt jedoch eine Abschiebung vorübergehend aus, wenn konkrete Hindernisse – wie in diesem Fall – bestehen.
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Während seiner Führungsaufsicht nach der Haftentlassung hat sich der Mann regelmäßig beim Polizeirevier in Pfungstadt gemeldet, wie es in den Auflagen verlangt war. Das teilte der Bewährungshelfer der zuständigen Kammer mit. Die Alkoholtests hat der Angeklagte bestanden. Der Bericht wurde im Gericht von der Vorsitzenden Richterin verlesen. Eine Arbeitserlaubnis hat der Mann nicht erhalten, da er bei der Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitgewirkt hat, so der Bewährungshelfer.
Auch für diesen Fall meine (meinetwegen auch populistische) Forderung, diesen Herrn für den Rest seines Aufenthalts im Kartoffelland privat bei einem Mitglied oder Wähler der Grünen einzuquartieren. Das wäre sogar eine win-win Situation:
Erstens können Befürworter der grünen Migrationspolitik mal zeigen, wieviel sie persönlich für die Erfüllung ihres Multi-Kulti-Traums zu investieren bereit sind. Und zweitens wird der Herr viel besser integriert und gleichzeitig vor rassistischen Anfeindungen der Restbevölkerung geschützt. Warum gibt es dafür also noch keine Programme auf freiwilliger Basis?
Was heißt hier eigentlich „kann“ nicht abgeschoben werden? Es ist ja wohl nicht unmöglich, unsinnige Vorschriften zu ändern. Das Problem liegt hier nicht im „Können“, sondern im fehlenden „Wollen“. Kleine Sprechempfehlung an herumreisende Politiker, die in Eritrea aufschlagen: „Ihr wollt keine Reduzierung der Entwicklungshilfe? Dann nehmt bitte aber den Soundso wieder bei euch auf, capito?“
Inzwischen sind solche Vorgänge doch an der Tagesordnung. Es ist eben so. Wir können nichts tun und die Politik will nichts tun.
Genau das ist der Grund, warum viele Asylbewerber ihre Pässe vernichten: sie können nicht abgeschoben werden, weil man letztlich die Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann. Dafür schafft man dann den Chancenaufenthalt und siehe da, auf einmal taucht ein Pass oder ein Passersatz auf, mit dem man dann bleiben kann. Es wird Zeit, dass die neue Regierung die Daumenschrauben bei der Entwicklungshilfe ansetzt, um derartiges unmöglich zu machen!
Sorry – das ist eine Kapitulation der „Staatsgewalt“!
Zum Glück hab ich noch nicht gefrühstückt!
Realpolitik vs Populismus.
Es soll ja Länder geben, da löst man das Problem mit Steinbruch bei Wasser und Brot. D ist allerdings ein Rechtsstaat.
Warum keine Abschiebehaft?
Aber rein kann man ohne Dokumente… Was stimmt mit diesem Land nicht…
Eigentlich gibt es kein Unterschied zwischen Aufenthaltsrecht und Duldung. Praktisch gesehen bedeutet beides: „Sie dürfen in Deutschland bleiben“.
Realpolitische Probleme, die dem mündigen Bürger im Wahlkampf nicht unbedingt zugänglich gemacht werden. Muss auch nicht, da Selbstgänger. Mich gruselt eher vor unhaltbaren Wahlversprechen.
Männer haben auch Rechte, nicht nur Frauen
Kein Problem. Einfach in Abschiebehaft nehmen, bis die Papiere vorliegen. „Vielleicht“ klappt es ja dann auch mit der Mitwirkung.
Und warum hat man den überhaupt hierher gelassen?
(RRF – rein rhetorische Frage)
Der Mann ist derzeit also faktisch staatenlos.
Und das ist unser Problem, weil…..?
Er kann ja gerne in Abschiebehaft sitzen, bis er sich dazu bequemt, gültige Papiere zu beantragen. Ich weiß nicht, wo das Problem läge, wenn der politische Wille da wäre (der ganz offensichtlich das eigentliche Problem ist).
Es kann doch nicht sein, dass sich Staaten so leicht verar. lassen durch einen weggeworfenen Ausweis.
auch in der Schweiz
«Ich zweifle an unserem System», sagt der Gemeindepräsident.
Geschehen ist Folgendes: Ein krimineller eritreischer Flüchtling hat wegen seiner Tat einen Landesverweis erhalten. Er reiste nach Luxemburg.
Doch die Luxemburger wollten ihn nicht. Er konnte dort kein erneutes Asylgesuch stellen – wegen des Dublin-Abkommens.
Der des Landes Verwiesene kehrte in der Folge in das Land zurück, das ihn aufgrund seiner Verfassung des Landes verwiesen hatte.
Und nun kommt eben die Gemeinde Kirchberg, gelegen im Kanton St. Gallen, ins Spiel, denn der straffällig gewordene und deshalb ausgeschaffte Eritreer meldete sich wieder bei der Gemeinde und bezieht nun dort Sozialhilfe.
Eine absurde Situation: Er darf nicht hier sein, aber er darf hier Sozialhilfe abkassieren.
https://weltwoche.ch/daily/krimineller-eritreer-mit-landesverweis-kassiert-sozialhilfe-die-gemeinde-ist-machtlos-internationale-vertraege-knueppeln-die-schweiz/
Kann trotz fehlender Dokumente einreisen aber nicht abgeschoben werden?
Über welches sichere Land ist er eingereist? Dort gehört er hin. Aber so ist das, wenn man alles aufnimmt, egal woher. Unsere Behörden sind so sozial, dass es einem jeden Tag schlecht wird.
„Rein“ geht komischerweise immer, egal ob mit oder ohne Pass. Aber ausweisen?
Vielleicht möchte Frau Sui Dschen Mattke den Herrn gern aufnehmen und integrieren helfen.
Wir brauchen mehr Gefängnisse!
Papiertiger Deutschland.
Bei Trump säße er längst in Ketten in einem „Con Air“ Flieger.