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Landgericht Darmstadt

Trotz Vergewaltigung, Körperverletzung und sieben Jahren Haft: Eritreer kann wegen fehlender Dokumente nicht abgeschoben werden

Ein mehrfach vorbestrafter Mann aus Eritrea steht erneut wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Darmstadt. Trotz siebenjähriger Haftstrafe und neuer schwerer Vorwürfe lebt er weiter in Deutschland – eine Abschiebung scheitert seit Jahren an fehlenden Papieren.

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Der eritreische Mann muss sich erneut vor dem Landgericht Darmstadt verantworten.

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Vor dem Landgericht Darmstadt muss sich seit dem 8. April ein 42-jähriger Mann aus Eritrea verantworten. Ihm wird vorgeworfen, auf der Pfungstädter Kerb, einem Volksfest in der südhessischen Stadt nahe Darmstadt, im September 2024 eine Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Unabhängig vom aktuellen Verfahren steht fest: Der Mann ist einschlägig vorbestraft und saß bereits sieben Jahre in Haft. Abgeschoben wird er seit knapp zwei Jahren trotzdem nicht – weil er keine Reisedokumente besitzt. Zuerst berichtete die Lokalzeitung Echo.

Bereits im Jahr 2017 wurde der Mann vom Landgericht Darmstadt wegen mehrfacher Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die Taten ereigneten sich 2015 und 2016 während der Winzerfeste in Groß-Umstadt. Die Identität des Täters konnte damals unter anderem durch DNA-Spuren zweifelsfrei festgestellt werden.

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Zuständig für die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ist das jeweilige Regierungspräsidium. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums Darmstadt teilte mit, dass der Mann am 19. Oktober 2023 offiziell ausgewiesen worden sei. Der Bescheid sei seit dem 24. Oktober 2023 vollziehbar. Dennoch kam es bislang nicht zu einer Abschiebung. Stattdessen wurde der Mann nach seiner Entlassung aus der Haft einer Unterkunft in Pfungstadt zugewiesen und unter Führungsaufsicht gestellt. Diese Aufsicht beinhaltete unter anderem verschärfte Meldeauflagen und ein Alkoholverbot.

Die Gründe für die ausbleibende Abschiebung liegen laut Regierungspräsidium in fehlenden Reisedokumenten. Der Pressesprecher erklärte: „Eine Rückführung hat bislang nicht stattgefunden, da die Voraussetzungen für eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz noch nicht vorliegen.“ Zudem arbeite Eritrea mit den deutschen Behörden bei der Ausstellung von Passersatzpapieren nicht zusammen. Solche Rückführungen seien grundsätzlich von zwischenstaatlichen Abkommen abhängig, etwa in Form von Rückübernahmeabkommen.

Der 42-Jährige besitzt derzeit kein Aufenthaltsrecht in Deutschland. Laut Regierungspräsidium würde er sich außerhalb des Strafvollzugs im Status der Duldung befinden. Dieser Status bestätigt die Ausreisepflicht, setzt jedoch eine Abschiebung vorübergehend aus, wenn konkrete Hindernisse – wie in diesem Fall – bestehen.

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Das Landgericht Kassel hat dem Mann eine Führungsaufsicht angeordnet, da die Sozialprognose des Mannes als negativ bewertet wurde. Der Angeklagte hatte nach seiner Entlassung keine sozialen Kontakte in Deutschland, eine begonnene Ausbildung im Gefängnis schloss er nicht ab. Auch an therapeutischen Maßnahmen hat er während seiner Haft nicht teilgenommen, teilte das Gericht mit.

Während seiner Führungsaufsicht nach der Haftentlassung hat sich der Mann regelmäßig beim Polizeirevier in Pfungstadt gemeldet, wie es in den Auflagen verlangt war. Das teilte der Bewährungshelfer der zuständigen Kammer mit. Die Alkoholtests hat der Angeklagte bestanden. Der Bericht wurde im Gericht von der Vorsitzenden Richterin verlesen. Eine Arbeitserlaubnis hat der Mann nicht erhalten, da er bei der Beschaffung von Reisedokumenten nicht mitgewirkt hat, so der Bewährungshelfer.

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65 Kommentare

  • Auch für diesen Fall meine (meinetwegen auch populistische) Forderung, diesen Herrn für den Rest seines Aufenthalts im Kartoffelland privat bei einem Mitglied oder Wähler der Grünen einzuquartieren. Das wäre sogar eine win-win Situation:
    Erstens können Befürworter der grünen Migrationspolitik mal zeigen, wieviel sie persönlich für die Erfüllung ihres Multi-Kulti-Traums zu investieren bereit sind. Und zweitens wird der Herr viel besser integriert und gleichzeitig vor rassistischen Anfeindungen der Restbevölkerung geschützt. Warum gibt es dafür also noch keine Programme auf freiwilliger Basis?

    71
  • Was heißt hier eigentlich „kann“ nicht abgeschoben werden? Es ist ja wohl nicht unmöglich, unsinnige Vorschriften zu ändern. Das Problem liegt hier nicht im „Können“, sondern im fehlenden „Wollen“. Kleine Sprechempfehlung an herumreisende Politiker, die in Eritrea aufschlagen: „Ihr wollt keine Reduzierung der Entwicklungshilfe? Dann nehmt bitte aber den Soundso wieder bei euch auf, capito?“

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  • Inzwischen sind solche Vorgänge doch an der Tagesordnung. Es ist eben so. Wir können nichts tun und die Politik will nichts tun.

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  • Genau das ist der Grund, warum viele Asylbewerber ihre Pässe vernichten: sie können nicht abgeschoben werden, weil man letztlich die Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann. Dafür schafft man dann den Chancenaufenthalt und siehe da, auf einmal taucht ein Pass oder ein Passersatz auf, mit dem man dann bleiben kann. Es wird Zeit, dass die neue Regierung die Daumenschrauben bei der Entwicklungshilfe ansetzt, um derartiges unmöglich zu machen!

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  • Sorry – das ist eine Kapitulation der „Staatsgewalt“!

  • Aber rein kann man ohne Dokumente… Was stimmt mit diesem Land nicht…

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  • Es kann doch nicht sein, dass sich Staaten so leicht verar. lassen durch einen weggeworfenen Ausweis.

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  • Über welches sichere Land ist er eingereist? Dort gehört er hin. Aber so ist das, wenn man alles aufnimmt, egal woher. Unsere Behörden sind so sozial, dass es einem jeden Tag schlecht wird.

  • Deutschland ist so lächerlich…

  • Warum keine Abschiebehaft?

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  • Der Mann ist derzeit also faktisch staatenlos.
    Und das ist unser Problem, weil…..?
    Er kann ja gerne in Abschiebehaft sitzen, bis er sich dazu bequemt, gültige Papiere zu beantragen. Ich weiß nicht, wo das Problem läge, wenn der politische Wille da wäre (der ganz offensichtlich das eigentliche Problem ist).

  • Kein Problem. Einfach in Abschiebehaft nehmen, bis die Papiere vorliegen. „Vielleicht“ klappt es ja dann auch mit der Mitwirkung.

  • Es soll ja Länder geben, da löst man das Problem mit Steinbruch bei Wasser und Brot. D ist allerdings ein Rechtsstaat.

  • Vielleicht möchte Frau Sui Dschen Mattke den Herrn gern aufnehmen und integrieren helfen.

  • Über Dummland lacht die ganze Welt 🤦‍♂️

  • Wenn sie kommen sind fehlende Papiere und auch das Messer überhaupt kein Problem, denn wir sind der „Humanität“ verpflichtet, (Geschichte und so) außerdem haben wir ja „Messerverbotszonen“! Sollte es dann vielleicht, ausnahmsweise, möglicherweise, eventuell doch nach Hause gehen, sind Papiere plötzlich unerlässlich und das Messer schon benutzt! Und wenn`s dann tatsächlich klappen sollte, kriegt der Arme noch einen Tausender cash auf die Hand, „um ihm ein menschenwürdiges Existensminimum zu gewährleisten“, während sein(e) Opfer das Urteil „lebenslänglich“ bekommen haben! Und DA soll man NICHT wütend werden?

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  • Wie hat schon ein Ungarischer Politiker gesagt , in der EU gibt es ein Land wo man für das Fischen ohne Angelschein bestraft wird, aber für eine Illegale Einreise ohne Ausweis mit offenen Armen empfangen wird mit dem Versprechen auf Vollversorgung .Finde den Fehler

  • Deutschland ist das einzige Land wo man ohne Papiere hinein kommt, aber nur mit Papieren wieder hinaus kommt…..
    Schizoprehn…..

  • ….und auch das gibt einige Wählerstimmen mehr für die AfD.
    Bett (im Knast), Brot (von vorgestern) und Kernseife, zum Waschen genügt kaltes Wasser.
    Oder – wie hier schon völlig richtig ausgeführt – Unterbringung bei Grünen und Grüninnen, natürlich auf deren Kosten.
    Hilft wie Backpflaumen.

  • Kann er nicht abgeschoben werden, sollte er in Sicherheitsverwahrung genommen werden. Mit „Resozialisierung“ ist nur bei hiesig sozialisierten Menschen zu rechnen.

  • Wenn die Papiere fehlen,warum konnte man ihm dann einen Prozess machen?
    Eine kleine Übung für unseren Bundesnachrichtendienst.Man schaffe dieses Früchtchen in einer Nacht und Nebelaktion außer Landes und stellt ihn dann in Asmara auf dem Marktplatz ab.Win Win Situation.😁

  • Eigentlich gibt es kein Unterschied zwischen Aufenthaltsrecht und Duldung. Praktisch gesehen bedeutet beides: „Sie dürfen in Deutschland bleiben“.

  • Ein Stückchen weit Satire* macht nichts. Dafür ist „unsereDemokratie“-Justiz sowie andere staatl. Institutionen um so besser über die „hier schon länger lebenden“ im „besten Deutschland, das wir jemals hatten“ informiert. Diese extrem wichtige Arbeit bindet die Behörden derart, daß es unmöglich ist, Daten unserer „Gäste“ VOR Betreten der dt. Grenze zu sammeln, abzufragen und zu prüfen. Das wissen die „Gäste“ ganz genau! Auf die Idee, daß die Nicht-Prüfung dazu führt, daß völlig
    unbescholtene Migranten, woher auch immer kommend, mit den inportierten Verbrechern in einen Topf geworfen werden, und die Bürger zunehmend misstrauisch, allergisch und aggressiv auf jede etwas dunkler pigmentierte Person reagieren, kommt man nicht! Kritik auch an all die musl. Verbände, die sich sofort empören über mangelnde Toleranz von den „Kartoffeln“, selbst jedoch Meister der Intolleranz sind. Antisemitische Demos und Gewalt verurteilen? Terrorangriffe verurteilen? Nö, da ist das große „Schweigen im Walde!“ Schade.

  • „Rein“ geht komischerweise immer, egal ob mit oder ohne Pass. Aber ausweisen?

  • Bei Trump säße er längst in Ketten in einem „Con Air“ Flieger.

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