Junge Alternative
Trotz AfD-Jugend-Vergangenheit: Gericht muss angehenden Juristen weiter ausbilden
Das OLG Dresden wollte einen Referendar wegen seiner früheren Tätigkeit unter anderem bei der Jungen Alternative nicht ausbilden. Nun scheiterte der OLG-Präsident auch vor dem Bundesverfassungsgericht Zuvor hatten Verwaltungsgerichte auf der Ausbildung des Mannes bestanden.
Ein angehender Jurist darf sein Referendariat weiterhin beim Oberlandesgericht Dresden (OLG) absolvieren, obwohl er zuvor mehrere Jahre in Organisationen aktiv war, die der Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zuordnet. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte seine vorläufige Aufnahme bereits Ende 2025 angeordnet. Eine Verfassungsbeschwerde des OLG-Präsidenten nahm das Bundesverfassungsgericht nun mangels hinreichender Substantiierung nicht zur Entscheidung an. Damit darf der Referendar die Ausbildung beim OLG fortsetzen.
Der Referendar hatte nach Angaben von Legal Tribune Online (LTO) mehrere Jahre im Verein „Ein Prozent e. V.“ und bei der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt mitgewirkt, dem Landesverband der inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation. Beide Organisationen werden vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.
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Wegen seines dortigen Engagements lehnte das OLG Dresden die Aufnahme des angehenden Juristen in den Vorbereitungsdienst zunächst ab. Auch ein Eilantrag des Bewerbers vor dem Verwaltungsgericht Dresden blieb zunächst erfolglos. Erst auf seine Beschwerde hin verpflichtete das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) den Freistaat im November 2025 dazu, ihn vorläufig in das Referendariat aufzunehmen.
Grundlage der Entscheidung des OVG war eine frühere Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte argumentiert, dass die Zulassung als Rechtsanwalt erst versagt werde, wenn jemand die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Für Referendare dürften demnach keine strengeren Anforderungen gelten. Das OVG sah sich an diese Auslegung gebunden und entschied, dass die nicht strafbare Mitwirkung in entsprechenden Organisationen einem Referendariat nicht entgegensteht.
Obwohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits entschieden hatte, dass für einen Ausschluss vom Referendariat kein strafbares Verhalten erforderlich ist, blieb diese Auffassung hier ohne unmittelbare Folgen. Da es sich um ein Eilverfahren handelte, konnte das BVerwG nicht als nächste Instanz angerufen werden. Der OLG-Präsident wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht, das jedoch nur mögliche Verfassungsverstöße prüfte und seine Beschwerde mangels hinreichender Substantiierung nicht zur Entscheidung annahm.
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Ob die Entscheidung aus dem Eilverfahren dauerhaft Bestand hat, ist jedoch offen. Sachsen hat die maßgebliche Regelung zum 1. April 2026 geändert. Seitdem können Bewerber aufgrund ihrer politischen Einstellung ausgeschlossen werden, ohne dass ihr Verhalten strafbar sein muss. Zudem läuft noch das Hauptsacheverfahren. Dieses könnte anders als das Eilverfahren grundsätzlich bis zum Bundesverwaltungsgericht gelangen, das in vergleichbaren Fällen eine strengere Linie vertritt.
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Allen ein schönes Wochenende, den Bayern und Saarländern einen schönen Feiertag und hier noch ein paar richtig abgefahrene Spiegel-Titelseiten: https://journalistenwatch.com/2026/08/14/spiegel-hass-titel-wird-zur-lachnummer/
Ich hab mich weggeschmissen vor Lachen!!
Die rechtzeitig abgewendete Wahl von Brosius-Gersdorf hat gezeigt, welche Gefahr dem Staat und seiner Neutralität drohen, wenn fast alle entscheidungsrelevanten Bereiche in der Justiz bis hin zum Verfassungsgericht von links und grün orientierten Juristen unterwandert sind.
Weil diese Säule der Demokratie, die Judikative, so wichtig ist, wehren sie sich mit Händen und Füßen gegen juristischen Nachwuchs mit konservativer und nationalpatriotischer Gesinnung.
In Polen und Ungarn hatten die konservativen Regierungen in der Vergangenheit gerade noch rechtzeitig erkannt, was es bedeutet, wenn Richter in höchsten Entscheidungsinstitutionen antipolnische und antiungarische Entscheidungen treffen und sie hatten sich die Juristen vorgenommen und dort „Waffengleichheit“ durchgesetzt.
Es muss daher unbedingt dafür gesorgt werden, dass auch beim juristischen Nachwuchs Meinungspluralismus zum Zuge kommt.
Was sind das für Linksspießer, die diesem angehenden Juristen die Karriere vermasseln wollten! Unter den westdeutschen Linksgrünen und Gutmenschen, deren Vorläufer die 68er waren, gab es Typen wie Otto Schily, die es zum Bundesinnenminister brachten und vorher Baader-Meinhof in Stammheim verteidigten. Schily war übrigens ein guter Innenminister.
… oder mindestens die Tatwaffe im Taxi rumgefahren haben und später gar Minister geworden sind….
Ein Kindermörder darf im Knast Jura studieren, aber eine Person die in der AfD Jugend ist oder war, soll das verwehrt werden – perverser geht es kaum noch. Dieser Staat ist dem Untergang geweiht….
Der “ Rechtsstaat “ in seinen letzten Zuckungen ?
Eigentlich ist doch in “ Unserer Demokratie “
Rechtsbeugung angesagt !
Gerade die Beobachtung..
Siehe.. Frank Walter der Fehlsichtige Bundespräsident..
Während seiner Studienzeit gehörte er gemeinsam mit Brigitte Zypries zur Redaktion der linken Quartalszeitschrift Demokratie und Recht (DuR), die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand.[8] Die Zeitschrift erschien im Pahl-Rugenstein Verlag, von dem sich später herausstellte, dass er von der DDR mitfinanziert wurde.[9][10]
Zu den Absolut Höchsten StaatsÄmtern..
Dreiste Frage..:-)
VerfassungsSchutz.. Gleich.. TalentScouts.. Marketing Agency..
In Aller Munde..:-)
Lieber einen Schlechten Ruf..
Als gar Keinen Ruf..:-)