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Junge Alternative

Trotz AfD-Jugend-Vergangenheit: Gericht muss Rechtsreferendar weiter ausbilden

Das Oberlandesgericht Dresden wollte einen Referendar wegen seiner früheren Tätigkeit unter anderem bei der Jungen Alternative nicht ausbilden. Nun scheiterte der Gerichtspräsident auch vor dem Bundesverfassungsgericht Zuvor hatten Verwaltungsgerichte auf der Ausbildung des Mannes bestanden.

Der Referendar war zuvor bei der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt tätig. (IMAGO/Eibner)

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Ein angehender Jurist darf sein Referendariat weiterhin beim Oberlandesgericht Dresden (OLG) absolvieren, obwohl er zuvor mehrere Jahre in Organisationen aktiv war, die der Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zuordnet. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte seine vorläufige Aufnahme bereits Ende 2025 angeordnet. Eine Verfassungsbeschwerde des OLG-Präsidenten nahm das Bundesverfassungsgericht nun mangels hinreichender Substantiierung nicht zur Entscheidung an. Damit darf der Referendar die Ausbildung beim OLG fortsetzen.

Der Referendar hatte nach Angaben von Legal Tribune Online (LTO) mehrere Jahre im Verein „Ein Prozent e. V.“ und bei der Jungen Alternative Sachsen-Anhalt mitgewirkt, dem Landesverband der inzwischen aufgelösten AfD-Jugendorganisation. Beide Organisationen werden vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.

Wegen seines dortigen Engagements lehnte das OLG Dresden die Aufnahme des angehenden Juristen in den Vorbereitungsdienst zunächst ab. Auch ein Eilantrag des Bewerbers vor dem Verwaltungsgericht Dresden blieb zunächst erfolglos. Erst auf seine Beschwerde hin verpflichtete das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) den Freistaat im November 2025 dazu, ihn vorläufig in das Referendariat aufzunehmen.

Grundlage der Entscheidung des OVG war eine frühere Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Dieser hatte argumentiert, dass die Zulassung als Rechtsanwalt erst versagt werde, wenn jemand die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft. Für Referendare dürften demnach keine strengeren Anforderungen gelten. Das OVG sah sich an diese Auslegung gebunden und entschied, dass die nicht strafbare Mitwirkung in entsprechenden Organisationen einem Referendariat nicht entgegensteht.

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bereits entschieden hatte, dass für einen Ausschluss vom Referendariat kein strafbares Verhalten erforderlich ist, blieb diese Auffassung hier ohne unmittelbare Folgen. Da es sich um ein Eilverfahren handelte, konnte das BVerwG nicht als nächste Instanz angerufen werden. Der OLG-Präsident wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht, das jedoch nur mögliche Verfassungsverstöße prüfte und seine Beschwerde mangels hinreichender Substantiierung nicht zur Entscheidung annahm.

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Der OLG-Präsident machte unter anderem geltend, die Entscheidung des OVG sei überraschend gewesen und habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hielt dem entgegen, dass er mit der Entscheidung habe rechnen müssen, weil ihm die Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs bekannt war.

Ob die Entscheidung aus dem Eilverfahren dauerhaft Bestand hat, ist jedoch offen. Sachsen hat die maßgebliche Regelung zum 1. April 2026 geändert. Seitdem können Bewerber aufgrund ihrer politischen Einstellung ausgeschlossen werden, ohne dass ihr Verhalten strafbar sein muss. Zudem läuft noch das Hauptsacheverfahren. Dieses könnte anders als das Eilverfahren grundsätzlich bis zum Bundesverwaltungsgericht gelangen, das in vergleichbaren Fällen eine strengere Linie vertritt.

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58 Kommentare

  • Die rechtzeitig abgewendete Wahl von Brosius-Gersdorf hat gezeigt, welche Gefahr dem Staat und seiner Neutralität drohen, wenn fast alle entscheidungsrelevanten Bereiche in der Justiz bis hin zum Verfassungsgericht von links und grün orientierten Juristen unterwandert sind.

    Weil diese Säule der Demokratie, die Judikative, so wichtig ist, wehren sie sich mit Händen und Füßen gegen juristischen Nachwuchs mit konservativer und nationalpatriotischer Gesinnung.

    In Polen und Ungarn hatten die konservativen Regierungen in der Vergangenheit gerade noch rechtzeitig erkannt, was es bedeutet, wenn Richter in höchsten Entscheidungsinstitutionen antipolnische und antiungarische Entscheidungen treffen und sie hatten sich die Juristen vorgenommen und dort „Waffengleichheit“ durchgesetzt.

    Es muss daher unbedingt dafür gesorgt werden, dass auch beim juristischen Nachwuchs Meinungspluralismus zum Zuge kommt.

    59
    • Richter im BVG müssen vom Volk gewählt werden. Zusammen mit den Bundestagswahlen.

      25
      • Nicht nur beim BVG! Amtsrichterwahlen gleichzeitig mit Kommunalwahlen!
        Interessiert deutsche aber nicht. So konnte es zum Marsch durch die Institutionen gekommen. Es ist schon längst zu spät.

        25
        • Das homogene, korrekt wählende „Volk“, das Sie sich imaginieren, wäre der gleiche Dreck wie das „Altparteienkartell“, das Sie so verachten: eine Volksrepublik halt.

          -20
      • Das ist richtig, aber bitte nur Fachleute, anstatt sogenannte „Experten“ zur Wahl aufstellen! Alles andere ist Kakokratie.

        3
      • Von einem Volk, dem Leute wie Sie ständig vorwerfen, nicht ‚richtig‘ zu wählen?
        Ihre Logik soll mal einer verstehen.

        -19
        • Wie ideologisch aufgeladen Vertreter der Justiz inzwischen urteilen, kann man an etlichen Urteilen der jüngeren Vergangenheit ersehen.

          Die EU-Granden stellten Regeln für das Asylverfahren auf. Diese besagten, dass das erstaufnehmende Land zuständig für Registrierung und das Asylverfahren ist. Trotzdem wollten die Asylbegehrenden an größere Honigtöpfe und zogen nach ihrer Erstregistrierung in Griechenland nach Deutschland weiter.

          Entgegen der vorgegebenen Regelung gingen ideologische deutsche Richter dazwischen und untersagten die Rücküberstellung nach Griechenland.

          Ich hoffe, dass es bald möglich sein wird, Richter, die diese Urteile gefällt haben, selbst vor Gericht stellen zu können.

          20
  • Allen ein schönes Wochenende, den Bayern und Saarländern einen schönen Feiertag und hier noch ein paar richtig abgefahrene Spiegel-Titelseiten: https://journalistenwatch.com/2026/08/14/spiegel-hass-titel-wird-zur-lachnummer/
    Ich hab mich weggeschmissen vor Lachen!!

    45
    • Guten Morgen, hihi ja dieser Streisand Effekt zeitigt mit die skurrilsten Blüten. Ich bin quasi am Dauergrinsen. Schönes Wochenende

      21
    • Vielen Dank dafür… 🙂

      13
    • Den Umbruch in der Medienlandschaft kann man nur ermessen, wenn man bedenkt, daß solche Spiegeltitel vor wenigen Monaten, ja Wochen, noch verfangen haben.

      4
    • ja, mein Kumpel Rudolf hat sich auch weggeschissen.

      0
    • @Marc. Damlinger.: Danke für den Link. Ging mir wie Ihnen. Als ich die Titelphotos sah, kam ich dem Lachen kaum noch raus. Die SPIEGEL-Macher und ihre Fans haben eine schwere Psychose. Halluzinieren sich fanatisch-kindisch ein Wiederauferstehen der NSDAP zusammen. Begründung? Vollmeise!
      Tiefer muß dieser kollektive Dachschaden gar nicht analysiert werden. Leider glauben immer noch zu viele deutsche Wähler diesen Quark.

      3
  • Alle, die irgendwas und irgendwann mal mit der AfD zu tun hatten, sollen außen vor bleiben, aber wehe ein Vermieter vermietet nicht an Ausländer…Was stimmt in diesem Land nicht…

    46
    • Dabei haben sie ALLE irgendwo, irgendwann, irgendwas mit einem AfD-Mitglied,- Wähler,- Symphatisanten zu tun, beim Bäcker, im Supermarkt, im Restaurant, im Kollegenkreis, der Nachbarschaft, in der Familie, denn die Wahscheinlichkeit einem zu begegnen, mit ihm zu reden, gar zu lachen ist, oftmals ohne es zu wissen, sehr wahscheinlich.

      25
      • …bei der Blutspende ..

        8
        • Na, DAS böse Blut nimmt doch das DRK nicht 😄

          6
  • Nicht zu früh freuen!
    Zitat:
    „Ob die Entscheidung aus dem Eilverfahren dauerhaft Bestand hat, ist jedoch offen. Sachsen hat die maßgebliche Regelung zum 1. April 2026 geändert. Seitdem können Bewerber aufgrund ihrer politischen Einstellung ausgeschlossen werden, ohne dass ihr Verhalten strafbar sein muss“.

    Dieses Gesetz vereinbart sich aus meiner Sicht in keinster Weise mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, denn es greift in die unveräußerlichen Grundrechte der Bürger ein. Was nicht strafbar ist, darf auch keine juristischen Nachteile mit sich führen.

    Offenbar sind sich die Urheber dieses Gesetzes aber nicht im Klaren, dass es sich bei einem politischen Wechsel jederzeit gegen sie selbst richten kann.

    28
    • Man kann nur hoffen, dass der Strauß an Schutzmechanismen, die sich die gegenwärtigen Eigentümer „Unser Demokratie“ in ihrem unbeholfenen Existenzkampf einfallen lassen, von zukünftig womöglich alternativen nicht beibehalten wird.

      1
      • Die AfD ist eine Rechtsstaatspartei. Ich glaube nicht, dass sie solche Instrumente nutzen würde. Dennoch beunruhigt es mich, dass die derzeit an der Macht Befindlichen solche Gesetze verabschieden. Man geht offenbar nicht davon aus, die Macht zu verlieren und in die Lage zu kommen, dass die eigenen Regeln sich gegen einen wenden könnten.

        4
  • „….. die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft“ hmm, da fallen mir gleich mehrere Innen- und Justitzminister, Richter, Politiker und zuletzt ein GdP Funktionär ein. Wie komme ich da bloß drauf?

    35
    • GERICHTSPRÄSIDENT von einem OBERLANDESGERICHT scheitert in einer Angelegenheit die jeder Jurastudent im ersten Semester juristisch einwandfrei gelöst hätte. Was ist los in Deutschland. Wenn Politiker lügen wie gedruckt ist das schon fast normal. Was aber ist mit der Judikative los? Sind die nicht wie die Polizei an Recht und Gesetz gebunden? Fehlanzeige. Seit Jahren fragt sich der Laie ob denn alles wirklich im Namen des Volkes funktioniert…

      8
  • Was heißt hier „trotz“? Wäre er bei der Antifa oder bei der Letzen Generation oder bei Extinction Rebellion gewesen, er hätte ebenso weiterstudieren können. Manche schaffen es damit bis in den Bundestag. Der Umkehrschluss: Wer in einer Jugendorganisation ist oder war, die sich fürs normale Gemüt als extrem darstellt, der darf gefälligst hier nichts mehr werden. Der muss es sich direkt im Sozialstaat gemütlich machen. Soll das die Lösung sein?

    14
  • Lex AFD überall. Man stellt sich natürlich auch die Frage der Parteilosigkeit und Neutralität des Gerichts.

    12
  • Selbst die Anscheinserweckung einer „Gewaltenteilung“ haben sie aufgegeben. Das ist nur ehrlich. Die ihr in die Mühlen der Justiz geratet, lasset fahren alle Hoffnung.

    11
  • Ich denke wir werden viele Selbstmorde sehen wenn es eine Veränderung gibt.

    7
    • Wär nicht schad drum, spart Ärger & Kosten.

      4
  • Personelle Neubesetzung des OLG unumgänglich.

    3
  • Sollen nur noch Linke die Justiz bestimmen? Wie sieht es aus mit Trennung der Mächte?

    3
    • Welche Trennung?🤔 „Unsere Demokratie“ TM muss alles in Ihrer Hand haben, so geht das nun mal im Faschismus!

      1
  • Der “ Rechtsstaat “ in seinen letzten Zuckungen ?
    Eigentlich ist doch in “ Unserer Demokratie “
    Rechtsbeugung angesagt !

    13
  • Wie sieht es denn in Sachsen mit der Mitgliedschaft in der SED aus ??? Wenn man ausgeschlossen werden kann , wenn man in einer rechten Partei ist , die sich zudem zu unserer Verfassung bekennt , aber andererseits doch einige in Linke/ SED – Kader befanden , die sich nicht von unserer Verfassung leiten lassen , sondern sich offen gegen diese aussprechen ??!! Sind dann Gysi , Merkel und viele andere die „ Guten „ ?? Was hat Kretschmer eigentlich gemacht und welche Leute waren in der Regierung tätig … gehören die nicht dazu ???

    1
  • Ein Kindermörder darf im Knast Jura studieren, aber eine Person die in der AfD Jugend ist oder war, soll das verwehrt werden – perverser geht es kaum noch. Dieser Staat ist dem Untergang geweiht….

    56
    • Diese Person wird aber nur die erste Staatsprüfung ablegen können, jedoch nicht die 2. Staatsprüfung.
      Sie wird also kein Volljurist sein.
      Sie meinen doch Maggi, oder?

      7
      • Ich nehme an, der Mörder des damals 11jährigen Jakob von Metzeler, Magnus Gäfgen ist gemeint. Dieser Mörder lebt jetzt unter „anderem Namen“, ist aber wohl noch im Knast.

        5
    • Es ist ein Pädostaat, wird immer klarer zu sehen. In deren Haut will glaub ich niemand stecken. Der Cambridge Betrüger hat es schon eingesehen. Ich warte auf mehr

      8
  • Was sind das für Linksspießer, die diesem angehenden Juristen die Karriere vermasseln wollten! Unter den westdeutschen Linksgrünen und Gutmenschen, deren Vorläufer die 68er waren, gab es Typen wie Otto Schily, die es zum Bundesinnenminister brachten und vorher Baader-Meinhof in Stammheim verteidigten. Schily war übrigens ein guter Innenminister.

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    • … oder mindestens die Tatwaffe im Taxi rumgefahren haben und später gar Minister geworden sind….

      13
    • Die haben sich dann aber trotzdem selbst suizidiert.

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    • Und bei jenen „Linksspießern“ ist der Pädoverdacht auch nie weit hergeholt.

      8
  • Schlimm die Justiz heute. So ein Präsident des OLG ist praktisch ein Typ der Gesinnungsprüfungen durchführt. Das war früher in der DDR die Rolle des Parteisekretärs.

    11
  • Das ist mal eine gute Nachricht. Wird Zeit, dass auch wieder Menschen mit gesunden Menschenverstand in der Justiz arbeiten und nicht nur linke Ideologen.

    3
  • Und? Ehemalige AntiFanten dürfen ja auch in höchste Staatsämter aufsteigen … ^^

    1
  • Vielleicht wusste der OLG Präsident nichts von dem alten, noch demokratischen, Richterspruch des Verfassungsgerichts nichts, weil er der festen Überzeugung ist, dass Frei slers Gerichtsbarkeit wieder da ist?

    7
  • Liebe AN-Redaktion, was soll so eine polarisierende Überschrift: „Trotz AfD-Jugend-Vergangenheit…“ Die AfD ist eine lediglich aus Konkurrenzgründen „geframte“ Partei, bitte immer neutral bleiben.

    5
  • Gerade die Beobachtung..

    Siehe.. Frank Walter der Fehlsichtige Bundespräsident..

    Während seiner Studienzeit gehörte er gemeinsam mit Brigitte Zypries zur Redaktion der linken Quartalszeitschrift Demokratie und Recht (DuR), die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand.[8] Die Zeitschrift erschien im Pahl-Rugenstein Verlag, von dem sich später herausstellte, dass er von der DDR mitfinanziert wurde.[9][10]

    Zu den Absolut Höchsten StaatsÄmtern..

    Dreiste Frage..:-)

    VerfassungsSchutz.. Gleich.. TalentScouts.. Marketing Agency..

    In Aller Munde..:-)

    Lieber einen Schlechten Ruf..

    Als gar Keinen Ruf..:-)

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    • Wie viele Pädos der VS wohl unter seinen Fittichen hält? Denke da ist jeder per se verdächtig.

      4
  • Was ist das denn für eine Überschrift? Will der Autor suggerieren das es eigentlich richtig wäre den AfDler auszusperren ?

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  • Da herrscht jetzt bestimmt ein angenehmes Betriebsklima…

    Das Land wird nicht nur von oben zerstört, sondern auch noch von unten von ungezählten kleinen Heßlings vergiftet.

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  • „Sachsen hat die maßgebliche Regelung zum 1. April 2026 geändert. “ Na ist das nicht goldig. Das Rechtssystem in Deutschland wird je nach Bedarf zurechtgebogen, dass einem schwindelig wird. Erst Niedersachsen, dann Sachsen, und die Situation entwickelt sich noch weiter. Rechtsstaat? Der Praktikant sollte seine Karriereentscheidung neu überdenken. Wer möchte für solche Arbeitgeber seine Lebenszeit opfern? Da kann er sich gleich bei „Die Bahn“ bewerben. Das ist genau so erfüllend.

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  • Ich hoffe das man in ein paar Jahren diese ganzen linksgrünen aus den Staatsdienst entfernt.

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    • Inklusive Reparationen für das was die alles angerichtet haben.

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