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Schweden

Syrerin nutzte Job bei der Polizei, um falsche Pässe auszustellen

Eine Syrerin in Schweden nutzte ihren Job in der Passabteilung der Polizei dazu aus, anderen Syrer gefälschte Pässe auszustellen. Einer von ihnen reiste als potentieller Gefährder nach Deutschland. Von einer Abschiebung sieht Schweden ab - man wolle eine weitere Chance geben.

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Diesen gefälschten Pass konnte man in Deutschland feststellen. (Quelle: Schwedische Polizei)

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In Schweden hat die 49-jährige Ibtisam Issa ihren Job in der Passabteilung der schwedischen Polizei in Norrköping verloren. Die Syrerin hatte ihre Stelle missbraucht, um anderen Syrern, die nach Schweden einreisten, falsche Pässe auszustellen. Mit den falschen Pässen soll eine potenziell gefährliche Person, unter Vorhalten eines gefälschten schwedischen Passes, wohl auch nach Deutschland eingereist sein.

Issa und ihre beiden syrischen Komplizen wurden in Schweden jetzt unter anderem wegen grober Aktenfälschung zu Haftstrafen verurteilt. Issa muss 2 Jahre und 3 Monate in ein Gefängnis – wegen Strafmilderung muss sie aber nur Zwei-Drittel der Zeit wirklich absitzen. Gegen einen weiteren Syrer wurde ebenfalls eine Freiheitsstrafe verhängt. Die dritte beteiligte Person kommt mit einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe davon. Das Absurde: Keiner der Syrer wird in seine Heimat abgeschoben, eine Abschiebung ist den schwedischen Behörden „zu hart“ oder nicht möglich. Die schwedische Zeitung Samnytt berichtete zuerst über die Geschehnisse.

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Potenzieller Gefährder reiste nach Deutschland

Das Urteil schockt das skandinavische Land, das seit Jahren mit erheblichen Migrationsproblem zu kämpfen hat – der Fall ist auch besonders brisant, weil er auch direkte Folgen für Deutschland und die EU hat. So heißt es in dem Urteil des Landesgerichtes gegen Issa wörtlich: „Die Straftaten sind schwerwiegend, weil die Taten besonders gefährlicher Natur waren und systematisch unter schwerem Amtsmissbrauch stattfanden, da die Taten schwer aufzudecken waren und besonders wichtige Dokumente/Pässe zum Ziel hatten“.

Weiter: „Die Taten haben unter anderem das Vertrauen der Öffentlichkeit in schwedische Passdokumente ernsthaft geschädigt. Besonders erschwerend ist der Vertrauensverlust der schwedischen Pässe und des Staates gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten und Deutschland, wo eine damals noch nicht identifizierte und potenziell gefährliche Person (mit Pass ‚D3‘) über die EU-Außengrenze von Syrien über Dubai und Düsseldorf reiste“. Zuletzt heißt es weiter: „Die Person (Jeorge Jamal), in deren Personaldaten der Pass ‚A1‘ vorgelegt wurde, war kein schwedischer Staatsbürger“.

Keine Abschiebung gewollt

Auf ein Mittel des Rechtsstaats wollen die schwedischen Behörden allerdings verzichten: Eine Abschiebung der Straftäter. Die Haupttäterin Ibtisam Issa wurde jetzt vom Gericht zwar wegen sieben Fällen grober Datenfälschung und zwei Fällen von Datenschutzverletzung verurteilt. da sie jedoch bereits 1989 in Schweden registriert wurde und 2002 die schwedische Staatsbürgerschaft erhielt, kann sie nicht mehr abgeschoben werden. Anders wäre es bei einem ihrer syrischen Komplizen, doch hier verzichtet das Gericht auf eine Abschiebung.

Der 24-jährige männliche Komplize, Jeorje Jamal – er ist die Person, die nach Deutschland einreiste – ist seit 2020 in Schweden registriert und jetzt wegen Beihilfe zu schwerer Urkundenfälschung in fünf Fällen verurteilt. Neben seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe hatte die Staatsanwaltschaft seine Abschiebung nach Syrien beantragt. Das Landgericht entschied sich dagegen. Trotz der Tatsache, dass er bereits mehrere Vorstrafen hat, unter anderem wegen versuchten Betrugs, waren die schwedischen Richter der Ansicht, dass Jeorje in Schweden mindestens eine weitere Chance bekommen sollte. Dies ist auch die Meinung der schwedischen Migrationsbehörde, die ihm vor dem Prozess zur Seite stand. In der Begründung des Bezirksgerichts heißt es unter anderem: „Obwohl seine Schwedischkenntnisse nicht sehr gut sind, hat er studiert und kann seine Arbeit bewältigen“. In einer Gesamtbeurteilung kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Abschiebungsvoraussetzungen gegen Jamal vorliegen.

Auch der andere beteiligte Syrer, Johnny Mahfod, erhielt bereits 2015 die schwedische Staatsbürgerschaft und wird nach seiner Gefängnisstrafe, von der er nur zwei Drittel verbüßen muss, also zehn Monate, in Schweden bleiben dürfen.

Diversitätspolitik brachte Issa in die Position – trotz damaliger Bedenken

Das Versagen der Behörden beginnt schon bei der Auswahl von Issa als Passbeamtin. Wie die schwedische Zeitung Samnytt berichtet, wurde die Täterin zur Passbeamtin befördert, obwohl sie bereits zuvor ihren Pflichten nicht nachgekommen und sogar wegen mehreren Datenschutzverstößen verurteilt worden war. Die Polizeileitung beschloss dennoch, trotz Strafen, beide Augen zuzudrücken und hob die Syrerin aus Diversitätsgründen in ihr Amt, wo sie dann die falschen Pässe ausstellen konnte.

Besorgniserregend sind derweil auch die Aussagen, die die Syrer, die sich bei Issa einen gefälschten Pass besorgte, gegenüber der Polizei tätigten. So berichtet Samnytt darüber, dass im Rahmen der Ermittlungen, weitere Personen von der Polizei vernommen, darunter auch diejenigen, die sich die gefälschten Passdokumente beschafft hatten. Einer der befragten Passempfänger und sagt unter anderem, „dass ihre Schwester und der Ehemann ihrer Schwester mit gefälschten Pässen aus Griechenland kamen“. Auf die Frage, was sie mit „als sie ankamen“ meinen würden, antworte die Befragte, dass ihre Schwester und ihr Mann mit gefälschten Pässen nach Schweden kamen und sagte im Laufe der Befragung mehrmals „Wir Syrer, alle Araber kommen mit gefälschten Pässen“.

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