Lauterbach-Bild
„Strafhöhe zu gering“: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Verurteilung von Corona-Kritikerin ein
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Verurteilung einer Frau, die mit einem Lauterbach-Bild einen Hitlergruß verbreitet haben soll, eingelegt. Die Strafhöhe von 1.800 Euro sei „zu gering“, so die Behörde, die zuvor 3.500 Euro gefordert hatte.

Obwohl eine Frau aus Bayern für das Zeigen eines Bildes von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm bereits zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Berufung eingelegt. Zuvor hatte das Amtsgericht Schweinfurt die Frau am 12. Mai wegen des Verwendens eines Hitlergrußes nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt (mehr dazu hier).
In den Augen der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die zuvor 3.500 Euro als Strafe gefordert hatte, ist das Urteil jedoch zu gering ausgefallen. Nach Informationen von Apollo News hat die Ermittlungsbehörde deswegen Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Amtsgerichts würde nicht der „Persönlichkeit der Angeklagten“ gerecht werden, heißt es in der Begründung.
Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, die Berufung erfolge, „da nach Ansicht des Sachbearbeiters die Strafhöhe zu gering ist“. Das Gericht hatte der Angeklagten noch zugutegehalten, sie sei nicht vorbestraft. Der Richter hatte sogar positiv hervorgehoben, dass die Frau mit anderen Bürgern ins Gespräch kommen wollte.
Die Beschuldigte hatte im März 2024 einen Stand auf einer Demonstration angemeldet und dort auch ein Plakat gezeigt, auf dem unter anderem Lauterbach mit erhobenem rechten Arm zu sehen war. Bei der Darstellung handelt es sich um ein Standbild aus einer Rede des damaligen Bundesgesundheitsministers vom 22. Juni 2022. Bei einer zeigenden Bewegung hatte Lauterbach den rechten Arm kurzzeitig in eine Position gebracht, die an den Hitlergruß erinnerte.
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Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte Ermittlungen gegen die Frau aufgenommen, weil sie mit dem Standbild einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Das Gericht folgte dieser Argumentation und verurteilte die Frau, wenngleich es – wie bereits zuvor auch die Staatsanwaltschaft – feststellte, dass Lauterbach keinen Hitlergruß zeigte, sondern nur durch das im passenden Moment aufgenommene Standbild ein solcher verbreitet wurde.
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Deutschland ist in Hitzepanik. Während normale Leute sich mit Ventilatoren oder Aperölchen herunterkühlen, übertrumpfen sich Karl Lauterbach, Luisa Neubauer und Co. mit hysterischen, alarmistischen Posts. Zeit, sich endlich abzukühlen!Die Frau hatte das Bild auf einem Plakat neben der Berichterstattung über zwei Redner einer Querdenken-Veranstaltung abgedruckt, die sich wegen des Zeigens eines Hitlergrußes bereits vor Gericht verantworten mussten. Wenngleich der eine nur den linken Arm hob und beide beteuerten, die verbotene Geste nicht gezeigt zu haben, wurden sie erstinstanzlich verurteilt.
Das eine Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil sich der Beschuldigte mittlerweile in dem Reichsbürger-Prozess verantworten muss. In dem Fall des Redners, der den linken Arm zum Winken benutzt hatte, wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt. Auf dem Plakat war das Bild der beiden Redner mit den Worten „Hitlergruß? Justizwillkür?“ sowie die Lauterbach-Darstellung mit dem Wort „Lauterbachgruß“ unterschrieben. Darunter war zu lesen: „Auf alle Fälle: Zweierlei Maß“.
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Das Gericht hatte im Mai entschieden: „Die gesamte Kollage ist darauf angelegt, eine – tatsächlich nicht vorliegende – ‚Ungleichbehandlung‘ aufzuzeigen (‚Justizwillkür‘, ‚zweierlei Maß‘)“. Gericht und Staatsanwaltschaft argumentierten außerdem, die Beschuldigte habe willentlich bezweckt, „dass das genannte Plakat durch die Teilnehmer der genannten Versammlung mit mehreren hundert Teilnehmern sowie durch Passanten wahrgenommen werden konnte und nach Ihrem Willen auch wahrgenommen wurde“, heißt es im Urteil, das in weiten Teilen wortgleich mit dem Strafbefehl ist.
Gegen diese Entscheidung hatte auch die Angeklagte bereits im Mai fristgerecht Berufung eingelegt. Der Fall wird somit in die zweite Instanz, das Landgericht Schweinfurt gehen, wo der Medienanwalt Walther Wegner die Frau vertreten wird.
Wie lange schaut Deutschland noch zu.
Es ist nicht mehr zu begreifen,was hier abgeht. Liegt das an der Impfung oder geht es hier um mehr?
alice erlöse uns von dem übel….
Es liegt nicht ausschließlich an der Impfung, denn limitierte menschen gibt es schon ewif, es liegt aber auch an der Impfung. Medizinische Studien haben ergeben, dass laienhaft ausgedrückt durch impfen und boostern, Empathie verloren geht und der Impfstoff Denkvorgänge verhindert.
Ich nenne das Staatsterror!
Und es passiert jeden Tag!
Und das alles im Namen des Deutschen Volkes !!! Oder sagt man das heute nicht mehr ?
Na ja, der erste Schritt wäre die Aufhebung der Weisungsgebundenheit für Staatsanwälte und dass Gerichte gegen alle vorgehen, die versuchen die FDGO aufzuheben, auch Politiker. Seit geraumer Zeit werden Ärzte und sogar Richter verurteilt, weil sie politisch falsche Entscheidungen getroffen haben. Mir fällt dazu nur noch Bertolt Brecht ein: „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch.“
Es muss an der Impfung bzw. Corona liegen. Letzteres kristallisiert sich immer mehr als Versuch heraus was möglich ist um eine linke Ideologie durchzusetzen.
Ich glaube, mein Hamster bohnert. 🐹
Mein Glaube an die deutsche Justiz schmilzt dahin, wenn man die Urteile sieht, hat man das Gefühl, daß jede Kritik an unseren Politikern drastisch bestraft wird.
Meiner ist schon lange geschmolzen.
Der Staat delegitiert sich selbst. An die Clans und Verbrecher traut man sich nicht mehr heran.
Der Staat an sich hat keine Legitimation. Seine Rechtfertigung erwächst aus dem freiwilligen Einverständnis seiner Bürger (Sozialvertrag), seiner Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips, demokratischer Teilhabe, der Erbringung öffentlicher Leistungen und der kulturell‑moralischen Verankerung. Ohne diese Elemente gilt staatliche Macht schnell als illegitim.
Hm, Lauterbach ist eine Person von öffentlichen Interesse, demnach ist ein Foto von ihm in der Öffentlichkeit kaum strafbar.
Wenn es sich bei dem Bild nicht um eine Fotomontage handelt, eine solche steht auch nicht zur Diskussion, dann gab es eine Situation, in der Lauterbach genau diese Bewegung/Geste gezeigt hatte und dabei abgelichtet wurde.
Wenn also eine Straftat im Raum stünde, dann doch gegen Lauterbach, wegen verwenden verbotener Zeichen.
Auch sollte geprüft werden, ob nicht gegen den Staatsanwalt ermittelt werden sollte, wegen Verfolgung Unschuldiger.
Es ist keine Foto Montage.
„Lage eskaliert: Eklat bei Lauterbach-Demo
Der Gesundheitsminister attackiert in Magdeburg ungeimpfte Pflegekräfte: „Ihre Arbeit hat keinen Beitrag geleistet.“
Berliner Zeitung, 23.06.2022
Wie will man den Staatsanwalt drankriegen, wenn man dabei auf genau solche Staatsanwälte angewiesen ist?
Bock zum Gärtner machen?
Die Gesinnung in der deutschen Justiz hat sich seit den dunklen Zeiten kaum verändert. Das betrifft sowohl Gerichte als auch Staatsanwaltschaften.
Ganz genau, alles andere ist völlig unlogisch und bösartig.
Die Gesinnungsjustiz delegitimiert sich selbst. Der Eindruck, daß in Belangen von politischer Bedeutung mit zweierlei Maß geurteilt wird, ist so nicht vom Tisch zu bekommen. Der freiheitliche Rechtsstaat erodiert weiter.
Ja, der Staat, nein, die Politiker nehmen einen riesigen Schluck aus der Freiheitspulle und der Einzelne, derjenige, der vom GrundG geschützt sein sollte, der darf verzichten.
Welcher Eindruck… Die Gesinnungsjustiz gibt es seit mindestens 1992 !
Spreche aus Erfahrung und selbst die EMRK in Strassburg hatte das bestätigt.
Die Dame sollte Strafantrag gegen den/ die Staatsanwalt/in stellen – StGB § 344
Verfolgung Unschuldiger.
Leider ist der weisungsgebunden gegenüber seinem Innenminister. Das hat die EU Rechtsprechung ja bereits bemängelt. Internationale Haftbefehle aus D werden daher nicht akzeptiert. Aber was tut D? Nichts. Was tut UvdL, um D auf den rechten Weg zu bringen? Nichts. Sie widmet sich Ungarn.
Denkemal das der älteren Dame für einen guten Anwalt, das nötige Geld fehlt.
Wir sollten uns mit solchen juristischen Opfern solidarisch zeigen.
Und falls notwendig finanzielle Unterstützung leisten.
Wenn diese Art von Sytemurteilen Schule macht, ist es vorbei überhaupt noch, als Normalbürger dagegen was auszurichten.
@Apollo: Nehmt Kontakt zu all diesen Menschen auf und lasst uns Spendenaktionen machen. 10 Teuro jedes Realisten tun keinem weh. 🙃
Wir lassen es zu, also passiert es, ganz einfach.
Unsere AltVorderen wären schon längst mit der MistGabel losgezogen!
Als Student habe ich einen Juristen gefahren und mich manchmal über Urteile gewundert und gefragt, ist das gerecht? Er hat mir erklärt, vor Gericht wird ein Urteil gefällt, mit Gerechtigkeit hat das nicht unbedingt zu tun, sondern es wäre eine Frage des Geldes und welchen Anwalt man sich leisten könne.
Deshalb sind es auch meistens Rentner oder gerne mal Alleinerziehende, die mit solchen Anzeigen drangsaliert werden.
Wir sollten K. L. dankbar sein: schließlich war er es, der uns eindringlich erst vor Corona und dann vor der Hitzewelle gewarnt hat.
In der neuen Regierung wird er u.a. die deutsche Raumfahrt zu neuen Höhen führen.
Bei all diesen Verdiensten muss man schon sehr staatsfeindlich gepolt sein um ausgerechnet ihm eine totalitäre Attitüde zu unterstellen.
(Text zur freien Interpretation durch die AN-Leser ……)
Nun werden die Richter erzogen.
Tja, zur falschen Zeit, die falsche Straftat. Bei vielen anderen Straftaten wäre Sie mit Bewährung oder Einstellung des Verfahrens davongekommen. Man muss schon genau hinschauen, welche Straftaten juristisch akzeptabel sind und welche nicht.
„Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte Ermittlungen gegen die Frau aufgenommen, weil sie mit dem Standbild einen Hitlergruß gezeigt haben soll“
Ist hier die Rede vom Standbild Lauterbach’s oder von dem Plakat mit allen drei armhebenden Personen zum Vergleich?🤔
“ In dem Fall des Redners, der den linken Arm zum Winken benutzt hatte, wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt.“
Er musste eine Geldbuße zahlen weil er mit dem linken Arm winkte?🤔 Ich hab mir gerade das Bild dazu angeschaut und so wie er da den Arm hebt, hat das, in meinen Augen, überhaupt nichts mit dem zu Recht verbotenen Gruß zu tun.
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Hochmut kommt vor dem Fall
Da Herrn Lauterbach ja sicher niemand unterstellen will, einen H-Gruß gezeigt zu haben, kann man die Frau doch eigentlich gar nicht dafür verurteilen. Die sollte sich mal einen bissigen Anwalt suchen und gegen das unsinnige Urteil vorgehen!
Das könnte zum Eigentor für die Staatsanwaltschaft werden. Amtsgerichte sind oft überfordert mit korrekter Auslegung der Grundrechte, während die höheren Instanzen oft eher richtig Meinungsfreiheit tendieren.
Das ist alles nicht mehr normal.
„Hallo, Demokratie, wo bist Du?“
„Ich leide unter Narkolepsie.“
Ach, ist das nur bei Elon Musk erlaubt?🤔
So was gehört sich auch nicht.
Bitte wenn möglich, Namen des Richters und der Staatsanwaltschaft benennen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wer hinter solchen Anklagen und Urteilen steckt.
Es sollte mal eine Razzia in Schweinfurt und Bamberg geben.
Das ist ein eindeutiger Beweis für unsere politisch gesteuerte Justiz. Alles Andere als ein Freispruch ist in einem funktionierenden demokratischen Rechtsstaat undenkbar/unmöglich. Nur hier gilt inzwischen leider: Ideologie vor Recht
Das ist für mich eindeutig ein politisches Urteil. So was kenne ich persönlich nur aus kommunistischen Diktaturen wie damals in der DDR. Was ist nur aus diesem Land geworden?
Wenn die Staatsanwaltschaft meint, dass die Frau einen Hitlergruß verbreitet hat, warum wird dann der Verursacher dieser Armhaltung nicht verknackt?
Das ist alles so kurios, man kann es einfach nicht mehr glauben wenn man noch bei Verstand ist.
Ist wie früher, da wurde auch der Bote bestraft.