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Gutachten

Steuerrabatt für Ausländer verfassungsrechtlich „nicht angemessen“

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Steuerrabatt für Ausländer verfassungsrechtlich „nicht angemessen“ sei. Derweil spricht das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck von einer "günstigen Migrationsstruktur", die dieser Steuerrabatt mit sich bringe.

Mit ihrer "Wachstumsinitiative" wollen Bundeskanzler Olaf Scholz, sein Vize Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner die deutsche Wirtschaft wieder ankurbeln. Doch von den insgesamt 49 vorgestellten Maßnahmen könnte die steuerliche Begünstigung von Ausländern verfassungswidrig sein, so ein kürzlich erschienenes Gutachten.

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Im Auftrag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein Gutachten erstellt, um zu überprüfen, ob der Lindner favorisierte Steuerrabatt für Ausländer verfassungskonform ist. Im Gutachten wird klargestellt, dass Inländer – also alle Bürger, die in Deutschland ansässig sind und hier arbeiten – unzulässig benachteiligt würden.

„Die Benachteiligung mag geeignet und erforderlich sein, um das wirtschaftspolitische Ziel zu erreichen; sie ist jedoch nicht mehr angemessen“, heißt es aus dem Gutachten, welches der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt. Jedoch betonen die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auch, dass in der Vergangenheit bei Angelegenheiten zu Steuerrabatten das Bundesverfassungsgericht oft andere Maßstäbe angelegt hat. Dann „könnte die steuerliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden”, heißt es im Gutachten.

Steuerrabatt würde zu einer „günstigen Migrationsstruktur“ beitragen

Der Steuerrabatt für Ausländer wurde von der Bundesregierung im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ vorgestellt: Sogenannte „Spitzenkräfte“ sollen im ersten Jahr der Arbeitsaufnahme 30 Prozent ihres Bruttolohns steuerfrei stellen können, im zweiten Jahr 20 Prozent und im dritten Jahr 10 Prozent. Je nach Höhe des Bruttolohns wird der Staat dementsprechend auf Steuereinnahmen verzichten müssen – teilweise auf bis zu 600 Millionen Euro jährlich, wie kürzlich eine Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigte.

In einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es zu dem Steuerrabatt für Ausländer: „Der Vorstoß für eine temporäre steuerliche Entlastung von Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, sollte nicht als Ungleichbehandlung missinterpretiert werden.“ Weiter heißt es, dass der Steuerrabatt zu einer „günstigen Migrationsstruktur“ beitragen könnte, ebenso zu einer „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland […], wovon alle Menschen in Deutschland profitieren.“

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Erneuter Verfassungsbruch der Ampel?

In ihrem Gutachten geht der wissenschaftliche Dienst des Bundestags davon aus, dass es „beachtliche Gründe für die Anwendung eines strengen Prüfungsmaßstabes“ gebe. Steuerzahler könnten nicht selber beeinflussen oder entscheiden, ob sie von einem derartigen Steuerrabatt Gebrauch machen – das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit wäre nicht gewährleistet. Sollte das Bundesverfassungsgericht also strenge Maßstäbe anlegen, dann könnte der Ampel der nächste Verfassungsbruch drohen.

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Sahra Wagenknecht sieht darin ein „verheerendes Ergebnis“ für die Bundesregierung, so die WELT. „Ein Steuervorteil für Ausländer wäre sozialer Sprengstoff!“, meint die BSW-Chefin. Weiter fordert sie, die Bundesregierung müsse „diese steuerliche Inländerdiskriminierung kassieren.“

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26 Kommentare

  • Schon heftig: Der deutsche soll voll seine Steuer entrichten, während andere nichtdeutsche zugewanderte Asylbewerber/Refugees/Kriegsflüchtlinge/Neubürger zu ihren staatlichen Zulagen (Heizung, Wohnraum, Nebenkosten, kostenlose Kitas etc.) erhalten. Dazu nun auch noch Steuer“erleichterungen“.
    Wann hat der Deutsche endlich mal die Schnauze voll und sagt: „Schluss, aus, ich nehme mir jetzt lieber das Bürgergeld“.
    Wo ist die Schmerzgrenze des Deutschen??

    • Würden wahrscheinlich viele sofort machen. Aber es zeichnet sich ja in ganz Europa ein stetig größer werdender Rechtsruck aus. Wenn wieder eine geistig zurechnungsfähige Regierung übernimmt, dann sind die Bürgergelder schneller gestrichen als man eine passende Arbeit finden kann.
      Das würde das eigene Einkommen nachhaltig ruinieren und eine Rente ohne Tafel nahezu aussichtslos machen.

      Ich wäre nicht bereit, für ein paar schöne Jahre alles aufs Spiel zu setzen. Das rentiert sich fast nur bei Mindestlöhnern, die eh keine rosigen Aussichten auf den Lebensabend haben.

    • Meine Schmerzgrenze zum Bürgergeld liegt irgendwo zwischen: Würde, Selbstbestimmheit, Freiheit vor staatlichen Repressalien, mehr Geld im Portemonaie – solange ich arbeiten kann.

      Dass mir ein Bürgergeldantrag eh nichts einbringen würde, außer dem Stunk mit meiner Frau (die zuviel verdient, als dass ich es beantragen könnte) und ich eine abbezahlte Eigentumswohnung besitze, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

    • Viel Spaß mit der Beantragung! Ich habe noch nicht einmal Bürgergeld beantragt, sondern meinen rechtlichen Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes beantragt. Seit Mai 2023 werde ich links liegen gelassen, meine Anträge verschwinden immer wieder und ehemalige Arbeitgeber verweigern jegliche Kooperation.
      Mir werden Termine zugeteilt, die kurzfristig wieder abgesagt werden. Aus einem persönlichen Termin wird urplötzlich ein telefonischer mit einem Beamten, der rein zufälligerweise in einer ganz anderen Stadt sitzt.
      Ich resultiere daraus: dieser Staat ist pleite und berechtigte Ansprüche deutscher Staatsbürger werden bewusst ignoriert! Würde ich kurz vor der Rente stehen, hätte ich Panik.

      • mit Ihrer „Panik“ haben Sie recht, es ist nur noch eine Frage der Zeit, wie lange die Rente an Rentner / innen noch ausgezahlt wird, zu viel zu oft hat man in diesen Topf hineingegriffen

        0
    • Habecks GEG war ein Gag. Weitere folgen!

    • Erst wenn sie mit Schlachtermessern in eure Schlafzimmer kommen, werdet ihr die Wahrheit erkennen.

  • Das ist jetzt eine Überraschung. Jeder wusste es. doch die Regierung wollte es wieder einmal als große Reform verkaufen. Fratscher vom DIW gab Lindner natürlich wie immer recht bei dem ungesetzlichen Vorhaben. Bin gespannt., ob sie es trotzdem durchziehen wollen.

  • Und ich war so naiv und habe geglaubt, dass niemand wegen seiner Abstammung oder Herkunft bevorzugt oder benachteiligt werden dürfte.

    • Ja. Es passt nirgends zusammen, was nicht füreinander bestimmt ist.
      Jetzt zwingen sie es – aber das wird mehr als Unruhe hervorrufen, wenn sie damit durchkommen.
      Die Keule des AGG wird sie hindern.

    • vor dem Gesetz, aber anscheinend nicht vor dem Arbeitsmarkt, vor dem Finanzamt…..

  • Nur den Verfassungsschutz scheinen die verfassungsfeindlichen Tendenzen der Altparteien nicht zu interessieren.

    • Schauen Sie mal, wer dort außer Haldenwang an der Spitze agiert. Denn dann muss Sie nichts mehr wundern.

  • Die Ampel orientiert sich offensichtlich erneut am früheren Apartheidsystem Südafrikas.
    Auch das verwundert mich nicht angesichts des Personals von RotGrün*InGelb…

  • Man könnte ja auch die Steuern senken, dann verließen wahrscheinlich auch weniger Fachkräfte Deutschland

    Und was geschieht eigentlich nach 3 Jahren, wenn die neuen Fachkräfte keinen Nachlass mehr bekommen? Werden sie dann bleiben? Ich bezweifle das.

    • So was müssen Sie erst gar nicht glauben, dass das nach ein paar Jahren wieder abgeschafft würde.
      Die hoffen darauf, dass alle das Schurkenstück bis dahin vergessen haben – und einmal eingeführt bleibt der Vorteil natürlich bestehen.

  • Man kann sich nur noch am den Kopf fassen.

  • Soll ich lachen oder weinen?

    🤨🤨😑😑

  • Der „Wissenschaftliche Dienst“ des Bundestages hält das für „nicht angemessen“?
    Wieder ein klarer Fall für Wayne: Den interessierts!

    In dieser postfaktischen freiheitlich-demokratischen Zeit darf man sich in seiner Politik doch nicht einfach so einschränken lassen:
    Das Verfassungsgericht sieht das *bestimmt* gaaanz anders als der „Wissenschaftliche Dienst“, da bin ich mir fast ganz teilweise ein wenig sicher.
    Man macht einfach Gesetze mit Maximalforderung und schaut zu was nach ein paar Jahren beim Bundesverfassungsgericht übrig bleibt. Quasi automatische Optimierung und Maximierung durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem, bis zum Urteil gilt es ja erstmal, gell? 😉

    P.S.: Sollte jemand in diesem Text einen Funken Ironie oder Sarkasmus entdecken, darf er oder sie ihn gerne behalten.

  • Der ausgebildete Literaturwissenschaftler Dr. phil. Robert Habeck ist aufgrund seiner Ausbildung eine veritable Fehlbesetzung als Behördenvorsteher für Wirtschaft!
    Meine Empfehlung: Im Bezug auf Steuern möge er ein halbjährliches Praktikum im Finanzamt vor Ort machen.

    • Irgend jemand hat in da platziert. Und nun isser nunmal da.
      Und das schlimme: wie die anderen kriegt ihn auch keiner von uns von da wieder weg.

  • „nicht angemessen“ Aha. Was wäre denn „angemessen“?

  • Damit dürfte sofortiges Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge – inklusive Drittstaaten – ebenfalls rechtswidrig und verfassungswidrig sein, da es eine Diskriminierung von Asylbewerbern ist.

    Gleiches gilt für das Sonderbaurecht für Asylbewerberunterkünften, da es Asylbewerber und ukrainische Flüchtlinge inklusive Drittstaaten gegenüber anderen Bürgern diskrimiert, zB Wohnungs- und Obdachlose, Wohnungssuchende.

  • Kriegen die eigentlich irgendwas hin, was nicht verfassungswidrig ist?🤔

    • Die Regierung sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, ach ne, geht nicht, der Verfassungschutz ist ja eigentlich Regierungsschutz

  • Diese Regierung wieder spricht erneut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ,in Person von Habeck .Die Vergangenheit zeigt ja…. die ständige falsche Einschätzung dieses Mannes und der Regierung…Unglaublich…

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