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Gutachten

Steuerrabatt für Ausländer verfassungsrechtlich „nicht angemessen“

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Steuerrabatt für Ausländer verfassungsrechtlich „nicht angemessen“ sei. Derweil spricht das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck von einer "günstigen Migrationsstruktur", die dieser Steuerrabatt mit sich bringe.

Mit ihrer "Wachstumsinitiative" wollen Bundeskanzler Olaf Scholz, sein Vize Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner die deutsche Wirtschaft wieder ankurbeln. Doch von den insgesamt 49 vorgestellten Maßnahmen könnte die steuerliche Begünstigung von Ausländern verfassungswidrig sein, so ein kürzlich erschienenes Gutachten.

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Im Auftrag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein Gutachten erstellt, um zu überprüfen, ob der Lindner favorisierte Steuerrabatt für Ausländer verfassungskonform ist. Im Gutachten wird klargestellt, dass Inländer – also alle Bürger, die in Deutschland ansässig sind und hier arbeiten – unzulässig benachteiligt würden.

„Die Benachteiligung mag geeignet und erforderlich sein, um das wirtschaftspolitische Ziel zu erreichen; sie ist jedoch nicht mehr angemessen“, heißt es aus dem Gutachten, welches der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt. Jedoch betonen die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auch, dass in der Vergangenheit bei Angelegenheiten zu Steuerrabatten das Bundesverfassungsgericht oft andere Maßstäbe angelegt hat. Dann „könnte die steuerliche Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden”, heißt es im Gutachten.

Steuerrabatt würde zu einer „günstigen Migrationsstruktur“ beitragen

Der Steuerrabatt für Ausländer wurde von der Bundesregierung im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ vorgestellt: Sogenannte „Spitzenkräfte“ sollen im ersten Jahr der Arbeitsaufnahme 30 Prozent ihres Bruttolohns steuerfrei stellen können, im zweiten Jahr 20 Prozent und im dritten Jahr 10 Prozent. Je nach Höhe des Bruttolohns wird der Staat dementsprechend auf Steuereinnahmen verzichten müssen – teilweise auf bis zu 600 Millionen Euro jährlich, wie kürzlich eine Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigte.

In einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es zu dem Steuerrabatt für Ausländer: „Der Vorstoß für eine temporäre steuerliche Entlastung von Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, sollte nicht als Ungleichbehandlung missinterpretiert werden.“ Weiter heißt es, dass der Steuerrabatt zu einer „günstigen Migrationsstruktur“ beitragen könnte, ebenso zu einer „Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland […], wovon alle Menschen in Deutschland profitieren.“

Erneuter Verfassungsbruch der Ampel?

In ihrem Gutachten geht der wissenschaftliche Dienst des Bundestags davon aus, dass es „beachtliche Gründe für die Anwendung eines strengen Prüfungsmaßstabes“ gebe. Steuerzahler könnten nicht selber beeinflussen oder entscheiden, ob sie von einem derartigen Steuerrabatt Gebrauch machen – das Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit wäre nicht gewährleistet. Sollte das Bundesverfassungsgericht also strenge Maßstäbe anlegen, dann könnte der Ampel der nächste Verfassungsbruch drohen.

Sahra Wagenknecht sieht darin ein „verheerendes Ergebnis“ für die Bundesregierung, so die WELT. „Ein Steuervorteil für Ausländer wäre sozialer Sprengstoff!“, meint die BSW-Chefin. Weiter fordert sie, die Bundesregierung müsse „diese steuerliche Inländerdiskriminierung kassieren.“

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