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Steinhöfel gegen Bundesamt für Justiz: Behörde ignoriert Urteil
Seit über zwei Jahren streitet sich der Medienanwalt Joachim Steinhöfel mit dem Bundesamt für Justiz wegen eines Tweets, den das Landgericht Hamburg als zulässige Meinungsäußerung eingestuft hat. Nachdem Steinhöfel Akteneinsicht erstritten hatte, verweigerte das BfJ die Umsetzung.

Der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel befindet sich seit über zweieinhalb Jahren in einem juristischen Konflikt mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ). Ausgangspunkt war ein Tweet aus dem Jahr 2022, in dem Steinhöfel den Antisemitismusbeauftragten Baden-Württembergs, Michael Blume, als „antisemitisch“ bezeichnete. Das Landgericht Hamburg bewertete dies im Oktober desselben Jahres als „scharfe, aber noch zulässige Meinungsäußerung“. Der zuvor gelöschte Tweet wurde wiederhergestellt.
Im Dezember 2022 beantragte das BfJ beim Landgericht Hamburg Akteneinsicht in dem Fall. Die Behörde, die dem Bundesjustizministerium untersteht, begründete dies mit ihrer Aufgabe, Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verfolgen. Steinhöfel vermutete, das BfJ habe eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat angenommen.
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Daraufhin beantragte Steinhöfel selbst Akteneinsicht beim BfJ, um herauszufinden, wer seinen Tweet gemeldet hatte. Das BfJ verweigerte diese. Steinhöfel klagte vor dem Amtsgericht Bonn – und bekam im Juni 2024 Recht. „Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar“, hieß es im Beschluss, über den die Welt berichtet.
Das BfJ kam dem Urteil zunächst nicht nach. Eine Referentin teilte mit, man habe „die betroffenen Personen zwecks Gewährung rechtlichen Gehörs zunächst über den Beschluss des Amtsgerichts Bonn in Kenntnis gesetzt“. Steinhöfel sprach daraufhin von einem „skandalösen und evident rechtsstaatswidrigen Verhalten“ und kündigte öffentlich Maßnahmen gegen die Referentin an. Auf X veröffentlichte er einen Beitrag mit dem LinkedIn-Profil der Frau: „Ich habe rechtskräftig gegen die BRD, vertreten durch das Bundesamt für Justiz, ein Verfahren gewonnen, wonach mir Akteneinsicht zu gewähren ist. Eine inkompetente Sachbearbeiterin (Profil verlinkt) dort meint nun, sie könne diese Entscheidung ignorieren“, schrieb Steinhöfel.
Das BfJ reichte im Oktober 2024 eine berufsrechtliche Beschwerde bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ein. Diese wurde im April 2025 eingestellt. Laut Kammer habe Steinhöfel außerhalb seiner Berufsausübung gehandelt. „Das Verhalten des Rechtsanwalts mag ungehörig – gar geschmacklos – sein“, doch ein „Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung“ liege nicht vor, so die Kammer.
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Das Verfahren ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht NRW anhängig. Das BfJ äußert sich, gegenüber der Welt, mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht weiter.
Gegenwind kennen die nicht.Bravo Herr Steinhöfel.Weitermachen.
J. Steinhöfel,
bester Mann !!!!
Mit Steinhöfel legt man sich besser nicht an. Wird die Referentin noch lernen müssen.
Diese Referentin wird kaum diejenige gewesen sein, die die Entscheidung getroffen hat.
Dann ist die Referentin sehr naiv. .
„Unsere Demokratie“ bei der Arbeit.
Der „Rechtsstaat“, in dem „wir“ gut und gerne leben.
Unglaublich was in unserem weltoffenen, demokratischen Staat so passiert . Wir können dankbar sein, dass es Menschen wie Herrn Steinhöfel gibt, der immer wieder dagegen hält.
Weltoffen hat sich mit solchen „Justizbehörden“ wohl ein für allemal erledigt, nicht zu vergessen die Staatsanwaltschaft / Komplizenschaft Bamberg.
Wo kommen wir hin, wenn sich der Staat und seine Verwaltungsorgane an Recht und Gesetz hielten. Also bitte, da müssen Sie Verständnis haben!
Vielen Dank Herr Steinhöfel.
Traurig zu sehen, das Sie für die Durchsetzung des Deutschen Rechtes, sogar gegen deutsche Behörden juristisch vorgehen müssen.
Aus meiner Sicht ist dies nichts weiters als ein weiteres Beispiel dafür, das Deutschland sich von einem „Rechtsstaat“ hin zum Staat ideologischer Willkür entwickelt hat.
Ganz schön verfahren das Verfahren.
Da ist gar nix verfahren, da liegt ein Organisationsverschulden vor, OLG Koblenz 1U1588/01 vom 17.Juli 2002, das BMJ oder die Sachbearbeiterin, je nach Zuordnung der Verantwortlichkeit, ist demzufolge sogar schadenersatzpflichtig.
Wenn eine Behörde ein Urteil eines Gerichtes ignoriert, obgleich die Entscheidung des Gerichtes als nicht anfechtbar erlässt und diese Behörde sich weigert, diese umzusetzen, so handelt es sich definitiv nicht mehr um einen Rechtsstaat!
Seit Merkel gebaren sich die Vertreter „unserer Demokratie“ sehr undemokratisch. Gesetze werden Mißachtet, Urteile ignoriert und die Justiz für parteipolitisch oder persönliche Ränkespiele mißbraucht. Die „mächtigste Frau“ der Welt, so wie die kriechende Journalie sie gerne nannte, hat größten Schaden angerichtet. Sie und ihre Partei, die CDU sollten die Konsequenzen spüren.
Dem stimme ich voll zu. Konsequenzen, aber radikale und möglichst auch rückwirkend für Merkel, denn so etwas geht absolut nicht.
merkel hat einiges auf dem kerbholz. wann wird diese undemokratische großkriminelle dafür endlich zu rechenschaft gezogen.
undemokratisch- thüringen
großkriminell – corona …
Die „Mutti“ war doch diesbezüglich mit gutem – nein – mit bestem Beispiel vorangegangen! Ich sage nur „Dublin II“!
Sorry, aber das kann ich so nicht stehen lassen.
Sie schreiben, Zitat: „Seit Merkel gebaren sich die Vertreter „unserer Demokratie“ sehr undemokratisch“
Das ist nicht ganz richtig. Undemokratisch ist etwa die Schule als relativ verkrustete, hierarchisch strukturierte Institution. Die BRiD ist dagegen ANTIDEMOKRATISCH, arbeiten die Institutionen doch aktiv gegen die Mehrheiten im Volk.
Wenn die Umsetzung von Gerichtsurteilen „täglich neu ausgehandelt“ werden muss.
„Ihre Demokratie“ steht eben in voller Blüte!
Gegen eien Prozessgedgner mit unendlichen finanziellen Mitteln hilft sicher nur noch Haft für die Verantwortlichen Täter und Disziplinarklage auf Entlassung und Aberkennung von Pension mit Schadenersatz, da Vorsatz.
Wir bräuchten eine ganze Armee von solchen Anwälten, die die ganzen Verstöße dieser so demokratischen Regierung und seine Versallen ahnden.
Demokratie- und Rechtsstaatsimulation.
Wo ist das Problem. Sie haben doch schriftlich das sie den Namen vom Anschxxsser rausrücken müssen damit Er verklagt werden kann und damit zur Rechenschaft gezogen wird .Es wird wohl eine hohe BRD Schanze sein es soll nicht raus kommen wer sie ist. Das heißt feige ist sie auch noch.
Der Fall zeigt auch die Unterwanderung durch den Islam, tendenziell anti rechts, antisemitisch.
Auf WELT ist zu lesen, dass die „inkompetente Sachbearbeiterin“ auf ihrem öffentlichen LinkedIn-Profil das religiöse Symbol Kopftuch trägt.
Steinhöfel ist ein „B(e)acon of Hope“ im meinungsbefreiten Buntistan.
Ist Steinhöfel der nächste Jurist, denn das Regime unschädlich machen wird? Bei Füllmich haben sie es gemacht, bei Ulbrich geht es gerade los. Das Regime duldet keine Kritik, schon gar nicht, wenn dadurch die Macht bedroht wird.
Um so wichtiger dass ein hervorragender
RA sich in eigener Sache zu Wehr setzt.
Herr Steinhöfel Sie sind ein Lichtblick
In einer trist gewordenen Welt. Danke!
Die Anscheißer sollen gedeckt werden. Das wird bei allen Meldestellen so sein.
Die staatliche Zensur wird ja immer mehr auch ausgelagert.
Die Stasi hat die informellen Mitarbeiter nie preisgegeben.
So handelt auch das Bundesministerium.
Immer weniger Meinungsfreiheit. Immer mehr Mielke.
Damit die Stasi wachsen blühen und gedeihen kann.
Das ist halt alles was der Steinhöfel erreicht. Aktionsklagen, Spenden sammeln, und dann wird das Papier am Ende einfach ignoriert weil nur Macht Macht ist. Zeitverschwendung.
Steinhöfel macht alles richtig.
Er baut das an Gegenmacht auf, was noch machbar ist.
Oh, ein Verfechter und glühender Verehrer der „Bambergmethode“!
Man muss nicht für sein Recht kämpfen – KANN man aber!
Siehe meine Antwort auf „Ermüdeter Leser“, wenn sie denn veröffentlicht wird, sie „wartet auf …“.
Bei uns sagt man zu Leuten Ihrer Sorte
DUMMSCHWÄTZER.
SONST NIX ZU TUN? ODER IN DER SEITE VERIRRT?
Was Steinhöfel macht ist Mittel daran verschwenden Leute weiterhin in das juristische Schattenspiel der BRD zu investieren. Also aus meiner Sicht ist es eben Verschwendung, doch für die Regierung ist das gut, und für Steinhöfel selbst. Es erreicht aber genau gar nichts und hat auch keine konkreten Folgen die irgendwas verbessern an den Umständen. Man kann das System nicht mit dem System bekämpfen.
Man muss das System auch mit dem System bekämpfen,
solange noch die Möglichkeit besteht.
Wer aufhört zu kämpfen, hat schon verloren.
Ich kann Ihre Ermüdung gut verstehen es geht mir ähnlich und ich bin es leid. Wie ein Vorkommentator jedoch schrieb:
wer aufhört zu kämpfen hat schon verloren!
Also Kopf hoch, Arschbacken zusammen kneifen, Ohren steif halten und weiter aufrecht durchs Leben gehen
Ja, ja, blubbern Sie ruhig weiter. Aber in Bamberg da geht das in Ordnung, wenn die eitle und Macht zerfressene Staatsanwaltschaft das Urteil „7 Monate auf Bewährung“ für Herrn Bendels als zu gering ansieht. Es müssen auf Teufel komm raus unbedingt die von Anfang an geforderten 8 Monate her, koste, was es wolle!
Äh… DOCH!
Was schlagen Sie vor?
Ja, genau dann, wenn man das Gegenteil von Putins Trollen ist, dennoch aber Troll, nur der Auftraggeber unterscheidet sich, dann kommt man zu solchen Aussagen. Die 39 Dis-Likes sprechen für sich.
Meine Millionen: im vorliegenden Text, denn man darf ja ansonsten nur einen vergeben.