Besonders in Bremen
Steigende Zahlen von Kirchenasyl verhindern Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber
Immer mehr abgelehnte Asylbewerber entgehen einer Abschiebung durch das sogenannte Kirchenasyl, für das es keine Rechtsgrundlage gibt. Zuletzt haben sich die Zahlen bundesweit verdoppelt.

Das Kirchenasyl verhindert zunehmend die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern in Deutschland. Nach Zahlen vom Bund und dem Land NRW sind die Fallzahlen an Kirchenasyl in Nordrhein-Westfalen 2023 auf 590 gestiegen. 2020 waren es nur 130, im Jahr darauf 245 und anschließend 390 Fälle.
„Pro Tag erhalten wir 20 bis 25 Anfragen von Menschen, die akut von Abschiebung bedroht sind“, sagte der Theologe Benedikt Kern vom „Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW“, das diese Hilfsangebote organisiert, gegenüber der Rheinischen Post. Vor zehn Jahren seien es gerade einmal zehn bis 15 Anrufe pro Woche gewesen.
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Bundesweit lag die Zahl der Meldungen für 2023 bei 2540 Menschen. Im Jahr 2022 waren es nur 1243 gemeldete Fälle. Dabei handelte es sich bei 99 Prozent der Fälle um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen die Asylbewerber in das EU-Land abgeschoben werden sollen, in dem sie zuerst registriert wurden.
Am höchsten sind die Fallzahlen von Kirchenasyl im Bundesland Bremen. Aus Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht hervor, dass allein im Jahr 2024 die Zahl der Kirchenasyl-Fälle je 100.000 Einwohner in Bremen 29,2 beträgt. Zum Vergleich: Zweiter Platz ist Hessen mit 5,3 Fällen, gefolgt von Berlin mit 4,4 Fällen. Fast 10 Prozent der deutschen Kirchenasyl-Fälle gehen auf die Hansestadt zurück.
Der Ausweg Kirchenasyl spricht sich unter Asylbewerbern herum
Benedikt Kern begründet die steigende Zahl der Kirchenasyl-Fälle mit gestiegenen Abschiebezahlen. Gleichzeitig vermutet er, dass das Konzept Kirchenasyl bekannter geworden sei. Besonders Bremen und Bremerhaven haben sich unter den Flüchtlingen einen Ruf erarbeitet. In Bremerhaven sind es in den seltensten Fällen Flüchtlinge, die ursprünglich in Bremerhaven gemeldet waren, wie selbst die Superintendentin des Bremerhavener Kirchenkreises Susanne Wendorf-von Blumröder gegenüber dem Sender „buten un binnen“ zugibt. Dort waren es über 300 Anfragen allein im Jahr 2024.
Kirchenasyl beruht auf einer Vereinbarung der Kirchengemeinden und der Behörden, bei der in einzelnen Härtefällen ein zeitlich begrenzter Schutz geduldet wird, wenn glaubhaft vermittelt werden kann, dass eine Abschiebung für die Betroffenen mit einer besonderen Gefahr verbunden wäre. Eine gesetzliche Grundlage für diese Vereinbarung gibt es nicht. Die Kirchengemeinden können lediglich einen weiteren Antrag beim BAMF stellen. Lehnt die Behörde erneut ab, muss der Betroffene weiterhin abgeschoben werden. In der Regel passiert das jedoch so gut wie nie. In NRW beendeten die Kirchengemeinden 2023 nur ein Prozent ihrer Asyle nach einer Ablehnung, im Zeitraum Januar bis Oktober 2024 waren es null Prozent, sagt das Bundesamt für Migration.
Vorfall um Bremer Kirchenasyl sorgt für Aufregung
Für Aufregung sorgte zuletzt die versuchte Abschiebung eines 25-jährigen Somaliers in Bremen. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, beantragte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine Abschiebung. Der Somalier versuchte, seine Abschiebung durch das Kirchenasyl zu verhindern, das ihm die Zionsgemeinde in der Bremer Neustadt gewähren wollte. Als am 26. November dennoch mitten in der Nacht Polizisten erschienen, um den Abschiebungsauftrag zu vollziehen, scheiterten die Beamten an rund 100 Menschen, die sich mit dem Pastor in der Zionskirche versammelt hatten und ihnen den Zugang verwehrten. Die Polizei zog sich daraufhin zurück.
Der 25-jährige Somalier gilt als Dublin-Fall und sollte zurück nach Finnland überführt werden, wo er zuerst registriert worden ist. Kirchliche Vertreter wie Lars Ackermann vom kirchlichen Bremer Verein „Zuflucht“ begründeten die Verhinderung der Abschiebung damit, dass dem Betroffenen aufgrund verschärfter Asylregeln in Finnland eine Abschiebung nach Russland drohen würde. Außerdem drohe ihm in Finnland angeblich Gewalt seitens der Behörden.
Bei Dublin-Fällen gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der der Betroffene zurück in seinen Erstaufnahmestaat zurückgeführt werden muss. Andernfalls muss Deutschland das Asylverfahren übernehmen. Im Fall des 25-jährigen Somaliers endete die Frist am 7. Dezember. Aufgrund des misslungenen Abschiebeversuchs beantragte das Bremer Migrationsamt eine Verlängerung dieser Frist auf 18 Monate. Nach einer Klage des 25-Jährigen erklärte das Verwaltungsgericht die Verlängerung jedoch für rechtswidrig. Die Begründung: Der Somalier sei nicht flüchtig gewesen, sein Aufenthaltsort war schließlich bekannt. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, darf der 25-Jährige nicht abgeschoben werden.
Harte Kritik der linken Regierungspartner an versuchter Abschiebung
Daraufhin brach eine hitzige Debatte in der Bremischen Bürgerschaft aus. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) warf einigen Kirchengemeinden vor, sich nicht an Absprachen zu halten. Halten die Kirchengemeinden sich nicht an das Urteil des Bundesamts für Migration, „stellt die Kirche unseren Rechtsstaat grundsätzlich infrage“. Mäurer spricht von einer klaren Rechtslage. „Wir sind vom Bundesamt aufgefordert worden, diese Personen zurückzuführen. Das ist die geltende europäische Rechtslage.“
Die Koalitionspartner der SPD in der Rot-Rot-Grünen Regierung werfen Mäurer vor, das Kirchenasyl abschaffen zu wollen. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Sofia Leonidakis, sprach in einer Sitzung am 11. Dezember in der Bremer Bürgerschaft um das Kirchenasyl von einem Dammbruch. Den Verweis auf den Bruch des Rechtsstaats durch das Kirchenasyl bezeichnete sie als „Nebelkerze“. Das Bundesamt für Migration zeige sich zunehmend als „Ablehnungsbehörde“. Und Finnland würde ein Gesetz haben, das „illegale Zurückweisungen ausdrücklich vorschreibt“. Die Fraktionschefin der Grünen, Henrike Müller, bezeichnete Kirchenasyl in derselben Sitzung als ein Korrektiv gegen den „fehlbaren Rechtsstaat“. Sie begründete: „Man muss schon ziemlich blind, taub und unverfroren sein, um nicht zu sehen, wie viele Fehler der Rechtsstaat in der EU macht“.
Das Land Bremen zeigt sich unfähig, Abschiebungen erfolgreich zu vollziehen
Fakt ist, dass das Land Bremen ohnehin Schwierigkeiten damit hat, Ausreisepflichtige erfolgreich abzuschieben. 2023 lebten fast 4.000 ausreisepflichtige Personen in Bremen, die meisten von ihnen wurden geduldet. Dagegen sind 2023 nur 28 Rückführungen und 24 Abschiebungen vollzogen worden, weitere 57 Abschiebeversuche scheiterten.
Als Erklärung für die gescheiterten Abschiebungsversuche gab der Innensenat an, dass Rückführungen häufig am Nichtantreffen der Person scheitern würden. Zudem sei es der Polizei nicht gestattet, die Personen in Gemeinschaftsunterkünften aus den Räumen anderer Bewohner zu suchen und in Gewahrsam zu nehmen. Auch könne es zu Hindernissen kommen, wenn Betroffene Widerstand leisten. Schließlich gibt es Fälle, in denen linke Aktivisten gezielt eine Abschiebung verhindern, wie im Fall des Somaliers, der Kirchenasyl in der Bremer Zionsgemeinde beantragt hatte.
Trotz der niedrigen Abschiebezahlen scheint die derzeitige Praxis der ungesteuerten Migrationspolitik, in der jährlich fast eine halbe Million Menschen zusätzlich nach Deutschland kommen, für linke und grüne Politiker wie der Fraktionschefin der Grünen, Henrike Müller, bereits zu hart zu sein. An eine Verschärfung der Maßnahmen ist für Politiker wie sie gar nicht zu denken.
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Staatlich geduldeter Rechtsbruch.
Dieses „Kirchenasyl“ gehört schon lange in den Bereich des Altertums!
Zeit, dem den Garaus zu machen. Diese „Kirchen“ nehmen sich mittlerweile zu viel heraus. Wenn sie „Asyl“ gewähren wollen, dann bitte in deren „Vatikanstaat“, nicht bei uns!
„Außerdem drohe ihm in Finnland angeblich Gewalt seitens der Behörden.“ Da behauptet jetzt die Kirche, Finnland, Mitglied der EU und NATO ist ein Gewaltstaat und unsicher. Bekommen demnächst jetzt noch alle Finnen hier Asyl?
Langsam wird die deutsche Überheblichkeit im besten Staat aller Zeiten zu Leben, ja gefährlich. Solche Aussagen sind nicht gut für die deutsch-finnische Zusammenarbeit, und die Finnen mögen solche Behauptungen über ihr Land und ihre Behörden bestimmt nicht gern hören.
„Das Land Bremen zeigt sich unfähig, Abschiebungen erfolgreich zu vollziehen“ -> „Das Land Bremen zeigt sich unwillig, Abschiebungen effektiv zu vollziehen“
Falls die Kirchen sämtliche Kosten bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Falles übernehmen, könnte man darüber reden. Tun sie aber nicht.
Auch die Kirchen müssen sich an geltendes Recht halten … besonders die Kirchen!
Kirchenasyl ist ohne gesetzliche Grundlage. Auf wessen Kosten? Was erlauben „Kirche“? Wer die 10 Gebote bricht ist ein Sünder. Wer den Vollzug des gesetzlichen Abschiebeauftrags verhindert, untergräbt und schädigt den Rechtsstaat.
Muslime suchen Schutz in der christlichen Kirche. Das müsste doch haram sein.