Ettlingen
Stadt wollte AfD-Veranstaltung mit Martin Sellner verhindern – Gericht kippt Verbot
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ein zuvor verhängtes Auftrittsverbot gegen Martin Sellner aufgehoben – die Stadt muss ihre Räume der AfD nun ohne weitere Auflagen zur Verfügung stellen.
Der österreichische Aktivist Martin Sellner darf bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im baden-württembergischen Ettlingen auftreten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem Eilverfahren entschieden und damit eine anderslautende Auflage der Vorinstanz aufgehoben.
Die AfD plant in der Mehrzweckhalle „Kasino“ einen sogenannten Bürgerdialog unter dem Titel „Remigration – Theorie und Praxis“. Im Vorfeld war darüber spekuliert worden, dass Sellner als Redner auftreten könnte. Die Stadt Ettlingen hatte daraufhin den Mietvertrag für die Veranstaltungsräume gekündigt. Als Begründung verwies sie auf das Diskussionsthema sowie auf die Einladung der brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lena Kotré, die im Januar an einer Veranstaltung mit Sellner teilgenommen hatte.
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Ein AfD-Mitglied des Ettlinger Gemeinderats wandte sich per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Dieses entschied, die Stadt müsse der AfD zwar einen Saal zur Verfügung stellen, Sellners Auftritt dürfe jedoch nicht untersagt werden. Zur Begründung hieß es, im Fall seiner Teilnahme sei „mit rassistischen Äußerungen zu rechnen, die gegen die Menschenwürde verstießen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründeten“.
Gegen dieses Zutritts- und Auftrittsverbot legte der Antragsteller Beschwerde ein – mit Erfolg. Der VGH hob die Auflage auf und stellte klar, die Gemeinde müsse der AfD den Zutritt zu dem geplanten Saal „ohne weitere Auflagen gewähren“. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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In seiner Begründung betonte der VGH die Bedeutung der Meinungsfreiheit. Knüpfe eine Zugangsverweigerung an Veranstaltungsinhalte an, „die dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (und mit Blick auf den Veranstalter der Versammlungsfreiheit) unterfallen“, müssten „konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Rechtsverletzung (…) droht“. Eine solche Rechtsverletzung drohe typischerweise „in Gestalt von Äußerungsdelikten“. Diese sei im vorliegenden Fall jedoch nicht dargelegt worden – auch nicht im Hinblick auf Sellner.
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Die Entscheidung aus Mannheim reiht sich in mehrere gerichtliche Beschlüsse ein, in denen Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Räume an politische Parteien enge rechtliche Grenzen aufgezeigt wurden. Auch Auftrittsverbote gegen AfD-Politiker in anderen Bundesländern scheiterten zuletzt vor Gericht mit Verweis auf die Meinungsfreiheit.
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So auch im Fall von Björn Höcke, dem zwei bayerische Gemeinden Redeverbote für AfD-Veranstaltungen erteilt hatten und daraufhin vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in die Schranken gewiesen worden waren (Apollo News berichtete, siehe auch hier). Für die Stadt Ettlingen bedeutet das Urteil nun, dass die AfD ihre Veranstaltung wie geplant und ohne Einschränkungen durchführen darf – einschließlich eines möglichen Auftritts von Martin Sellner.
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Interessant ist die Auswahl der Bilder. Assoziativ? Er hebt immer irgendeinen Arm. Es gibt doch sicher genug Bilder, wo er nur eindach nur so dasitzt.
Gut erkannt!
… und man checkt instinktiv sofort: rechter oder linker Arm ? Hier ist’s der linke – Glück gehabt 😅… oder ist das auch bald verboten im Sinne von: Doofland wird zu Armheben-Verbotszone 🤔
Die Grundrechte sind heilige Güter und der demokratische Rechtsstaat, er lebt.
Leben im Sinne von noch ein paar Atemzüge machen, würde ich gelten lassen.
Wo denn?
Es müsste zukünftig Strafanzeigen gegen diejenigen geben, die Auftritte der AfD auf die gleiche Weise verhindern wollen, da die Ressourcen der Justiz durch diese Sperenzien vergeudet werden. Abgesehen davon, dass von den Altparteien versucht wird, der AfD ihre Grundrechte zu entziehen.
Die Willkür der Behörden die sich allen Ernstes als Demokraten präsentieren scheint grenzenlos zu sein. Kann diesen Leuten wegen Amtsmissbrauches nicht endlich mal das Handwerk legen. Mitarbeiter und Beamte sind Diener des Staates, des Souveräns nicht umgekehrt!
Erschreckend ist, dass es immer mehr als eine Instanz braucht, um ich nenne es mal Präventivzensur zu unterbinden. Hoffentlich bleiben die Obergerichte dabei.
Der Richter wird seine beste Zeit im Staat hinter sich haben.
Ich hörte es sollen noch 10.000 Akten von 1924 zur Archivierung fertig gemacht werden.
”Genosse”: Ein typischer Begriff der Linken
Die Nazis haben sich untereinander Genossen (Parteigenossen / Volksgenossen) genannt.
Der Verwaltungsgerichthof, auf den Spuren von Idi Amin/Mdrz/VdL.
Ich garantiere Redefreiheit. Nicht garantieren kann ich die Freiheit nach der Rede.
gut so !
antifa und omas machen schon aufwaermuebungen?
na klar 😉
Die sind schon ganz „heiß“……
Ob die Justiz zur Besinnung kommt oder gibt es da Druck aus Amerika?
Der Feind steht rechts.
Losung der NationalSOZIALISTEN!
Ist Sellner ein Rechter oder Linker oder einfach jemand der den Wahnsinn der Neubürger und deren Unterstützer anspricht?
Wenn die Quellenlage es zulässt, krieg ich bei Wikipedia _alles_ durch (außer Disziplin Chemie). Er ist einer der wenigen Personen, bei denen nicht genügend (belastbare, entlastbare) Quellen vorliegen, um Konstruktives hinzustricken.
Bitte Korrektur beim Entscheid des Verwaltungsgerichts: „Dieses entschied, die Stadt müsse der AfD zwar einen Saal zur Verfügung stellen, Sellners Auftritt dürfe jedoch nicht untersagt werden.“ Hier ist das „nicht“ zu streichen. Merkt das eigentlich keiner? – Und in der Sache wäre hervorzuheben, das das Oberverwaltungsgericht sich auf die modischen Schwurbelwörter „Menschenwürde“ und „Rassismus“ gar nicht einlässt, sondern auf traditionellem Verfassungsrecht besteht.
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gab es zwei Urteile:
das Erste besagt: Veranstaltung ja, Sellner nein, das Zweite, nach Beschwerde gegen das Auftrittsverbot besagt: alles ja.
Sorry, wieso genau ist hier das „nicht“ zu streichen?
Ich denke der Begriff „Remigration“ wurde von Medien, Correctiv und politischen Gegnern völlig verschwurbelt, verdreht und vor allem durch Correctiv auch mit Lügen in seiner Bedeutung verdreht.
Ich finde es gut, wenn Martin Sellner die (verleumderisch unterstellten) Missverständnisse aufklärt und die dahinter stehenden Gedanken nochmal unmissverständlich erläutert. Leider wird das wohl in dem Gezeter seiner
Gegner untergehen und wieder nicht wirklich unvoreingenommen von ihnen darüber nachgedacht werden.