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Berlin

Staatlich geförderte Organisation will Nutzerdaten von X einklagen: Plattform geht erfolgreich gegen befangenen Richter vor

Zwei linke Organisationen erzwangen vor Gericht Einsicht in die Nutzerdaten von X. Jetzt ist die Plattform offenbar erfolgreich gegen den Berliner Richter wegen Befangenheit vorgegangen – der Richter soll für eine der Organisationen tätig gewesen sein und wurde jetzt abgezogen.

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Die Abteilung für Regierungsangelegenheiten versucht die Einsicht auf Nutzerdaten von zwei Organisationen zu verhindern.

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Zwei linke Organisationen klagten vor dem Landgericht Berlin auf Einsicht in Nutzerdaten von X. Ein Richter gab ihnen recht – doch die Plattform hielt ihn für befangen. Jetzt wurde der Richter von dem Vorgang abgezogen, berichtet die Abteilung für Regierungsangelegenheiten von X.

„Das Gericht befand, dass der Richter nicht unparteiisch war, weil er zuvor bei einer der aktivistischen Organisationen beschäftigt war und sich positiv mit deren Social-Media-Inhalten auf LinkedIn auseinandergesetzt hatte“, hieß es in einem kurzen Beitrag, den die Abteilung am Donnerstagabend auf X geteilt hatte.

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Erst zwei Tage zuvor hatte die Plattform mitgeteilt, das Gericht habe die Einsicht in Echtzeitdaten über Nutzerbeiträge angeordnet. Democracy Reporting International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte wollten damit im Rahmen der bevorstehenden Bundestagswahl das Nutzerverhalten untersuchen (Apollo News berichtete).

Das Gericht sei der Klage gefolgt, „ohne X die Möglichkeit zu geben, auf die Klage zu antworten oder sich dazu zu äußern, und ungeachtet der Tatsache, dass in dem Antrag entscheidende Informationen fehlten“, erklärte die Plattform. Deswegen entschied sich X, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen.

Allerdings stellte sich zudem heraus, „dass der einzige Richter in diesem Fall zuvor für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Organisation, die das Forschungsprojekt finanziert, und an der Seite der (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten, gearbeitet hat“. Gegen die Richterbesetzung ist die Plattform jetzt offenbar erfolgreich vorgegangen.

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Die beiden involvierten Organisationen sind in Berlin ansässig. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte möchte „strategische Gerichtsverfahren und juristische Interventionen“ nutzen, „um Demokratie und Zivilgesellschaft zu fördern“, wie es auf der Seite der Organisation heißt. Momentan bittet die Gesellschaft unter dem Motto „Ist die AfD verfassungswidrig? Wir erstellen das nötige Gutachten“ um Spenden. Für die Erstellung des Gutachtens ist ein Spendenziel von 850.000 Euro angegeben.

Die ursprünglich in Brüssel gegründete Democracy Reporting International setzt sich weltweit für Demokratieförderprojekte ein. Für ihr Engagement erhielt sie laut einer AfD-Anfrage an das Finanzministerium aus Juli 2024, die Tichys Einblick vorliegt, seit 2016 mindestens 22,7 Millionen Euro von der Bundesregierung, genauer aus den Haushalten des Auswärtigen Amts sowie des Entwicklungsministeriums.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wiederum erhielt beispielsweise Fördergelder von der Open Society Foundation des US-amerikanischen Milliardärs George Soros. Seit 2017 spendete die Stiftung rund zwei Millionen Dollar an die Gesellschaft, wie auf der Spendenseite der Open Society Foundation aufgelistet ist.

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