Ausschüsse
Sperrminorität: AfD prüft Klage gegen Änderung der Sitzverteilung im Thüringer Landtag
Die AfD erwägt eine Klage vor dem Thüringer Landesverfassungsgericht, da sie die Neuregelung der Sitzverteilung in den Ausschüssen, die mit einem Verlust der Sperrminorität verbunden ist, als gezielte Schwächung ihrer parlamentarischen Möglichkeiten sieht.
In Thüringen haben CDU, BSW, SPD und Linke eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags durchgesetzt, durch welche die AfD ihre Sperrminorität in Ausschüssen verliert – obwohl die Partei im Plenum mit 32 von 88 Sitzen die stärkste Fraktion stellt. Der Thüringer Landtag hat die Zusammensetzung der Ausschüsse zugunsten kleinerer Parteien verändert, wodurch die AfD nun deutlich geschwächt wird. Die Partei erwägt daher eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht, wie die Junge Freiheit berichtet.
Die Entscheidung fiel durch einen Antrag von CDU und dem Bündnis Sahra Wagenknecht, dem die Linken und die SPD zustimmten. Kern der Änderung ist die Umstellung des bisherigen d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens auf das sogenannte Rangmaßzahlverfahren, welches eine andere Berechnungsmethode für die Verteilung der Ausschussplätze nutzt. Dadurch werden die Ausschüsse auf eine feste Größe von zwölf Mitgliedern begrenzt, und die AfD kann dort nur noch vier Abgeordnete stellen – statt der fünf, die sie bräuchte, um ihre Sperrminorität zu sichern.
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Linda Winzer, Pressesprecherin der AfD-Fraktion, äußerte sich gegenüber der Jungen Freiheit empört: „Damit wird der Wählerwille konterkariert.“ Ihrer Ansicht nach widerspricht die neue Sitzverteilung „jeglicher Gesetzeslage“. Das Ziel sei es, der AfD ihren Einfluss zu nehmen, indem die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der kleineren Fraktionen verschoben würden.
Die Sperrminorität ist ein strategisch wichtiges Element, um als Fraktion Entscheidungen zu blockieren oder zumindest maßgeblich zu beeinflussen. In den Ausschüssen werden Vorentscheidungen getroffen, Gesetzesvorlagen diskutiert und Änderungen vorbereitet.
Bislang war im Landtag die Regel der Spiegelbildlichkeit maßgeblich, welche sicherstellte, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegelt. Mit der neuen Verteilung verschiebt sich das Machtgefüge jedoch. CDU, Linke, SPD und BSW besitzen nun gemeinsam eine Zweidrittelmehrheit in den Ausschüssen, eine Dominanz, die sie im gesamten Landtag nicht haben.
Die AfD sieht darin eine gezielte Schwächung ihrer parlamentarischen Möglichkeiten. Sie befürchtet, dass die anderen Parteien diese Mehrheit nun nutzen werden, um ihre Politik ohne Rücksicht auf die AfD durchzubringen.
Der Kampf muss geführt werden. Klagt und wir werden sehen, wie Gerichte in Willkür und Regierungstreue abdriften. Das Richteramt muss von der Politik entkoppelt werden, jetzt sieht man die Problem deutlich.
Ich hätte dem Osten mehr Gespür zugetraut. Es war doch vorher schon klar, dass das BSW sich auf die Seite der Altparteien stellt. Warum zur Hölle sind so viele Wähler auf Sarah Wagenknecht hereingefallen?
Wird sofort abgeschmettert. Das Altparteienkartell kontrolliert die Gerichte.
Unglaublich wie hier der Wähler mit Füßen getreten wird ,und eine Demokratisch Gewählte Partei an der Ausführung seines Wählerauftrages gehindert wird .Wenn das bei einer Klage der AFD ,vom Gericht anders gesehen wird ,dann ist der Demokratische Wähler nichts mehr wert .
Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei verschiedene Schuhe.
Bei der Ampel zählt nicht der „Wählerwille“.
Danke an die AfD und Apollo News.
Nächste Spende ist in meinem Konto schon einprogrammiert.
Die Richter werden diesmal dafür keine 9 Stunden brauchen, sonder mindestens 9 Jahre. Man hat ja so viel zu tun.