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Provokantes Plakat

„Sozi oder Stasi-Schwein?“ Fans von Union Berlin kritisieren Faeser

„Sozi oder Stasi-Schwein“? Mit einem Spruchband haben die Fans von Union Berlin scharfe Kritik an Innenministerin Nancy Faeser geübt. Grund ist ein geplantes BKA-Gesetz, das heimliche Hausdurchsuchungen ermöglichen soll.

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„Sozi oder Stasi-Schwein?“ – Union Berlin-Ultras setzen mit ihrem Spruchband ein Zeichen

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Am Freitagabend setzte sich der Fußballclub Union Berlin im Stadion An der Alten Försterei mit 1:0 gegen Aufsteiger FC St. Pauli durch. Benedict Hollerbach erzielte in der 34. Minute den entscheidenden Treffer für die Gastgeber. Abseits des Spielgeschehens sorgte ein Spruchband der Union-Ultras auf der Tribüne für Aufsehen. Darauf war zu lesen: „Heimliche Hausdurchsuchungen und Gesichtserkennungssoftware: Sich im Ausland frei und demokratisch geben, doch zuhause autokratische Phantasien ausleben? Nancy Faeser, wer willst du sein? Sozi oder Stasi-Schwein?“

Hintergrund der politischen Aktion ist ein neues BKA-Gesetz, das es Polizeibeamten erlauben soll, heimliche Hausdurchsuchungen durchzuführen. Zwar sollen die Maßnahmen als letztes Mittel und lediglich zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt werden, den Beamten würde aber formal die generelle „Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ erteilt.

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Das verdeckte Betreten von Wohnungen beeinträchtigt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, das in Artikel 13 des Grundgesetzes verankert ist. Wohnungsdurchsuchungen sind derzeit zwar auch mit richterlichem Beschluss möglich, davon erfährt die betroffene Person allerdings in der Regel – und das könnte sich nun ändern. Das BKA soll auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen, um Spähsoftware (sogenannte Staatstrojaner) auf elektronischen Geräten zu installieren. Bisher war das nicht zulässig.

Zunächst soll die Ausdehnung der BKA-Befugnisse aber nur zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden. Folgt man der Definition des BMI für terroristische Straftaten, handelt es sich hierbei vor allem um die „Bildung terroristischer Vereinigungen“, wie sie in Paragraf 129a und 129b des Strafgesetzbuchs festgeschrieben ist. Aber auch die Paragrafen 89a, 89b, 89c und 91 werden dem Terrorismus zugeordnet. Hierbei handelt es sich um die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ oder die „Terrorismusfinanzierung“.

Das BMI erlaubt allerdings eine Ausweitung dieser Definition: Auch Einzeltäter, die „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Bundes, eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören“ versuchen, können in den Bereich der terroristischen Kriminalität fallen, solange deren terroristisches Vorgehen mit Paragraf 129a belegt werden kann.

Der Gesetzentwurf stößt auf breite Kritik, selbst in der eigenen Koalition. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die Pläne als „absoluten Tabubruch“. „Als Verfassungsminister“ lehne er solche Vorschläge ab: „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren, noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“

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