„Vulgäre Analyse“
„Shlomo Finkelstein“: Bewährung wurde widerrufen, weil er 600 Euro nicht zahlte und falsche Meldeadresse angab
Der rechte Streamer Aron P., bekannt als „Shlomo Finkelstein“, wurde nach zweijähriger Fahndung verhaftet, da er seine Bewährungsauflagen missachtete. Er hatte Fristen versäumt und eine Geldstrafe von 600 Euro nicht gezahlt.
Vor gut einer Woche wurde der rechte Streamer und YouTuber Aron P., bekannt unter seinen Pseudonymen „Shlomo Finkelstein“ und „Vulgäre Analyse“, verhaftet. Am 13.08. wurde P. als „Fußgänger“ in Frankfurt/Oder von Beamten festgenommen, das berichtete Apollo News exklusiv. Grund für die Verhaftung war die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von einem Jahr, basierend auf dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2020, rechtskräftig seit dem 29. Juni 2021. Vorausgegangen war ein Widerruf der Bewährung im Februar 2022. Daraufhin folgte eine monatelange Fahndung nach P.
Apollo News vorliegende Dokumente zeigen jetzt, dass der Grund des Bewährungswiderrufs die Missachtung von zwei der drei Bewährungsauflagen war. P. verstieß teilweise gegen diese Auflagen, indem er Fristen versäumte. So zahlte er in diesem Kontext eine Strafe von 600 Euro nicht fristgerecht und wohnte nicht unter der gemeldeten Adresse.
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Der freie Journalist Boris von Morgenstein beruft sich auf das Umfeld von P. und erklärte, dass es aus familiären Gründen dazu kam, dass P. seine Post nicht auf „zuverlässigem Wege“ empfangen konnte. Dies führte dazu, dass P. die Strafe von 600 Euro nicht fristgerecht zahlte. Des Weiteren sei den Behörden dann aufgefallen, dass P. sich nicht an seiner Meldeadresse aufhielt. So wurde die Postzustellung der amtlichen Briefe weiterhin erschwert. Zur letzten Frist, im Frühjahr 2022, hatte P. es versäumt, die Geldstrafe von 600 Euro zu zahlen. Daraufhin wurde die Bewährung widerrufen. Kurz darauf zahlte P. die fällige Strafe dann. Gegen den Beschluss, dass die Bewährung widerrufen wurde, legte P. Einspruch ein, jedoch versäumte er auch hier erneut die Frist.
P. selbst war nach Apollo News-Informationen nicht zu den Verhandlungen erschienen. Er erklärte, von seiner Verurteilung aus den Medien erfahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News, alle vorgeschriebenen Wege der Information eingehalten zu haben.
Apollo News liegt das Urteil mit den zehn Aron P. zur Last gelegten Fällen vor. In den meisten dieser Fälle wird ihm die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“ vorgeworfen. Laut Urteil soll sich der YouTuber in insgesamt acht Fällen strafbar gemacht haben, unter anderem durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, sowie durch Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen.
In einem anderen Fall soll er ein Goebbels-Foto gezeigt haben, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen war, allerdings nicht in einem gegenüber dem Nationalsozialismus positiven Kontext.
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Kriminelle „Messermänner“ dürfen aber weiter frei herum laufen…
Haha 😂
Irgendeine Idee, weshalb die deutsche Justiz nicht mehr richtig wahr genommen wird?
Hören Sie doch endlich auf den als „Rechts“ zu bezeichnen, der ist Satiriker und Kritiker und alles was ich gesehen habe von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.
„Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“
Genau das macht der Koran doch bei den sogenannten Ungläubigen, den Christen und Juden an vielen Stellen ja selbst.
Kommen jetzt Imame auch ins Gefängnis, oder sind sie gegenüber anderen Menschen – wie Finkelstein – und Art 3 GG erhaben?
Entweder kennt das Gericht den Koran nicht, oder Moslems haben bei der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften eine Sondererlaubnis – meine Meinung.
Boris von MorgenSTERN…nicht MorgenSTEIN
Leute Leute….
Sollte das Versäumnis einer Zahlung im Gegenwert eines autochtonen Bürgergeldsatzes zu einem Jahr Freiheitsentzug geführt haben, dann wird die ganze Räuberpistole ja noch viel wilder!
Es gibt für mich als Demokraten nur eines und zwar ohne weitere Bedingungen:
FREIHEIT FÜR SHLOMO FINKELSTEIN!
Ich lese immer „Rechter Streuner“…
Habe mich inzwischen ein wenig eingelesen und erfahren, dass er selbst seine Koran-Grill-Aktionen als wenig geistreiche Jugendsünde sieht und mittlerweile doch lieber intelligentere Kritik am Islam übt. Auch das Juden-als-Ratte-Bild war wohl eine überzogene Reaktion auf Leute, die ihn wegen der Islamkritik als Juden beschimpften. Und da ich mit Sicherheit nicht die Einzige bin, die sich letztendlich zu ein paar Recherchen bequemt hat, dürfte der junge Mann demnächst einen etwas höheren Bekanntheitsgrad haben. Rumble und Odyssee warten schon.
Die Verhaftung ist jedoch nichts als Willkür eines Gesinnungsstaats und wäre das auch dann noch, wenn er tatsächlich ein judenhassender Rassist wäre. Unsere Regierung ist da die bzw das Letzte, das da mit dem Finger auf andere zeigen kann, zumal jeder Rassist und Mörder hier mit Kusshand empfangen wird, solange er nur den eigenen unlauteren Zielen dient.
Dann darf man gespannt sein, wei unsere Behörden in diesem Fall vorgehen:
https://www.welt.de/vermischtes/article253096226/Gruenes-Gewoelbe-Mitglieder-des-Remmo-Clans-wollen-Haft-nicht-antreten.html
Ob da auch hart durchgegriffen wird bzw. werden darf?