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„Vulgäre Analyse“

„Shlomo Finkelstein“: Bewährung wurde widerrufen, weil er 600 Euro nicht zahlte und falsche Meldeadresse angab

Der rechte Streamer Aron P., bekannt als „Shlomo Finkelstein“, wurde nach zweijähriger Fahndung verhaftet, da er seine Bewährungsauflagen missachtete. Er hatte Fristen versäumt und eine Geldstrafe von 600 Euro nicht gezahlt.

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Vor gut einer Woche wurde der rechte Streamer und YouTuber Aron P., bekannt unter seinen Pseudonymen „Shlomo Finkelstein“ und „Vulgäre Analyse“, verhaftet. Am 13.08. wurde P. als „Fußgänger“ in Frankfurt/Oder von Beamten festgenommen, das berichtete Apollo News exklusiv. Grund für die Verhaftung war die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von einem Jahr, basierend auf dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2020, rechtskräftig seit dem 29. Juni 2021. Vorausgegangen war ein Widerruf der Bewährung im Februar 2022. Daraufhin folgte eine monatelange Fahndung nach P.

Apollo News vorliegende Dokumente zeigen jetzt, dass der Grund des Bewährungswiderrufs die Missachtung von zwei der drei Bewährungsauflagen war. P. verstieß teilweise gegen diese Auflagen, indem er Fristen versäumte. So zahlte er in diesem Kontext eine Strafe von 600 Euro nicht fristgerecht und wohnte nicht unter der gemeldeten Adresse.

Der freie Journalist Boris von Morgenstein beruft sich auf das Umfeld von P. und erklärte, dass es aus familiären Gründen dazu kam, dass P. seine Post nicht auf „zuverlässigem Wege“ empfangen konnte. Dies führte dazu, dass P. die Strafe von 600 Euro nicht fristgerecht zahlte. Des Weiteren sei den Behörden dann aufgefallen, dass P. sich nicht an seiner Meldeadresse aufhielt. So wurde die Postzustellung der amtlichen Briefe weiterhin erschwert. Zur letzten Frist, im Frühjahr 2022, hatte P. es versäumt, die Geldstrafe von 600 Euro zu zahlen. Daraufhin wurde die Bewährung widerrufen. Kurz darauf zahlte P. die fällige Strafe dann. Gegen den Beschluss, dass die Bewährung widerrufen wurde, legte P. Einspruch ein, jedoch versäumte er auch hier erneut die Frist.

P. selbst war nach Apollo News-Informationen nicht zu den Verhandlungen erschienen. Er erklärte, von seiner Verurteilung aus den Medien erfahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News, alle vorgeschriebenen Wege der Information eingehalten zu haben.

Apollo News liegt das Urteil mit den zehn Aron P. zur Last gelegten Fällen vor. In den meisten dieser Fälle wird ihm die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“ vorgeworfen. Laut Urteil soll sich der YouTuber in insgesamt acht Fällen strafbar gemacht haben, unter anderem durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, sowie durch Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen.

In einem anderen Fall soll er ein Goebbels-Foto gezeigt haben, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen war, allerdings nicht in einem gegenüber dem Nationalsozialismus positiven Kontext.

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