„Vulgäre Analyse“
„Shlomo Finkelstein“: Bewährung wurde widerrufen, weil er 600 Euro nicht zahlte und falsche Meldeadresse angab
Der rechte Streamer Aron P., bekannt als „Shlomo Finkelstein“, wurde nach zweijähriger Fahndung verhaftet, da er seine Bewährungsauflagen missachtete. Er hatte Fristen versäumt und eine Geldstrafe von 600 Euro nicht gezahlt.
Vor gut einer Woche wurde der rechte Streamer und YouTuber Aron P., bekannt unter seinen Pseudonymen „Shlomo Finkelstein“ und „Vulgäre Analyse“, verhaftet. Am 13.08. wurde P. als „Fußgänger“ in Frankfurt/Oder von Beamten festgenommen, das berichtete Apollo News exklusiv. Grund für die Verhaftung war die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von einem Jahr, basierend auf dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11. Dezember 2020, rechtskräftig seit dem 29. Juni 2021. Vorausgegangen war ein Widerruf der Bewährung im Februar 2022. Daraufhin folgte eine monatelange Fahndung nach P.
Apollo News vorliegende Dokumente zeigen jetzt, dass der Grund des Bewährungswiderrufs die Missachtung von zwei der drei Bewährungsauflagen war. P. verstieß teilweise gegen diese Auflagen, indem er Fristen versäumte. So zahlte er in diesem Kontext eine Strafe von 600 Euro nicht fristgerecht und wohnte nicht unter der gemeldeten Adresse.
Der freie Journalist Boris von Morgenstein beruft sich auf das Umfeld von P. und erklärte, dass es aus familiären Gründen dazu kam, dass P. seine Post nicht auf „zuverlässigem Wege“ empfangen konnte. Dies führte dazu, dass P. die Strafe von 600 Euro nicht fristgerecht zahlte. Des Weiteren sei den Behörden dann aufgefallen, dass P. sich nicht an seiner Meldeadresse aufhielt. So wurde die Postzustellung der amtlichen Briefe weiterhin erschwert. Zur letzten Frist, im Frühjahr 2022, hatte P. es versäumt, die Geldstrafe von 600 Euro zu zahlen. Daraufhin wurde die Bewährung widerrufen. Kurz darauf zahlte P. die fällige Strafe dann. Gegen den Beschluss, dass die Bewährung widerrufen wurde, legte P. Einspruch ein, jedoch versäumte er auch hier erneut die Frist.
P. selbst war nach Apollo News-Informationen nicht zu den Verhandlungen erschienen. Er erklärte, von seiner Verurteilung aus den Medien erfahren zu haben. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News, alle vorgeschriebenen Wege der Information eingehalten zu haben.
Apollo News liegt das Urteil mit den zehn Aron P. zur Last gelegten Fällen vor. In den meisten dieser Fälle wird ihm die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“ vorgeworfen. Laut Urteil soll sich der YouTuber in insgesamt acht Fällen strafbar gemacht haben, unter anderem durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, sowie durch Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen.
In einem anderen Fall soll er ein Goebbels-Foto gezeigt haben, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen war, allerdings nicht in einem gegenüber dem Nationalsozialismus positiven Kontext.
Kriminelle „Messermänner“ dürfen aber weiter frei herum laufen…
Haha 😂
Irgendeine Idee, weshalb die deutsche Justiz nicht mehr richtig wahr genommen wird?
Hören Sie doch endlich auf den als „Rechts“ zu bezeichnen, der ist Satiriker und Kritiker und alles was ich gesehen habe von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt.
„Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“
Genau das macht der Koran doch bei den sogenannten Ungläubigen, den Christen und Juden an vielen Stellen ja selbst.
Kommen jetzt Imame auch ins Gefängnis, oder sind sie gegenüber anderen Menschen – wie Finkelstein – und Art 3 GG erhaben?
Entweder kennt das Gericht den Koran nicht, oder Moslems haben bei der Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften eine Sondererlaubnis – meine Meinung.
Boris von MorgenSTERN…nicht MorgenSTEIN
Leute Leute….
Sollte das Versäumnis einer Zahlung im Gegenwert eines autochtonen Bürgergeldsatzes zu einem Jahr Freiheitsentzug geführt haben, dann wird die ganze Räuberpistole ja noch viel wilder!
Es gibt für mich als Demokraten nur eines und zwar ohne weitere Bedingungen:
FREIHEIT FÜR SHLOMO FINKELSTEIN!
Ich lese immer „Rechter Streuner“…
Habe mich inzwischen ein wenig eingelesen und erfahren, dass er selbst seine Koran-Grill-Aktionen als wenig geistreiche Jugendsünde sieht und mittlerweile doch lieber intelligentere Kritik am Islam übt. Auch das Juden-als-Ratte-Bild war wohl eine überzogene Reaktion auf Leute, die ihn wegen der Islamkritik als Juden beschimpften. Und da ich mit Sicherheit nicht die Einzige bin, die sich letztendlich zu ein paar Recherchen bequemt hat, dürfte der junge Mann demnächst einen etwas höheren Bekanntheitsgrad haben. Rumble und Odyssee warten schon.
Die Verhaftung ist jedoch nichts als Willkür eines Gesinnungsstaats und wäre das auch dann noch, wenn er tatsächlich ein judenhassender Rassist wäre. Unsere Regierung ist da die bzw das Letzte, das da mit dem Finger auf andere zeigen kann, zumal jeder Rassist und Mörder hier mit Kusshand empfangen wird, solange er nur den eigenen unlauteren Zielen dient.
Dann darf man gespannt sein, wei unsere Behörden in diesem Fall vorgehen:
https://www.welt.de/vermischtes/article253096226/Gruenes-Gewoelbe-Mitglieder-des-Remmo-Clans-wollen-Haft-nicht-antreten.html
Ob da auch hart durchgegriffen wird bzw. werden darf?
„Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Apollo News, alle vorgeschriebenen Wege der Information eingehalten zu haben.“
Kann man glauben, muss man aber nicht.
Wenn wegen dieser Dinge, die Bewährung widerrufen wird und er seine Haftstrafe antreten muss, dann frage ich mich wieso so viele rückfällige Straftäter immer wieder nur eine weitere Bewährungsstafe erhalten. Aber eine Geldstrafe verspätet zahlen und nicht unter der Meldeadresse zu wohnen muss ja auch hundert Mal schlimmer sein als eine erneute Straftat.
Immer mehr Bürger sagen: Stoppt die Polizei. Die Polizei ist nicht dein Freund. Wer CSU wählt, wählt Polizeistaat
Wie im Vereinigten Königreich gibt es nun auch in Deutschland wieder politische Gefangene.
Das kommt mir bekannt vor! Nach meiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe hatte ich die Auflage eine gemeinnützige Organisation mit einer Geldsumme zu unterstützen. Hierfür richtete ich einen monatlichen Dauerauftrag ein. Diese Organisation befand sich jedoch zur Zeit meiner Verurteilung bereits in Auflösung. Nach 4 Monaten wurden die Beträge immer wieder zurücküberwiesen. Den Brief mit der Aufforderung eine andere Organisation zu unterstützen, kam erst Monate später. Eigentlich hätte man mir das Einschreiben persönlich übergeben müssen. Diese Praxis war aufgrund Corona ausgesetzt. Das Geld habe ich dann überwiesen, jedoch wurde dennoch die Bewährung widerrufen und ein gerichtlicher Widerspruch abgelehnt. Auch ein Gnadengesuch wurde viele Monate nach dem Haftantritt ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
Als ich 2023 von Amts wegen abgemeldet wurde, verstieß ich automatisch gegen eine weitere Bewährungsauflage. Das konnte ich glücklicherweise klären! Die Polizei war sehr interessiert!
Finde es gut, dass Apollo News hier neutral bleibt und entsprechend berichtet. Lese anderswo Titel im Stil von „Faeser dreht durch“ und finde das, bei diesem Sachverhalt, einfach unzutreffend. Das Urteil in der Hauptsache (von 2020) ist ein Skandal, absolut unstrittig – wäre aber so, mit entsprechender anwaltlicher Vertretung, nicht in der Form erfolgt. Das war das erste Versäumnis von Shlomo. Wobei man erklärend zumindest ergänzen kann, dass er jung, doof und in schwierigen Umständen war. Briefe haben ihn zu dem Zeitpunkt wohl auch nicht erreicht. Die Aussetzung der Bewährung und anschließende Inhaftierung erfolgte ja nicht auf Basis einer inhaltlichen Fragen, sondern aufgrund Nichtzahlung von Geldstrafen und einer fehlenden Meldeadresse. Das würde bei jedem anderen ebenso zu einer Inhaftierung führen, wenngleich die Anklage bspw. bei einem Linken nie erfolgt wäre. Auch Kritik daran, dass Shlomo „rechts“ genannt wird, ist unzutreffend, weil er sich selber stolz als rechts bezeichnet.
Shlomo macht die Probe aufs Exempel und zeigt: In Deutschland existiert keine Trennung von Kirche und Staat. Dementsprechend sind wir keine moderne freiheitliche Demokratie, sondern haben eher so etwas wie den „Trabi unter den Demokratien“.
Dieser Staat ist nicht, was er vorgibt zu sein. Und langsam wird es immer gruseliger. Wenn das weiterhin immer schlimmer wird statt besser, werden wir uns genauso fragen müssen, wie wir uns gegenüber diesem Staat aufstellen, wie unsere Vorfahren 1938 und im Osten 1952.
Das Urteil an sich ist ein schlechter Witz (Justizverbrechen), da andere Abhilfe nicht möglich war, ist es legitim gewesen nicht zu zahlen und falsche Angaben zu machen. Siehe dazu auch „gefälschte“ Atteste und Giftspritzungsbescheinigungen.
Aber wie sagten schon die Macher des Schandwerkes mit Namen GG (mit meinen Worten): Der Artikel 20-IV wird einem rechtlich nichts nutzen, denn sollte das System in einen Zustand geraten, in welchem das Volk sich auf 20-IV beruft, dann wird dies von den Gerichten nicht akzeptiert / anerkannt werden, weil diese dann längst ein Teil des Problems sind.
So wahr mir jenes höhere Wesen, das wir verehren, helfe, hätte er doch besser … mit dem Messer oder der Gurke …. der Ehre wegen … Mashallah! … er gehört halt „zum Haus des Krieges“ und die Kölner Justiz zur Umma. Machste nix dran!
„dass es aus familiären Gründen dazu kam, dass P. seine Post nicht auf „zuverlässigem Wege“ empfangen konnte.“
Klingt nach einer typisch prekären Existenz wie man es von Neurechten kennt.
Unabhängig von der Vorgeschichte und dem Urteil:
Selber schuld.
Jedes Kind weiß,dass versäumte oder bewusst ignorierte Bewährungsauflagen ein sicherer
Weg in den Knast sind.
Geht doch.
Also der Staat kann schon hart durchgreifen, wenn er will.