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Schwarz-Rot plant Wahlausschluss bei Volksverhetzung

Aus einem Koalitionspapier geht hervor: Schwarz-Rot plant den Wahlausschluss von Kandidaten bei mehrfachen Verurteilungen wegen Volksverhetzung. Zugleich soll der Volksverhetzungsparagraf verschärft werden.

Schwarz-Rot plant die Verschärfung der Volksverhetzung

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Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Union schreiten immer weiter voran. Nun haben sich die Verhandler offenbar im Bereich Inneres weitgehend geeinigt. Wie aus einem entsprechenden Papier aus CDU-Kreisen hervorgeht, plant Schwarz-Rot eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen. Konkret heißt es in dem Papier, dass „bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ ein „Entzug des passiven Wahlrechts“ möglich sein soll.

Auch darüber hinaus wollen die Verhandler den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. So heißt es in dem Dokument weiter: „Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.“ Durch diese Neuregelungen wolle man die „Resilienzstärkung unserer Demokratie“ erreichen.

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Auch im Übrigen will Schwarz-Rot mehrere Veränderungen im Recht durchsetzen. So will man etwa Kinderrechte im Grundgesetz einführen. Von Verfassungsrechtlern wurde dieser Vorstoß schon in der Vergangenheit mehrfach kritisiert. Die Grundrechte des Grundgesetzes erhalten auch unvermindert Geltungskraft für Bürger unter 18 Jahren. Entsprechend sei eine Regelungslücke gar nicht erst gegeben. Zudem sind die Grundrechte als Abwehrrecht gegen den Staat ausformuliert. Immer wieder wurde die Befürchtung vorgebracht, dass mit diesem Grundsatz durch die Einführung der Kinderrechte gebrochen werden könnte und diese stattdessen gegen die Eltern in Stellung gebracht werden könnten.

Darüber hinaus plant man eine Reform des Abstammungsrechts. „Wir wollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft schon vor der Empfängnis ermöglichen.“ Weiter heißt es in dem Dokument: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“ Aus dem Papier geht darüber hinaus hervor, dass man im Bereich des Strafrechts prüfen wolle, inwiefern man einen „erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker“ durchsetzen könne.

Prozessualrechtlich will man den Ermittlungsbehörden erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. „Die Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten“, heißt es in dem Papier. Jedoch will Schwarz-Rot sogar noch weiter gehen. Weiter erklärt man in dem Dokument: „Unter bestimmten, eng definierten
Voraussetzungen bei schweren Straftaten wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine retrograde
biometrische Fernidentifizierung zur Identifizierung von Täterinnen und Tätern ermöglichen.“

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