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Scholz sagt Terror-Hinterbliebenem die Unwahrheit: Staatsförderung von Ratgeber gegen Abschiebungen wurde nicht „eingestellt“

Am Dienstag konfrontierte der Vater einer von einem Palästinenser erstochenen 17-Jährigen Bundeskanzler Scholz: Der Staat fördere einen Anti-Abschiebe-Ratgeber. Scholz erklärte, dass die Förderung „längst eingestellt“ sei. Nach Recherchen von Apollo News läuft sie aber – und soll auch 2025 fortgesetzt werden.

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Bundeskanzler Olaf Scholz war am Dienstagabend bei RTL Direkt Spezial zu Gast und musste sich dort den Fragen von Moderatorin Pinar Atalay sowie drei Gästen stellen. Einer dieser Gäste war Michael Kyrath, Vater der in einem Zug in Brokstedt ermordeten Ann-Marie – ein staatenloser Palästinenser hatte im Januar 2023 mit einem Messer auf die 17-Jährige und ihren Freund Danny eingestochen. Kyrath warf Olaf Scholz vor, maßgeblich die Erosion der inneren Sicherheit in Deutschland verursacht zu haben. Messerattacken wie diejenige, die seine Tochter das Leben kostete, habe Scholz erst möglich gemacht.

Zudem warf er Scholz vor, systematisch die Abschiebung von Flüchtlingen zu erschweren. Michael Kyrath zeigte sein Unverständnis dafür, dass die Bundesregierung eine Plattform „unterhält“, die erklärt, wie „man der Abschiebung entgehen kann“. Damit ist das „Handbook Germany“ gemeint, über das Apollo News Ende August exklusiv berichtet hat. Kyrath spricht davon, dass ausreisepflichtige Migranten auf einer „Internetseite“ Tipps in „neun Sprachen“ erhalten, wie man sich seiner Ausweisung entziehen kann.

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All das kommt in „Handbook Germany“ vor – auch der Punkt, wie man gegen eine Abschiebung „klagen kann“, wird umfangreich auf der Seite des Projekts ausgeführt. Genau wie die Tatsache, dass „Steuermittel zur Verfügung gestellt“ werden können, sodass „jemand gegen den deutschen Staat klagen kann, um seiner Ausweisung zu entgehen“. „Ich bekomme keine staatlichen Hilfen, wenn ich gegen den Staat klagen will auf Schadensersatz für die Ermordung meiner Tochter“, wirft Kyrath Scholz mit brüchiger Stimme vor. „Wo ist da die Gerechtigkeit? Wie soll ich das als Bürger nachvollziehen?“

Scholz lässt sich von den Vorwürfen des Familienvaters keineswegs aus der Ruhe bringen. Von „dieser Geschichte“ habe er auch gehört. Ihm sei jedoch berichtet worden, dass es sich bei der Förderung um eine „sehr lange zurückliegende Entscheidung“ gehandelt habe. Zudem seien jegliche Förderungen seinen Informationen nach „längst eingestellt“. Das ist eine glatte Lüge.

Denn auf Apollo-News-Anfrage gab das Bundeskanzleramt im September an, dass das „Handbook Germany“ nach wie vor finanziell von der Bundesregierung gefördert wird (Apollo News berichtete exklusiv). Das Bundeskanzleramt bestätigte noch auf eine Anfrage von Apollo News im September: „In 2025 (01.01 – 31.12) soll das Projekt mit voraussichtlich 300.000 Euro gefördert werden (wie in 2024)“. 

Dabei unterschied die Behörde zwischen dem Projekt „Informationsplattform für Flüchtlinge” der Plattform „Handbook Germany“, das von 2016 bis Ende 2022 gefördert wurde, und dem Projekt „Handbook Germany: Together – zentrale, digitale Anlaufstelle“, das von Anfang 2023 bis Ende 2025 gefördert wird. 

Dabei besteht der einzige Unterschied darin, dass das Projekt „Informationsplattform für Flüchtlinge” ausschließlich die Infoplattform „Handbook Germany“ enthielt, während das aktuelle Folgeprojekt „Handbook Germany: Together” einen Zusammenschluss der Infoplattform „Handbook Germany“ mit dem Forum „Together in Germany“ und der Suchmaschine für Beratungsstellen für Asylbewerber „lokale Informationen“ meint. Die Plattform „Handbook Germany“ mit den zugehörigen Anti-Abschiebe-Tipps ist dabei dieselbe und wurde bzw. wird mit beiden Projekten gefördert.

Die Förderung wurde also nicht „längst eingestellt“, wie Scholz sagt. Die Plattform wird in diesem Jahr von der Bundesregierung weiterhin mit 300.000 Euro gefördert – genau wie im nächsten Jahr. Von 2016 bis 2025 fördert die Bundesregierung die Website (die bis 2022 noch „Informationsplattform für Flüchtlinge“ hieß) so insgesamt mit mehr als sechs Millionen Euro.

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Bundeskanzler Olaf Scholz hat dem Vater der ermordeten Ann-Marie also nicht die Wahrheit gesagt. Die Angaben des Kanzleramts widersprechen Scholz Aussagen. Wie passt das zusammen? Apollo News hat nochmal beim Bundeskanzleramt nachgefragt. Dort versucht man nun die Lüge zu decken und verweist auf das Ende des ersten Projekts: „Die Förderung des Projekts ‚Informationsplattform für Flüchtlinge‘ von Handbook Germany ist seit Ende 2022 abgeschlossen“ – das ändert aber freilich nichts daran, dass dieselbe Plattform, als Teil des neuen Projektes “Handbook Germany: Together” weiterhin gefördert wird.

Screenshot: Antwort des Bundeskanzleramts zur Förderung von „Handbook Germany: Together“ (davor gefördert als „Informationsplattform für Flüchtlinge“)

Fakt ist: Während dem Vater der ermordeten Ann-Marie keine staatliche Hilfe zuteilwird, können sich Flüchtlinge auf der staatlich geförderten Plattform Tipps zur Verhinderung ihrer Abschiebung einholen. Etwa, dass das Verschwinden eines Kindes ein Abschiebehindernis sei. Konkret heißt es auf der Plattform: „Bitte beachten Sie: Eltern dürfen nur gemeinsam mit ihren Kindern abgeschoben werden.“ Und weiter: „Wenn zum Beispiel ein minderjähriges Kind zum Zeitpunkt der Abschiebung vermisst wird, darf der Rest der Familie nicht abgeschoben werden.“ Migranten, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, ermuntert man zudem zur Klage. Die Chancen würden gut stehen, dass der deutsche Staat für die Rechtskosten aufkommen müsse.

Scholz sagt zu Michael Kyrath: „Das will ich Ihnen sagen, wir sind ein Rechtsstaat, da kann jeder seine rechtlichen Möglichkeiten nutzen“. Weiter sagt der Kanzler: „Selbstverständlich weiß ich als jemand, der mal Rechtsanwalt war, und das gilt für Vereine und andere auch, wenn ich jemandem einen Tipp gebe, wie man das Recht beugt, welche falschen Auskünfte man geben soll oder dass man seinen Pass wegwerfen soll, dann ist das für einen Rechtsanwalt etwas, das seine Berufszulassung gefährdet.“

Das sei „nicht in Ordnung“ und müsse „auch konsequent mit den öffentlichen Mitteln, die wir haben, angegangen werden“. „Da bin ich voll bei Ihnen“, so Scholz. Kurze Zeit vorher hatte der Bundeskanzler außerdem betont, dass die Regierung „einmal geguckt“ habe, was „all die Tricks, mit denen dann gewiefte Anwälte versuchen, die Rückführung zu verhindern“ seien. Die habe man dann „alle aufgegriffen und sehr viele einzelne Gesetzesveränderungen schon beschlossen, die genau dazu führen, dass die Tricks nicht mehr klappen“.

Die „Tricks“, von denen der Kanzler hier spricht und die man angeblich verhindern wolle, könnte der Kanzler bequem auf der Website des „Handbook Germany“ nachlesen. Dort wird erklärt, wie man Asylfolgeanträge stellen kann. Dieser greift zum Beispiel bei neuen „Anhaltspunkten“ für die Verfolgung der Person im Heimatland oder bei einem „schweren Kriegstrauma“ des Betroffenen, „das bisher unerkannt geblieben ist“. Auch die Möglichkeit der Erlangung einer Duldung wegen „ungeklärter Identität“ oder „fehlenden Papieren“ wird beim „Handbook Germany“ thematisiert.

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