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Österreich

Schilling-Skandal: Grüne EU-Spitzenkandidatin schummelte auch bei Berufsangabe

Die Spitzenkandidatin der österreichischen Grünen für die EU-Wahl hat auf ihrem Wahlvorschlag angegeben, sie sei Tanzlehrerin. Doch wie sich nun herausstellt, hat sie keine formelle Ausbildung absolviert.

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Auf dem offiziellen Wahlvorschlag der österreichischen Grünen zur Europawahl steht bei Spitzenkandidatin Lena Schilling (23) als Berufsbezeichnung „Autorin, Tanzlehrerin“. Bloggerin Birgit Medlitsch hat Zweifel: Kann die 23-jährige Politikerin wirklich eine staatlich geprüfte Tanzlehrerin sein? Tatsächlich ist die Ausbildung zum Tanzlehrer in Österreich äußerst umfangreich.

„Alleine schon die Tatsache, dass man frühestens mit 18 Jahren in der Tanzlehrakademie aufgenommen wird, und dass Lena Schilling erst 23 Jahre alt ist, sie studiert und als Aktivistin sehr engagiert war, macht uns stutzig, was die Absolvierung dieser Ausbildung betrifft“, begründet Medlitsch ihren Verdacht. Schließlich müssen innerhalb von 3 Jahren „pro Lehrgangsjahr knapp 150 Stunden im Lehrgang der Tanzlehrakademie und über 3 Jahre hinweg insgesamt 400 Stunden Praxis in einer Tanzschule absolviert werden“, beschreibt sie die aufwendige Ausbildung.

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Die Bloggerin fragte direkt bei der Tanzlehrakademie nach, die in Österreich für die Ausbildung und Prüfung der Tanzlehrer zuständig ist. Antwort: Lena Schilling hat dort keine Ausbildung abgeschlossen. Das heißt, sie hat keine offizielle Prüfung abgelegt und keine Zertifizierung als Tanzlehrerin erhalten. Medlitsch dazu: „Sie (Lena Schilling) könnte zwar im Bereich des Tanzens unterrichten, aber nicht den klassischen Gesellschaftstanz betreffend. Sie wäre dann höchstens Tanzinstruktorin, Übungsleiterin oder Kindertanzlehrerin, aber keine Tanzlehrerin.“

Auch die Grünen selbst bestätigen auf Nachfrage von oe24: Lena Schilling hat keine formelle Ausbildung als Tanzlehrerin. „Diese dauert drei Jahre und umfasst einen praktischen sowie theoretischen Teil“, schreibt die Zeitung. Aus der Bundespartei heißt es: „Lena Schilling hat in Wien künstlerische Tanzstile wie Contemporary und Jazz unterrichtet. Im Gegensatz zu Gesellschaftstanz sind künstlerische Tanzformen nicht im Wiener Tanzschulgesetz geregelt oder beschränkt.“ Eine spezielle Ausbildung sei daher nicht nötig.

Aber darf Schilling sich jetzt Tanzlehrerin nennen? Darf sie nicht, ist Medlitsch sich sicher, denn der Unterschied liege in den Tänzen. Eine Tanzlehrerin unterrichtet Gesellschaftstänze wie Wiener Walzer, Cha-Cha-Cha und Tango. Eine Tanzinstruktorin hingegen kann auch andere Tanzstile unterrichten, braucht dafür aber keine so umfassende Ausbildung.

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Recherchen des Standard mit über 50 Beteiligten deckten Anfang Mai schweres Fehlverhalten der EU-Spitzenkandidatin Lena Schilling auf. Demnach soll Schilling mehrfach Belästigungen, Affären und sogar körperliche Gewalt erfunden haben, um Menschen zu diskreditieren. Seitdem wurde es nicht wirklich ruhiger um die 23-Jähriger, die sich ständig mit neuen Vorwürfen konfrontiert sieht.

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