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Rundfunkrat: Gelöschter Impf-Beitrag war journalistisch korrekt – aber bleibt trotzdem offline

Im Dezember letzten Jahres löschte der MDR einen kritischen Beitrag über DNA-Verunreinigung in den mRNA-Impfstoffen wegen fehlender „journalistischer Qualitätsstandards“. Jetzt stellt der Rundfunkrat klar: Die Redakteure haben sauber gearbeitet. Der Beitrag bleibt jedoch offline.

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Kurz nachdem der MDR im Dezember des letzten Jahres eine kritische Recherche zur möglichen Verunreinigung der Covid-Impfstoffe ausgestrahlt hatte, wurde der Beitrag aus der Mediathek gelöscht, weil er „nicht alle journalistischen Qualitätsstandards einhält“. Das zumindest behauptete der MDR in einer Stellungnahme vom 1. Februar. Der für den Sender zuständige Rundfunkrat hat jetzt entschieden: Alle Qualitätsstandards wurden eingehalten.

Konsequenzen zieht der Programmausschuss deshalb aber nicht, auch der Beitrag ist bislang nicht in die Mediathek zurückgekehrt, eine Stellungnahme hat der Sender bislang nicht verfasst. Dabei tagte der Rundfunkrat bereits am 27. Mai. Am vergangenen Montag wurde das Ergebnis dann in einer öffentlichen Sitzung verkündet: „Der Bericht verstieß nicht gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“, hieß es kurz und bündig.

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Der Rat beließ es dabei, keine weiteren Anmerkungen, keine Kommentare. Dabei hatte der MDR nach der Veröffentlichung des Beitrags am 12. Dezember scharfe Kritik am Inhalt des Beitrags und der dort vorkommenden Wissenschaftlerin geübt – obwohl die Ausstrahlung in der MDR-Sendung „Umschau“ ein medialer Erfolg war und positiv rezipiert wurde.

Der Beitrag präsentierte die Forschungsergebnisse der Mikrobiologie-Professorin Brigitte König, die an der Universität Leipzig lehrt, aber auch ein eigenes Labor in Magdeburg führt. König hatte den Anteil der Rest-DNA in den mRNA-Impfstoffen untersucht und war zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Anteil das zulässige Limit übersteigt.

Der MDR kritisierte jedoch, König sei von einer Privatperson beauftragt worden und habe „den Test in einem nicht akkreditierten Privatlabor bei fünf abgelaufenen Impfstoffchargen, deren Transport- und Lagerungsbedingungen nicht überprüfbar waren“ durchgeführt. Die Redakteure hätten zwar weitere Labore angefragt „um eine unabhängige fachkundige Überprüfung zu ermöglichen, die nachvollziehbar die Qualitätssicherung der benannten Messmethode entsprechend der wissenschaftlichen Standards verifiziert“, das sei bis zum Redaktionsschluss aber nicht möglich gewesen.

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In der Stellungnahme vom 1. Februar heißt es dann weiter: Zum journalistischen Qualitätsstandard gehört auch die Sorgfaltspflicht und damit die Sicherstellung der verwendeten Quellen. „Der MDR kommt zu dem Schluss, dass diese hohe Belastbarkeit und damit die Erfüllung der Sorgfaltspflichten aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen nicht ausreichend gegeben sind“.

Dieser Darstellung widersprach jetzt der Programmausschuss Leipzig. Eine öffentliche Entschuldigung des Senders liegt nicht vor, obwohl die zuständigen Journalisten nach der Recherche mit massiven Einschränkungen und sogar einem arbeitsrechtlichen Verfahren zu kämpfen hatten, wie der Blogger Nobert Häring unter Berufung auf interne Quellen berichtet. Zudem haben die Redakteure ein Seminar über Qualitätsstandards im Wissenschaftsjournalismus besuchen müssen.

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