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Parteifinanzierung

Regierung will Finanzierungsstopp der AfD – obwohl die rechtlichen Grundlagen fehlen

Die Regierungsparteien wollen der AfD die staatliche Finanzierung streichen. Der Zeitpunkt sei günstig, weil das morgige Urteil um den Finanzierungsausschluss von „Die Heimat“, ehemals NPD, wegweisend sein könnte. Was die Ampel dabei ignoriert: Für einen Ausschluss der AfD fehlt die rechtliche Grundlage.

Die Hürden für ein AfD-Verbotsverfahren sind hoch, das wissen die Ampel-Parteien. Deshalb richtet sich ihr Blick aktuell auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, die am Dienstag verkündet werden soll: den Ausschluss oder Nicht-Ausschluss der Heimat (ehemals NPD) von der Parteienfinanzierung. Denn genau diese Maßnahme, erwägt die Regierung bei Erfolg des Verfahrens auch gegen die AfD einzusetzen.

„Danach wissen wir Näheres über die konkreten Hürden eines solchen Verfahrens“, meint der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, im Handelsblatt bezüglich einer möglichen AfD-Sanktionierung. Dabei ignorieren der Politiker und seine Kollegen jedoch einen entscheidenden Unterschied: „Die Heimat“ wird seit Jahren als verfassungsfeindlich eingestuft. Die AfD mag extreme Flügel haben, bislang konnte sie jedoch „nur“ als Verdachtsfalls eingestuft werden.

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AfD im Gegensatz zur NPD nicht verfassungsfeindlich

Dennoch sieht Fechner im Ausschlussverfahren „ein wichtiges Element des wehrhaften Staates“, um verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel zu entziehen. Fechner meint damit natürlich nur die AfD, wobei diese bundesweit nicht als verfassungsfeindlich gilt. Sollte das der Fall sein, dann wäre auch ein Parteiverbotsverfahren möglich, ein solches soll mit den neuerlichen Sanktionsplänen jetzt aber umgangen werden. Fechner widerspricht also den eigenen Plänen.

Der Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung ist in Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt – darüber muss jedoch das Bundesverfassungsgericht entscheiden, sollte eine die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigende Ausrichtung der Partei nachgewiesen werden. Bislang ist das nur in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen der Fall und außerdem äußerst kontrovers (Apollo News berichtete hier und hier).

AfD erhält fast die Hälfte aller Einnahmen aus staatlichen Geldern

Dennoch unterstützte auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Pläne der Ampelregierung. Auch für Söder ist das Urteil am morgigen Dienstag „eine Blaupause für die AfD.“ Kritik kam währenddessen von Söders Parteikollegen in der CSU und CDU. Und auch die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält ein Ausschlussverfahren für unrealistisch.

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Schönberger gibt zu bedenken, dass das „Finanzierungsausschlussverfahren“ eingeführt worden sei, um Parteien, die zwar verfassungsfeindlich sind, aber zu klein, um ein Verbotsverfahren anzustreben, die existentielle Grundlage zu entziehen – wie im Beispiel von „Die Heimat“. Abgesehen davon, dass die AfD nicht als verfassungsfeindlich eingestuft wird, ist sie mitnichten als kleine Partei zu verstehen, bündelt sie doch deutschlandweit immerhin fast ein Viertel der Wählerstimmen.

Die AfD erhielt im Jahr 2021 rund 44 Prozent ihrer Einnahmen aus staatlichen Geldern, elf der insgesamt 25 Millionen Euro stammten aus der Parteienfinanzierung. Damit erhält die AfD prozentual die meisten Gelder durch staatliche Förderung, hat aber wegen geringerer Mitgliederzahlen auch geringere Erlöse durch Mitgliederbeiträge und nahm 2020 mit 25 Millionen Euro wesentlich weniger ein als die SPD (160 Millionen), CDU und CSU (195 Millionen), Grüne (66 Millionen) sowie FDP und Linke (jeweils etwa 35 Millionen).

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