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Verfassungsschutz erklärt AfD für „gesichert rechtsextrem“ – mit merkwürdiger Begründung

Der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt erklärt die AfD zu einer "gesichert rechtsextremen" Organisation. Dabei taucht die Partei in dem Verfassungsschutzbericht de facto gar nicht auf. Dennoch stehen jetzt umfassende Überwachungsmöglichkeiten zur Verfügung.

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In Deutschland werden auf pro-palästinensischen Demonstrationen seit Wochen judenfeindliche Parolen skandiert. In Berlin wurde sogar Häuser von Juden mit Davidsternen markiert. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat sich jedoch weiterhin dem „Kampf gegen Rechts“ verschrieben. Der AfD-Landesverband wurde von der Behörde als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Dies erklärt der Landesverfassungsschutzpräsident Jochen Hollmann gegenüber dem MDR. Die AfD wird bereits seit 2021 als Verdachtsfall geführt. Wie Hollmann ausführt, hätten sich nun die tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verschärft.  

„Das Ergebnis ist eindeutig“, so Hollmann. „Der Landesverband vertritt nicht nur weiterhin verfassungsfeindliche Positionen, die zur Einstufung als Verdachtsfall geführt hatten, sondern hat sich vielmehr seit der Corona-Pandemie derart radikalisiert, dass eine systematische Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.“ Es liege eine „Vielzahl von Aussagen des Landesverbandes und zahlreicher Funktions- und Mandatsträger der AfD Sachsen-Anhalt“ vor, „welche die Bestrebungen dieser Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung belegen“.

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Eine schmallippige Begründung

Die Begründung dafür, welche Äußerungen nun konkret zu der Einstufung als rechtsextremistisch geführt haben, ist aber durchaus dünn. Dem Landesverfassungsschutzpräsidenten Hollmann zufolge seien gegen die Menschenwürde gerichtete Äußerungen bei der Einstufung „besonders relevant“ gewesen. So hätten Mitglieder der AfD Migranten als „Invasoren“, „Eindringlinge“ oder „kulturfremde Versorgungsmigranten“ bezeichnet. Deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund seien zudem „Passdeutsche“ genannt worden. Weitere konkrete Beispiele, weshalb der gesamte Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden müsse, gibt Hollmann nicht.

Ohne näher zu begründen, wirft er der AfD zudem vor, gegen das Rechtsstaatsprinzip zu verstoßen. So wolle die AfD Minderheiten entrechten und diese einer faktischen Willkürherrschaft unterwerfen. Außerdem würde die AfD „das demokratische System der Bundesrepublik Deutschland sowie seine Institutionen und deren Vertreter verächtlich“ machen. Während der Corona-Pandemie hätte man die Bundesrepublik mit anderen autokratischen oder totalitären Systemen verglichen. Die Corona-Maßnahmen hätte man zudem mit der Judenverfolgung im Dritten Reich gleichgesetzt. Konkrete Vorfälle nennt Hollmann auch hier nicht.

AfD wird in dem Verfassungsschutzbericht de facto nicht erwähnt

Dem Landesverfassungsschutz stehen nun weitreichende Überwachungsmöglichkeiten gegenüber AfD-Mitgliedern zur Verfügung. Dies beginnt bei der Überwachung der Kommunikation, dem Sammeln und Speichern von Daten und geht bis hin zum Einsatz von V-Männern. Entsprechend muss die Einstufung einer gesamten Organisation als „gesichert rechtsextremistisch“ genauestens geprüft und hinreichend abgesichert sein. Auch für die Mitglieder einer als „gesichert rechtsextremen“ Organisation kann die Einstufung erhebliche Folgen haben. Aus dem Staatsdienst können Mitglieder einer als extremistisch eingestuften Partei bspw. sogar entfernt werden.

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Diese Einstufung kommt im Falle der AfD dabei ziemlich überraschend. In dem aktuellen Landesverfassungsschutzbericht von 2022 taucht der Begriff „AfD“ exakt dreimal auf. Einmal hätten Mitglieder der JN (Jugendorganisation der NPD) an einer Protestveranstaltung der AfD teilgenommen. Zudem hätte sich das als rechtsextremistisch eingestufte Institut für Staatspolitik dem Thema „Nach dem Parteitag – die AfD und ihr Wählerpotenzial“ gewidmet. Dass Vertreter der AfD-Sachsen-Anhalt an der Veranstaltung mitgewirkt hätten, geht aus dem Bericht nicht hervor. Ein letztes Mal wird der Begriff AfD im Zusammenhang mit einem linksextremistischen Buttersäure-Angriff auf einen AfD-Lokalpolitiker erwähnt. Die Jugendorganisation des Landesverbandes (die Junge Alternative) findet in dem Bericht gar keine Erwähnung.

Rechts, rechtspopulistisch oder rechtsextrem?

Einzig der AfD-Landesverband in Thüringen wurde von der entsprechenden Landesverfassungsschutzbehörde bisher als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Anders als in Sachsen-Anhalt wird in dem Thüringer Verfassungsschutzbericht sowohl der AfD als auch der Jungen Alternative jeweils ein eigenes Kapitel gewidmet. Doch auch hier steht die Einstufung des gesamten Landesverbandes als rechtsextrem auf wackeligen Füßen. Der in Sonneberg gewählte AfD-Landrat bestand den „Demokratie-Check“ des Thüringer Landesverwaltungsamtes. In einem anderen Fall entschied das Verwaltungsgericht Gera, dass ein AfD-Mitglied seine Waffenbesitzkarte behalten dürfe, da eine rechtsextremistische Gesinnung in seinem Fall nicht festgestellt werden konnte.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Weder aus dem Vermerk des Amtes für Verfassungsschutz vom 23. Mai 2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folgt jedoch mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD in Thüringen.“ Das wirft die Frage auf, inwiefern sich die Landesverfassungsschutzämter tatsächlich an rein rechtlichen Kriterien orientieren. Eine Unterscheidung zwischen rechts, rechtspopulistisch und rechtsextrem wird offenkundig nicht vorgenommen, was zu dem Ergebnis führt, dass die AfD in Thüringen und Sachsen-Anhalt jetzt in der gleichen Kategorie wie die NPD geführt wird.

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Dass der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt auch gerade in der derzeitigen Situation Kapazitäten im Vorgehen gegen die AfD bündelt, wirft weitere Fragen auf. Seit Wochen werden antisemitische Parolen auf Demonstrationen skandiert. Auch in Magdeburg musste kürzlich eine pro-palästinensische Demonstration wegen Gewaltaufrufen verboten werden. Der Antisemitismusbeauftragte Sachsen-Anhalts Wolfgang Schneiß äußerte kürzlich Besorgnis wegen der Sicherheit von Juden in seinem Bundesland. Wie das Bundesinnenministerium gegenüber Apollo News bestätigte, sind nicht einmal die Taliban in Deutschland verboten.

Seit wenigen Monaten stellt die AfD in der Kleinstadt Raguhn-Jeßnitz in Sachsen-Anhalt den ersten hauptamtlichen Bürgermeister ihrer Partei. In Umfragen hat die AfD in Sachsen-Anhalt kürzlich sogar die vom Ministerpräsidenten Rainer Haseloff geführte CDU überholt und liegt auf Platz 1.

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