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Dieses Jahr

„Rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt“? Haldenwang kündigt Entscheidung über Einstufung der AfD an

Der Verfassungsschutz will noch in diesem Jahr entscheiden, ob die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Präsident Thomas Haldenwang hält es für „äußerst unwahrscheinlich“, dass der Rechtsextremismusverdacht entfällt.

Der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang (CDU)

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz will noch in diesem Jahr darüber entscheiden, ob die AfD künftig als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Dies kündigte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang am Montag in Berlin an. Das Ziel eines aktuell in Bearbeitung befindlichen Gutachtens sei es, die zukünftige Bewertung der Partei endgültig festzulegen.

Laut Thomas Haldenwang seien im Szenario der AfD „drei Möglichkeiten denkbar“. Davon halte er die erste, dass der Rechtsextremismusverdacht „entfällt“, „für äußerst unwahrscheinlich.“ Egal, wie das Urteil letztlich ausfällt, sei „im Laufe des Jahres“ noch mit einer „Entscheidung [s]eines Hauses zu rechnen“.

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Für wesentlich wahrscheinlicher hält Haldenwang die anderen beiden Optionen: Eine Hochstufung der AfD zu einem „erwiesenen rechtsextremistischen Beobachtungsobjekt“ oder die Beibehaltung als Verdachtsfall. Ein wesentlicher Bestandteil des Gutachtens wird auch die Debatte um den thüringischen Alterspräsidenten Jürgen Treutler sein, wie Haldenwang weiter erläuterte: „All das wird abschließend in unserem Gutachten bewertet.“

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Bereits im Februar gab es Hinweise darauf, dass die AfD wohl als „gesichert rechtsextreme“ Gruppierung eingestuft werden könnte. Laut der Süddeutschen Zeitung sei dies für die Behörde inhaltlich schon jetzt weitgehend klar. Die bisherigen Verdachtsmomente hätten sich mittlerweile erhärtet. Zudem hätten ranghohe Verfassungsschützer signalisiert, dass es keiner neuen Erkenntnisse bedürfe, um die Einstufung der AfD zu ändern.

Der Verfassungsschutz selbst hält sich mit öffentlichen Stellungnahmen zu internen Vorgängen zurück. Im Februar erklärte die Behörde auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung lediglich, dass sie sich „zu behördeninternen Arbeitsabläufen“ grundsätzlich nicht äußere.

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Für Thomas Haldenwang könnte dieses Gutachten eines der letzten großen Vorhaben seiner Amtszeit werden. Der CDU-Politiker wird voraussichtlich 2025, wohl auch aus gesundheitlichen Gründen, in den Ruhestand treten. Haldenwang hat in der Vergangenheit nie ein Geheimnis aus seiner ablehnenden Haltung gegenüber der AfD gemacht.

So erklärte er Mitte Mai zur gerichtlichen Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall: „Die Sonne lacht heute über Köln, die Sonne lacht über Münster, die Sonne lacht für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das BfV hat heute im Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall auf ganzer Linie obsiegt“.

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