Urteil
Rechtmäßig: Bundesverfassungsgericht hält an Einschätzung zu einrichtungsbezogener Impfpflicht fest
Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Entscheidung fest, die einrichtungsbezogene Impfpflicht als verfassungskonform einzustufen. Das Osnabrücker Verwaltungsgericht hatte die Karlsruher Richter erneut um Überprüfung gebeten.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer neuen Entscheidung erneut an der Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgehalten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte das höchste Gericht um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Maßnahme gebeten. Die Vorlage des Osnabrücker Gerichts wies man in Karlsruhe jedoch zurück. Der dazugehörige Beschluss der zweiten Kammer des ersten Senats vom 29. Januar wurde am Donnerstag durch das Gericht veröffentlicht.
2021 beschloss der Bundestag eine Impfpflicht für Menschen, die mit vulnerablen Gruppen zusammenarbeiten. Ungeimpften Mitarbeitern, etwa in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, drohte ein Betätigungsverbot. So geschehen im Fall einer Pflegehelferin aus dem Landkreis Osnabrück im Jahr 2022. Doch die Frau ging gegen die Maßnahme vor.
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Im September vergangenen Jahres gab das Verwaltungsgericht Osnabrück der Frau recht – ihr Betätigungsverbot wurde vorzeitig ausgesetzt (Apollo News berichtete). Die Kammer ging davon aus, dass die mittlerweile ausgelaufene einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei und bat deshalb das Bundesverfassungsgericht um Prüfung des Sachverhalts.
Grund für die Entscheidung waren unter anderem eine Zeugenvernehmung des RKI-Präsidenten Lars Schaade durch das Gericht und die damals neu veröffentlichten RKI-Protokolle. Das Bundesverfassungsgericht hatte eigentlich bereits im Mai 2022 festgestellt, dass diese Impfpflicht verfassungskonform sei. Das Osnabrücker Gericht sah die Umstände jedoch als geändert an.
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Diese Ansicht wies das Gericht in seinem Beschluss scharf zurück. Aus Sicht der Verfassungsrichter sei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht später nicht mehr verfassungskonform war, nicht ausreichend begründet.
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Außerdem warf das Karlsruher Gericht dem Gericht vor, sich weder mit dem ersten Urteil des Verfassungsgerichts inhaltlich auseinandergesetzt zu haben, noch Expertenmeinungen, etwa des Paul-Ehrlich-Instituts, ausreichend berücksichtigt zu haben. Eine „verständliche Begründung“ zur Behauptung des Osnabrücker Gerichts, dass „regelmäßige Testungen des Pflegepersonals milder und gleich geeignet gewesen seien“, würde obendrein „vollständig“ fehlen.
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Damit bleibt das Karlsruher Gericht bei seiner harten Linie während der Corona-Krise. Während dieser Zeit winkte das Bundesverfassungsgericht nahezu jede politische Entscheidung durch, obwohl selbst renommierte Verfassungsrechtler, etwa der ehemalige Präsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier, erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit vieler Maßnahmen anmeldeten.
Die Parteibuchinhaber haben einstimmig abgestimmt!!
Mir fehlen die Worte!
Immer wenn ich denke, tiefer geht es hier in Deutschland nicht mehr, dann kommt doch noch ein Untergeschoss dazu!
Mich schüttelt es, wo dieses Land hingekommen ist.
Nicht mehr mein Land!
Furchtbare Richter. (© Rolf Hochhuth)
Wen interessieren im heutigen Deutschland schon Fakten?
Das Bundesverfassungsgericht liegt hier so meilenweit falsch und weigert sich, alte bekannte und neue Erkenntnisse, die Wikileaks etc. in sein Urteil mit einzubeziehen, dass es mich körperlich schmerzt.
Ich weiß nicht wie man es nennen soll (aus Bademantel-Gründen), Recht jedoch wird hier zu einhundert Prozent nicht gesprochen.
Direktwahlen für Richter, Staatsanwälte, Präsidenten, Abgeordnete aller Art!
„Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen.“ (Otto von Bismarck)
ohne worte.
Eine Schande für die Justiz.
Gesinnungsjustiz…weiter nichts ..
Natürlich. Die ganze Welt erkennt inszwischen die Wahrheit, nur die Deutschen halten an der Lüge fest. Das Bundesverfassungsgericht, geleitet und bestimmt von jenen, die außer Macht und Profit nichts interessiert, spuckt auf jeden Sinn für Gerechtigkeit.
Sie würden auf einer Contergan-Pflicht bestehen, wenn dabei etwas für sie herausspringen würde.
Wenn Mitarbeiter wg. einrichtungsbezogener Impfpflicht bedrängt werden, kündigt einfach und sucht einen anderen Job. Warum sollte man seine Gesundheit ruinieren, oder sein Leben riskieren.
Eindeutig falsch. Sowohl verfassungsrechtlich als auch medizinisch absolut nicht tragbar. Wir haben ein Problem: das ist das höchste Gericht!
Jetzt greift Art 20 Absatz 4. Aber keine Sorge, die Deutschen machen keine Revolution. Die schaffen nicht mal, die einzige Partei zu wählen, die unbelastet ist.
Unsere Justiz ist unabhängig.
Man sieht es ganz deutlich.
Möglicher Weise waren sie wieder bei Merkel zum Essen eingeladen, nur so ist diese Entscheidung zu erklären.
Man sollte diese Richter doch einmal fragen, ob sie selbst geimpft sind?
Und was jedem Dummen auffallen müsste ist, unter Politikern, Richtern und Beamten im gehobenen Dienst treten gar keine Nebenwirkungen auf. Wie zum Beispiel ein plötzlicher Tod!
Und das bei Kenntnis der RKI-Files, obwohl der Hinweis auf das Paul-Ehrlich-Institut (Expertenmeinung 🤣🤣🤣) noch geiler ist. Beides weisungsgebundene Bundesbehörden! Damit also im Prinzip Angeklagter und Zeuge in einer Person. Heißt dann wohl Rechtsbeugung.
Was für eine Überraschung. Wir sind halt genau so ein“Rechtsstaat“ wie die DDR, dementsprechend fallen politische Urteile aus. Das Bundesverfassungsgericht legitimiert hier das Impfen mit einer nicht den Standarts entsprechend getesteten Substanz, für viele war es die Spritze in den Tod. Ich sehe da keinen großen Unterschied mehr zu den medizinischen Versuchen im Dritten Reich.
Diese Gestalten in roten Schlafanzügen mit lustigen Mützen haben meine vollste Abneigung.
Das bedeutet meiner Meinung nach, dass die Verfassungsrichter voll auf Parteilinie getrimmt sind. Die sind nicht einmal in der Lage im Nachhinein die vorliegenden Argumente unparteiisch zu prüfen. Denn dann müssten sie eingestehen, dass das meiste aus der Coronazeit vollkommen überzogen und nicht verfassungskonform war. Und damit müssten sie eingestehen, dass ihr Abnicken aller Vorschriften falsch war. Aber den Charakter haben sie nicht zu ihren Entscheidungen zu stehen.
Leider haben die Verfassungsrichter nicht mehr das Format eines Roman Herzog oder eines Di Fabio oder Herrn Papier. Die Verfassungsrichter fühlen sich nicht mehr dem GG verantwortlich sondern meistens nur Politschranzen.
Und nein das ist keine Beleidigung sondern Meinungsfreiheit. Und nach höchstrichterlichen Urteilen wäre eine Kollektivbeleidigung auch nicht strafbar, siehe die Urteile zu ACAB.
Was erwartet man von Richtern die ein Parteibuch haben und von Politikern bestimmt werden anstatt durch z.B. den Richterbund gewählt zu werden?
Breacking News, Breacking News: Mafiapate findet eintreiben von einrichtungsbezogenem Schutzgeld völlig in Ordnung.
Breacking News, Breacking News: Islamist befindet das abstechen von „Ungläubigen“ als gerechtfertigt.
Breacking News, Breacking News: Grundgesetz jetzt weniger Wert als Klopapier! Erste ärmere Menschen finden für das GG eine Anschlussverwendung.
Guck sie euch an, dann wisst ihr Bescheid. Nicht nur Mitglied der Klimasekte sondern auch Mitglied der Virussekte. Oh Mann, was dieses Land im Ar$ch!
Das Schlimme ist ja vor allem, genau diese Richter haben sich nicht impfen lassen, bzw. bekamen sie nur eine Kochsalzlösung.
Na dann müssen uns mal wieder andere „retten“. Ich glaube, hoffe, dass es für einen Impfstoff der nicht wirkt wenig Nachfrage gibt. Wer soll den produzieren? Oder bestellt Uschi für alle.
Was will man von dieser korrupten und kriminellen Bande erwarten. Im Namen des Volkes, aber nicht in meinem Namen. Diese kriminelle Bande muss zwingend ersetzt werden gegen neutrale und seriöse Personen. Es ist nur noch die AFD wählbar.
Doppelplusungut. Trotzdem verstehe ich das so, dass offenbar das BVerfG hier nicht entscheiden möchte, also an das Verwaltungsgericht zurückverweist. Das wird dann wohl entscheiden, und dann gehts wohl in die nächste Instanz. Wird wohl dann natürlich wieder teurer für die Klägerin.
Bleibt zu hoffen, dass nach Sonntag endlich Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden können.