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Urteil

Rechtmäßig: Bundesverfassungsgericht hält an Einschätzung zu einrichtungsbezogener Impfpflicht fest

Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Entscheidung fest, die einrichtungsbezogene Impfpflicht als verfassungskonform einzustufen. Das Osnabrücker Verwaltungsgericht hatte die Karlsruher Richter erneut um Überprüfung gebeten.

Das Bundesverfassungsgericht hält an der Verfassungskonformität der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer neuen Entscheidung erneut an der Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgehalten. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte das höchste Gericht um eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Maßnahme gebeten. Die Vorlage des Osnabrücker Gerichts wies man in Karlsruhe jedoch zurück. Der dazugehörige Beschluss der zweiten Kammer des ersten Senats vom 29. Januar wurde am Donnerstag durch das Gericht veröffentlicht.

2021 beschloss der Bundestag eine Impfpflicht für Menschen, die mit vulnerablen Gruppen zusammenarbeiten. Ungeimpften Mitarbeitern, etwa in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, drohte ein Betätigungsverbot. So geschehen im Fall einer Pflegehelferin aus dem Landkreis Osnabrück im Jahr 2022. Doch die Frau ging gegen die Maßnahme vor.

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Im September vergangenen Jahres gab das Verwaltungsgericht Osnabrück der Frau recht – ihr Betätigungsverbot wurde vorzeitig ausgesetzt (Apollo News berichtete). Die Kammer ging davon aus, dass die mittlerweile ausgelaufene einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei und bat deshalb das Bundesverfassungsgericht um Prüfung des Sachverhalts.

Grund für die Entscheidung waren unter anderem eine Zeugenvernehmung des RKI-Präsidenten Lars Schaade durch das Gericht und die damals neu veröffentlichten RKI-Protokolle. Das Bundesverfassungsgericht hatte eigentlich bereits im Mai 2022 festgestellt, dass diese Impfpflicht verfassungskonform sei. Das Osnabrücker Gericht sah die Umstände jedoch als geändert an.

Diese Ansicht wies das Gericht in seinem Beschluss scharf zurück. Aus Sicht der Verfassungsrichter sei die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht später nicht mehr verfassungskonform war, nicht ausreichend begründet.

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So führte das Osnabrücker Gericht als Argument die geringere Fremdschutzwirkung der Impfung infolge des Aufkommens der Omikron-Variante an. Doch das, so heißt es in einer Pressmitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil, „kann von vornherein nicht die Geeignetheit im verfassungsrechtlichen Sinne infrage stellen.“

Außerdem warf das Karlsruher Gericht dem Gericht vor, sich weder mit dem ersten Urteil des Verfassungsgerichts inhaltlich auseinandergesetzt zu haben, noch Expertenmeinungen, etwa des Paul-Ehrlich-Instituts, ausreichend berücksichtigt zu haben. Eine „verständliche Begründung“ zur Behauptung des Osnabrücker Gerichts, dass „regelmäßige Testungen des Pflegepersonals milder und gleich geeignet gewesen seien“, würde obendrein „vollständig“ fehlen.

Damit bleibt das Karlsruher Gericht bei seiner harten Linie während der Corona-Krise. Während dieser Zeit winkte das Bundesverfassungsgericht nahezu jede politische Entscheidung durch, obwohl selbst renommierte Verfassungsrechtler, etwa der ehemalige Präsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier, erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit vieler Maßnahmen anmeldeten.

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