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Nach Vernehmung von RKI-Chef: Verwaltungsgericht hält Pfleger-Impfpflicht für verfassungswidrig
Eine ungeimpfte Pflegehelferin hatte gegen das infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochene Betätigungsverbot geklagt. Nun gab ihr das Verwaltungsgericht Osnabrück recht. Über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht muss das Bundesverfassungsgericht nun endgültig entscheiden.

Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat das Betretungs- und Betätigungsverbot für eine ungeimpfte Pflegehelferin am Dienstag vorerst ausgesetzt. Dieses wurde der Frau 2022 durch den Landkreis Osnabrück im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, welche Ende 2021 durch den Bundestag verabschiedet worden war, sollten Menschen, welche in kritischen Bereichen, wie in der Kranken- und Altenpflege arbeiteten, zur Impfung gezwungen werden. Auf Klage der Betroffenen gab das Verwaltungsgericht ihr nun recht; musste den Fall allerdings, aufgrund von fehlender rechtlicher Kompetenz, an das Bundesverfassungsgericht weiterverweisen, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt.
Das Bundesverfassungsgericht muss indessen entscheiden, ob das damalige Infektionsschutzgesetz mit dem Grundgesetz, genauer Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 1, zu vereinbaren gewesen ist. Zwar hatte das höchste deutsche Gericht bereits Anfang 2022 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgestellt, jedoch sah das Verwaltungsgericht Grund für eine Neubewertung. Grund dafür seien zum einen die mittlerweile öffentlichen RKI-Protokolle. Zum anderen hätte die Zeugenvernehmung von RKI-Präsident Lars Schaade dazu geführt, dass die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen sei. Bei der Vernehmung Schaades hat er zugegeben, dass mindestens der erste Lockdown kein wissenschaftliches, sondern „politisches Managementthema“ gewesen ist.
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Die Kammer geht davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mittlerweile nicht mehr mit den oben genannten Teilen des Grundgesetzes zu vereinbaren sei. Die Gesetzesbegründung, nämlich der Schutz von Risikogruppen vor Ansteckung, sei durch die Protokolle „erschüttert“ worden.
Vorerst ist der betroffenen Frau nun wieder erlaubt, ihren eigentlichen Beruf auszuüben. Endgültig über den Fall entscheiden muss jetzt aber das Bundesverfassungsgericht. Ob es seine vorherige Entscheidung wieder rückgängig macht, bleibt abzuwarten.
Während der Coronazeit standen Gerichte, insbesondere das Bundesverfassungsgericht mit Stephan Harbarth an der Spitze, in der Kritik. Praktisch wurden während der Corona-Krise keine der staatlichen Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt. Erst im Nachgang der laufenden Aufarbeitung gab es zuletzt mehr Gerichtsurteile, welche die politischen Entscheidungen von damals infrage stellten.
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Der Richter oder die Richterin am VG Osnabrück hat sich damit beim BVerfG nicht sonderlich beliebt gemacht, denn die Vorlage ans BVerfG heißt im Klartext nichts anderes als „Hoher Senat, liebe Kollegen, schauen Sie doch nochmal über Ihre Entscheidung von vorigem Jahr sorgsam drüber, da scheint was nicht ganz richtig zu sein…..“.
Gut gemacht, VG Osnabrück.
Ernsthaft, was muss noch nach dem Leak und die nachgewiesene WAHRHEIT über die gesamte Verstrickung der Politik und unterstellten Instituten, das höchste Gericht entscheiden über ein „ob“.
Die einzige Beschäftigung von Gerichten sollten stattdessen sein, die Verantwortlichen zu verurteilen und das einzige „ob“ was da relevant ist, ob es um Jahre oder Jahrzehnte von Unterbringungen in den Justizanstalten geht.
Ich hoffe das BVerfG nutzt die Chance, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wieder herzustellen.
Ich erwarte von der deutschen Justiz überhaupt nichts mehr. Dazu gab es in der letzten Zeit „grandiose“ Urteile in hoher Zahl. Was sind Gesetze noch Wert? Besonders wenn Richter diese etwas eigenwillig auslegen .
Wie man ja mittlerweise weiss, die handelnden Medien- und Politakteure haben sich auf die vollständige Diskreditierung der Skeptiker eingeschossen, sogar am Rat der Impfkommission und dem RKI vorbei, welche empfohlen haben, Kinder nicht zu impfen, Schulen nicht zu schließen, die Impfung nicht als die Lösung anzusehen.
„Wir wussten es nicht besser!“ ist glatt gelogen und dient nicht als Entschuldigung.
»Sie richten, damit sie nicht selbst gerichtet werden« (Karl Kraus).
Alles, was mit Corona zu tun hatte, war gelogen. Es ging und geht nicht um unsere Gesundheit. Es geht um Befehl und Gehorsam. Wir sollen gefälligst gehorchen und ansonsten die Fresse halten. Wir werden von kriminellen Politikern regiert. Die haben alle Blut an den Händen.