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Nach Vernehmung von RKI-Chef: Verwaltungsgericht hält Pfleger-Impfpflicht für verfassungswidrig
Eine ungeimpfte Pflegehelferin hatte gegen das infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochene Betätigungsverbot geklagt. Nun gab ihr das Verwaltungsgericht Osnabrück recht. Über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht muss das Bundesverfassungsgericht nun endgültig entscheiden.
Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück hat das Betretungs- und Betätigungsverbot für eine ungeimpfte Pflegehelferin am Dienstag vorerst ausgesetzt. Dieses wurde der Frau 2022 durch den Landkreis Osnabrück im Zuge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, welche Ende 2021 durch den Bundestag verabschiedet worden war, sollten Menschen, welche in kritischen Bereichen, wie in der Kranken- und Altenpflege arbeiteten, zur Impfung gezwungen werden. Auf Klage der Betroffenen gab das Verwaltungsgericht ihr nun recht; musste den Fall allerdings, aufgrund von fehlender rechtlicher Kompetenz, an das Bundesverfassungsgericht weiterverweisen, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt.
Das Bundesverfassungsgericht muss indessen entscheiden, ob das damalige Infektionsschutzgesetz mit dem Grundgesetz, genauer Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 1, zu vereinbaren gewesen ist. Zwar hatte das höchste deutsche Gericht bereits Anfang 2022 die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht festgestellt, jedoch sah das Verwaltungsgericht Grund für eine Neubewertung. Grund dafür seien zum einen die mittlerweile öffentlichen RKI-Protokolle. Zum anderen hätte die Zeugenvernehmung von RKI-Präsident Lars Schaade dazu geführt, dass die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung infrage zu stellen sei. Bei der Vernehmung Schaades hat er zugegeben, dass mindestens der erste Lockdown kein wissenschaftliches, sondern „politisches Managementthema“ gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mittlerweile nicht mehr mit den oben genannten Teilen des Grundgesetzes zu vereinbaren sei. Die Gesetzesbegründung, nämlich der Schutz von Risikogruppen vor Ansteckung, sei durch die Protokolle „erschüttert“ worden.
Vorerst ist der betroffenen Frau nun wieder erlaubt, ihren eigentlichen Beruf auszuüben. Endgültig über den Fall entscheiden muss jetzt aber das Bundesverfassungsgericht. Ob es seine vorherige Entscheidung wieder rückgängig macht, bleibt abzuwarten.
Während der Coronazeit standen Gerichte, insbesondere das Bundesverfassungsgericht mit Stephan Harbarth an der Spitze, in der Kritik. Praktisch wurden während der Corona-Krise keine der staatlichen Maßnahmen für verfassungswidrig erklärt. Erst im Nachgang der laufenden Aufarbeitung gab es zuletzt mehr Gerichtsurteile, welche die politischen Entscheidungen von damals infrage stellten.
Der Richter oder die Richterin am VG Osnabrück hat sich damit beim BVerfG nicht sonderlich beliebt gemacht, denn die Vorlage ans BVerfG heißt im Klartext nichts anderes als „Hoher Senat, liebe Kollegen, schauen Sie doch nochmal über Ihre Entscheidung von vorigem Jahr sorgsam drüber, da scheint was nicht ganz richtig zu sein…..“.
Gut gemacht, VG Osnabrück.
Ernsthaft, was muss noch nach dem Leak und die nachgewiesene WAHRHEIT über die gesamte Verstrickung der Politik und unterstellten Instituten, das höchste Gericht entscheiden über ein „ob“.
Die einzige Beschäftigung von Gerichten sollten stattdessen sein, die Verantwortlichen zu verurteilen und das einzige „ob“ was da relevant ist, ob es um Jahre oder Jahrzehnte von Unterbringungen in den Justizanstalten geht.
Ich hoffe das BVerfG nutzt die Chance, das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wieder herzustellen.
Ich erwarte von der deutschen Justiz überhaupt nichts mehr. Dazu gab es in der letzten Zeit „grandiose“ Urteile in hoher Zahl. Was sind Gesetze noch Wert? Besonders wenn Richter diese etwas eigenwillig auslegen .
Wie man ja mittlerweise weiss, die handelnden Medien- und Politakteure haben sich auf die vollständige Diskreditierung der Skeptiker eingeschossen, sogar am Rat der Impfkommission und dem RKI vorbei, welche empfohlen haben, Kinder nicht zu impfen, Schulen nicht zu schließen, die Impfung nicht als die Lösung anzusehen.
„Wir wussten es nicht besser!“ ist glatt gelogen und dient nicht als Entschuldigung.
»Sie richten, damit sie nicht selbst gerichtet werden« (Karl Kraus).
Alles, was mit Corona zu tun hatte, war gelogen. Es ging und geht nicht um unsere Gesundheit. Es geht um Befehl und Gehorsam. Wir sollen gefälligst gehorchen und ansonsten die Fresse halten. Wir werden von kriminellen Politikern regiert. Die haben alle Blut an den Händen.
Hätten die Richter sich seinerzeit SELBST informiert, wäre es so weit gar nicht gekommen! Der ganze Corona-Irrsinn stank von Beginn an zum Himmel und JEDER, der selber dachte und sich anderweitig informierte, hatte zumindest „handfeste Indizien“, um im Juristen-Jargon zu bleiben! Waren aber alles „Schwurbler“ seinerzeit, nicht wahr?! Selbst der Erfinder der mRNA-Impfungen, Robert Malone oder der ehem. Pfizer-Vize Mike Yeadon, der, ausgebildet in Biochemie, Toxikologie und Pharmakologie, sein Leben der Forschung gewidmet hat, Sucharit Bhakdi, Prof. Dr. Arne Burkhardt, Gunter Frank, Wolfgang Wodarg, Clemens Arvay etc., etc. – ich kann sie hier gar nicht alle aufzählen! Jedenfalls lauter HONORIGE Leute „vom Fach“, denen KEIN Gehör geschenkt wurde! Da sollte man doch meinen, dass die wussten, wovon sie sprachen und warum sie warnten?! Man kann wirklich nicht so viel essen, wie man….
Irgendwie komisch: Der Fall des Weimarer Familienrichters wird neu aufgerollt, die Impfpflicht im Gesundheitswesen soll auf einmal verfassungswidrig sein – täusche ich mich oder wird hier aufgeräumt?
Woran kann das wohl liegen, 2 Tage nach Wahlen in Ostdeutschland, bei denen die Wähler den Regierenden bis ganz oben eine Rute ins Fenster gestellt haben?
Eieiei!
Gut, dass die Sachen mal endlich auf den Tisch kommen. Auch werden die Untersuchungsausschüsse, eingeleitet durch die AfD in Thüringen, Sachsen und bald Brandenburg noch mehr Licht ins Dunkel bringen.
Derweil beobachtet der Regierungs.., ähm, Verfassungsschutz von Nancy noch die Journalistin, Aya Velázquez, weil sie die Wahrheit ans Licht brachte.
Aber auch das wird mal ein Ende haben.
Es sind offensichtlich seit 2014 neue Zeiten angebrochen. Zumutungen, wie „wir schaffen das“, Corona-Diktatur mit überzogenen Nazimassnahmen und dann noch Impfzwang bei einer völlig unzureichend getesteten, neuartigen Gen-Impfung.
Man erkennt diesen „Rechtsstaat“ nicht wieder und fragt sich: „Was ist mit dieser Generation von Politikern los?“ Übermut, Machtbesessenheit, Diener fremder Herren oder gar Gemeinheit?
„Die Kammer geht davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mittlerweile nicht mehr mit den oben genannten Teilen des Grundgesetzes zu vereinbaren sei. Die Gesetzesbegründung, nämlich der Schutz von Risikogruppen vor Ansteckung, sei durch die Protokolle „erschüttert“ worden.“
„…mittlerweile nicht mehr…?“
Moment!
Die Regierung bezog sich doch bei ihrer Gesetzgebung 2021 ebenso auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ des RKI wie die Justiz bei der Rechtssprechung dies in der C-Zeit ebenso tat.
Also auf die Protokolle des RKI.
2021/22 waren diese Protokolle eines dem Gesundheitsministerium (!) unterstehenden Institutes also Basis für Gesetzgebung und Gerichte – und jetzt sind die daraus resultierenden Maßnahmen durch dieselben Protokolle „erschüttert“ worden?
Ein klassischer Zirkelschluss.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Wenn es das nach den Vorgaben der Verfassung getan hat, dann stimmt etwas mit der Verfassung nicht.
Apropos Harbarth, was macht dieser enge Bekannte von der Abrissbirne Deutschlands eigentlich aktuell? Lange nichts mehr von ihm gehört.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!
…, sagt doch endlich mal nein zu dieser ganzen Ka..e!!!!
Ein Großteil der Bürger glaubt immer noch , dass der Staat alles regelt.
und ich sage : NEIN!!!
Gibt es noch Richter, die unsere Grundrechte kennen? Ich bin überrascht, denn unsere Politiker haben alles getan, um eine Bio-Stoff-Impfung durch zu setzen, mit fatalen folgen!
Moment mal! „Zeugenvernehmung von RKI-Präsident Lars Schaade“?!? Wann werden endlich diese Täter verknackt? Und Lothar Wieler, der da mal zu der besagten Zeit Präsident war, er zieht sich auch aus der Affäre?
Auszug des Urteils….“Diese auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert.“
Dank an das Team von Frau Velasquez, Prof. Homburg, dem Whistleblower, ……
Vielleicht erkennen Gerichte anhand der RKI-Protokolle nun vermehrt die Abartigkeit des Systems BGH/RKI und verurteilen die entsprechenden Taten.
Ich wäre keineswegs überrascht wenn evtl noch kommende Gerichtsentscheide SÄMTLICHE Corona-Zwangsmaßnahmen zu Lasten der Bürger als gesetzeswidrig beurteilen
Soviel zur achso mantramäßig gepredigten Gesetzestreue diverser Politiker und ihrem jeweiligen Regierungstil – damals heute und befürchtungsweise auch zukünftig
Eine Aufarbeitung ist dringend erforderlich.
Mein Vertrauen in Politik, Medien und Ärzteschaft ist seit Corona nachhaltig erschüttert.
Man kann einfach nichts mehr glauben was einem vorgesetzt wird.
Überall Korruption, Machtgier und Geschacher.
Das hat nun zur Folge, das ich mich mit 62 Jahren nur noch im äußersten Notfall medizinisch behandeln lasse – und auch das nur mit erlassener Patientenverfügung.
Ich pfeife auf jegliche Vorsorgeuntersuchungen, auch hier wird ohne Ende Reibach gemacht.
ALLES ist korrumpiert, bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht, das mit Leuten besetzt ist, die von eben dieser korrupten Politik dort eingesetzt wurden.
Siehe Stephan Harbarth.
Klingt eigentlich recht positiv, aber wie der Fall des 2016 entlassenen Polizeipräsidenten von Köln Wolfgang Albers kann das noch viele Jahre dauern bis das BVerfG darüber entscheidet. Zudem ist das immer noch nicht das Ende der Fahnenstange, denn das BVerfG hat den Fall zurück an das andere Gericht gegeben.
Justiz im Schneckentempo! Bei der Loveparade endete es mit der Verjährung. Rave in Peace! 😢
Die ersten deutschen Richter realisieren offenbar, dass sie in absehbarer Zeit womöglich auf der falschen Seite der Macht stehen könnten. Dann lieber doch schnell noch die Seiten wechseln, zurück zum Rechtsstaat.
Nur 1 von 12000-13000 Medikamenten landet nach „regulär-wissenschaftlichen“ Testdurchläufen in der Apotheke. Es gibt für diese Brühe keine toxikologischen Untersuchungen. Lasst euch die Primärdaten (Gentoxizität, Reproduktionstoxizität etc.) zeigen…es gibt bzw. es gab keine!
Kleine Quizfrage mathematischer Natur, wie ist die Wahrscheinlichkeit, wenn ein Medikament ungetestet in den Umlauf kommt, dass es KEINE Nebenwirkungen hat? Richtig – 1:12000 bzw. 1:13000.
Das sollte auch ein Jurist verstehen
norwegen ist nur noch eine abstimmung von der still und heimlich beschlossenen gewaltsamen impfpflicht wie in australien entfernt.
die abstimmung im januar duerfte reine formsache sein.
Und wieder einmal mit dem Vorwand Corinna ein veritabler Grundgesetzbruch!
Danke Apollo News für diese Info. Liegt es daran, dass ich mir die MSM nicht mehr antue, wenn ich das dort nicht verorte?