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ARD-Sendung

„Rassistisch und antisemitisch“: Statt sich zu entschuldigen, attackiert Habeck jetzt das Opfer der „Schwachkopf“-Razzia

Von der ARD auf die „Schwachkopf“-Razzia angesprochen, versucht sich Habeck als Auslöser der Razzia kleinzureden, schiebt die Verantwortung auf die Polizei und attackiert das Opfer der Aktion als vermeintlichen Rassisten.

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Anstatt einen Fehler einzugestehen, will Habeck die Verantwortung von sich schieben.

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In einem Vorab-Videoausschnitt der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin” wird gezeigt, wie Robert Habeck sich zur „Schwachkopf”-Razzia äußert. Anstatt sich bei dem Opfer der Razzia, Stefan Niehoff, zu entschuldigen, attackiert er den Mann weiter. Zwar sei „‘Schwachkopf’ nicht die schlimmste Beleidigung, die jemals ausgesprochen wurde”, so Habeck, aber die Hausdurchsuchung sei ja aus „rassistischen Hintergründen” und „antisemitischen Hintergründen” erfolgt. Seine Anzeige sei nur „der Auslöser” für die Hausdurchsuchung gewesen.

Habeck erklärte, dass er sich zu Beginn der Legislaturperiode entschlossen habe, Beleidigungen und Bedrohungen zur Anzeige zu bringen. „Das sind sehr viele. Das wird von Agenturen gefiltert”, sagte er. Die Tatsache, dass er den Strafantrag wegen der „Schwachkopf”-Beleidigung stellte, versucht er kleinzureden, indem er darauf verweist, dass in diesem Fall der Hinweis von „der bayerischen Polizei” kam. Zugleich muss er aber eingestehen, dass der Strafantrag von ihm kam.

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Habecks Behauptung, dass die Hausdurchsuchung wegen antisemitischer oder rassistischer Hintergründe durchgeführt worden sei, ist dabei falsch. Denn die zuständige Staatsanwaltschaft Bamberg teilte in einer Pressemitteilung mit, dass die Hausdurchsuchung ausschließlich wegen des Teilens des „Schwachkopf“-Posts erfolgt war (Apollo News berichtete). Der Retweet zeigt ein satirisches Bild von Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“.

https://twitter.com/maxmannhart/status/1858175016606527854

Außerdem bestehe laut der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Niehoff ein „Anfangsverdacht einer Volksverhetzung“. Dieser Anfangsverdacht wird jedoch weder im Durchsuchungsbeschluss, noch in der Pressemitteilung als Grund für die Hausdurchsuchung aufgeführt. Auch der Vorwurf der Volksverhetzung scheint dabei sehr konstruiert. Denn in ihrer Begründung lässt die Staatsanwaltschaft wichtige Details weg.

Niehoff wird vorgeworfen, „im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform ‚X‘ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‚Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u.a. der Zusatztext ‚Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Pressemitteilung. Allerdings antwortete Niehoff mit besagtem Bild auf ein Bild aus einem Supermarkt, in dem vom Hamburger Bündnis gegen Rechts dazu aufgerufen wird, die Produkte der Molkerei Weihenstephan, der Lebensmittelkette Müller und Hofmann zu boykottieren, da diese die AfD unterstützen würden. Er verglich also den NS-Boykott negativ mit dem Boykott-Aufruf des Bündnisses.

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