Posten im MDR-Rundfunkrat verwehrt: Sächsisches Landesverfassungsgericht hält Ausschließung der AfD für rechtmäßig
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD-Fraktion abgewiesen, die sich gegen ihre Nichtberücksichtigung bei der Besetzung des MDR-Rundfunkrats richtete. Nach der Geschäftsordnung steht der AfD hier eigentlich ein Posten zu. Die Regierungskoalition bestehend aus CDU, SPD und Grüne änderte jedoch kurzerhand das Verfahren.
In den Rundfunkrat des MDR werden auch Mitglieder des sächsischen Landtags entsandt. Die AfD-Fraktion reichte Klage beim Verfassungsgerichtshof ein, nachdem ihr von der Parlamentsmehrheit ein Sitz im Aufsichtsgremium vorenthalten wurde. Der sächsische Verfassungsgerichtshof sieht hierin jedoch keine Bedenken. Die Klage der AfD wurde abgewiesen.
Der ursprüngliche Streit liegt bereits mehrere Jahre zurück. Am 19. November 2021 wählte der sächsische Landtag neue Vertreter für den MDR-Rundfunkrat. Dabei wurden Abgeordnete der CDU, SPD und Linken in das Aufsichtsgremium des Mitteldeutschen Rundfunks entsandt. Der von der AfD nominierte Kandidat scheiterte jedoch bei der Abstimmung und konnte die notwendige Mehrheit nicht erreichen.
Üblicherweise regelt die Geschäftsordnung des Landtags, dass die Nominierung von Kandidaten für solche Wahlen entsprechend der Fraktionsstärke erfolgt. Diese etablierte Praxis hätte der CDU-Fraktion das Recht eingeräumt, zwei Kandidaten vorzuschlagen, während die AfD-Fraktion einen der insgesamt drei zu entsendenden Abgeordneten hätte nominieren dürfen.
Die Regierungskoalition, bestehend aus CDU, SPD und Grünen, entschied sich jedoch für eine Abweichung von dieser Geschäftsordnung. Sie beschloss ein alternatives Verfahren, das allen Fraktionen im Landtag erlaubte, Kandidaten für die Wahl aufzustellen. Die AfD-Fraktion sah in diesem Vorgehen eine gezielte Maßnahme, um ihren Einfluss zu beschneiden und ihre parlamentarischen Rechte zu beschneiden.
Die AfD argumentierte vor dem Landesverfassungsgerichtshof, dass die Abweichung von der Geschäftsordnung nicht nur ungewöhnlich, sondern auch unrechtmäßig sei und darauf abziele, die zweitstärkste Fraktion im Landtag von der Mitwirkung in einem öffentlich-rechtlichen Gremium auszuschließen.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof sah hierin jedoch keine rechtlichen Mängel. Das Wahlverfahren sei mit einer Mehrheit der Landtagsabgeordneten geändert worden. Auch die entsandten Mitglieder in den Rundfunkrat hätten ebenfalls eine Mehrheit der Stimmen erhalten, so das Verfassungsgericht.
Es wird Zeit, dass die Verfassungsgerichte neu besetzt werden. Diese Parteilichkeit gegen die AfD als eine der stärksten Parteien im heutigen Spektrum ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Damit wieder einmal mehr offenbart, was ohnehin schon alle Wissen, daß der ÖRR ein reiner Regierungsparteien-Propagandasender ist.
Wehe wenn sich der Wind dreht und all diese Regeln denen, die sie gemacht haben auf die Füße fallen.
Das ist wahre Demokratie. Eine Partei die fast 30% der Stimmen bekommen hat, bekommt keinen Sitz im Rundfunkrat.
Die Verfassungsgerichte hatte noch vor 5-10 Jahren ein sehr hohes Ansehen. Dies hing auch daran, dass die Richter nach der Ernennung wenistens versuchten einigermaßen neutral zu sein. Seit einigen Jahren aber arbeiten sie eine parteipolitische Agenda ab um sich den Parteien anzubiedern, die ihnen auf ihren Posten halfen.
Dies ist so offensichtlich das auch die dümmsten Menschen es merken.
Das bedeutet keine Rechtssicherheit in Deutschland. Daher springen auch die Milliarden Investoren aus dem Ausland ab.
MDR ist ein Schrottsender den man nicht braucht
Nicht umsonst nennt man Deutschland mittlerweile nur noch eine „Fassadendemokratie“.
Klassisches Fehlurteil.
Zwar gibt es die Geschäftsordnungsautonomie des Landtages. Aber diese kann nicht dazu führen, dass in der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Opposition nicht mehr vertreten ist. Denn die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ja gerade, auch die Regierungspolitik kritisch zu begleiten (nicht dass sie das wirklich täten, natürlich nicht, aber juristisch lässt sich das eben trotzdem so nicht darstellen).
Zum Vergleich: das wäre ungefähr so, wie wenn in einem Untersuchungsausschuss die Opposition nicht mehr vertreten wäre.
Das mag machtpolitisch korrekt sein.
Aber man stelle sich den umgekehrten Fall vor. Hätte die AfD die absolute Mehrheit und würde alle anderen Parteien bei der Nominierung ausbooten, was wäre das für ein Heulen und Zähneknirschen.
Die sozialistischen Naivlinge denken nicht bis morgen. Ich würde mit derselben Münze zurückzahlen.
Alles notieren und bei passender Gelegenheit die Liste der Gemeinheiten präsentieren!
Linke Politik ist in ihrer letzten Konsequenz nicht möglich, ohne den Rechtsstaat abzuräumen. Das erklärt was wir gerade erleben.
Was nicht passt, wird passend gemacht:
Hier vor Ort im Kreistag bestand die Personalkommission eigentlich immer aus den beiden großen Parteien. Nach dem 2014er Wahlergebnis aus 2x SPD und 3xCDU. Als 2019 die Grünen einrückten 3xCDU, 2xSPD und erweitert um 1xGrün.
Als nach der Kommunalwahl am 9.6.2024 die Alternativen mit sieben neuen Mitgliedern in den Kreistag zogen, beschloss die Verwaltung kurzerhand, die Zahl der Mitglieder zu kappen.
Heute sind 2xCDU und 1xSPD in der Kommission.
Wie unabhängig doch der Rundfunk ist. Ironie Ende
Die Parteien, die „Unseredemokratie“ vertreten, schaffen Präzendezfälle. Das wird sich eines Tages gegen genau diese Parteien richten, wenn ihnen eine erfolgreiche, mit Mehrheit gewählte AfD dann genau die Posten verweigert, die man heute der AfD vorenthält. Oh, was werden die „demokratischen Parteien“ dann jammern und heulen …
Andersherum wird ein Schuh draus: Wieso wählt die Mehrheit in Sachsen eine der Parteien, die das nicht nur so durchsetzt, sondern selbst dann im ÖRR-Rat all die dortigen Skandale abnickt (Böhmermann, Die 100 uvm.)? Und das ausgerechnet noch im ehemaligen „Tal der Ahnungslosen“! Im besten Falle Ignoranz, im schlimmsten Fall offen zur Wahl getragene Antidemokratie.
(Im Westen ist es natürlich noch viel schlimmer, darum geht’s mir hier nicht.)
Die pure Angst vor der Abschaffung des ÖRR.
Der Tag wird kommen.
Immer dran denken liebe AfD, wenn sie in der Mehrheit sind drehen sie den Spieß um.
Jetzt regt euch mal nicht so auf. Schließlich geht es um die Schwefeligen, denen hier von Unseredemokratie die Schranke gewiesen wurde.
An den Grenzen zu Deutschland sollte man Schilder aufstellen: Achtung! Sie verlassen den demokratischen Sektor!
Irgendwann dreht der Spieß sich um. Geduld, Geduld.
das ist das Problem, die Justiz ist nicht unabhängig und voll auf Linie des Regimes. Wird ein Stück harte Arbeit die Medien, Wissenschaft und Justiz wieder mit echten (intelligenten) Demokraten zu besetzen. Und bei der umsichgreifenden Tiefenverblödung sehe ich da eher schwarz! Mit Fleissmädchen und Geschwätzwissenschaftlern ist eben kein Staat zu machen.
Der RBB-Skandal beförderte die Angst der „Altparteien“ vor unliebsamen Oppositionsfragen; ein Zweidrittel-Mehr wurde statuiert, fertig war die Lösung. So war die AfD draussen, aber irgendein Verein (Gender oder was auch immer orientiert) drin. Vielfalt und Abbildung der Bevölkerung und Meinungen. Jetzt ist der Instanzenzug durch. Sachlogisch blieb das Erstarken der AfD ohne Einfluss. Aber sie sollte ja draussen bleiben (s. Kommentaranfang).
Wacht endlich auf! Auch hier sieht man wer die wahren Demokraten sind.
Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt…. Hoffentlich gefällt diese grünrote Einstellung immer mehr Wählern nicht mehr! 2025 ist dann Ende mit Pippi Langstrumpf Politik.
Soll der ÖRR doch noch mehr Hetze und Lügen gegen die AfD zeigen. Den Leuten wird das schon sehr bald nur noch auf den Sack gehen und sie werden sich wo anders informieren. Dann sicher bei den richtigen Stellen. Die Scheindemokraten haben längst verloren.
Die Wähler wollten es so- nun soll sich niemand aufregen- wer CDU wählt, wählt ein WEITER SO
Alte Weisheit aus früheren Zeiten: Kein Regierungsnächjer wird gegen seinen Eigentümer vorgehen, es sei denn, dieser erlaubt es ihm.
Mal schauen was passiert sollte eine Partei mal wieder die absolute Mehrheit haben und das Verfahren so ändern das alle Parteien 3 Kandidaten vorschlagen dürfen.
Nach dem Verfassungsgericht wäre dann das Ergebnis dann doch wohl auch in Ordnung.
Es kommt der Tag, wo die Karten in den Gerichten und sonstigen Bereichen neu gemischt werden. Frei nach Theodor Körner: Noch sitzt ihr da oben…
Da helfen auch keine Tricksereien und sonstige Hütchenspiele mehr.
Ja klar ist doch typisch Staatsfernsehen.Wenn man beobachtet was der MDR so von sich gibt wird einem Übel.GEZ abschaffen und dann mal sehen wie diese Herrschaften dann klarkommen.
@Landesverfassungsgericht hält Ausschließung der AfD für rechtmäßig
vielleicht erst einmal in die Landesverfassung gucken – vielleicht steht da schon drin, daß es Rechte nur für „Mitglieder unserer Demokratie“ gib, Abweichler und Häretiker von außerhalb des Korruptionsklüngels dürfen nicht mitspielen! Haben sie vielleicht schon stillschweigend huckepack des nächt4ens durchgewunden !
Im übrigen machen die Juristen alles mit und geben den mächtigen ihre Absolution für das Volk : Hugenottenmord, kreuzritter-Vernichtung, Indianer und natürlich auch die Hexenverbrennungen und die spanische Inquisition!
Oder auch die Maßnahmen bei Corona und die potentielle tödliche mRNA-Gen-Modifikation!
Für was gibt es eine Geschäftsordnung ,wenn man keinen Anspruch hat ???? Oder ist das nur wegen der AFD so .Schelm wer dabei Böses Denkt .
Ah. Die Transatlantiker wieder… Ich kann diesen Mist nicht mehr. Ami Go home und nehm die sch… GEZ mit.