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Frankreich

Staatsanwaltschaft fordert Amtsverbot und Haft für Le Pen

Marine Le Pen liegt in allen Umfragen zur französischen Präsidentschaftswahl vorne. Doch ein Gerichtsverfahren könnte ihre Teilnahme verhindern. Ihr soll unabhängig von einer Berufung das passive Wahlrecht entzogen werden. Der Staatsanwalt fordert außerdem eine Haftstrafe.

Bald im Gefängnis? Marine Le Pen beim Gerichtstermin am Mittwoch

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2027 stehen in Frankreich Präsidentschaftswahlen an – dann möchte Marine Le Pen Staatspräsidentin werden. In Umfragen sieht es für die nationalkonservative Politikerin dabei ziemlich gut aus. Sie zeigen teils schon in der ersten Runde Zustimmungswerte von 40 Prozent. Doch eine Anklage könnte Le Pen noch einen Strich durch die Rechnung machen. Im EU-Parlament soll ihre Partei, das Rassemblement National, Gelder durch die Scheinbeschäftigung von Assistenten veruntreut haben.

Die Partei soll zwischen 2004 und 2016 knapp bei Kasse gewesen sein. Deshalb habe man Assistenten, die durch EU-Gelder finanziert wurden, nicht für Parlamentsarbeit, sondern für Parteiarbeit eingesetzt. Dem Vorgehen sei erst ein Ende gesetzt worden, als das EU-Parlament das Vorgehen der Partei durchschaut hat. Insgesamt soll sich der Schaden für den Steuerzahler auf 4,5 Millionen Euro belaufen.

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Am Mittwoch begann schließlich der Gerichtsprozess gegen Le Pen und 24 ihrer Parteifreunde, teilweise ehemalige EU-Abgeordnete. Bereits Ende November soll feststehen, wann das Urteil gefällt wird. Die Staatsanwaltschaft fordert für Le Pen die mit Abstand härteste Strafe. Der Politikerin soll fünf Jahre lang das passive Wahlrecht entzogen werden, das heißt, sie dürfte nicht für Ämter, wie das Präsidentenamt, antreten. So würde sie auch ihren Sitz im Parlament verlieren. Gleichzeitig soll Le Pen für zwei Jahre ins Gefängnis gehen und danach drei Jahre auf Bewährung freikommen. Zusätzlich soll sie 300.000 Euro Strafe zahlen.

Der Staatsanwalt Nicolas Barret fordert, dass der Entzug des passiven Wahlrechts sofort nach der Verurteilung in Kraft tritt, selbst wenn Le Pen in Berufung geht. So könnte die Politikerin unter keinen Umständen zur Präsidentschaftswahl 2027 antreten, selbst wenn sie im Berufungsverfahren für unschuldig befunden wird. Dieses Vorgehen hat für Aufruhr in Frankreich gesorgt.

Le Pen selbst bezeichnete die Vorwürfe als „Übertreibung“. Sie denke, dass „der Wille der Staatsanwaltschaft“ darin bestehen würde, „den Franzosen die Fähigkeit zu nehmen, diejenigen zu wählen, die sie wählen wollen“ sowie „die Partei zu ruinieren“. Man wolle einen „Ausschluss aus dem politischen Leben“. Dabei habe ihre Partei mit den Behörden kooperiert und schon einen Teil der Gelder zurückgezahlt.

Le Pen verlor die letzte Präsidentschaftswahl im Jahr 2022 mit etwa 41 Prozent der Stimmen. Mit dem Abgang Macrons bei der nächsten Wahl fehlt den anderen Parteien bislang ein charismatischer Ersatz, der einen Wahlsieg Le Pens bei der kommenden Wahl noch verhindern könnte. Macrons Präsidentschaft ist aufgrund der französischen Gesetzgebung auf zwei Amtszeiten begrenzt.

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