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Berliner Urteil

Plötzlich minderjährig: Somalier machten bei Einreise widersprüchliche Altersangaben

Zuvor noch volljährig, dann angeblich 16 Jahre alt: Die drei Somalier, deren Zurückweisung von einem Berliner Gericht blockiert wurde, machten zum Teil widersprüchliche Altersangaben. Das gab nun Innenminister Dobrindt bekannt.

Von

Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze in Frankfurt (Oder).

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat am Dienstagabend in der ARD-Sendung Maischberger neue Einzelheiten zum Fall dreier somalischer Migranten bekannt gegeben, deren Zurückweisung nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst ausgesetzt wurde. Die Betroffenen waren zuvor mehrfach an der deutsch-polnischen Grenze bei Frankfurt (Oder) zurückgewiesen worden.

Laut Dobrindt erfolgten die ersten beiden Zurückweisungen noch unter seiner Vorgängerin Nancy Faeser. Am 2. und 3. Mai seien die Migranten beim Versuch, die Grenze illegal zu überqueren, von der Bundespolizei gestoppt worden. Beide Male hätten sie „kein Asylgesuch gestellt“, erklärte der Minister. Erst bei einem dritten Versuch am 9. Mai, drei Tage nach Dobrindts Amtsübernahme, sei ein Asylantrag gestellt worden.

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„Beim dritten Mal, am 9. Mai, will man dann ein Asylgesuch stellen, und eine Person ist minderjährig, die vorher volljährig war“, erklärte Dobrindt weiter. Die Zurückweisung durch die Bundespolizei halte er unter diesen Umständen für nachvollziehbar.

Die drei Somalier werden von der Organisation „Pro Asyl“ vertreten. Eine der Migrantinnen gibt seitdem an, erst 16 Jahre alt zu sein – obwohl sie bei den Einreiseversuchen zuvor noch erklärte volljährig zu sein. Minderjährige genießen im deutschen Asylsystem besondere Schutzrechte.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einer Eilentscheidung festgestellt, dass Deutschland zunächst prüfen müsse, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist. „Das Verwaltungsgericht sagt, wir müssen prüfen, welches Land zuständig ist für den Asylantrag. Das ist der Auftrag des Verwaltungsgerichts. Dem kommen wir selbstverständlich nach“, erklärte Dobrindt. Dabei handele es sich um eine Entscheidung für den konkreten Einzelfall.

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Zudem kündigte der Innenminister an, künftig die rechtliche Grundlage für Zurückweisungen stärker zu untermauern. Hintergrund ist die Kritik des Gerichts, wonach die Bundesregierung nicht ausreichend begründet habe, warum Artikel 16a des Grundgesetzes zur Anwendung kam. Der Artikel schließt Asyl für Personen aus, die über sichere Drittstaaten einreisen. Dobrindt sagte dazu, die Begründung müsse „stärker werden“.

Trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts will Dobrindt an seiner bisherigen Linie festhalten, auch Asylbewerber an deutschen Außengrenzen zurückzuweisen. Die aktuelle Einzelfallentscheidung werde daran nichts ändern, betonte der CSU-Politiker.

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85 Kommentare

  • Die Tricks werden seit 2015 erfolgreich genutzt.

    98
  • Was läuft eigentlich nicht schief in Deutschland ?
    Nur noch Fassungslosigkeit bei all diesen Nachrichten!

    76
  • Die berühmten Kinder mit angegrauten Bärten.

    90
  • Sind falsche Angaben bzgl des Alters nicht Straftaten?
    Sind dann Richter & NGOs nicht Mittäter?

    77
  • Wann wird ProAsyl angeklagt?

    62
  • Guten Tag…einfach das Handgelenk röntgen und es ist Offensichtlich…😊

    22
  • … DExit und dann nationales Recht für echten Grenzschutz anpassen … Schengen funktioniert nicht, solange die europäischen Außengrenzen nicht geschützt werden

    42
  • Zwischen Somalia und Deutschland liegen viele Tausend Kilometer und Dutzende sichere Länder.

    31
  • Offensichtlich hat sich herumgesprochen, dass man die Deutschen nach Belieben verarschen kann.

    57
  • Wenn das abschieben von Illegalen illegal ist.
    Realsatire vom Feinsten.

  • Die kommen alle mit den modernsten Smartphone, welche alle eine Kamera haben, also könnte jeder angebliche Flüchtling, seine Papiere per Foto festhalten vor der Flucht. Das wollen sie aber nicht, sie wollen ihe Herkunft und ALter verschleiern, deshalb gehören sie abgewiesen.

    63
  • Wahrschein ist er auch gar kein Somalier. Der Asyllobby ist jeder Betrug recht, damit die Kasse klingelt. Es hat was von Menschenhandel. Denn wenn die geschleusten auf einmal keine Yacht, kein Hotelzimmer und keinen Porsche wie von den NGOs versprochen bekommen, ist die Enttäuschung sehr groß. Dafür haben dann die Asyl-Anwälte eine neue Yacht und einen Porsche und noch viel mehr.

  • Das Alter wird sich doch nicht-invasiv durch Röntgen der Handwurzelknochen feststellen lassen. Es ist noch nicht so lange her, da war eine Probenentnahme aus dem Körper eines Bürgers durch beliebige Dritte rechtlich überhaupt kein Problem.

  • In Somalia weiß man halt, dass die Deutschen alles glauben. Muss man ja auch, weil wegen Empathie und Menschenrechte und so!

    51
  • Das gab es schon vor 40 Jahren. Wenn das Alter von türkischen Jugendlichen für irgendwelche berufliche Eingliederungsmaßnahmen nicht passte, genügte ein Heimaturlaub und das Problem war gelöst.

  • Dadurch, dass bereits die Natur im Gebrauch ihrer Mittel nicht verschwenderisch ist und daher unter allen Umständen das Gesetz stets knapper Güter gilt, kann auch nicht beliebig vermehrt werden, was es ermöglicht, hierzulande Asyl zu genießen. Die insofern jedem Menschen absolut gesetzte Grenze zu überschreiten, zeugt damit nur von einem völlig falschen Verständnis von Emanzipation. Versuche, sich bessrem Wissen frontal zuwider dennoch dazu anzuschicken, richten sich somit selbst.

    1
  • Was für ein erbärmliches Theater. Greift endlich knallhart durch.

  • Viktor Orbán erkannte die Gotteskrieger bereits 2015 als Invasoren und schloss die ungarische Grenze.

  • war heute in den news die Regierung will den Eintrag im Asylrecht bzgl. des auf Staatskosten bereitzustellenden Anwalts in einem Asylverfahren canceln. Das war zu Zeiten der Ampel der Wunsch der Grünen …. hoffentlich geht das schnell und ohne 2/3-Mehrheit o.ä.

  • Wie sieht es eigentlich aus mit dem Urteil/ Beschluss des Berliner LGs aus, wenn sich herausstellen sollte, dass die Somalier falsche Papiere hatten/ gelogen haben? Ist das dann noch gültig??
    Und was ist mit dem Röntgen des Handgelenks zur Feststellung des Alters? Muss diese Person dann erst einwilligen oder gibt es die Möglichkeit einer Einstweiligen Anordnung? Denke im Hinblick auf „Körperverletzung“ ….

  • Wir haben weder eine Demokratie, noch eine unabhängige funktionierende Justiz!
    Und dennoch wählen so viele Bürger die angeblich demokratischen Parteien.
    EU der gleiche Sumpf!

    27
  • Falsche Altersangaben? Davon
    berichtete die „Bild“ schon 2015
    u. zitierte einen Sozialarbeiter, der
    40% angab. Ich glaube aber, 90%.
    Sogar Aramäer(Christen) taten es
    bereits vor über 50 J., kenne selber
    so einen Fall. Jeder wußte es, alle
    deutschen Behörden: vom Arbeitsamt
    bis zum Sozialamt. Nur die Papiere
    zählen, wenn auch gefälscht. Die
    mir bekannte Person posaunte es
    bald täglich überall hinaus, ohne
    negative Konsequenzen.

  • Die Straßen sind voll von 13jährigen Vollbartträgern🧔

  • Wie idiotisch der Versuch der Grenzschließung ist dürfte somit klar sein.
    1. Versuch, 2. Versuch, 3. Versuch,…. irgendwann klappt.

    1

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