Thüringen
Nur zwölf von 433 Anträgen auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens bewilligt
Bis August 2024 wurden in Thüringen 433 Anträge auf Anerkennung von Corona-Impfschäden gestellt – bislang aber nur zwölf bewilligt. Bei mehr als der Hälfte der bewilligten Anträge geht es um Todesfälle.
In Thüringen haben bis August 2024 insgesamt 433 Personen Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens gestellt. Dies teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt auf Anfrage der Thüringer Allgemeinen mit. Die Anerkennungsquote ist jedoch auffallend niedrig: Bislang wurden lediglich zwölf Anträge bewilligt.
Unter den bewilligten Anträgen sind fünf Fälle von Impfschäden sowie jeweils fünf Anträge auf Waisen- und zwei auf Witwenversorgung – für Hinterbliebene. Ein weiterer Antrag auf Witwenversorgung wurde abgelehnt, während ein Waisenversorgungsantrag noch bearbeitet wird.
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Die Bearbeitung solcher Anträge erfordert laut den Behörden eine detaillierte Prüfung jedes Einzelfalls. „Deshalb hat eine durchschnittliche Bearbeitungszeit keine Aussagekraft“, erklärte ein Sprecher des Landesverwaltungsamts gegenüber der Thüringer Allgemeinen. Ärzte müssten konsultiert und Behandlungsunterlagen gesichtet werden, um den kausalen Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu bewerten.
Im Jahr 2023 zahlte das Landesverwaltungsamt insgesamt rund 2,6 Millionen Euro für 90 Menschen für gesundheitliche und wirtschaftliche Schäden, die auf Impfungen zurückzuführen sind. Dazu zählen nicht nur Schäden durch Corona-Impfungen, sondern auch durch Impfstoffe gegen Pocken, Poliomyelitis und Tuberkulose, dies teilte das Landesverwaltungsamt Thüringen in einer Pressemitteilung mit.
Die sogenannten „Grundrenten“, die monatlich zwischen 171 und 891 Euro betragen, bilden dabei den Hauptteil der Zahlungen in Thüringen. Diese Rente ist eine gesetzliche Leistung, die auf dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, das auch für Opfer von Kriegsschäden oder Gewalt gilt, und vom Versorgungsamt verwaltet wird. Zusätzliche Leistungen wie Pflege- und Heimkosten, die allein 927.000 Euro ausmachten, werden vollständig vom Land Thüringen getragen.
Neben den Corona-Impfschäden gingen bis August auch 24 Anträge auf Schäden durch andere Impfungen ein. Voraussetzung für eine Entschädigung ist der Nachweis eines gesundheitlichen Schadens, der direkt durch die Impfung verursacht wurde. Dieser wird durch einen sogenannten „Grad der Schädigungsfolgen“ bewertet.
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…es darf ja nicht zu teuer werden!! Merke: Wer den Impfschaden hat, hat sich nach der Impfung mit einer Bratwurst zufrieden gegeben. Das muss reichen.
Plötzlich und unerwartet. Ich verstehe bis heute nicht, wie man sich ne ungetestete Pampe hat in die Venen spritzen lassen wie ein Junkie
und irgendwann geht gesamter „Spaß“ von vorne los
Wenn ein Politiker der demokratischen Parteien einen Impfschaden hätte, wäre das Landesverwaltungsamt wohl flotter unterwegs.
Zum Glück hat es nur die blöden Steuerzahler getroffen.
Tja, die Bio-Waffenmaßnahmen made in 🤠-Land durch das DoD/DARPA wurde für den Buchstaben C vor kurzem im Land der brave & free US-Eugeniker- Euthanasiephilantropen-Oligarchen bis 2029 verlängert. Der $ rollt weiter.
Die Funktion des Hirten, der seine Schäfchen beschützt und vor Unheil bewahrt?
Foto vor der evangelischen Kirche in Schwetzingen in Erinnerung, aus der Zeit des „Heiligen Covid“:
https://www.directupload.eu/file/d/8770/vew38oga_jpg.htm
Gib acht, dass Du das, was Du mit dem Munde singst, auch mit dem Herzen glaubst!
Und dass Du das, was Du mit dem Herzen glaubst, auch durch Werke unter Beweis stellst!
Wie sagte doch Reinhard Mey so sinnig in einem Lied:
Pass auf, dass Du Deine Freiheit nutzt, die Freiheit nutzt sich ab, wenn Du sie nicht nutzt!
Das ist natürlich außerordentlich bedauerlich, wenn auch gut zu verstehen: So viele angebliche Akademiker, natürlich auch Ärzte, haben mitgemacht und sich so eigentlich als Mitläufer geoutet und bekommen natürlich nun kalte Füße. Wer macht schon gerne mit, die eigene Bestrafung zu unterstützen? Da muß man schon so tun, als wäre weiß weiterhin schwarz.