Werbung:

Werbung:

Urteil wegen Faeser-Meme

„Noch zulässige Machtkritik“ – Staatsanwaltschaft fordert plötzlich Freispruch im Fall Bendels

Die Staatsanwaltschaft fordert im Fall Bendels plötzlich einen Freispruch – falls sich in der Berufungsverhandlung keine neuen Umstände ergeben. „Deutschlandkurier“-Chef Bendels war zuvor wegen eines Memes über Nancy Faeser zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Von

Faeser stellte persönlich Strafanzeige gegen den „Deutschland-Kurier“-Chef Bendels (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Werbung

„Deutschlandkurier“-Chef David Bendels wurde im April vergangenen Jahres wegen eines Memes, das sich gegen die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser richtete, in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt (Apollo News berichtete). Der „Deutschland Kurier“-Chef ging gegen diese Entscheidung vor. Anfang November legten seine Anwälte Berufung ein.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bamberg ihre Meinung zu dem Fall plötzlich geändert. Bendels’ Post sei eine zulässige Meinungsäußerung und politische Kritik, keine Tatsachenbehauptung, zitierte der Tagesspiegel die Behörde.

Sollten sich in der Berufungshauptverhandlung keine neuen Umstände ergeben, werde man einen Freispruch beantragen, erklärte ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. „Im Gesamtkontext ist das veränderte und gepostete Bild der vormaligen Bundesministerin Faeser nicht als Tatsachenbehauptung, wie bislang zu Unrecht angenommen, sondern als Meinungsäußerung zu würdigen“, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter und ordnete das Faeser-Meme als „im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit … als noch zulässige Machtkritik an der ehemaligen Bundesministerin anzusehen“ ein.

Hintergrund des Strafantrags war ein bearbeitetes Foto, das Bendels auf der Social-Media-Plattform X postete. Im Zusammenhang mit Faesers Ankündigung, gegen angebliche Verhöhnung des Staates vorzugehen, postete Bendels am 28. Februar 2024 ein bearbeitetes Foto, auf dem Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ vor sich hielt. Auf dem Originalfoto stand auf dem Schild die Aufschrift „We Remember“, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt wurde. Faeser selbst hatte sich durch die satirische Abänderung offenbar angegriffen gefühlt und stellte den Strafantrag gegen Bendels.

In der Urteilsbegründung hielt das Amtsgericht Bamberg im April fest, dass der Leser angeblich nicht fähig wäre, das Meme – den „verächtlich machenden Post“ – als Satire zu erkennen. Die digitale Veränderung des Schildes mache aus einem ursprünglich harmlosen Bild eine bewusst falsche Tatsachenbehauptung. Der Vorsitzende Richter habe zudem angeordnet, dass Bendels sich schriftlich bei der Bundesinnenministerin entschuldigen soll.

Lesen Sie auch:

Die Hauptverhandlung ist für diesen Mittwoch vorgesehen. Bendels hatte gegenüber Apollo News erklärt, dass er dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bamberg „gelassen und entschlossen“ entgegensehe. Man werde die „Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland verteidigen“, so Bendels.

rs

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

63 Kommentare

  • Was heißt hier „NOCH zulässige Machtkritik“?
    Machtkritik muss in einer Demokratie immer zulässig sein.
    Wer keine Kritik verträgt, sollte der Politik fern bleiben.

    108
    • Richtig, kann ich alles unterschreiben. Wir leben aber in „deren“ Demokratie und der Satz „Wer keine Kritik verträgt, sollte der Politik fern bleiben“ hat mit frommen Wünschen, aber mit nichts mehr mit Realität zu tun. Politik vs Bevölkerung ist keine Diskussion auf Augenhöhe, eher spricht hier Jupiter zu den Ochsen (sprichwörtlich entlehnt). Was wurde an 2015, 2020 nicht verstanden? Oder den ca. 900 Mrd. „Sondervermögen“ bzw. was ist die Konsequenz daraus? Blühende Landschaften?

    • Ja, dieses ‚noch‘ wirft Fragen auf. Wird das in Zukunft anders? Oder fehlt etwa nur ein Mü und es wäre anders zu beurteilen……

      • Bitte um mehr Glaubwürdigkeit, wenn ein naiver Leser gespielt werden soll, Danke!

        • @Michel Sonnemann: Schaut fast so aus. Manchmal geht alles sehr schnell. Rund 9 Monate vor dem Ende der DDR ließ der Generalstaatsanwalt der DDR Honecker, Mielke und Konsorten verhaften. Paar Wochen vorher tat er das noch mit sogenannten Feinden des Sozialismus und Agenten des BRD-Revanchismus.

          2
    • So mancher Staatsanwalt und Richter bekommt wohl langsam Fracksausen, dass er bald auf der falschen Seite der Macht stehen könnte und dann für seine Unrechtsanklagen und -urteile zur Verantwortung gezogen wird.

  • Ein richtiger Meinungsumschwung bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings geht das, was die Strafverfolger dann vorher gemacht haben, nach diesem Verständnis in Richtung Verfolgung Unschuldiger…

    • Nein, das war nur Rechtsbeugung…. 😉

      • Für mich ist seit etlichen Jahren die Gewaltenteilung, sprich „Übergriffigkeitsstaat“ zu einer Art Perversion des geltenden Rechts oder sollte man treffender ausdrücken, „ihr geltendes Recht und ihre geltenden Auslegungen“ verkommen !

        Warum wohl protestieren Jahr für Jahr ehrbare Juristen vor dem Bundesverfassungsgericht ./. dieses und ./. den dortigen Präses?

        Die Antwort kennt ihr bereits !

    • Das ist so langsam bei Indigenen Deutschen ein leider immer größeres Phenomän.

      Eine echte Demokratie ist das nicht mehr.

      • @ GripsEinschalten

        Den Anspruch auf eine echte Demokratie stellen die ja nicht einmal mehr. Die treten ja nachweislich für die Unseredemokratie ein 😉

  • Gab es da möglicherweise einen Anruf aus Washington?

    • Jaaaa 🙂 ganz sicher!

    • Mein Gedanke. Jetzt fehlen noch die Anzeigen von Strack Zimmermann, die müssen zurückgenommen werden, weil sie auch Meinungen sind.

    • Wäre möglich, vielleicht ist es aber auch einfacher:
      – Die Amis nehmen ja wieder an der Münchner Sicherheitskonferenz teil -> da ist zu solchen Themen wieder Kritik an diesen „Majestätsbeleidigung“-Themen zu erwarten.
      – Kann auch sein, daß der Staatsanwalt angesichts bevorstehender Landtagswahlen einen „wind of change“ befürchtet, also schon mal im vorhinein etwas zurück rudert
      – Möglich ist auch, daß Bendels Anwalt sehr schlüssig die Argumente des Staatsanwalts zerlegt hat.

      Vielleicht hat ein Gemisch aus all diesen Punkten den Staatsanwalt nun zum Einlenken bewogen…

    • Das nennt man auch den „kurzen Dienstweg“.
      Ob er aus der Politik kommt mag ich nicht erkennen.
      Es könnte eine höhere Macht aus über den großen Teich gewesen sein?

    • Nein aber einen Besuch nächste Woche in Davos.

  • Daniel Günther, freundlich mild,
    solang die Presse Beifall spielt.
    Wird sie laut, wird Freiheit klein:
    Grundgesetz — bitte leise sein.

  • Nanu? Was ist denn der Bamberger Staatsanwaltschaft widerfahren?!

    • wohl richtiger: in die Bamberger Staatsanwaltschaft (hinein) gefahren …
      Also die katholische Mutter Kirche wüsste das … JEDEN Sonntag 10 Uhr wieder!

    • diese Widerlinge im Geiste eines der Macht untertänigen Roland Freislers gehören wegen Rechtsbeugung verurteilt. Die Maximalstrafe mit 5 Jahren Haft ist in Anbetracht des Schadens, den diese dem tatsächlichen Rechtsstaat zufügen, um eine Größenordnung zu gering.

      Dann wird aus dem Papiertiger der Rechtsbeugung endlich wieder eine Institution, vor dem derartige „Juristen“ (besser: Winkeladvokaten) Respekt haben.

  • Die Grundrechte sind dafür da, da Individuum vor dem Kollektiv, dem Staat zu schützen.

  • Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihre Meinung geändert!
    Ich denke eher, das Telefon hat geklingelt…..

    • … oder es drohte ein Visa Entzug … Glaskugel .. 🙂

  • Nachdem sich nun Ministerpräsident Günther bei Markus Lanz klar gegen die Meinungsfreiheit ausgesprochen hat, müsste sich der Staatsanwalt, rein logisch betrachtet, noch einmal um 180 drehen und die Anklage wieder erheben.
    Denn die Fotomontage mit dem Schild „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ kann nach den Aussagen von MP Günther nicht mehr eindeutig als Satire erkannt werden.
    Ich bin mal gespannt, ob der Richter es auch so sieht.

  • Die Staatsanwaltschaft ist nun mal weisungsgebunden. Ich vermute mal da will sich jemand aus der Exekutiven keine Klatsche einfangen bzw. sie wollen den Triumph des Angeklagten verhindern.

  • Was passiert nun mit dem Richter, der dieses Skandalurteil fällte ?

    • Sicher eine Gehaltserhöhung und sehr gut bezahlter Beratervertrag einer NGO.

      Läßt sich gut geheim halten.

  • Woher der Sinneswandel ??? Hat es vielleicht damit zu tun das Trump und eine große US Delegation nächste Woche zum WEF anreisen werden ???

  • Ähnlich wie Professor Stefan Homburg in der Enquete-Kommision würde ich hier fragen:
    „Herr Staatsanwalt, Sie haben am Tag X die Klage unterstützt und Monate später am Tag Y fordern Sie sogar Freispruch.
    Was ist in der Zwischenzeit passiert, dass Sie Ihre Bewertung um 180 Grad gedreht haben?“
    Aber ich glaube, dass wir niemals eine ehrliche Antwort bekommen werden.
    Ich glaube in diesem Bereich schon lange nicht mehr an eine unabhängige Justiz und gehe davon aus, dass der Druck der USA auf die Bundesregierung einiges bewirkt hat.

    • Auch wenn die Staatsanwaltschaften verwaltungstechnisch zu der Judikative in Deutschland gehören, sind sie arbeitstechnisch genau wie Polizei, Teil der Exekutive d.h. die Staatsanwälte sind weisungsgebunden.
      Somit müssen sie Anweisungen von ihren Vorgesetzten umsetzten, unabhängig von ihrer eigenen juristischen Einschätzung.
      Der oberste Vorgesetzte ist der Justizminister, also ein politischer Beamte der von der jeweiligen Landesregierung bzw. dem Ministerpräsidenten bestimmt wird.
      In anderen Eu-Länder wie z.B. Italien sind die Staatsanwaltschaften aus gutem Grund NICHT weisungsgebunden.
      Ein Schelm wer da böses denkt …

  • Der Anwalt Vosgerau hat das in den letzten Tagen dermaßen hochgehängt (Deutschland Kurier berichtete täglich) und mit Äußerungen ala „am 14. 1.2026 steht nicht Hr. Bendels unter Anklage, sondern die Meinungsfreiheit in Deutschland“ und „auch die USA sehen sich das ganz genau an“, dass hier die Staatsanwaltschaft offenbar schon ein nasses Höschen bekommen hat. Gut so!

  • Möchte der Herr Staatsanwalt eventuell noch Karriere machen und bemerkt gerade, daß sich der Wind zu drehen scheint?

  • Ich fordere Haft für Faeser.

    • ich fordere Haft für die Staatsanwälte.

      Bei Faeser weiß jeder, wessen Geistes Kind sie ist, wenn sie einen solchen Strafantrag stellt. Wenn der Rechtsstaat funktionieren würde, wäre Faeser von den Staatsanwälten ausgelacht worden.

      Zudem sollten Mitglieder der Exekutive bzw. der Judikative dazu verdonnert werden, ALLE Kosten solcher Verfahren zu Äußerungs“delikten“ persönlich zu tragen (aufgrund der besonderen eigenen Verantwortung), damit diese nicht auf Steuerzahlerkosten mit persönlichen Befindlichkeiten gegen Bürger vorgehen können.

    • Juristisch prüfen müsste man dann aber auch noch einmal Olaf Scholz, Angela Merkel, Karl Lauterbach, Jens Spahn uvm.

      Um nur einige zu nennen.

      Stichworte: Wirecard, Corona, Migration und noch einiges mehr.

    • Ja, ja! Die Staatsanwaltschaft will Ihnen nun den kleinen Finger reichen.
      Wieder mal einer, der gleich die GANZE HAND von Staat nimmt!

  • Verstärkt bei mir nur das Gefühl dass vollkommene Willkür herrscht bei der weisungsgebundenen Justiz die regelmässig Regierungskritiker und Oppositionelle verfolgt.

  • Na nochmal Glück gehabt, ganz früher haben Richter die Angeklagten angeschrien
    und in Schutzzonen verbracht.

    Das ertäumen sich wohl manche heutige Politiker und Staatsmitabreiter,
    so wie die sich aufführen.

    Meine Familie (mein Vater und deren Familie) waren im Warschauer Ghetto.
    Daher bin ich entsetzt über diese heutige Politiker:innen Empfindlichkeiten.

    • „Na nochmal Glück gehabt, ganz früher haben Richter die Angeklagten angeschrien
      und in Schutzzonen verbracht.“

      Nur, weil hier gerade jemand aus der Staatsanwaltschaft bzw. Exekutive seine Haut retten will und damit ein Zurückrudern erkennbar ist, sehe ich hier keine grundsätzliche Kehrtwende.

      Konkret: dass das mit den Schutzzonen in Kürze nicht wiederkommt, ist aus meiner Sicht nicht so sicher, wie wir das alle gern hätten.

  • Ein Richter hält die Bevölkerung für zu blöd Satire zu erkennen und will den Beschuldigten auch noch demütigen, indem er sich schriftlich entschuldigen soll. Da soll noch einer sagen die Justiz wäre nicht politisiert.

  • Ach nee… jetzt, wo ihr Schiss haben müsst, zB. auf no-fly- listen zu landen, da gehts? Und sogar Freispruch beantragen, wo so etwas sich doch in der staatsanwaltschaftlichen Statistik wirklich nicht so gut hermacht?
    Euer Problem: niemand kauft euch das als geläuterte Rechtsauffassung ab, sondern nur als Versuch, die eigene Haut billigst zu retten. Euer Antrag hat also nichts mit Rechtsauslegung im Sinne des Grundgesetzes zu tun.
    M.M.

  • Unsere Staatsanwaltschaften sind ja nunmal nicht unabhängig.
    Sie sind weisungsgebunden.
    Die Staatsanwaltschaft Bamberg ist ganz besonders eifrig.
    In Bayern sagt man: „Wie der Herr, so`s Gescherr!“
    Der Weisungsbefugte wechselte.
    „A new sheriff in town“.

    Persönlich finde ich die je nach Wind wechselnden als ganz besonders abstoßend.

  • Darf man zu Deutschland noch Bananenrepublik sagen oder steht das schon auf dem Index? Wenn ja, sage ich es, Wenn nein, habe ich nichts gesagt…

  • Ok, die Staatsanwaltschaft möchte plötzlich zur Rechtsstaatlichkeit zurückkehren – Hey Fools, eine Super Idee ! Hättet ihr auch schonmal früher darauf kommen können.
    Frage: Was ist mit dem offensichtlich völlig verwirrten Vorsitzenden Amtsrichter ? Bewacht der jetzt das Faxgerät oder wurde er zur Nachprüfung geschickt ?

    • Sie wollten „verirrt“ schreiben? So verirrt wie Roland Freisler damals war.

  • Faeser! Tip für Ihro Majestät: Wem es in der Küche zu heiß ist, sollte nicht Koch werden!

    Was heißt denn „noch zulässige Machtkritik“? Und wer legt den Zulässigkeitsrahmen fest?

  • Dann war Nänzys Strafanzeige aber doch ihrerseits unzulässig, verleumdend etc. Geht die StA jetzt gegen sie vor? Richtig wärs ja, wird im besten DE das es je gab aber nicht passieren.

  • Wann kommen Faeser und Haldenwang vor Gericht, wegen der in der gemeinsamen PK vom Nov. 2024 angekündigten Verfolgung von Meinungsbeitrögen, DEZIDIERT unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ?
    Das ist die eigentliche Frage. Wer klagt gegen diese angekündigten illegalen Machenschaften der antidemokratischen Allianz, kurz bevor die Ampel Geschichte wurde ?

    • Nach dem Wahlsieg der Blauen im Bund wird es Zeit für eine Entstasifizierung und Entgrünifizierung der Gerichte und Behörden.

Werbung