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5,8 Milliarden Euro

Niederlage für Söder: Verfassungsgericht erklärt Corona-Kreditrahmen für nichtig

Die AfD-Fraktion hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Erfolg gegen die Söder-Regierung erzielt. Die Richter erklärten eine Kreditermächtigung über bis zu 5,8 Milliarden Euro im Staatshaushalt 2022 für verfassungswidrig.

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Niederlage für die Söder-Regierung: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte eine zentrale Kreditregel des Haushalts 2022 für verfassungswidrig. (IMAGO/Panama Pictures)

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof nach einer Klage der AfD-Fraktion eine zentrale Regelung des Staatshaushalts 2022 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Sie erlaubte dem Freistaat, bis zu 5,806 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen. Das Geld sollte unter anderem für Corona-Maßnahmen, Investitionsprogramme und die Hightech Agenda Plus verwendet werden. Die Richter entschieden: Die Vorschrift verstößt gegen die in der Bayerischen Verfassung.

Die 69-seitige Entscheidung vom 15. Juli mit dem Aktenzeichen Vf. 11-VIII-22 liegt Apollo News vor. Im Urteilsspruch heißt es, die Kreditregelung „verstößt gegen Art. 82 Abs. 1 BV (Schuldenbremse) und ist nichtig“. Der Haushalt war im April 2022 mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern beschlossen worden. Die gekippte Vorschrift erlaubte Kredite für den Corona-Sonderfonds, ein Corona-Investitionsprogramm und den Ausgleich pandemiebedingter Steuerausfälle.

Die Richter stellten ausdrücklich nicht fest, dass es 2022 keine Corona-Notlage mehr gegeben habe. Im Gegenteil: „Das Vorliegen einer Notlage ist zu bejahen“, heißt es in der Entscheidung. Die Pandemie sei auch im April 2022 noch eine außergewöhnliche Notsituation gewesen.

Der entscheidende Fehler lag an einer anderen Stelle: CSU und Freie Wähler hatten als Haushaltsgesetzgeber nicht ausreichend erklärt, warum Bayern im Frühjahr 2022 noch die Möglichkeit brauchte, bis zu 5,8 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen – und wie die damit finanzierten Ausgaben konkret bei der Bewältigung der Corona-Notlage helfen sollten.

Der Gesetzentwurf war bereits im Dezember 2021 eingebracht worden, beschlossen wurde der Haushalt erst im April 2022. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs hatte sich die Lage bis dahin erheblich verändert. Vertreter der Regierung hätten in einer Haushaltsdebatte erkennen lassen, dass die Pandemie „im Abklingen begriffen“ sei. Zugleich führten sie neue wirtschaftliche Probleme wie stark gestiegene Energiepreise, Inflation und die Folgen des Ukraine-Kriegs an. Für das Gericht deutete dies darauf hin, dass mit den Krediten möglicherweise nicht mehr nur oder vorrangig die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpft werden sollten.

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Nach Ansicht des Gerichts hätte die Begründung für die Milliardenkredite deshalb aktualisiert werden müssen. Die Beschreibung der Lage aus dem Spätherbst 2021 reichte nicht mehr aus, um den Kreditrahmen im April 2022 zu rechtfertigen. 

Das galt umso mehr, weil Bayern bereits in den Jahren 2020 und 2021 hohe Kreditermächtigungen beschlossen, später aber nur teilweise benötigt hatte. Der Landtag hätte deshalb genauer darlegen müssen, welche bisherigen Maßnahmen sich bewährt hatten und warum erneut ein Milliardenrahmen erforderlich war. Deutlich kritisiert das Gericht die geplanten Ausgaben für Corona-Schnelltests. Rund 2,2 Milliarden Euro sollten dafür über neue Kredite finanziert werden.

Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses war allerdings bereits davon die Rede, dass die Krise auslaufe und eine „Corona-Normalität“ hergestellt werden solle. Trotzdem wurde nach Ansicht der Richter nicht konkret erklärt, warum weiterhin eine derart hohe Summe für Schnelltests eingeplant werden musste. „Lediglich vage Mahnungen zur Vorsicht“ vor einer möglichen neuen und gefährlicheren Virusvariante genügten dem Gericht nicht.

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20 Kommentare

  • Und jetzt
    Welche Konsequenzen werden gezogen.
    Die Schulden sind gemacht
    das Geld ist schön verteilt, hat sich aufgelöst
    Verantwortliche gibt es keine.

    • Genau darum geht’s und niemand spricht diesen Umstand an…

  • Und ist der Ruf erst ruiniert…

  • Natürlich immer nebenbei weiter das Narrativ der superschlimmen Pandemie am Leben halten. Und was bringt die Feststellung nun? Irgendeine Strafe gibt es ja scheinbar nicht.

  • Das waren 1000 EUR für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Bayern 2022. Peanuts.

  • Dürfen jetzt Tomaten fliegen? 🤣🤣🤣🤣

  • Und jetzt
    Welche Konsequenzen werden gezogen.
    Die Schulden sind gemacht
    das Geld ist schön verteilt, hat sich aufgelöst
    Verantwortliche gibt es keine.

  • Na wieder ein Urteil das nachweist, also ein BEWEIS, das es KEINE Verfassungstreue gab.

    Nur gut das man nicht AfD Mann ist, da würde man mit Konsequenten rechnen müssen.

    Als Kartell ist das ein unwichtig gehobener Zeigefinger.

  • Und das Problem dieser Demokratie ist wirklich die AfD?

  • Und nun?. Wird jetzt irgendjemand persönlich vor Gericht landen?. Notlage wo denn?. Es ging nie um Gedundheit. Trotzdem haben jetzt Menschen Nöte, gesundheitliche ohne Ende. Weil sie vertraut haben.

  • Die ganze Bande gehört zur Rechenschaft gezogen.

  • Geschwindigkeit ist nicht alles. Lasst euch doch vor Publikation gerne noch ein paar Minuten Zeit, um Texte nochmals durchzulesen. Wenn man als Leser gleich zu Beginn über etliche unvollständige Sätze stolpert, vergeht die Lust, den Rest auch noch zu lesen.

  • Was genau bringt das den Bürgern jetzt?

    • Nichts. Bezahlen müssen das die bürger

  • Wen interessieren die Urteile ohne Verurteilte ?
    …… Merkel macht es rückgängig, ……. Wahlausschuss schiesst AfD`ler weg, ……
    „Hinterher“ verurteilen.
    Und doch immer auf freiem Fuss und ohne Strafe.
    Wen scheren noch solche Gerichte ?
    Die Wähler haben sie gewählt, also „zahlen“ sie die Strafe für die Verbrecher.

  • Wird dieses Urteil Folgen haben?

    Nee, die Unberührbaren aus dem Altparteien-Kartell haben einen Teflonoberfläche da prallt alles ab!!!

  • Rechtsbeugung interessiert von den Altparteien doch Niemand mehr !
    Urteile kommen Jahre später !
    Folgen keine !

  • Wann kommt das Verbotsverfahren gegen die CDU die ja augenscheinlich verfassungsfeindlich agiert.

  • Warum bist dann der Söder noch auf freien Fuß? Scheiß was auf seine politische Immunität!

    • Guggst du im Grundgesetz unter „Indemnität“.

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