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Nicht „spezifisch verfassungsfeindlich“: Das sagt das Verwaltungsgericht zum Remigrationskonzept der AfD

Die AfD fordert die Remigration von Ausländern. Damit vertritt sie aber kein verfassungswidriges Konzept, hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln festgestellt. „Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ seien „nicht ersichtlich“.

Ein Wahlplakat der AfD aus dem Bundestagswahlkampf 2025 wirbt für „Remigration“. (IMAGO/MiS)

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Das Verwaltungsgericht Köln verbietet dem Verfassungsschutz vorläufig die Einstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ (Apollo News berichtete). Den Verdacht, dass die AfD extremistisch sei, habe sich mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz laut den Richtern also nicht erhärtet. Sie stützen sich dabei insbesondere auf das AfD-Remigrationskonzept.

Aus „etwaigen“ von der AfD „verfolgten Plänen mit Bezug zu einer sogenannten Remigration“ ergäben sich nämlich gerade nicht „hinreichende Erkenntnisse“ für eine Einstufung der Partei als rechtsextremistisch, schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung. Das Ziel einer „undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen“ folge nicht aus dem unklaren Begriff „Remigration“.

„Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ zur Umsetzung der Remigration seien „nicht ersichtlich“. Soweit es dafür Anhaltspunkte gebe, seien diese nicht als Ziel der Gesamtpartei zu werten. Eine „programmatische Stringenz“ zwischen einem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff und dem Remigrationsprogramm kann das Gericht nach eigener Aussage den vom Verfassungsschutz „vorgebrachten Belegen nicht entnehmen“.

Von „diffusen öffentlichen Äußerungen“ von AfD-Politikern über Remigration lasse sich nicht auf die Partei prägende „Geheimziele“ schließen. Insbesondere könne man nicht mit „hinreichender Gewissheit“ sagen, dass die AfD Deutsche mit Migrationshintergrund rechtlich abwerten wolle. Solche Forderungen fänden sich nicht im Programm der Partei. Aus abwertenden Einzeläußerungen ergäben sich „nicht ohne Weiteres auch konkrete politische Zielsetzungen“ – es bestehe jedoch ein „starker dahingehender Verdacht“.

Die „Remigration“ von Ausländern ist in der AfD nach wie vor ein umstrittenes Thema. Zunächst zeigte sich die Bundesvorsitzende Alice Weidel zurückhaltend und wollte den Begriff nicht annehmen. Doch unter dem Eindruck des Potsdamer Treffens mit Martin Sellner entschloss sich die Parteiführung schießlich, ein eigenes Gegenkonzept zu verabschieden. Dagegen polemisieren einzelne Abgeordnete wie Maximilian Krah inzwischen energisch – unter Verweis auf ein angeblich sonst drohendes Verbot.

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Mit Remigration kann man einerseits deskriptiv die Rückwanderung von Ausländern bezeichnen. Das ist ein ganz normaler Vorgang: In den letzten Jahren verließen jeweils etwa eine Million Nichtdeutsche (also Ausländer ohne doppelte deutsche Staatsangehörigkeit) freiwillig die Bundesrepublik. Ein Höchststand wurde 2016 erreicht, als 1.083.767 Personen remigrierten. Bis vor wenigen Jahren wurde der Begriff auch noch zur Betitelung amtlicher Statistiken genutzt.

Andererseits wird der Begriff Remigration für politische Konzepte genutzt, die auf die verstärkte Auswanderung von Ausländern in ihre Herkunftsländer abzielen. Bekanntester Vertreter dieser Idee ist der Österreicher Martin Sellner von der Identitären Bewegung. Er will die Migrationsströme umkehren, sowohl durch Abschiebungen als auch durch Anreize für eine freiwillige Auswanderung – selbst für oberflächlich integrierte Migranten.

Über die Frage, ob diese Maßnahmen oder die dahinterstehende Zielsetzung eines Ethnopluralismus verfassungswidrig seien, haben bereits mehrfach Gerichte Aussagen getroffen. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht im letzten Jahr zwar, dass das Compact-Verbot von Nancy Faeser unrechtmäßig gewesen sei. Gleichzeitig führten die Richter jedoch aus, dass das Magazin sich mit Sellners Remigrationskonzept identifiziere – was menschenwürdewidrig und verfassungswidrig sei.

Doch dieses Konzept macht sich die AfD ausdrücklich nicht zu eigen. Vielmehr formulierte sie in einem „Positionspapier Remigration“ Anfang 2024, „wie die AfD den Begriff ‚Remigration‘ definiert“. In diesem Sinne umfasse Remigration „alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat“.

Die AfD unterscheide demnach „nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund“ und würdige „die vielen gut integrierten Bürger mit Migrationshintergrund“. Eine „willkürliche kollektive Abschiebung“ von Ausländern lehne sie ab. Ideen, um Personen mit Migrationshintergrund aus Deutschland herauszuekeln, kommen nicht vor. Stattdessen formuliert die Partei Gründe für ihr Remigrationsziel, etwa die Gefährdung des inneren Friedens in Deutschland durch den Import ausländischer Konflikte.

Einmal mehr zeigt sich damit: Der Verfassungsschutz versucht – ausschließlich unter Berufung auf öffentliche Quellen – der AfD zu unterstellen, dass sie über ihr Programm hinausgehende Ziele verfolge, die dann verfassungswidrig und rechtsextremistisch seien. Die Anhaltspunkte dafür sind jedoch dünn. Sie betreffen keinesfalls die Gesamtpartei auf Bundesebene, sondern werden in der Regel auf Einzeläußerungen gestützt.

Dass Verfassungsschutzbehörden immer wieder Formulierungen aus AfD-Programmen angreifen und sich dabei nicht einmal entblöden, Forderungen, die sich an Landesverfassungen anlehnen, zu kritisieren, wie etwa in Bezug auf die bayerische Schulpolitik, könnte damit endlich ein Ende gesetzt sein. Höchstens Einzelforderungen, laut den Kölner Richtern etwa in Bezug auf die Islampolitik der Partei, sind im AfD-Programm verfassungsrechtlich heikler als die Programme der anderen Parteien.

Die großen Linien der Alternative für Deutschland sind mit Blick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht zu beanstanden. Wenn sich einzelne AfD-Mitglieder oder Abgeordnete positiv über Martin Sellner – oder tatsächlich rechtsextremistische Ideen – äußern, begründet das keine Beobachtung und Markierung der größten Oppositionspartei in der Bundesrepublik – und schon gar kein Verbot.

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61 Kommentare

  • Sind hätten die kleinste Kleinigkeit herangezogen um dieser Partei einen Extremismusverdacht zu unterstellen, dass Urteil bedeutet für mich, die AFD muss sowas von eine blütenweisse Weste haben, weisser gehts nicht…

    • Bei manchen Leuten fragt man sich echt, ob die verstehen, was sie lesen. Das Gericht hat der Partei bescheinigt, sich nicht außerhalb der Verfassung zu bewegen, und dass problematische Einzeläußerung eine solche Extrapolation nicht zulassen. Eine weiße Weste hat es der AfD ganz und gar nicht bescheinigt. Letztlich hat das Gericht entschieden, dass Schmuddeligkeit nicht verfassungswidrig ist.

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      • Alle Achtung !! Es gibt sogar in Köln noch ehrliche Gerichte, die sich Gerechtigkeit auf die Fahne geschrieben haben. Chapeau, ist kaum zu glauben

        • @Murx – „…ist kaum zu glauben“
          Und das ist genau der Punkt wo bei mir das Konfetti erst noch im Schrank bleibt.

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        • Naja …wöre nicht, nur so rein hypothetisch, auch gewisser transantlantischer Einfluss denkbar? Man hört ja immer mal wieder so Gerüchte, das man da nicht so ganz zufrieden ist, wie in Deutschland die Opposition regierungsseitig bekämpft, ausgrenzt und verbieten will

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        • Wahrscheinlich nicht mehr lange „Unsere Demokratie „arbeitet bestimmt schon daran.

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      • @ Waldschrott

        Bei manchen Leuten fragt man sich echt, ob sie verstehen, was sie geschrieben haben…

      • @Waldschrott

        Unfug!

        Wenn nach einem Jahr akribischer Lektüre eines mehr als 1.000 Seiten starken Gutachtens, das ja offensichtlich jeden Krümel auflistet (selbst die absurdesten Kleinigkeiten wie „Weidel hat wie Höcke auch das Wort ‚Schande‘ benutzt“), zu dem jetzigen Ergebnis kommt, kann auch nur der naivste Genosse erwarten, dass das nächste Ergebnis völlig anders ausfällt.

      • Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

      • Welche Verfassung? Noch ist das Besatzerkonstrukt GG in Kraft, durch den Nazi Adenauer in Frankfurt/Main verkündet.

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        • Adenauer ein Nazi? Die Nazis haben Adenauer aktiv bedroht und verfolgt. Aus eben diesem Grund haben die Alliierten ihn 1945 wieder ein politisches Amt übernehmen lassen.

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        • Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.
          Das Grundgesetz war zwar bis zu seiner Verabschiedung 1949 als Provisorium gedacht. Es trat aber als Verfassung in Kraft. Eine Verfassung beschreibt den Aufbau eines Staates, definiert sein Staatsgebiet, und legt fest, welche Rechte und Pflichten der Staat gegenüber seinen Bürgern hat – und umgekehrt. Das alles tut das deutsche Grundgesetz. Und noch ein Indiz: Das Verfassungs-Gericht überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes. Übrigens ist Deutschland beileibe nicht der einzige Staat, der seine Verfassung „Grundgesetz“ nennt. Andere Beispiele dafür sind etwa Beispiel Dänemark, Estland, Irland und die Niederlande. Mit Verabschiedung des 2+4-Vertrags 1990 besitzt Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

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        • Doch wohl nicht das alte Grundgesetz, in dem der Artikel 23 Geltungsbereich am 17.07.1990 gestrichen wurde, dass seit dem 18.07.1990 ungültig ist? Wobei es nicht einmal einen Staat mit der Bezeichnung Deutschland gibt, der wurde nie gegründet, Deutschland ist nur eine Bezeichnung für die Deutschen- Länder, das Deutsche Reich mit seinen 25 Bundesstaaten und Preußen. Die Tragik daran ist, dass die Mehrheit der Deutschen schon so verblödet ist, dass sie den Betrug nicht einmal bemerken.

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  • „Remigration“ kann man ja auch als „Abschiebung“ verstehen. Und die ist für alle „vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer“ gesetzlich den Behörden auferlegt.
    Aber die erfüllen ihre Pflicht einfach nicht.

    • Abschiebung ist eine FORM der Remigration, aber eben bei weitem nicht die einzige, Dazu kommt z.B. die freiwillige Heimreise,,,

      Die dänische Volkspartei hat ein exzellent ausgearbeitetes Remigrationsprogramm vorgelegt. Einfach mal lesen. Besser geht es nicht.

      • „Remigration“ ist nicht per se „Nazi“. Bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft ohnehin ausgeschlossen.

        • Deswegen auch der EinbürgerungsTurbo.

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  • Im vom SWR-BW ausgestrahlten Triell hatte Herr Frohnmaier AfD–erwähnt–würde man Remigration für Deutsche mit Migrationshintergrund fordern, würde es auch ihn treffen. Er stamme aus Rumänien.

  • Oje, dann müssten ja alle, die AfD mit „gesichert rechtsextrem“ in Verbindung gebracht und das verbreitet haben, diese Nachricht im Nachgang richtigstellen.
    Oder sehe ich da etwas falsch?

    • Die AfD ist in einigen Bundesländern gesichert rechtsextremistisch und ich darf sagen, dass ich auch die AfD im Bund für gesichert rechtsextremistisch halte. Es ist ein VORLÄUFIGES Urteil eines Verwaltungsgerichtes, das hat NULL Bedeutung für andere Bewertungen oder spätere Gerichtsurteile.

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      • Long Tagesschau!

      • Grenzenlos dumm, anders kann man es nicht deuten.

  • Der Rechtsstaat zuckt noch?

  • Nun, man muß sich vor den Adjektiven in Acht nehmen – als Attribute sind sie die reinsten „Wieselworte“ – das hier verwendete Attribut „spezifisch“ wirft schon Fragen auf:

    „Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten zur Umsetzung der Remigration seien nicht ersichtlich“, liest man, und fragt sich dabei doch spontan, ob das nicht vielleicht auch heißen kann, daß man möglicherweise „unspezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ gesehen haben könnte, die indes (noch?) „nicht ersichtlich“ sind?

  • Remigration jetzt. Alle Ausreisepflichtigen raus. Besser für das Stadtbild

    • ein deutsches stadtbild :

      **Im deutschen Göttingen ertönte jetzt erstmals öffentlich der Muezzin-Ruf zum Fastenbrechen im Ramadan. Während die Stadtspitze von einem „bewegenden Moment“ spricht, warnen Kritiker vor falscher Toleranz. Die Debatte trifft einen empfindlichen Nerv.**

      https://www.krone.at/4059534 (kurzvideo vom klanggenuss im text)

      • den Klanggenuss erspare ich mir heute lieber. Göttingen ist auch verloren. Mittlerweile kommen schon ein paar Städte zusammen, die sich freiwillig aufgegeben haben.

        • Göttingen, Hochburg der Linken Terroristen und A…. lecker der Regierung.

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      • Für mich auch ein bewegender Moment:Ich rege mich wahnsinnig auf.

      • Das ist ja widerlich!

      • Ist das nicht die Heimat von Trittin,
        wo er in Demos mit dem Antifa-Mob
        marschierte u. ihn lobte?

      • Das ist ja widerlich!

    • Raus mit den Clans. Als erstes.

    • Noch besser für Leib und Leben des Volkes.

    • Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 232.067 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig. Der Anteil von abgelehnten Asylbewerber*innen unter ihnen lag bei knapp 60 Prozent.
      Rund 82 Prozent der „Ausreisepflichtigen“ haben eine Duldung (190.974 Personen). Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber „aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht abgeschoben werden.

    • Gestern wurden 20 afghanische Straftäter in ihr Muselmannland abgeschoben. Das dürfte erstmal reichen. Die nächsten 20 wahrscheinlich im Sommer.

      • Erstens gibt es Abschiebeflüge nur vor Wahlkämpfen. Die Tat des Illerkirchberg-Vergewaltigers z.B. geschah vor vielen Jahren. (2016 ) Und machen wir uns nichts vor.: der wird sich auch bald wieder auf den Weg nach Deutschland machen. Deshalb brauchen wir endlich einen Grenzschutz, der auch wirklich die alle wieder zurückweist

      • Nein, die SPD wird ihr Veto einlegen, weil dann dort zu warm ist.

  • Es kann ja auch einfach nicht angehen, dass Menschen, die sich illegal Zugang zum Geltungsbereich des GG verschaffen, dann vom GG geschützt werden. Diese Menschen ausnahmslos wieder abzuschieben, muss legitim und vor allem im Sinne des Geistes des GG sein.

  • Der sog. „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ war von 1913 bis 1999, also Kaiser Wilhelm II. bis Helmut Kohl, Inhalt des StAG, Staatsangehörigkeitsgesetzes.

    Dieses wurde von RotGrün (Schröder/Fischer) zu „wer hier geboren ist, kann Deutsche/r werden“ verwässert – mit einfacher Mehrheit. Es kann mit den Stimmen von AfD+CDU/CSU jederzeit wieder auf den Stand 1913-99 zurückgesetzt werden … und D hat wieder einen „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“!

    Der VS und das VerwG sollten endlich zur Kentnis nehmen, daß dies KEIN GG-Inhalt ist.

  • Legal Tribune Online (LTO) kommentiert :
    „Der Beschluss des VG Köln ist mehr als nur eine Eilentscheidung: Er spricht gegen die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens und zeigt, die AfD-Taktik wohldosierter Verfassungsfeindlichkeit geht auf, meint LTO-Redakteur Markus Sehl…….“

    Naechster Kommentar dort:
    „AfD erstmal nicht „gesi­chert rechts­ex­trem“……

    Ist das Rhetorik einer links gebuegelten Redaktion oder neutrale Berichterstattung von Juristen ?

    • Es gibt genug verfassungsfeindliche und rechtsextremistische Aussagen von AfD-Politikern, das kann man wohl nicht abstreiten.

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      • Es gibt sehr viele verfassungsfeindliche Linksextremistische Aussagen von Links-Grünen Politikern und sie animieren die Antifa zu Gewalttaten („tun wir was getan werden muss“), Das kann man nicht abstreiten und trotzdem sind diese Parteien nicht als gesichert Linksextrem eingestuft.

        • Haben Sie auch über 1000 Beispiele für verfassungsfeindliche Aussagen solcher Politiker. Mir fallen ja auch ein paar dumme Sprüche ein, aber nicht so konzentriert wie aus der AfD.

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  • Das sollte doch Rückenwind geben und einen fairen Umgang etablieren und sich auch auf einige andere Themenfelder auswirken müssen (Posten die verweigert wurden, Fraktionssaal, Zensur, Medienansage zur Neutralität bei den ÖR, etc.).

    Wird es nicht langsam Zeit, die Friedenspfeife zu rauchen und miteinander wie ganz normale Menschen, ja Erwachsene zu reden?

    Was hier in all den Jahren seit Bestehen der AfD an Energien und Ressourcen verschleudert wurde, geht auf keine Kuhhaut. Es wird jetzt Zeit, auch da abzurüsten und in die Sicherheit und den wirtschaftlichen Aufschwung zu investieren. Nicht mit extra-Schulden, sondern mit Umschichtung und dem fetten Rotstift. Dafür braucht man keine Kettensäge, ein paar Controller könnten da recht schnell einige Posten und Überweisungen reduzieren.

    Ausserdem stellt sich die Frage, ob nicht der Wettbewerb im politischem Rennen und im Meinungsbildungsprozess der Bürger verzerrt und unfair abgelaufen ist und man somit alle Wahlergebnisse, zumindest der letzten Wahlen, noch einmal nachzählen müsste oder ggf. Neuwahlen angebracht wären? Unter unabhängiger Wahlaufsicht und nicht nur 3-4 Personen für das ganze Land, wie einige Male bei den BTW so geschehen.

    Es gilt jetzt Vertrauen zurückzugewinnen, für dieses Land und Europa. Kein Nachtreten, kein Eskalieren, keine wütenden grün-linken Terror-Kids, sondern diese Demokratie und unser Grundgesetz schätzen, als das was sie sind; eine Verbindung zwischen unterschiedlichsten Menschen und ein Abwehrmechanismus der uns aus gutem Grund schützen soll.
    Vielleicht schaffen es ja Manche sogar Fehler ehrlich einzugestehen und sich zu entschuldigen. Ich gebe die Hoffnung niemals auf, denn dieses Land der deutschen Michel hat einen wichtigen Schutzheiligen! Vielleicht fehlte es ja auch an einer starken Spiritualität, dass es soweit kommen musste, nicht nur bei uns.

    Es gibt schlechte Energien und die Guten: Wenden wir den Blick zum Positivem, zu dem, was wir Alle schon geschafft, welche Krisen wir zusammen bewältigt haben und dass wir mit neuer Kraft in den Frühling übergehen; weiterhin friedlich, rechtsstaatlich und demokratisch! Wir können noch viel mehr bewegen, wenn wir unsere Stärken erkennen und ohne Angst wieder kreativer und mutiger werden. Denn, man spürt ihn schon, diesen Ruck, der durch das Land geht – und der schlägt Wellen…

    • Die Disliker hier sind aus Prinzip gegen Demokratie und ein friedliches Zusammenleben. Ja, jetzt zeigt sich, wer die wahren Demokraten sind. Man liest es ja heute schon: Leider sehr traurig, dieser Kampf um jeden Preis!

  • Trump und die Regimechangebemühungen, die von vielen Deutschen unterstützt werden zeigen augenscheinlich immer mehr Wirkung.

  • Der groteske Überlebenskampf der Altparteien führt zu kafkaesken Wortklaubereien von ehemals ganz normalen und unmissverständlichen Begriffen, anscheinend mit dem Ziel maximale Verwirrung zu stiften 🌀

    • Und dann stehen die im Bundestag am Rednerpult und trompeten „wir bringen Deutschland wieder voran“.
      Äh, wer war nochmal bisher an der Regierung und hat das Land erst in diese Lage gebracht?
      An Dreistigkeit nicht zu überbieten.

  • Vorhin im BR-Staatsfernsehen „Rundschau“: der neu gewählte kathol. Ober-Bischof und seine Glaubensbrüder warnen ausdrücklich vor der AfD. Ähnlich wie die Warnungen vor Luzifer. 👹
    Amen.

    • Die Pfaffen sollen sich aus der Politik heraushalten.

    • Nachtrag: In dieser Nachrichtensendung wurde die AfD als “ gesichert rechtsextrem“ bezeichnet. Der Rotfunk kapiert rein gar nix.

      • Aber das ist ja die Frage.
        Gilt das nun ausschließlich für den Verfassungsschutz oder für alle?

  • Dass es in der BRDigung eines gerichtlichen Urteils bedarf für eine Frage, die jeder mit dem gesunden Menschenverstand beantworten kann, spricht für sich.

    Seit wann ist der Vollzug geltenden Rechts „verfassungswidrig“ oder gar „verfassungsfeindlich“ ?

    Eine fehlende Rückkehrpflicht in die Heimatländer von Illegalen und „oberflächlich Integrierten“ würde das Land buchstäblich zur Implosion führen. Das liegt doch für jedermann auf der Hand.

    Dann wäre ja auch die zwangsweise Durchsetzung der Steuerpflicht durch das Finanzamt oder die Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Falschparkens ebenfalls verfassungsfeindlich.

    Dieses Land ist eine Freiluftklapse.

    • Regierung und nachgeordnete Behörden müssen (!) abschieben.
      Sie sind an § 58 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG.

  • Und die Lügenbolde, die das „Geheimtreffen Wannseekonferenz 2.0“ erfunden und diese Lüge verbreitet haben, sollten auch so langsam zur Verantwortung gezogen werden.

    Die Verbots-Fetischisten von Links (von Notz -grün- und Wegge -SPD-) stampfen wütend mit dem Füßchen und „Ja, aber…“-Gekeife durch die Landschaft.

    Das ist inzwischen derart lächerlich.

    An Stelle der AfD würde ich jeden Politiker und jeden Journalisten und „Journalisten“ auf Unterlassung verklagen und Strafgelder einsammeln.

  • Remigration bedeutet doch auch, Anreize zu schaffen für die Rückkehr von ins Ausland abgewanderten Deutschen, also Fremde raus und Ureinwohner wieder rein.

  • Ohh, jetzt heulen aber unsere möchtegern Sozialdemokraten und Linksextremisten! Mit Demokratie haben diese Kreaturen eh nichts am Hut!
    Dachte, unsere Verwaltungsgerichte sind komplett links unterwandert, gerade in Köln. Anscheinend habe ich mich getäuscht, ein Sieg für die Demokratie!!!

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