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Nicht „spezifisch verfassungsfeindlich“: Das sagt das Verwaltungsgericht zum Remigrationskonzept der AfD

Die AfD fordert die Remigration von Ausländern. Damit vertritt sie aber kein verfassungswidriges Konzept, hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln festgestellt. „Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ seien „nicht ersichtlich“.

Ein Wahlplakat der AfD aus dem Bundestagswahlkampf 2025 wirbt für „Remigration“. (IMAGO/MiS)

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Das Verwaltungsgericht Köln verbietet dem Verfassungsschutz vorläufig die Einstufung der Bundes-AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ (Apollo News berichtete). Den Verdacht, dass die AfD extremistisch sei, habe sich mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz laut den Richtern also nicht erhärtet. Sie stützen sich dabei insbesondere auf das AfD-Remigrationskonzept.

Aus „etwaigen“ von der AfD „verfolgten Plänen mit Bezug zu einer sogenannten Remigration“ ergäben sich nämlich gerade nicht „hinreichende Erkenntnisse“ für eine Einstufung der Partei als rechtsextremistisch, schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung. Das Ziel einer „undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen“ folge nicht aus dem unklaren Begriff „Remigration“.

„Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ zur Umsetzung der Remigration seien „nicht ersichtlich“. Soweit es dafür Anhaltspunkte gebe, seien diese nicht als Ziel der Gesamtpartei zu werten. Eine „programmatische Stringenz“ zwischen einem völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff und dem Remigrationsprogramm kann das Gericht nach eigener Aussage den vom Verfassungsschutz „vorgebrachten Belegen nicht entnehmen“.

Von „diffusen öffentlichen Äußerungen“ von AfD-Politikern über Remigration lasse sich nicht auf die Partei prägende „Geheimziele“ schließen. Insbesondere könne man nicht mit „hinreichender Gewissheit“ sagen, dass die AfD Deutsche mit Migrationshintergrund rechtlich abwerten wolle. Solche Forderungen fänden sich nicht im Programm der Partei. Aus abwertenden Einzeläußerungen ergäben sich „nicht ohne Weiteres auch konkrete politische Zielsetzungen“ – es bestehe jedoch ein „starker dahingehender Verdacht“.

Die „Remigration“ von Ausländern ist in der AfD nach wie vor ein umstrittenes Thema. Zunächst zeigte sich die Bundesvorsitzende Alice Weidel zurückhaltend und wollte den Begriff nicht annehmen. Doch unter dem Eindruck des Potsdamer Treffens mit Martin Sellner entschloss sich die Parteiführung schießlich, ein eigenes Gegenkonzept zu verabschieden. Dagegen polemisieren einzelne Abgeordnete wie Maximilian Krah inzwischen energisch – unter Verweis auf ein angeblich sonst drohendes Verbot.

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Mit Remigration kann man einerseits deskriptiv die Rückwanderung von Ausländern bezeichnen. Das ist ein ganz normaler Vorgang: In den letzten Jahren verließen jeweils etwa eine Million Nichtdeutsche (also Ausländer ohne doppelte deutsche Staatsangehörigkeit) freiwillig die Bundesrepublik. Ein Höchststand wurde 2016 erreicht, als 1.083.767 Personen remigrierten. Bis vor wenigen Jahren wurde der Begriff auch noch zur Betitelung amtlicher Statistiken genutzt.

Andererseits wird der Begriff Remigration für politische Konzepte genutzt, die auf die verstärkte Auswanderung von Ausländern in ihre Herkunftsländer abzielen. Bekanntester Vertreter dieser Idee ist der Österreicher Martin Sellner von der Identitären Bewegung. Er will die Migrationsströme umkehren, sowohl durch Abschiebungen als auch durch Anreize für eine freiwillige Auswanderung – selbst für oberflächlich integrierte Migranten.

Über die Frage, ob diese Maßnahmen oder die dahinterstehende Zielsetzung eines Ethnopluralismus verfassungswidrig seien, haben bereits mehrfach Gerichte Aussagen getroffen. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht im letzten Jahr zwar, dass das Compact-Verbot von Nancy Faeser unrechtmäßig gewesen sei. Gleichzeitig führten die Richter jedoch aus, dass das Magazin sich mit Sellners Remigrationskonzept identifiziere – was menschenwürdewidrig und verfassungswidrig sei.

Doch dieses Konzept macht sich die AfD ausdrücklich nicht zu eigen. Vielmehr formulierte sie in einem „Positionspapier Remigration“ Anfang 2024, „wie die AfD den Begriff ‚Remigration‘ definiert“. In diesem Sinne umfasse Remigration „alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat“.

Die AfD unterscheide demnach „nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund“ und würdige „die vielen gut integrierten Bürger mit Migrationshintergrund“. Eine „willkürliche kollektive Abschiebung“ von Ausländern lehne sie ab. Ideen, um Personen mit Migrationshintergrund aus Deutschland herauszuekeln, kommen nicht vor. Stattdessen formuliert die Partei Gründe für ihr Remigrationsziel, etwa die Gefährdung des inneren Friedens in Deutschland durch den Import ausländischer Konflikte.

Einmal mehr zeigt sich damit: Der Verfassungsschutz versucht – ausschließlich unter Berufung auf öffentliche Quellen – der AfD zu unterstellen, dass sie über ihr Programm hinausgehende Ziele verfolge, die dann verfassungswidrig und rechtsextremistisch seien. Die Anhaltspunkte dafür sind jedoch dünn. Sie betreffen keinesfalls die Gesamtpartei auf Bundesebene, sondern werden in der Regel auf Einzeläußerungen gestützt.

Dass Verfassungsschutzbehörden immer wieder Formulierungen aus AfD-Programmen angreifen und sich dabei nicht einmal entblöden, Forderungen, die sich an Landesverfassungen anlehnen, zu kritisieren, wie etwa in Bezug auf die bayerische Schulpolitik, könnte damit endlich ein Ende gesetzt sein. Höchstens Einzelforderungen, laut den Kölner Richtern etwa in Bezug auf die Islampolitik der Partei, sind im AfD-Programm verfassungsrechtlich heikler als die Programme der anderen Parteien.

Die großen Linien der Alternative für Deutschland sind mit Blick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht zu beanstanden. Wenn sich einzelne AfD-Mitglieder oder Abgeordnete positiv über Martin Sellner – oder tatsächlich rechtsextremistische Ideen – äußern, begründet das keine Beobachtung und Markierung der größten Oppositionspartei in der Bundesrepublik – und schon gar kein Verbot.

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31 Kommentare

  • Sind hätten die kleinste Kleinigkeit herangezogen um dieser Partei einen Extremismusverdacht zu unterstellen, dass Urteil bedeutet für mich, die AFD muss sowas von eine blütenweisse Weste haben, weisser gehts nicht…

    • Bei manchen Leuten fragt man sich echt, ob die verstehen, was sie lesen. Das Gericht hat der Partei bescheinigt, sich nicht außerhalb der Verfassung zu bewegen, und dass problematische Einzeläußerung eine solche Extrapolation nicht zulassen. Eine weiße Weste hat es der AfD ganz und gar nicht bescheinigt. Letztlich hat das Gericht entschieden, dass Schmuddeligkeit nicht verfassungswidrig ist.

      -38
      • Alle Achtung !! Es gibt sogar in Köln noch ehrliche Gerichte, die sich Gerechtigkeit auf die Fahne geschrieben haben. Chapeau, ist kaum zu glauben

      • @ Waldschrott

        Bei manchen Leuten fragt man sich echt, ob sie verstehen, was sie geschrieben haben…

      • @Waldschrott

        Unfug!

        Wenn nach einem Jahr akribischer Lektüre eines mehr als 1.000 Seiten starken Gutachtens, das ja offensichtlich jeden Krümel auflistet (selbst die absurdesten Kleinigkeiten wie „Weidel hat wie Höcke auch das Wort ‚Schande‘ benutzt“), zu dem jetzigen Ergebnis kommt, kann auch nur der naivste Genosse erwarten, dass das nächste Ergebnis völlig anders ausfällt.

      • Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

      • Welche Verfassung? Noch ist das Besatzerkonstrukt GG in Kraft, durch den Nazi Adenauer in Frankfurt/Main verkündet.

  • Remigration jetzt. Alle Ausreisepflichtigen raus. Besser für das Stadtbild

    • ein deutsches stadtbild :

      **Im deutschen Göttingen ertönte jetzt erstmals öffentlich der Muezzin-Ruf zum Fastenbrechen im Ramadan. Während die Stadtspitze von einem „bewegenden Moment“ spricht, warnen Kritiker vor falscher Toleranz. Die Debatte trifft einen empfindlichen Nerv.**

      https://www.krone.at/4059534 (kurzvideo vom klanggenuss im text)

      • den Klanggenuss erspare ich mir heute lieber. Göttingen ist auch verloren. Mittlerweile kommen schon ein paar Städte zusammen, die sich freiwillig aufgegeben haben.

        • Göttingen, Hochburg der Linken Terroristen und A…. lecker der Regierung.

          1
      • Für mich auch ein bewegender Moment:Ich rege mich wahnsinnig auf.

      • Das ist ja widerlich!

      • Das ist ja widerlich!

    • Raus mit den Clans. Als erstes.

    • Gestern wurden 20 afghanische Straftäter in ihr Muselmannland abgeschoben. Das dürfte erstmal reichen. Die nächsten 20 wahrscheinlich im Sommer.

  • „Remigration“ kann man ja auch als „Abschiebung“ verstehen. Und die ist für alle „vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer“ gesetzlich den Behörden auferlegt.
    Aber die erfüllen ihre Pflicht einfach nicht.

  • Im vom SWR-BW ausgestrahlten Triell hatte Herr Frohnmaier AfD–erwähnt–würde man Remigration für Deutsche mit Migrationshintergrund fordern, würde es auch ihn treffen. Er stamme aus Rumänien.

  • Nun, man muß sich vor den Adjektiven in Acht nehmen – als Attribute sind sie die reinsten „Wieselworte“ – das hier verwendete Attribut „spezifisch“ wirft schon Fragen auf:

    „Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten zur Umsetzung der Remigration seien nicht ersichtlich“, liest man, und fragt sich dabei doch spontan, ob das nicht vielleicht auch heißen kann, daß man möglicherweise „unspezifisch verfassungsfeindliche Absichten“ gesehen haben könnte, die indes (noch?) „nicht ersichtlich“ sind?

  • Der Rechtsstaat zuckt noch?

  • Oje, dann müssten ja alle, die AfD mit „gesichert rechtsextrem“ in Verbindung gebracht und das verbreitet haben, diese Nachricht im Nachgang richtigstellen.
    Oder sehe ich da etwas falsch?

  • Legal Tribune Online (LTO) kommentiert :
    „Der Beschluss des VG Köln ist mehr als nur eine Eilentscheidung: Er spricht gegen die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens und zeigt, die AfD-Taktik wohldosierter Verfassungsfeindlichkeit geht auf, meint LTO-Redakteur Markus Sehl…….“

    Naechster Kommentar dort:
    „AfD erstmal nicht „gesi­chert rechts­ex­trem“……

    Ist das Rhetorik einer links gebuegelten Redaktion oder neutrale Berichterstattung von Juristen ?

  • Vorhin im BR-Staatsfernsehen „Rundschau“: der neu gewählte kathol. Ober-Bischof und seine Glaubensbrüder warnen ausdrücklich vor der AfD. Ähnlich wie die Warnungen vor Luzifer. 👹
    Amen.

    • Nachtrag: In dieser Nachrichtensendung wurde die AfD als “ gesichert rechtsextrem“ bezeichnet. Der Rotfunk kapiert rein gar nix.

    • Die Pfaffen sollen sich aus der Politik heraushalten.

  • Der groteske Überlebenskampf der Altparteien führt zu kafkaesken Wortklaubereien von ehemals ganz normalen und unmissverständlichen Begriffen, anscheinend mit dem Ziel maximale Verwirrung zu stiften 🌀

  • Und die Lügenbolde, die das „Geheimtreffen Wannseekonferenz 2.0“ erfunden und diese Lüge verbreitet haben, sollten auch so langsam zur Verantwortung gezogen werden.

    Die Verbots-Fetischisten von Links (von Notz -grün- und Wegge -SPD-) stampfen wütend mit dem Füßchen und „Ja, aber…“-Gekeife durch die Landschaft.

    Das ist inzwischen derart lächerlich.

    An Stelle der AfD würde ich jeden Politiker und jeden Journalisten und „Journalisten“ auf Unterlassung verklagen und Strafgelder einsammeln.

  • Dass es in der BRDigung eines gerichtlichen Urteils bedarf für eine Frage, die jeder mit dem gesunden Menschenverstand beantworten kann, spricht für sich.

    Seit wann ist der Vollzug geltenden Rechts „verfassungswidrig“ oder gar „verfassungsfeindlich“ ?

    Eine fehlende Rückkehrpflicht in die Heimatländer von Illegalen und „oberflächlich Integrierten“ würde das Land buchstäblich zur Implosion führen. Das liegt doch für jedermann auf der Hand.

    Dann wäre ja auch die zwangsweise Durchsetzung der Steuerpflicht durch das Finanzamt oder die Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Falschparkens ebenfalls verfassungsfeindlich.

    Dieses Land ist eine Freiluftklapse.

  • Wer kennt Shakespeares „Kaufmann von Venedig“?
    In der entscheidenden Gerichstverhandlung gibt die pfiffige Portia als Advokatin dem Kläger Shylock erst einmal in allen Punkten recht, bis dieser jubelt und sie als zweiten Salomon preist. Erst dann, mit dieser moralischen Legitimierung, schlägt sie mit dem Killerargument zurück und demontiert Shylock, bis dieser am Ende froh ist, nicht wegen Mordversuchs gehängt zu werden.
    Die AfD sollte noch eine Weile warten, bis sie den Sekt kaltstellt. Es ist immer noch möglich, dass zuvor sie selber kaltgestellt wird.

    -15
    • Es ist ohnehin nur eine Neutralitätssimulation unserer Gerichte.

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