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Migration

Nach zwei Delikten Rückführung: Union will Abschiebe-Regeln verschärfen

CDU-Generalsekretär Linnemann hat eine Verschärfung des Aufenthaltsrechts angekündigt: Ausländer sollen nach zwei Straftaten abgeschoben werden. Es wäre eine merkliche Nachschärfung der Rechtslage.

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Carsten Linnemann und Friedrich Merz versprechen vor der Wahl mehr Härte in der Migrationspolitik.

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Die CDU will im Fall ihres Wahlsiegs bei der Bundestagswahl deutlich härter gegen straffällige Asylbewerber vorgehen – nach zwei Straftaten soll die Abschiebung folgen. Es sei „unerträglich, dass es Menschen gibt, die zigfach vorbestraft sind – dies aber keinerlei Auswirkungen darauf hat, ob sie das Land verlassen müssen oder nicht“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gegenüber Bild. Nach einem „Warnschuss“ müsse daher künftig „bei der zweiten vorsätzlichen Straftat das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen“, forderte er.

Bei Straftaten, die eine Haftstrafe nach sich ziehen – auch solche Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind – soll auch eine Verurteilung zur Abschiebung ausreichen.

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Bei den Delikten, die zur Ausweisung führen sollten, nennt der CDU-Politiker auch Straftaten wie Diebstahl und Einbruch. Es müsse klar sein: „Wer hier Straftaten begeht, hat das Gastrecht verwirkt und muss das Land verlassen“. Die bisherige Regelung, die den Verwaltungsrichtern einen Ermessensspielraum einräume, werde „damit geändert“, sagt Linnemann.

Die Paragrafen 53 und 54 im Aufenthaltsgesetzes sehen das bisher vor. Dort ist bereits ein Ausweisungsinteresse gegen jene festgeschrieben, die „wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden“ sind, in besonders schweren Fällen auch wegen Haftstrafen eines Jahres. Diese Hürden will die Union senken. Linnemann sprach laut Bild außerdem über Rückführungsabkommen, notfalls auch mit Drittstaaten, um Straftäter aus Deutschland auszufliegen.

Außerdem hält CDU-Chef Friedrich Merz hält weiter an der Forderung nach Abschiebungen syrischer Straftäter fest. „Das Land ist nach wie vor sehr instabil, das wissen wir“, sagte der Kanzlerkandidat von CDU und CSU gegenüber der dpa. „Aber wir sind in der Union ja schon seit längerer Zeit der Auffassung, dass man nach Afghanistan und nach Syrien grundsätzlich abschieben kann und sollte. Das würden wir machen.“

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Zugleich müsse genau darauf geachtet werden, wer derzeit noch aus Syrien nach Deutschland und Europa komme, verlangte Merz. „Ich möchte jedenfalls die Mitglieder der Assad-Milizen, die in Syrien schlimme Verbrechen begangen haben, hier in Deutschland nicht sehen“, mahnte der CDU-Chef.

Anm. d. Red.: Der zweite Absatz wurde nachträglich hinzugefügt, um eine Missverständlichkeit auszuräumen.

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