Nach Wahlausschluss: AfD-Mann Paul geht nächsten Schritt bei Klage gegen Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen
Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul hat beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße seine Klagebegründung gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen eingereicht. Paul wurde von der Wahl ausgeschlossen und möchte nun nachträglich deren Ungültigkeit erwirken.
Mitte Januar reichte der AfD-Landtagsabgeordnete in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen im vergangenen September ein. Paul wurde im Vorfeld der Wahl durch den verantwortlichen Wahlausschuss ausgeschlossen und möchte jetzt erreichen, dass sie im Nachhinein für ungültig erklärt wird. Am Dienstag hat Paul über seinen Anwalt, den AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, seine Klagebegründung eingereicht – diese liegt Apollo News exklusiv vor.
Aus Sicht Pauls wurden mit seinem Wahlausschluss gleich mehrere Vorschriften verletzt, die gebieten, die Wahl im Nachhinein für ungültig zu erklären. Durch den Ausschluss sei etwa die Allgemeinheit der Wahl eingeschränkt worden. Ebenso liege aus Sicht des AfD-Politikers eine Benachteiligung aufgrund seiner politischen Anschauungen vor. Darüber hinaus sieht Paul die rechtlich gebotene Chancengleichheit der Parteien verletzt.
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Außerdem kritisiert Paul in seiner Klagebegründung den Ablauf des Ausschlusses – er habe nicht die Möglichkeit gehabt, auf die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu reagieren, auf dessen Auskünften basierend die Entscheidung des Wahlausschusses getroffen worden war. Außerdem moniert Paul die politische Besetzung des Ausschusses. Auch dass die AfD nicht die Möglichkeit gehabt habe, einen Ersatzkandidaten zu benennen, kritisiert er. Ebenso weist Paul die Vorwürfe zurück, er stehe nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Bereits im Vorfeld der Wahl, aber auch danach, hat Paul einen langen juristischen Weg hinter sich – seine Klagen und Beschwerden im Eilverfahren wurden bislang stets abgewiesen. Nun, so erscheint es in der Klagebegründung, rechnet er sich bessere Chancen aus – so heißt es darin: „Die Verwaltungsgerichte waren der Auffassung, dass nur eingeschränkter Rechtsschutz vor dem Zeitpunkt der Wahl bestehe. Zur Sicherung des Wahltermins solle der Rechtsschutz primär nachträglich im Wege der Wahlanfechtung verwirklicht werden.“
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Und weiter: „Sei der Wahlausschluss zu Unrecht erfolgt, müsse die Wahl nachträglich für ungültig erklärt und wiederholt werden. Vorgelagerter Eilrechtsschutz könne dagegen nur in Ausnahmefällen offensichtlicher Rechtswidrigkeit gewährt werden.“
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Ich wünsche Herrn Paul viel Erfolg!!
Wobei, wenn man sich auf den deutschen Rechtsstaat noch verlassen könnte, wäre das nicht einmal notwendig. Mal sehen, ob auch auf diesem Gerichtsgebäude bereits die Genderflagge weht …
„Vorgelagerter Eilrechtsschutz könne dagegen nur in Ausnahmefällen offensichtlicher Rechtswidrigkeit gewährt werden.“
Offensichtliche Rechtswidrigkeit in Form bösartiger Willkür lag in diesem Fall für jedermann erkennbar vor. Aber so ein Gericht HAT ES EBEN VERDAMMT SCHWER, weshalb es NICHT ALLES ERKENNEN kann, was jeder Blinde mit Krückstock mühelos erkennen würde…
Es war politisch nicht gewollt und demzufolge haben die Gerichte bisher alle brav Männchen gemacht. Mal sehen, ab welcher Stufe / Gerichtsform nicht mehr.
Die Deutsche Demokratur wie sie leibt und lebt!!!
O O- Er lässt sich von einem Partrifreund rechtlich vertreten.
und wieder sieht man
wenn es um „unsereDemokratie“ geht, dann dauert es ewig bis ganz „formal“ der Rechtsweg seinen Lauf nimmt.
Kommen somalische Kulturbereicherer ins Land nicht rein, geht es binnen weniger Tage, bei Streusalz in Berlin sogar in Stunden.
Das Urteil steht längst fest, wie einst in Thüringen hatte man 2Jahre bewusst verschleppt und selbst ein Urteil was rechtswidriges Verhalten nachwies hatte KEINE Konsequenzen und man blieb MP und ist heute sogar quasi befördert zum Bundestagsvize.