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Nach Wahlausschluss: AfD-Mann Paul geht nächsten Schritt bei Klage gegen Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen

Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul hat beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße seine Klagebegründung gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen eingereicht. Paul wurde von der Wahl ausgeschlossen und möchte nun nachträglich deren Ungültigkeit erwirken.

Klagt nachträglich gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul (IMAGO/Herrmann Agenturfotografie)

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Mitte Januar reichte der AfD-Landtagsabgeordnete in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen im vergangenen September ein. Paul wurde im Vorfeld der Wahl durch den verantwortlichen Wahlausschuss ausgeschlossen und möchte jetzt erreichen, dass sie im Nachhinein für ungültig erklärt wird. Am Dienstag hat Paul über seinen Anwalt, den AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, seine Klagebegründung eingereicht – diese liegt Apollo News exklusiv vor.

Aus Sicht Pauls wurden mit seinem Wahlausschluss gleich mehrere Vorschriften verletzt, die gebieten, die Wahl im Nachhinein für ungültig zu erklären. Durch den Ausschluss sei etwa die Allgemeinheit der Wahl eingeschränkt worden. Ebenso liege aus Sicht des AfD-Politikers eine Benachteiligung aufgrund seiner politischen Anschauungen vor. Darüber hinaus sieht Paul die rechtlich gebotene Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Außerdem kritisiert Paul in seiner Klagebegründung den Ablauf des Ausschlusses – er habe nicht die Möglichkeit gehabt, auf die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu reagieren, auf dessen Auskünften basierend die Entscheidung des Wahlausschusses getroffen worden war. Außerdem moniert Paul die politische Besetzung des Ausschusses. Auch dass die AfD nicht die Möglichkeit gehabt habe, einen Ersatzkandidaten zu benennen, kritisiert er. Ebenso weist Paul die Vorwürfe zurück, er stehe nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bereits im Vorfeld der Wahl, aber auch danach, hat Paul einen langen juristischen Weg hinter sich – seine Klagen und Beschwerden im Eilverfahren wurden bislang stets abgewiesen. Nun, so erscheint es in der Klagebegründung, rechnet er sich bessere Chancen aus – so heißt es darin: „Die Verwaltungsgerichte waren der Auffassung, dass nur eingeschränkter Rechtsschutz vor dem Zeitpunkt der Wahl bestehe. Zur Sicherung des Wahltermins solle der Rechtsschutz primär nachträglich im Wege der Wahlanfechtung verwirklicht werden.“

Und weiter: „Sei der Wahlausschluss zu Unrecht erfolgt, müsse die Wahl nachträglich für ungültig erklärt und wiederholt werden. Vorgelagerter Eilrechtsschutz könne dagegen nur in Ausnahmefällen offensichtlicher Rechtswidrigkeit gewährt werden.“

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65 Kommentare

  • Ich wünsche Herrn Paul viel Erfolg!!

    Wobei, wenn man sich auf den deutschen Rechtsstaat noch verlassen könnte, wäre das nicht einmal notwendig. Mal sehen, ob auch auf diesem Gerichtsgebäude bereits die Genderflagge weht …

    245
    • All diese Klagen der AFD sind meist aussichtlos und erfolglos.
      Aber sie haben etwas Positives. Sie zeigen immer mehr Bürgern, wie völlig links unterwandert die deutsche Justiz ist.

      193
      • so sehe ich das auch. Wenn ein J. Paul zur BGM-Wahl zugelassen worden wäre, hätte das Brandmauerkartell auch eine Wahl zum BGM verhindert. Jetzt ist J. Paul ein prominenter Vertreter der AFD, der sogar in den USA zu seinem skandalösen Fall gehört wurde. Die Nichtzulassung zur Wahl hat außerdem gezeigt, wie Demokratisch „unserer Demokratie“ der Kartellparteien in Wirklichkeit ist.

        115
      • Dieses Kartell, dieser „Bürgermeister“ hat sich auch noch GROß Feiern lassen, mit nur 10% der Stimmen von den Bürgern! Mehr braucht man nicht zu wissen!

        • Schimpfen Sie bitte auf die wirklich Verantwortlichen. DIE WÄHLER!

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      • Folge des berüchtigten ’68er „Marsches durch die Institutionen“ zur Machtergreifung…

      • Zur Dokumentation äußerst wichtig, auch, wenn es ersteinmal nichts bringt.

      • Richtig, aber leider ebenfalls wirkungslos, weil ca. 70 der deutschen (meine persönliche Schätzung) eine NICHT tendenziöse Justiz gar nicht WILL, sprich, weltanschaulich irgendwo zwischen Mittelalter und Kommunismus angesiedelt ist, meist kombiniert.

      • Nicht nur der Faschismus gebar juristische Scheusale, nein, auch der „Sozialismus“ brachte ideologisch Monster durch grauenhafte Gerichtsszenen und Urteile in die Geschichtsbücher, so wie die „Rote Guillotine“ (Hilde Benjamin) in der DDR. Vom Maoismus und Stalinismus ganz zu schweigen. Es ist traurig, solche eindeutigen ideologiegetriebenen Bestrebungen im eigenen Land erneut erkennen zu müssen.

    • Auf dem Fries steht bestimmt: suum cuique!

  • Ich wünsche ihm mit seiner Klage viel Glück, bin mir aber mittlerweile nicht mehr sicher.

    • Mich wundert, das die vorherige Kapitulation der SPD OBin vor dem Schulchaos mit ihrem Parteiaustritt deshalb, nicht dazu publiziert wird. Dazu die BASF Klimakatastrophe. Ludwigshafen als selbstgemachte failed City.

      • Die ist längst wieder drin. Das war nur ein taktischer Austritt.

  • Unsere Demokratie in Reinform, made in Germany

  • Ein Rechthabender ist nicht immer auch ein Rechtbekommender.

    • Vor Gericht erwartet man Recht, bekommt aber ein Urteil!

      • Aber nicht mehr im Namen des Volkes!

        • Doch, aber es wird nie dazugesagt, welches Volkes!

          7
  • Ich wünsche ihm viel Erfolg und Durchhaltevermögen!

  • Das ganze ist an Rechtsbeugung und Willkürlichkeit durch die Systemparteien kaum zu überbieten. Dafür muss man nicht einmal Jurist sein um zu wissen hier wurde Recht gebrochen.

  • Auf den Ausgang bin ich ja mal gespannt. Ich drück‘ ihm beide Daumen.

  • Dranbleiben und nicht nachlassen. Stets höhere Instanzen nutzen.

  • Wie bei den Klagen vom BSW wird auch er kein Recht bekommen.
    Unsere Demokratie muss vor Demokraten geschützt werden, auch per „Gesetz“.

  • Es geriet leider viel zu schnell in Vergessenheit, daß die Hetzerei gegen die AFD gerichtlich verboten wurde.
    Auf ein Neues und viel Erfolg dabei Herr Paul.

  • Mit Christian Wirth hat er einen sehr guten Anwalt. Das wird gut.

  • Dieser Wahlausschluss ist ein Angriff auf die Demokratie. Wann berichten Tagesschau, Heute Journal, SZ, usw. denen ja „unsere Demokratie“ ein ernstes Anliegen ist?

  • Ich hoffe er kommt mit dieser Argumentation durch.

  • „Vorgelagerter Eilrechtsschutz könne dagegen nur in Ausnahmefällen offensichtlicher Rechtswidrigkeit gewährt werden.“

    Offensichtliche Rechtswidrigkeit in Form bösartiger Willkür lag in diesem Fall für jedermann erkennbar vor. Aber so ein Gericht HAT ES EBEN VERDAMMT SCHWER, weshalb es NICHT ALLES ERKENNEN kann, was jeder Blinde mit Krückstock mühelos erkennen würde…

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    • Es war politisch nicht gewollt und demzufolge haben die Gerichte bisher alle brav Männchen gemacht. Mal sehen, ab welcher Stufe / Gerichtsform nicht mehr.

      • Vielleicht hat er vor dem Europäischen Gerichtshof eine Chance. Bei den rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten im gesamten Instanzenzug sicher nicht und auch dem Bundesverwaltungsgericht traue ich nicht.

  • Ich bin sehr gespannt: Wird die Klage abgewiesen oder ein Urteil so lange herausgezögert, bis die Legislaturperiode zu Ende ist? Wie gesagt, es bleibt spannend. Dass die Wahl tatsächlich wiederholt werden muss, halte ich für sehr unwahrscheinlich, lasse mich aber gerne überraschen

  • Lackmustest / Gretchenfrage

    Danach wissen wir mehr. Also abwarten.

  • Go Paul Go! Weiter so. Zeig unserer Demokratie was echte Demokratie ist.

  • Ich wette die Justiz ist schon eingenordet das die Klage keinen Erfolg haben wird.
    Alles andere würde mich überraschen.

    • Die Verwaltungsgerichte in RLP stehen in allen Fällen hinter der Verwaltung. Das geht bis kurz vor die Rechtsbeugung. Eigene Erfahrung.

      • Ergänzung: Das war in RLP schon immer so. Egal, ob die Verwaltung Rot oder Schwarz war.

  • Würde das 1000-Seiten Prosakonvolut als Beweismittel für die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ in der Ablage P landen, hätte der Wahlausschuss nichts mehr in der Hand. Leider steht zum Wahlausschuss nichts weiter im Gesetz. Er kann also wirklich einen Kandidaten ohne Sachgrund ablehnen.
    Daher läuft Paul mit seinen Klagen wohl eher ins Leere.

    -15
  • Und genau das ist richtig… Es muss Neuwahlen zum Bürgermeister Amt geben. Ich meine ja auch immer noch das dieses Vorgehen nicht mit dem EU Recht vereinbar ist. Da kann doch nicht einfach so ein Kandidat ausgeschlossen werden von einer Wahl… Das erinnert jetzt wieder an die schrecklichen 12 Jahre… So etwas sollte nicht mehr sein egal für welche Seite, kein Mensch sollte mehr von Wahlen ausgeschlossen werden nur weil es der Linksgrünen Seite nicht passt…

  • Wow!Wer weiss…..vielleicht haben wir zum Ende dieser Legislaturperiode sogar noch ein Urteil in dieser Sache….(?)
    Aber vermutlich reicht es wohl nicht…

  • Viel zu viel blah blah. Der VS hatte keine stichhaltigen Gründe vorgebracht, die einen Ausschluß von der Wahl auch nur Ansatzweise hätten rechtfertigen könnten, somit war der Ausschluss rechts- und verfassungswidrig. Punkt

  • Man muss einfach feststellen, dass ein nicht unerheblicher Teil des politischen Systems dieser BRD sich NICHT auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt, also definitiv verfassungsfeindlich ist! Damit befinden wir uns hier in weiten eben nicht in einer Demokratie.

  • Wieso schafft es die AfD denn so selten, geeignete Kandidaten zu finden? Gibt es da wirklich so wenige, die nicht so klar rechtsextrem sind?

    -34
    • Was ist denn an Joachim Paul rechtsextrem?

      • Lesen Sie die Belege des Verfassungsschutzes.

        -16
        • Sie können also selber keinen Beleg nennen?

          Und meinen Sie nicht, dass die Wähler in einer Demokratie entscheiden sollten, wen sie für geeignet halten?
          In diesem Fall waren es die politischen Konkurrenten von Herrn Paul, demokratisch erscheint mir das nicht.

          11
        • Danach wären alle diesseits von SED/SPD rechtsextrem. Sie auch?

          8
  • Merkels Putsch gegen Thomas Kemmerich im Februar 2020 war auch nicht rechtens aber die linksgrüne Richterinnenschaft hat das erst nach 2021 festgestellt.

    Konsequenzen? Keine!

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