Kathrin Wahlmann
Nach „Schwachkopf“-Affäre: SPD fordert „Politikerbeleidigung“ noch schneller zu ahnden
Nach der „Schwachkopf“-Affäre um Wirtschaftsminister Robert Habeck fordert die SPD, die Voraussetzungen für die „Politikerbeleidigung“ noch weiter zu lockern. Beleidigungen gegen Politiker sollen so noch schneller geahndet werden können.
Wenige Tage nach der „Schwachkopf“-Affäre um Wirtschaftsminister Robert Habeck kommt aus der SPD die Forderung, die Voraussetzungen für den Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs zu lockern. Legal Tribute Online zufolge fordert Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) rechtliche Anpassungen, um gegen Politiker gerichtete Äußerungen noch schneller ahnden zu können.
Das bisherige Kriterium, dass eine Beleidigung nur dann als solche geahndet werden kann, wenn sie das „öffentliche Wirken“ des Politikers erheblich erschwert, soll entfallen. Die strafrechtliche Verfolgung von Bürgern wäre damit noch schneller möglich. Zudem hätte die Änderung wohl auch Folgen für das Strafmaß. Dieses dürfte nach der Änderung tendenziell höher ausfallen.
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„Unsere Demokratie lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich in herausgehobener Weise – und oft in ihrer Freizeit – für unsere Gesellschaft einsetzen. Beleidigungen gegen solche Bürgerinnen und Bürger zielen daher nicht nur auf die jeweilige Einzelperson, sondern treffen unser demokratisches Gemeinwesen als Ganzes“, so Wahlmann gegenüber der Welt.
Es sei „unerträglich zu sehen, welch widerlichen Hasskommentaren sich auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land inzwischen regelmäßig ausgesetzt sehen“. Ihrer Meinung zufolge würde der raue Ton inzwischen dazu führen, dass mehr und mehr sich aus Angst vor Hass politisch nicht engagieren würden. „Das ist Gift für unsere Demokratie“, so die Justizministerin von Niedersachsen.
Der Paragraph 188 ist jedoch bereits ein Spezialtatbestand der „einfachen“ Beleidigung gemäß Paragraph 185 des Strafgesetzbuchs. Eingeführt wurde dieser erst 2021 unter Altkanzlerin Angela Merkel. Gegenüber dem Paragraph 185 sieht Paragraph 188 zudem ein höheres Strafmaß vor. Wer den Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ erfüllt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. Anders als bei der „einfachen Beleidigung“ dürfen die Strafverfolgungsbehörden hier zudem nicht erst auf Antrag des mutmaßlichen Opfers, sondern auch von Amts wegen ermitteln.
Der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner steht der geplanten weiteren Aufweichung des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs jedoch skeptisch gegenüber. „Wenn man das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Erschwerung des öffentlichen Wirkens aus dem Paragrafen 188 Strafgesetzbuch herausnähme, dürfte es den Staatsanwaltschaften tatsächlich leichter fallen, von Amts wegen gegen eine Politikerbeleidigung zu ermitteln und zu einer Verurteilung kommen“, so der Verfassungsrechtler gegenüber der Welt. „Ich sehe allerdings Probleme mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und vor allem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.“
Als kommt doch, was alle befürchten: Der Majestätsbeleidigungsparagraph.
Ich dachte immer, daß das tiefste und dunkelste Vergangenheit ist.
Nachtrag, liebe Politiker: Die Gedanken sind frei, und die Wahlkabine ist noch nicht überwachbar.
Politiker dürfen ohne, dass sie in Regress genommen werden, Millionen Steuergelder in den Sand setzen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Jeder Arbeiter oder Angestellter der das Geld seines Arbeitgebers verschleudert, wird entlassen. Wird ein Politiker wegen seines Handelns kritisiert, gilt das ganz schnell als Beleidigung und ihm steht der gesamte Gesetzesapparat kostenfrei zur Verfügung, ohne das ihm persönlich das einen Cent kostet. Verliert er die Klage, zahlt ebenfalls der Steuerzahler. Warum verlangt man von Politikern nicht eine Mindestanforderung für das angestrebte Amt? Ich könnte mir vorstellen, dass die „Beleidigungen“ drastisch abnehmen würden.
wie diese undemokratischen Altparteien agieren,zeigt uns allen deutlich auf,dass wir diese allesamt noch schneller abwählen müssen.
Hier haben wir im Februar 2025 Gelegenheit zu,bevor diese rotgrünen Ideologen,wozu die CDU mittlerweile als linke Partei auch gehört,unser Land endgültig zu einer totalitären Wüste umgestalten !!
Es ist unfassbar was da läuft. Würden Politiker ihre Arbeit ordentlich machen, wären sie so stark beschäftigt, dass sie gar nicht mitbekommen würden, wenn jemand etwas Beleidigendes sagt. Auch würden diejenigen, welche die Beleidigungen ausstoßen, kaum Gehör finden, weil für die Bevölkerung irrelevant. Die Bürger erwarten von der Politik eine gute Arbeit und wenn diese nicht abgeliefert wird und stattdessen immer mehr Bürokratie aufgebaut, immer mehr Steuern aus dem Geldbeutel gezogen, dazu die Bevölkerung noch beleidigt, ja sogar ruiniert wird und dazu in immer mehr Unsicherheit lebt, dann steigt auch bei dem freundlichsten Bürger das Adrenalin. Mein Eindruck ist, dass sie in der politischen Blase nun gar nichts mehr merken und ständig über das Ziel hinaus schießen. Es würde mich wundern, wenn sich das nicht in Wahlergebnissen widerspiegelt. Frau Wahlmann soll nicht vergessen, dass die SPD in Niedersachsen seit der Landtagswahl bereits 7% verloren hat. Das hat Gründe.
SPD, Bevormundung und gegen Meinungsfreiheit. Was ist nur aus der Partei von Helmut Schmidt geworden. Zum Wegrennen.
Es ist schon atemberaubend anzusehen, wie diese Politiker jeden Tag ein weiteres Steinchen aus unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit herausbrechen oder es versuchen. Es ist nicht mehr weit bis zum autoritären Staat.
Nun, wenn ich freiwillig eine Nachtwanderung durch das Moor unternehme, nehme ich billigend in Kauf, in einen Moorkolk zu fallen.
Wenn ich freiwillig eine Meinungsäußerung oder wissenschaftliche These publiziere, nehme ich billigend in Kauf, daß sie bestritten oder widerlegt wird.
Wenn ich mich freiwillig um ein öffentliches Amt oder politisches Mandat bewerbe, nehme ich billigend in Kauf, daß meine Entscheidungen oder Positionen – auch scharfer – Kritik unterzogen werden, weil diese ggf. das Leben anderer direkt beeinflussen.
Wer das nicht will, muß keine Moorwanderung unternehmen, nichts publizieren oder sich nicht um ein Mandat bemühen.
Aber das zu wollen und gleichzeitig das damit Verbundene nicht zu wollen, nennt sich wohl „voluntative Dissonanz“. Da hat sich jemand nicht gefragt: „Was will ich und was bin ich bereit dafür auf mich zu nehmen?“