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Kathrin Wahlmann

Nach „Schwachkopf“-Affäre: SPD fordert „Politikerbeleidigung“ noch schneller zu ahnden

Nach der „Schwachkopf“-Affäre um Wirtschaftsminister Robert Habeck fordert die SPD, die Voraussetzungen für die „Politikerbeleidigung“ noch weiter zu lockern. Beleidigungen gegen Politiker sollen so noch schneller geahndet werden können.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann fordert, die Voraussetzungen für die „Politikerbeleidigung“ weiter zu senken

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Wenige Tage nach der „Schwachkopf“-Affäre um Wirtschaftsminister Robert Habeck kommt aus der SPD die Forderung, die Voraussetzungen für den Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs zu lockern. Legal Tribute Online zufolge fordert Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) rechtliche Anpassungen, um gegen Politiker gerichtete Äußerungen noch schneller ahnden zu können.

Das bisherige Kriterium, dass eine Beleidigung nur dann als solche geahndet werden kann, wenn sie das „öffentliche Wirken“ des Politikers erheblich erschwert, soll entfallen. Die strafrechtliche Verfolgung von Bürgern wäre damit noch schneller möglich. Zudem hätte die Änderung wohl auch Folgen für das Strafmaß. Dieses dürfte nach der Änderung tendenziell höher ausfallen.

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„Unsere Demokratie lebt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich in herausgehobener Weise – und oft in ihrer Freizeit – für unsere Gesellschaft einsetzen. Beleidigungen gegen solche Bürgerinnen und Bürger zielen daher nicht nur auf die jeweilige Einzelperson, sondern treffen unser demokratisches Gemeinwesen als Ganzes“, so Wahlmann gegenüber der Welt.

Es sei „unerträglich zu sehen, welch widerlichen Hasskommentaren sich auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land inzwischen regelmäßig ausgesetzt sehen“. Ihrer Meinung zufolge würde der raue Ton inzwischen dazu führen, dass mehr und mehr sich aus Angst vor Hass politisch nicht engagieren würden. „Das ist Gift für unsere Demokratie“, so die Justizministerin von Niedersachsen.

Der Paragraph 188 ist jedoch bereits ein Spezialtatbestand der „einfachen“ Beleidigung gemäß Paragraph 185 des Strafgesetzbuchs. Eingeführt wurde dieser erst 2021 unter Altkanzlerin Angela Merkel. Gegenüber dem Paragraph 185 sieht Paragraph 188 zudem ein höheres Strafmaß vor. Wer den Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ erfüllt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft. Anders als bei der „einfachen Beleidigung“ dürfen die Strafverfolgungsbehörden hier zudem nicht erst auf Antrag des mutmaßlichen Opfers, sondern auch von Amts wegen ermitteln.

Der Augsburger Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner steht der geplanten weiteren Aufweichung des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs jedoch skeptisch gegenüber. „Wenn man das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Erschwerung des öffentlichen Wirkens aus dem Paragrafen 188 Strafgesetzbuch herausnähme, dürfte es den Staatsanwaltschaften tatsächlich leichter fallen, von Amts wegen gegen eine Politikerbeleidigung zu ermitteln und zu einer Verurteilung kommen“, so der Verfassungsrechtler gegenüber der Welt. „Ich sehe allerdings Probleme mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und vor allem mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.“

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