„Verstöße gegen Denkmalschutz“
Nach Habeck-Projektion auf Siegestor: Stadt München leitet juristische Schritte ein
Die Habeck-Projektion auf das Münchener Siegestor wird ein juristisches Nachspiel haben. Wegen Verstößen „gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt und den Denkmalschutz“ wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Am Freitag wurde für eine Stunde das Konterfei des Grünen-Spitzenkandidaten Robert Habeck auf grünem Hintergrund auf das Münchner Siegestor projiziert. Die Projektion zeigte den Slogan „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.“ unterhalb des Porträts. Jedoch schritt die Polizei ein und ließ die Projektion abschalten, da die Verantwortlichen keine städtische Genehmigung vorweisen konnten. Dies teilte das Kreisverwaltungsreferat auf Anfrage mit. Der Projektor war in einem nahegelegenen geparkten Fahrzeug platziert. Wie nun bekannt wurde, wird die Aktion noch ein Nachspiel haben.
Demnach hat die Polizei ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches von der Stadt München auch weiterverfolgt wird. Konkret heißt es hierzu: „Im Raum stehen mehrere Tatbestände, darunter das widerrechtliche Aufstellen eines Projektors auf öffentlichem Grund sowie Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt und den Denkmalschutz“. All diese Tatbestände werden Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes haben, heißt es weiter. Insbesondere wolle man den Verantwortlichen klarmachen, dass das Kreisverwaltungsreferat „weitere derartige oder ähnliche Aktionen im Wahlkampf nicht tolerieren wird.“
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Ersten Ermittlungen zufolge ist eine Firma für die Projektion von Habecks Porträt verantwortlich. Wer Auftraggeber der Aktion war, wurde bisher jedoch noch nicht öffentlich gemacht. Die Grünen hatten im Vorfeld allerdings eine landesweite Kampagne mit Habeck-Projektionen an Gebäudefassaden angekündigt. Das eingeleitete Bußgeldverfahren zielt zunächst auf die Personen ab, die von der Polizei am Ort des Geschehens angetroffen wurden.
Für die Aktion hagelte es für die Grünen auf Social Media Kritik. Die Partei selbst bewertet die Projektion aber offenbar als Erfolg. Ein Sprecher des Bundesvorstandes erklärte gegenüber dem BR: „Das Motiv wird über mehrere Tage in unterschiedlichen Städten in ganz Deutschland an zentralen öffentlichen Plätzen zu sehen sein.“ Die Partei begründete die Kampagne und den Slogan „Bündniskanzler“ mit den Worten: „Wir müssen zu Bündnissen zusammenwachsen. Als Bündniskanzler steht Robert Habeck genau dafür.“
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Wird im Sand verlaufen wie bei Kramer, oder er wird sagen, ich kann mich daran nicht erinnern.
Die Ermittlungen werden bei dem „Mitarbeiter vor Ort“ enden. Damit wird das kleinste Licht in der Kette bestraft.
Warum nur das Siegestor in München. In Nürnberg gibt es ein Gelände das passt zum Größenwahn.
Man sieht, was die Grünen unter „fairem Wahlkampf“ verstehen, den sie in einer Vereinbarung mit CDU, CSU, SPD, FDP und Linkspartei am 22.12. versprochen hatten.
So sieht für die Grünen ein fairer Wahlkampf aus.
Auch die Werbung die hierdurch entstanden ist sollte beim Strafmaß berücksichtigt werden. Geld tut denen nicht weh.
Ich halte es für fair gegenüber den anderen Parteien, dass die Grünen im Stadtgebiet für diesen Wahlkampf nicht mehr plakatieren dürfen.
Da hat sie ihn wieder umzingelt, die Wirklichkeit.
„Wir sind umzingelt von Wirklichkeit.“ – Robert Habeck (GRÜNE) am 04.12.2023
Wegsperren auf Lebenszeit!