Friesland
Nach 15 Jahren bei der Diakonie: AfD-Spitzenkandidatin fristlos entlassen
Nach 15 Jahren beim Hospiz mission:lebenshaus ist Martina Müller von ihrem kirchlichen Arbeitgeber fristlos entlassen worden. Zur Begründung verweist man auf ihre kommunalen Kandidaturen für die AfD in Friesland – Müller war nicht bereit gewesen, sich schriftlich zu distanzieren.
Die Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland, Martina Müller, ist von ihrem kirchlichen Arbeitgeber fristlos gekündigt worden. Die diakonische mission:lebenshaus gGmbH, eine hundertprozentige Tochter des maßgeblich staatlich finanzierten Vereins für Innere Mission in Bremen, begründet die Kündigung explizit mit der Kandidatur für die Partei. Das teilte der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert in einer Pressemitteilung mit.
Zum mission:lebenshaus gehören ein Hospiz für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche sowie mehrere Hospize für Erwachsene in Bremen und umliegenden Orten wie Bremerhaven oder Jever. Im Leitbild des mission:lebenshaus heißt es auf dessen Webseite: „Wir orientieren uns an den christlichen Grundwerten und begegnen Menschen offen, ungeachtet ihres Glaubens und ihrer Herkunft, und tragen die Themen Sterben, Tod und Trauer in die Gesellschaft.“
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Martina Müller arbeitete dort nach eigenen Angaben seit Juni 2011 und war auch 1. Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Vor ihrer Kündigung war sie am 30. Juli 2026 per Abmahnung aufgefordert worden, von ihren beiden Kandidaturen für die AfD bis zum 7. August wirksam zurückzutreten.
In der Abmahnung, die Martin Sichert in einem Video zeigt, heißt es, dass Martina Müller durch den Rückzug ihrer Kandidaturen von einer „aktiven, nach außen sichtbaren Unterstützung der AfD Abstand nehmen“ solle. Als Nachweis über den vollzogenen Rückzug wollte das Hospiz eine schriftliche Bestätigung vorgelegt bekommen. Andererseits behalte man sich weitere Schritte bis hin zur Kündigung vor. Da Müller nicht von ihren Kandidaturen zurücktrat, erfolgte am 17. August die fristlose Kündigung.
„Meine langjährige Tätigkeit habe ich mit Überzeugung und Verantwortung gelebt und mich stets für die Belange und Interessen der Beschäftigten eingesetzt. Ich bin schwer enttäuscht davon, dass mein Arbeitgeber nach so langer vertrauensvoller Zusammenarbeit versucht, mich zu nötigen und meine berufliche Existenz bedroht, nur weil ich mich auch für die Mitmenschen in meiner Gemeinde und meinem Landkreis künftig einsetzen möchte“, sagt Müller laut Pressemitteilung. Sie wolle die rechtlichen Möglichkeiten gegen die Kündigung ausschöpfen.
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Sichert stellte die These auf, das Vorgehen des mission:lebenshaus sei strafrechtlich relevant, da es sich um Wählernötigung nach Paragraf 108 des Strafgesetzbuches handele. Der Paragraf untersagt es, wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse auszunutzen, um jemanden dazu zu bringen, sein Wahlrecht auf eine bestimmte Weise auszuüben. Der Versuch ist strafbar. Wählernötigung kann mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.
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Das Hospiz mission:lebenshaus äußerte sich auf Anfrage von Apollo News bis zum Erscheinen des Artikels nicht.
Der Verein für Innere Mission Bremen wurde 1849 gegründet und betreibt neben mehreren Hospizen unter anderem eine Wohnungslosenhilfe, eine ambulante Pflegehilfe und ist im Bereich Jugendhilfe und Migration tätig. Neben 700 hauptamtlichen Mitarbeitern gibt es 300 Freiwillige, die für den Verein arbeiten. „Wir setzen uns für Vielfalt, Gerechtigkeit und Nächstenliebe ein“, heißt es auf der Webseite des Vereins.
Manche Projekte des Vereins, wie zum Beispiel der Wärmebus, werden von der Stadt Bremen finanziell gefördert. Für die Beratung von Frauen, die von Zwangsprostitution und Menschenhandel betroffen sind, erhielt der Verein für Innere Mission in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 332.428 Euro von der Bremer Senatorin für Gesundheit. Auch die Finanzierung der allgemeinen Aktivitäten des diakonischen Vereins erfolgt maßgeblich aus Steuermitteln.
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Ein Fest für jedes Arbeitsgericht!
Da wäre ich bei unserer heutigen Justiz nicht so sicher.
Das wahrscheinlich schon, aber ich würde hier auf alle Fälle auch vor Gericht ziehen und wenn es möglich ist immer weiter gehen, denn alles was hier gerade abläuft stammt aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte und das ist erschreckend.
Da haben Sie zwar recht! Aber aus meiner Erfahrung bei Arbeitsgerichten (nicht als Kläger oder Beklagter) kann ich ihnen folgendes sagen: Die Klägerin kann durchaus Recht bekommen. aber dann sagt der Arbeitgeber, dass das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer durch den Gang zum Arbeitsgericht vollends zerstört ist und ihm eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zuzumuten ist. Und zack, trotz positivem Gerichtsurteil ist sie ihren Job los, höchstens gibt es noch eine kleine Abfindung. Und dagegen kann man leider auch nicht mehr klagen. DAS ist die Wirklichkeit in Deutschland – schon lange!
“ … denn alles was hier gerade abläuft stammt aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte … “ Stimmt, aber kaum einer weiß es. Immerhin kann man genau nachlesen, was die Nationalsozialisten sich seinerzeit erlaubt haben. Nach demselben Prinzip wie heute: OBERhalb der Strafbarkeitsgrenze – UNTERhalb der Strafverfolgungsdranges der Staatsanwälte.
Zumindest für jedes unabhängige….
Zusätzlich wäre noch zu bemerken, dass Kirchen und kirchliche Einrichtungen ein kirchliches sonderarbeitsrecht genießen. Das ist im Grundgesetz unter Art. 140 in Verbindung mit art. 137 der Weimarer Reichsverfassung verankert.
Loyalitätsanforderungen: Nach dem Selbstverständnis der Kirchen konnten private Lebensführung oder ein Kirchenaustritt früher schnell zum Ausschluss oder zur Kündigung führen.
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schränkten die Macht der Kirchen ein. Eine Kirchenmitgliedschaft oder Loyalitätspflicht ist nur noch zulässig, wenn sie für die konkrete Position (z. B. in der Seelsorge oder Leitung) „objektiv geboten“ und für die religiöse Identität plausibel ist. Für Pflegekräfte, Ärztinnen oder Verwaltungspersonal gilt dies immer seltener.
An kann gespannt sein, wie das Arbeitsgerichtsverfahren ausgeht.
Recht zu haben ist nicht schwer, Recht zu bekommen, dagegen sehr! Insbesondere in „unserer Demokratie“
Zumindestens in einem Rechtsstaat.
Ich und meine Frau haben schon etwas länger, bei diesen Gesinnungs Kirchen auch Fristlos gekündigt!!
Die Diakonie tritt hier das Grundgesetz kräftig mit den Füssen und die Mitarbeiterin in den Allerwertesten….
Jeder, der noch in den beiden großen Kirchen bleibt, macht sich langsam aber sicher mitschuldig an den antidemokratischen Vorgängen in diesem Land.
Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Trifft auch auf alle Mitglieder der Katellparteien zu.
Das Vertrauen in den AG ist dadurch zerüttet und eine juristisch erzwungene Wiedereinstellung unzumutbar. Aber auf Schadensersatz sollte sie auf jeden Fall klagen. Da könnte ein hoher fünfstelliger Betrag bei rauskommen, evtl. auch mehr.
15 Jahre offenbar gut genug für die Diakonie – bis die politische Gesinnung nicht mehr passte.
Erst die Aufforderung, die AfD-Kandidatur zurückzuziehen, dann nach der Weigerung die fristlose Kündigung.
„Vielfalt, Gerechtigkeit und Nächstenliebe“ sind eben wunderbare Begriffe – solange die Vielfalt an der richtigen Stelle endet.
Besonders grotesk wird es, wenn ein Arbeitgeber, der sich christliche Werte und Offenheit auf die Fahnen schreibt, plötzlich politische Loyalität zum Einstellungskriterium erhebt.
Aber vermutlich heißt Ausgrenzung heute einfach Haltung, solange sie die Richtigen trifft.
mission:lebenshaus? So benennen die ein Hospiz, in dem man nur liegt um zu sterben?
Zu der Frau Müller sage ich: lassen Sie sich nicht verunsichern und starten Sie woanders neu, in einem Betrieb der nicht politisch aufgeladen ist.
Es erinnert mich stark an die Pandemie Tyrannei.
Da fragt man schon wer ist denn hier Nazi…..
Die Kirche war doch bei jeder Sauerei der Geschichte dabei!
Christliche Werte? Menschenwürde? Wo bleibt der Aufschrei der beiden Kirchen gegen die Tötung im Mutterleib? Das sind doch Heuchler der übelsten Sorte… Siehe Corona, was für ein feiger Verein…
Klagen, sofort!
Und auf Entzug der Gemeinnützigkeit!
… müsste man eigentlich. Aber hier geht es um sterbende Menschen. Es ist eine Schande, dass unter der Entlassung die sterbenden Kinder noch mehr zu leiden haben.
Hatten wir übrigens vor knapp 100 Jahren schonmal. Und es waren auch linke Sozialisten.
Pssst, das könnte Links-Grün-Woke verunsichern 😉
Und jetzt?
Geht’s dir jetzt besser?
Kündigungsschutzklage…..auf Abfindung und Nötigung klagen, anschließend Austritt aus der Kirche!
Die Kündigung ist nicht rechtens!
Wir sind im Jahr 1933 angekommen.
Sehr geehrte Frau Müller: Meine Hochachtung vor soviel Rückgrat.
Mein Gott, was bin ich froh, dass nur du dort angekommen bist und Schwachmaten im Internet niemanden in ihre depressiven Wahnvorstellungen mitreißen können.
Der Kündigungsgrund ist vor keinem Arbeitsgericht haltbar!
Die Diakonie wird sich dumm und dusselig zahlen.
Sollte man mit so etwas durchkommen, sind freie Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft!
Sogar ein Fall für ein Verfassungsgericht. Denn die Diakonie verstößt hier offen gegen das Grundgesetz.
ist das verfassungsgericht tatsaechlich noch unabhaengig?
Leider nicht. Die Regeln des GG gelten nur für den Staat gegenüber Bürger. Die Diakonie ist nicht staatlich und hat aufgrund kirchlicher Träger sogar mehr Freiheiten.
Als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender kann ich jetzt schon sagen, dass das Arbeitsgericht mit seinem vorhersehbaren Urteil den Arbeitgeber bis auf die Knochen blamieren wird.
So sieht die Moral der Kirche aus.
Unbescholtene Bürger, die für eine nicht verbotene, also legale Partei kandidieren, werden rausgeworfen.
Pädophile Priester wurden systematisch im System gedeckt.
Diese “ Christlichen “ Kirchen sind woke, linksgrüne Vorfeldorganisationen geworden. Der Mitgliederschwund ist eine direkte Konsequenz ihrer Unfähigkeit und Arroganz.
Bin vor 50 Jahren ausgetreten.
War eine kluge Entscheidung .
Willkommen im Mittelalter. Physik ist nicht mehr gültig. Logik ist ausgeschaltet. Wahrheiten gibt es nicht mehr.
Laut SVR (Sachverständigenrate deutscher Stiftungen) hatten im Jahr 2016 Zuwanderer von außerhalb der EU in zweiter Generation zu 12% die CDU als Parteipräferenz. Laut Konrad Adenauer Stiftung wählten polnischstämmige Zuwanderer 2025 zu 25% CDU, zu 33% AFD und 6% BSW. In Malmö Rosengard wählten 2022 41% die Sozialdemokraten, 28% die an islamische Einwanderer gerichtete Partei Nyans und 12% die Linke (SVT.se).
Sie „tragen die Themen Sterben, Tod und Trauer in die Gesellschaft“.
Yo, kann man so sagen.
Das erinnert an die dunkelsten Zeiten der Inquisition durch die katholische Kirche!
Es reicht!
Jetzt werde auch ich AfD wählen!
Jetzt erst? Guten Morgen.
Die richtige Antwort lautet: Herzlich Willkommen!
In den 15 Jahren wird sie ja wohl auch Betroffene mit Migrationshintergrund betreut haben. Wenn sie die ebenso verantwortungsbewusst betreut hat wie die anderen ist ihr doch kein Vorwurf zu machen.
Die politische Überzeugung darf doch schon nach dem Grundgesetz kein Kündigungsgrund sein. Das wäre schon der nächste Skandal wenn die Diakonie damit durchkommt.
Die Kirche wird immer politischer. Das war schon im Mittelalter keine gute Konstellation und sollte in einem säkularen Land abgelehnt werden
Man erkennt von Tag zu Tag immer mehr, wie dringend nötig wir die AfD haben.
Die Diakonie tut viel Gutes, aber auch viel Schlechtes.
„Wir orientieren uns an den christlichen Grundwerten und begegnen Menschen offen, ungeachtet ihres Glaubens und ihrer Herkunft, und tragen die Themen Sterben, Tod und Trauer in die Gesellschaft.“
Dieser Mitarbeiterin jedenfalls wurde sehr offensichtlich nicht „christlich“ begegnet.
Die Bezeichnung „christlich“ ist gerade durch unsere Staatskirchen sowieso längst zum Gummibegriff gemacht worden.
Mit dem echten „christlich“ gemäß der Bibel hat alles schon lange nichts mehr zu tun.
Sieht harmlos aus und ist wahrscheinlich gerade deshalb gemeingefährlich. Ich vertrau der Obrigkeit. Sie bewahrt uns vor falschen Entscheidungen.
Erinnert mich fatal die DDR!
Auch privatrechtliche Klagen prüfen! Die sollen ruhig auch nen Anwalt bezahlen…
„Der völlige Wahnsinn, wo wir in Deutschland mittlerweile angekommen sind “ !!!! Sehe ich GANZ GENAU so.
Ein Linksputsch auf Raten. Salamitaktik.Jeden einzelnen Tag ein bischen mehr Richtung Diktatur.
Wo stehen wir in hier in 5 oder 10 Jahren ? Die bisherige politische Mitte,zu der ich mich zähle, wird enteignet und kommt ins Umerziegungslager ??
@ Wirdschonhinhaun…
Gewisse Parallelen sind wohl zu erkennen>> https://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Khmer
Es lohn sich, den Artikel komplett zu lesen. Stichwort „Killing Fields“
„Wir orientieren uns an den christlichen Grundwerten und begegnen Menschen offen, ungeachtet ihres Glaubens und ihrer Herkunft, …“
Es sei denn, sie haben eine andere Meinung als wir. Dann natürlich ist es vorbei mit unserer Offenheit und den christlichen Grundwerten.
—
„… und tragen die Themen Sterben, Tod und Trauer in die Gesellschaft.“
Hm. Könnte es etwa sein…..
—
„Für die Beratung von Frauen, die von Zwangsprostitution und Menschenhandel betroffen sind, erhielt der Verein für Innere Mission in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 332.428 Euro von der Bremer Senatorin für Gesundheit.“
… daß hier das Geschäft blüht?
Mal gespannt wie das Arbeitsgericht auf diese Fristlose Kündigung Urteil!? Es ist ja in dieser “ Unsere Demokratie“ schlimmer wie 33!
Das kommt von über 50 Jahren SPD Regierungsbeteiligung. Dann gibt es nur noch Filz und Vetternwirtschaft – entweder du gehörst dazu oder du bist raus. Ähnlich wie in RLP, nur noch viel schlimmer. Wenn da die Gerichte diese Auswüchse nicht ganz schnell zurecht rücken, dann sehe ich rabenschwarz für dieses Land…