Revision gescheitert
Mitarbeiterin wehrte sich gegen Genderzwang in Bundesbehörde und wurde gekündigt – Urteil hebt Kündigung auf
Einer Frau wurde bei einer Bundesbehörde gekündigt, weil sie sich wiederholt geweigert hatte, ein Dokument zu gendern. Mit Erfolg ist sie nun gegen die Kündigung vorgegangen – ein entsprechendes Urteil wurde jetzt rechtskräftig.
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Einer Mitarbeiterin hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gekündigt, weil diese in einem Dokument nicht gendern wollte. Doch die Mitarbeiterin wehrte sich auf juristischem Weg gegen die Kündigung – und das mit Erfolg. Seit Anfang Juni sind die Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg rechtskräftig – die Kündigung ist unwirksam, und die beiden vorangegangenen Abmahnungen müssen aus der Personalakte gestrichen werden.
Das Landesarbeitsgericht hatte im Februar in beiden Fällen die Revision des BSH abgelehnt – bereits Mitte Juli vergangenen Jahres hatte das Arbeitsgericht Hamburg der Mitarbeiterin – einer Diplomchemikerin, die seit 2012 für das Bundesamt tätig war – recht gegeben. Das BSH hatte sich damals mit der Niederlage nicht zufriedengegeben – dieses Mal verzichtete die Behörde auf eine Nichtzulassungsbeschwerde. Eine erneute Revision hatte das Gericht nicht zugelassen, sodass die Urteile nun rechtsgültig sind.
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Die Mitarbeiterin sollte eine Strahlenschutzanweisung auf Anweisung ihrer Vorgesetzten „geschlechtergerecht“ überarbeiten – sie weigerte sich jedoch, woraufhin sie erst zwei Abmahnungen erhielt und dann außerordentlich gekündigt wurde. Nach Ansicht der Gerichte war die Mitarbeiterin jedoch überhaupt nicht verpflichtet gewesen, die Strahlenschutzanweisung entsprechend zu ändern. Grundsätzlich sollen Anweisungen zum Gendern durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Gerichte unter bestimmten Umständen möglich sein.
Der Verein Deutsche Sprache, der die Klägerin finanziell unterstützt hatte, begrüßte das Urteil dennoch in einer Pressemitteilung. Der Vorsitzende des Interessenverbands, Walter Krämer, meinte darin: „Es ist ein wichtiges Zeichen für alle, die sich am Arbeitsplatz von Verfechtern der Gendersprache gegängelt fühlen.“ Auf die Staatskasse kommen aufgrund der juristischen Auseinandersetzung Kosten in Höhe von rund 18.000 Euro zu – sie muss für Gerichts- und Prozesskosten aufkommen.
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Endlich mal ein Urteil, das Sinn macht.
Dafür braucht man aber auch viel Geld und Durchhaltevermögen.
Wohl auch ein Grund, warum die Regierung die Bevölkerung weitest gehen enteignen will, denn wer kein Geld hat, kann sich auch nicht wehren.
Das Urteil ist richtig, die Begründung allerdings falsch. Ich bin wahrlich kein Freund der neuen Rechtschreibung und des Rechtschreibrates. Aber die vom Rechtschreibrat festgelegten Schreibweisen sind für Behörden verbindlich und der Rat hat bislang zum Glück das Gendern noch nicht erlaubt. Daher ist das Gendern selber und der Zwang zum Gendern schlicht eins: ILLEGAL. Und das hätte in der Begründung stehen müssen!
Haben die Vorgesetzten damit nicht den Tatbestand der Nötigung zu vertreten?
Muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen: Da wird jemand allen Ernstes gekündigt, weil er so was Nebensächliches wie Sternchen oder Binnen-I nicht verwenden will.
Meine Güte, Gendern ist nirgendwo als offizielle Rechtschreibung vorgeschrieben. Wie kann man dann sowas zum Kündigungsgrund aufbauschen? Diebstahl – ja, Mobbing – ja, – Wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrags nicht erfüllen – ja! Aber wegen Gender-Weigerung zu feuern, ist in etwa so, als würde der Elektriker seinen Gesellen rauswerfen, weil der sich weigert, an den Sicherheitsschuhen schwarze Schuhriemen aufzuziehen statt Rote.
Übrigens, AN: „Auf die Staatskasse kommen aufgrund der juristischen Auseinandersetzung Kosten in Höhe von rund 18.000 Euro zu“
Nix da Staatskasse – Steuerzahler. Macht euch doch bitte nicht dieses Verschleiern der Altmedien zu Eigen. Ross und Reiter benennen.
Ich sehe das sehr ähnlich.
Allerdings:
—Da wird jemand allen Ernstes gekündigt, weil er so was Nebensächliches wie Sternchen oder Binnen-I nicht verwenden will.—
Es ist eben nicht „nebensächlich“.
Es ist eine ganz knallharte Ideologie, die von ihren Verfechtern ohne wenn und aber durchgesetzt wird.
Insofern ist es natürlich begrüßenswert, dass die Mitarbeiterin recht bekommen hat und für ihren Mut belohnt wird.
Somit wurde den Ideologen eine Grenze gesetzt.
Und es werden hoffentlich mehr Arbeitnehmer ermutigt es der Klägerin gleichzutun.
Ooooooooh der Boooooooomer hat Schaum vor dem Mund.
Nix da Oppah wir kehren nicht zu „Dero Hochedelmögend“ zurück wie dus in deiner Kindheit noch gelernt hast.
Besser Schaum vorm Mund als Schaum statt Hirn im Kopf.
Wir sind alle doof geboren worden, nur die Meisten haben wad draus gemacht. Tut mir echt leid für Sie
Wirds Dir nicht irgendwann langweilig? ^^
Nein euch Oppas kann ich von morgens bis abends auslachen
Gerdolfo, der kleine Linke, versucht zu provozieren 🤣
Widerstand gegen jeden einzelnen Punkt der WEF Agenda 2030 ist erste Bürgerpflicht!
Im Umkehrschluss müsste sowohl der Vorgesetzte als auch der Leiter des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) außerordentlich gekündigt werden.
Endlich einmal Rechtsprechung, die ihren Namen verdient. Ziel des generischen Maskulinum ist es doch wohl, alle Geschlechter mit einzubeziehen. Weshalb sich da manche Gruppen benachteiligt fühlen, erschließt sich mir nicht.
Warum wird nicht gegen die Verantwortlichen des Amts vorgegangen, wenn diese von Mitarbeitern etwas Illegales ( mind. etwas unnützes) fordern und Steuerzahlergeld und Justizressourcen verschwenden?
Nach diesem Urteil ist es möglich.
Bravo. Mal ein normaler Richter
Gutes Urteil. Die Kosten der Klage sollten die Vorgesetzten der Dame aus eigener Tasche bezahlen.
Das Fatale an vielen Durchschnittsbürgern ist, dass sie zwar innerlich gegen das Gendern sind, weil es ihren lebenslangen Gewohnheiten und ihrem Verstand widerspricht, dass sie aber in der passiven Beobachterposition verbleiben, weil sie für sich der Ansicht sind, dass sie sowieso nichts ändern können.
Der „Witz“ ist: JEDER kann etwas ändern, wenn er aktiv wird, wie ich es selbst erlebt habe. Ich selber lese einige Fachzeitschriften. Wenn ich feststelle, dass zunehmend darin Fachartikel erscheinen, die gegendert sind, rufe ich bei der Redaktion an und mache die klare Ansage, dass ich das Abonnement kündigen werde, wenn die Genderei nicht unterlassen wird. Das zeigt meistens Wirkung.
Es ist sehr selten, dass man eine Gerichtsentscheidung loben kann. Aber in diesem Fall von mir ausnahmsweise mal ein dickes Lob für den gesunden Menschenverstand des Gerichtes. Ein ganz dickes Lob auch für Beharrlichkeit der wehrhaften Mitarbeiterin und für den Verein Deutsche Sprache. Noch heute geht eine Spende an den Verien raus und Mitglied in dem Verein werde ich auch (30 Euro Jahresbeitrag ist doch ein Klacks für den guten Zweck).
Aber folgender Passus dämpft ein wenig meine aufkeimende Euphorie: „Grundsätzlich sollen Anweisungen zum Gendern durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Gerichte unter bestimmten Umständen möglich sein.“ Hm… ist das vielleicht ein Hintertürchen (bzw. offenes Scheunentor) für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber? Die gendern doch schon fast alle wie die Weltmeister*innen.
So muss das sein. Unnötigen Schwachsinn als solchen erkennen, für die eigenen Überzeugungen einstehen, Rückgrat beweisen, sich vor Konsequenzen nicht fürchten und im Zweifel Recht einklagen. Wenn das nur jeder zweite, ach, jeder fünfte machen würde, würden sich sehr viele dieser nervtötenden Themen in Luft auflösen. Aber mitzumachen und die Klappe zu halten ist eben viel bequemer.
Der verantwortliche Behördenleiter sollte die Kosten aus privater Tasche zahlen, wo und wie sonst soll Erkenntnis erwachsen, wenn er doch bisher eindeutig renitent war.
Zudem sollte er wegen erheblichen Mangel an Kompetenz seines Amtes enthoben werden.
Warum sollte der Steuerzahler solche Fehlbesetzungen finanzieren?
nicht jeder (zweite oder fünfte) hat die kraft und den mut, wegen so etwas seine berufliche existenz zu riskieren.
Das ist der Punkt und das ist auch völlig in Ordnung. Aber dann verspielt man meines Erachtens das Recht, sich anschließend darüber zu beschweren.
Machen wir uns nichts vor: Viele derjenigen, die sich im Internet lautstark über solche oder ähnliche Themen empören, bringen im analogen Leben kein Wort heraus. Sie machen mit, passen sich an und tragen damit letztlich selbst ihren Teil zu genau diesen Entwicklungen bei. Genau das ist es, was mich irritiert.
Dasselbe Prinzip:
Im echten Leben schweigt man aus Angst vor möglichen Konsequenzen oder sozialer Ächtung, um dann anonym im Internet zu beklagen, man dürfe angeblich nichts mehr sagen. Dabei verstärken sich die Menschen dort gegenseitig in dieser Angst, bis sie irgendwann selbst daran glauben. So schweigen immer mehr Menschen, der Meinungskorridor verengt sich, und die Bereitschaft zum Widerspruch nimmt ab. Und wer ist schuld?
Mit richtiger medikamentöser Einstellung klappt’s auch mit den Kommentaren! Weiter so!
Hallo Name der Redaktion bekannt (Original) sie wissen aber schon das Dum-Dum Geschosse nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 (Artikel 23) verboten wurden
Dieser Kommentar wirkt ziemlich unreif.
Who cares?
„Grundsätzlich sollen Anweisungen zum Gendern durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Gerichte unter bestimmten Umständen möglich sein.“
Das kann man so nicht stehen lassen. Amtssprache ist Deutsch, nicht irgendeine Fantasiesprache
Verstand hat gesiegt! Seltsam, dass sie Gerichts- und Prozesskosten zahlen muss. Danke an den Verein Deutsche Sprache, um der geistig entkernten Sprachverhunzung Paroli zu bieten.
Mit was für Fanatikern sind solche einstmals ehrwürdigen Institutionen mittlerweile durchsetzt. Da gehört ja nicht nur die Vorgesetzte der hier in ihrer beruflichen und sozialen Existenz bedrohten langjährigen Mitarbeiterin? Das müsste vielmehr thematisiert werden. Für beknackte Satzzeichen greift man zu solchen Maßnahmen. Die Personalstelle, die nächsten Vorgesetzten und auch der Personalrat tragen den Wahnsinn offensichtlich mit.
Gendern ist krank.
„Ver.di NRW ruft seine Mitglieder dazu auf, sich an den Protesten in Erfurt zu beteiligen und gemeinsam sichtbar zu werden“,
heißt es auf der Webseite des Landesverbandes:
„Für ver.di-Mitglieder ist die Anreise mit dem Bus kostenfrei. Interessierte können ein Ticket in ihrer Stadt erwerben und sich die Kosten für ein Normalticket über ihren Bezirk erstatten lassen.“ Für den Antransport der Kämpfer gegen Rechts steht bereits ein umfangreicher Fahrplan bereit.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/gewerkschaft-verdi-afd-blockade/
Die 18000 EUR sollten dem Chef des Bundesamtes in Rechnung gestellt werden.
Gratulation!
Ich meine, für unser Land ist es der einzig richtige und wichtige Weg, diesem übergriffigem Staat und dem mit Absicht herbeigeführtem Irrsinn (den nun wirklich Jeder erkennen kann) entgegenzutreten: Ruhig, besonnen, mit der Justiz und mit allen Mitteln, die uns die Gesetze hergeben. Eben nicht ins Chaos abzugleiten, um am Ende einen wirklich totalitären (KI-)Staat zu erhalten!
Das mag manch einem Kult-Anhänger nicht passen, aber dann tanzt halt um Euren Benben und macht es in Eurem Kreis und lasst uns in Ruhe(!), das ist meine Meinung!
Wir sind nicht Eure Skl*aven, über die Ihr immer wieder nach Belieben Euren Schöpfungsmythos ausschütten könnt! Die Zeiten sollten doch wohl jetzt endgültig vorbei sein!
Netzfund Bild-Interview
„Gendern ist für Wichtigtuer“
Wolf Schneider (97) ist der legendäre Moderator der NDR-Talkshow. Der frühere WELT-Chefredakteur und Journalistenlehrer der Henri-Nannen-Schule bildete Hunderte Redakteure aus.
„Die ganze Gender-Debatte ist eine Wichtigtuerei von Leuten, die von Sprache keine Ahnung haben. Zwischen dem natürlichen und dem grammatischen Geschlecht besteht nicht der geringste Zusammenhang. Wie könnte es sonst das Weib heißen? Der Löwe, die Schlange, das Pferd. Obwohl sie alle dieselben zwei Geschlechter haben. Die Führungskraft ist heute überwiegend ein Mann – und keiner hat sich je beschwert. Die Liebe ist weiblich, dabei soll es bleiben.“
Nur Nachgeblabbere typisch Retnenr
Das gilt dann auch für jede Rechenaufgabe, die schon einmal gerechnet wurde: nur Nachgeblabbere. Bitte klügere Argumente verwenden!
Schwere Zunge? Für Ps hat es wohl nicht mehr gereicht.
Das Geblabbere ist das Geblubbere was aus deinem Mund kommt. Aus deinem Hirn kann es ja nicht kommen, aus dem was nicht vorhanden ist kann ja schließlich nichts herauskommen. Gruß von einer aussterbenden Spezies, dem gebildeten Boomer.
Vormittags schon besoffen, so kennt man das linke Dreckspack.
Hallo Muffasa ist typisch Retnenr auch Genderdeutsch?
Na immerhin, es gibt noch Hoffnung.
ich gratuliere der mutigen Frau von Herzen!
Ein sehr gutes Urteil. Sollte jeder Arbeitgeber erhalten.
Ich möchte von den Genderverfechtern gern mal wissen, WAS sich eigentlich im Leben der wenigen Betroffenen positiv verändert, wenn vorallem die vielen, die es garnicht betrifft, so geschwollen schreiben und/oder sprechen?
Das ist nicht geschwollen, sondern blöd. Erfinden alle Nase lang neue Worte für etwas was es nicht gibt. Im Übrigen hatten wir bereits vor Jahren Politiker an der Macht, die unbedingt wollten, dass sich die Deutschen eine bestimmte Sprechweise aneignen. Ich muss immer öfter feststellen, dass es hier mehr und mehr Parallelen gibt, als ich dachte und es wird immer schlimmer.
Was ist nur in diesem Land los ? Da werden Menschen einfach gekündigt und ihrer Existenzgrundlage beraubt , mit absurden Begründungen. Mittlerweile ist es zur Normalität geworden. Auch in meiner Firma werden Mitarbeiter einfach gekündigt weil sie angeblich unbequem oder aufmüpfig sind. Erst mal kündigen, dann kann der gekündigte ja Klagen. Oft mit Erfolg. Warum werden solche Wild West Methoden nicht geahndet ?